WinFuture-Forum.de: Unberechtigte Internet-Abmahnungen - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Nachrichten zum Thema: Internet
Seite 1 von 1

Unberechtigte Internet-Abmahnungen


#1 Mitglied ist offline   Tiggz 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 918
  • Beigetreten: 13. September 06
  • Reputation: 24
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 22. Juli 2011 - 08:56

Anlass ist der gestrige Bericht von Kontraste: Zum Video

In dem Bericht wird erwähnt, daß die Abmahner sich selbst eine EV darüber ausstellen, daß die ermittelten IPs korrekt sind. Das ist doch wohl ein Witz?!
In dem Bericht wird auch erwähnt, daß man kaum eine Chance hat, vor Gericht erfolgreich die Forderungen abzuwehren.

Ist das jemand von euch schon mal passiert? Was würdet ihr machen, wenn ihr unberechtigt ein paar tausend Euro zahlen müßtet? Ich würde wahrscheinlich meinen Inet-Anschluss kündigen.

Dieser Beitrag wurde von Tiggz bearbeitet: 22. Juli 2011 - 09:09

1

Anzeige



#2 Mitglied ist offline   Urne 

  • Gruppe: Moderation
  • Beiträge: 17.943
  • Beigetreten: 12. Juni 05
  • Reputation: 394
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:BL
  • Interessen:Computer

geschrieben 22. Juli 2011 - 09:04

Ich würde mich wehren. Entweder geh ich pleite, oder die bezahlen alles.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.
1

#3 Mitglied ist offline   Tiggz 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 918
  • Beigetreten: 13. September 06
  • Reputation: 24
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 22. Juli 2011 - 09:07

Das Problem ist nur, daß man selbst nicht beweisen kann, daß man nichts Illegales runtergeladen hat :unsure: .
0

#4 Mitglied ist offline   gufo 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 201
  • Beigetreten: 18. Januar 07
  • Reputation: 1
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 22. Juli 2011 - 10:31

Tja, da haben die Lobbyisten der Musikindustrie hervorragende Arbeit bei der Gesetzesfindung geleistet. Wenn der Abmahnanwalt mit bis zu 50% an der eingeholten Summe beteiligt wird, sind wohl die Intentionen der Anwälte wohl jedem klar. Die Gier nach Geld ist bei dieser Abteilung der Anwählte sehr hoch ausgeprägt und da spielen "Schuld oder Unschuld" keine Geige und der Gesetzgeber schaut weg.
Da werden IP's aus fragwürdigen Quellen den Providern übergeben und dann fließen Adressen und dann Geld.
Wir User werden vom Gesetzgeber schön im Stich gelassen und die Anwälte haben freie Hand.
Das ist ein Zustand der zum Himmel schreit...junge junge... ich brauch einen Schnaps... :thumbdown:

Dieser Beitrag wurde von gufo bearbeitet: 22. Juli 2011 - 10:31

0

#5 _Member_ZERO_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 22. Juli 2011 - 11:08

Da man sich auf Bundesebene wohl nicht dagegen wehren kann, sollte man überlegen, diese Fälle dem europäischen Gerichtshof vorzulegen.
0

#6 Mitglied ist offline   Ecce Homo 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 333
  • Beigetreten: 24. August 10
  • Reputation: 21
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort: 
  • Interessen: 

geschrieben 22. Juli 2011 - 13:50

Seltsam, dass man bei Forderungen durch die Musikindustrie immer das ganze Rechtssystem umkehrt und der Beschuldigte plötzlich beweisen muss, dass er unschuldig ist, und wenn er dies nicht kann, wird er für schuldig befunden. Auch aus meinem Bekanntenkreis kenne ich Fälle in denen Abmahnungen von Anwaltskanzleien erhalten wurden, obwohl die Leute nicht einmal wussten, was ein Filesharing-Programm ist.

mfg
Ecce Homo
On his birthday, Chuck Norris randomly selects one lucky child to be thrown into the sun.
0

#7 Mitglied ist offline   Holger_N 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.111
  • Beigetreten: 11. September 10
  • Reputation: 458
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 22. Juli 2011 - 14:06

