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Schulnote geändert bekommen Bei der Kontrolle einen "Betrug" festgestellt


#1 Mitglied ist offline   bludda88 

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 15:52

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Wir haben vor einer Woche eine Deutsch Klausur geschrieben und meine Lehrerrin will mir im nachhinein unterstellen das ich mein smartphone dazu benutzt habe im Internet zu rechachieren um somit zu betrügen, aber sie hat mich dabei nicht erwischt. Kann sie das dann einfach behaupten? Sie hat mir dann auch die Daten ausgedruckt die sie darüber gefunden hat und es gibt tatsächlich übereinstimmungen, aber darf sie das?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da sie mir bis jetzt dafür eine 6 gegeben hat. Was ich auf keinenfall einsehe.

gruß

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#2 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 16:05

Ich würd mich hier mit deinem Direktor auseinandersetzen. Der hat dann das finale Recht zu entscheiden, ob die 6 berechtigt ist oder nicht.

So würde ich als Aussage gegen Aussage sehen, und da gilt in dubio pro reo, Im Zweifel für den Angeklagten.

Peace.

#3 Mitglied ist offline   bludda88 

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 16:10

das Ding ist ja das wir auch vorher im Unterricht wir "Ihr" der Lehrerin soviele Fragen zur Klausur gestellt haben und wir uns so den Text zusammengereimt haben und dann wirklich im vorhinnein mal die Suchmaschinen angeschmissen habe und somit an den Text gekommen bin und habe dann alles auf eine Karte gesetzt und den text mehr oder weniger auswendig konnte, aber ich hab definitiv keine Hilfsmittel während der Klausur benutzt und das finde ich nicht Fair.

Hat jemand noch andere Erfahrung bei sowas gemacht? Wollte sie beim nächsten mal wenn ich sie habe ( Donnerstag ) nochmal drauf ansprechen und ansonsten will ich auf jedenfall den Schulleiter mit dazu holen.

Sie kann es mir ja nicht verübeln mich vorher mit dem Thema zu beschäftigen...

#4 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 16:18

Ich würde nicht zuviele Details darüber geben, was du getan hast, bzw was du vorher getan hast, um an Informationen zu kommen. Das ist nicht relevant, da es nicht bei der Klasur war. Und lernen kann man ja immer vor einer Arbeit.

Wenn du wirklich bei der Klasur keine illegalen Hilfsmittel genutzt hast, dann ist es völlig ok und würd ich den Schulleiter so sagen.

Peace.

#5 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 16:43

jajajaja....

"Die Klassenarbeit ist versaut, wenn man dir den Spicker klaut".

Hast du gespickt/betrogen dann habe wenigstens soviel Arsch in der Hose und stehe dazu.

#6 _M-i-s-t-e-r-x_

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 16:50

lässt sich das nicht ganz einfach klären mit verbindungs nachweiß ob er in der Zeit
online war , denke schon :wink:

#7 Mitglied ist offline   Ludacris 

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 17:00

Beitrag anzeigenZitat (bludda88: 31. Oktober 2011 - 15:52)

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Wir haben vor einer Woche eine Deutsch Klausur geschrieben und meine Lehrerrin will mir im nachhinein unterstellen das ich mein smartphone dazu benutzt habe im Internet zu rechachieren um somit zu betrügen, aber sie hat mich dabei nicht erwischt. Kann sie das dann einfach behaupten? Sie hat mir dann auch die Daten ausgedruckt die sie darüber gefunden hat und es gibt tatsächlich übereinstimmungen, aber darf sie das?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da sie mir bis jetzt dafür eine 6 gegeben hat. Was ich auf keinenfall einsehe.

gruß


Wenn du den Text kopiert hast dann gehört dir die 6 denn so dreist zu sein dass man einen Text 1:1 abschreibt ist unter jeder Kritik - wir schummeln auch und haben auch in der Schule geschummelt.

Prinzipiell ist es in Österreich so, dass dich der Lehrer direkt beim Schummeln erwischen muss. Wenn er es nicht tut, hat er Pech und du Glück. Da kann noch so viel bewiesen werden - im Normalfall ist es aber besser wenn man es zugibt denn ich garantiere dir, wenn du übern Direktor / Stadtschulrat / was weis ich was gehst und dann am Ende durchkommst, dann kannst du dir sicher sein dass deine nächsten Arbeiten noch so gut sein können, du dennoch durchfallen wirst.