Naja man kann sich schon wehren gegen unberechtigte Forderungen, hab ich auch gemacht (allerdings in einem anderen Zusammenhang - also kein Download) sogar mit Erfolg, naja wenn man es so nennen kann - 250 Euro Anwaltskosten für eine 160-Euro Rechnung, die ich dann nicht zu bezahlen brauchte. Super gelaufen.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
0

#8 Mitglied ist offline   Ecce Homo 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 333
  • Beigetreten: 24. August 10
  • Reputation: 21
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort: 
  • Interessen: 

geschrieben 22. Juli 2011 - 14:55

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 22. Juli 2011 - 14:06)

Naja man kann sich schon wehren gegen unberechtigte Forderungen, hab ich auch gemacht (allerdings in einem anderen Zusammenhang - also kein Download) sogar mit Erfolg, naja wenn man es so nennen kann - 250 Euro Anwaltskosten für eine 160-Euro Rechnung, die ich dann nicht zu bezahlen brauchte. Super gelaufen.


"Und ich habe einen Prozess geführt, und den habe ich auch gewonnen.....moralisch." Gerhard Polt [http://www.youtube.c...UolOiIiko#t=101]

Dieser Beitrag wurde von Ecce Homo bearbeitet: 22. Juli 2011 - 14:58

On his birthday, Chuck Norris randomly selects one lucky child to be thrown into the sun.
0

#9 Mitglied ist offline   Wiesel 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.932
  • Beigetreten: 09. Mai 06
  • Reputation: 525
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Punxsutawney, 742 Evergreen Terrace
  • Interessen:Mein Schneckenhaus

geschrieben 22. Juli 2011 - 17:27

Ohne den Bericht gesehen zu haben: Abmahnkosten sind auf 100€ gedeckelt wenn da was von tausenden Euros gesprochen wird dann ist das einfach falsch.

greets
around the world
0

#10 Mitglied ist offline   Tiggz 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 918
  • Beigetreten: 13. September 06
  • Reputation: 24
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 22. Juli 2011 - 17:40

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 22. Juli 2011 - 17:27)

Ohne den Bericht gesehen zu haben: Abmahnkosten sind auf 100€ gedeckelt
Mit Einschränkungen:

Seit September 2008 ist § 97a Abs. 2 UrhG in Kraft. Gemäß § 97a Abs. 2 UrhG dürfen für Abmahnungen lediglich Euro 100,00 veranschlagt werden - vorausgesetzt es handelt sich um

1. die erstmalige Abmahnung

2. in einem einfach gelagerten Fall

3. verbunden mit einer unerheblichen Rechtsverletzung


4. außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.

Abmahnungen im Bereich Filesharing sind jedoch regelmäßig mit erheblich höheren Kosten verbunden und bewegen sich meist in der Größenordnung von Euro 350,00 bis Euro 1.500,00. Ob die sogenannte Euro 100,00-Klausel des § 97a UrhG auch auf Abmahnungen in Musiktauschbörsen (Abmahnung - Filesharing, Peer-to-Peer-Netzwerke, P2P) Anwendung findet, ist heftig umstritten. Während Betroffenenvertreter sich dafür stark machen, Abmahnungen auf Euro 100,00 zu deckeln, laufen „Abmahnkanzleien" Sturm gegen die Euro 100,00 - Klausel.

Quelle: Klick
0

#11 Mitglied ist offline   IceSupra 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 541
  • Beigetreten: 05. November 05
  • Reputation: 5

geschrieben 22. Juli 2011 - 17:43

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 22. Juli 2011 - 17:27)

Ohne den Bericht gesehen zu haben: Abmahnkosten sind auf 100€ gedeckelt wenn da was von tausenden Euros gesprochen wird dann ist das einfach falsch.

greets
Soweit ich weiß sind das meiste doch eh die Schadensersatzzahlungen. Also im Falle von Musik pro Song zum Beispiel 50 Euro. Da können durchaus stolze Beträge bei rauskommen.
0

Thema verteilen:


Seite 1 von 1

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0