Wenn du beweisen kannst dass du nicht geschummelt hast (mach das mal) dann ab zum Direktor

#8 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 17:04

Beitrag anzeigenZitat (bludda88: 31. Oktober 2011 - 15:52)

aber sie hat mich dabei nicht erwischt.

richtig

#9 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 17:46

Aber man sacht doch "Kopier'n geht über studier'n."
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#10 Mitglied ist offline   ReviRd-Revo 

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 17:54

Wenn ich für eine Arbeit vother schon im Internet recherchiert habe gibt es übereinstimmungen (Weil manches nur wort wörtlich hängenbleibt) und das Internet ist gross genug sodass manchmal deine eigenen Texet vergleichbar wiederzufinden sind

#11 _Member_ZERO_

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 18:27

Beitrag anzeigenZitat (Ludacris: 31. Oktober 2011 - 17:00)

...Da kann noch so viel bewiesen werden - im Normalfall ist es aber besser wenn man es zugibt denn ich garantiere dir, wenn du übern Direktor / Stadtschulrat / was weis ich was gehst und dann am Ende durchkommst, dann kannst du dir sicher sein dass deine nächsten Arbeiten noch so gut sein können, du dennoch durchfallen wirst.

Wenn du beweisen kannst dass du nicht geschummelt hast (mach das mal) dann ab zum Direktor.

Er muss nicht beweisen, dass er nicht geschummelt hat, da er nicht während der Klausur erwischt worden ist. Die Lehrerin muss beweisen, dass er zur Zeit der Klausur geschummelt hat. Das soll sie mal machen :D.

Zum 1. Punkt: das soll die Lehrerin dann mal probieren. Dann wanderst du mit Vergleichsbenotungen halt immer wieder zum Direktor. Wenn der auf dumm tut, halt gleich zum zuständigen Ministerium bei euch. Zu Allerletzt muss halt das rechtssystem herhalten.

Man sollte natürlich immer Recht behalten. Somit gehe ich davon aus, dass du nicht betrogen hast.

#12 Mitglied ist offline   Worm 

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geschrieben 31. Oktober 2011 - 23:23

Beitrag anzeigenZitat (Stefan_der_held: 31. Oktober 2011 - 16:43)

jajajaja....

"Die Klassenarbeit ist versaut, wenn man dir den Spicker klaut".

Hast du gespickt/betrogen dann habe wenigstens soviel Arsch in der Hose und stehe dazu.


Er hat ja nicht betrogen. Er hat vorher einfach nur im Internet zu dem Thema recherchiert und sich manche Dinge gemerkt. Das ist voll ok und bei weitem kein Betrug.

Also wie die anderen schon sagten: Sie hat dich nich erwischt und sie kann dir im Nachinein unterstellen was sie will, deine Note darf sie nicht mehr ändern, wenn sie dich nicht erwischt hat. Geh zum Direktor und kläre das mit ihm.

#13 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 01. November 2011 - 11:56

Wie Ludacris schon sagt, muss der Lehrer dir nachweisen, dass du geschummelt hast, und nicht du ihm, dass du nicht geschummelt hast. Das gilt auch für Deutschland. Die Lehrerin hätte dich direkt dabei erwischen müssen so dass es entweder "Zeugen" gibt oder das Smartphone sammt geöffneter Internetseite einkassieren müssen. Das hatte ich erst vor nem Monat in nem Seminar an der Uni. Wie das jetzt allerdings aussieht, falls du zwischendurch auf Toilette warst, das weis ich nicht.

Das erste was du machen kannst, ist dich entweder an die Schulleitung oder die Stufenkoordination wenden. Wenn sich da keine Koopierationsbereitschaft zeigt, könntest du mit einem Prozess drohen oder dich erst noch ans zuständige Ministerium wenden. Je nachdem. Nur Prozesse dauern halt länger, sind nicht preiswert und "lohnen" sich eigentlich nur bei kritischen Sachen, wie einer Versetzung, dem Abi oder mittlere Reifezeugniss. Eventuell kannst du aber mal durchblicken lassen, in nem Nebensatz, dass man ja eventuell den Rechtsweg gehen könnte.

Allerdings, wie auch schon erwähnt, solltest du dann gut aufpassen, dass du dann nicht auf die Abschussliste kommst. Wenn du so ne Nummer durchziehst, dann kanns dir gut passieren, dass Rache geübt wird, und jeder kleinste Grund gesucht wird, dir ans Bein zu pinkeln.

Eventuell kommts besser, ich geh einfach mal davon aus, dass es jetzt kein Versetzungs- oder Abschlusszeugniss ist, das ganze auf sich beruhen zu lassen. Ja es ist ungerecht, aber recht haben und bekommen sind zwei Sachen.

Zumal es ist Deutsch echt einfach ist, einem eine schlechte Note reinzuwürgen, wenn man will. Mir ist das auch mal passiert, ich hab in einer Klausur mit der falschen Erläuterung zu Faust geschummelt (nicht mit Königs, wie sie die Lehrerin verwendet) und hab eine 5 Kassiert, weil wir den Inhalt so nicht im Unterricht behandelt hatten. Also grade in Deutsch lassen sich da viele Wege finden, dich abzusägen, wenn die Lehrerin will.

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