WinFuture-Forum.de: Kino.to ist wieder da - WinFuture-Forum.de

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Kino.to ist wieder da


#1 Mitglied ist offline   Golum1289 

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geschrieben 12. Juli 2011 - 00:43

Zitat

Hallo liebe Fans, Filmfreunde und GVU:
Eure lieblings Online Stream Webseite ist zurück als domaim?.to!

Das legendäre Online-Stream-Portal Kino.to war eine der Lieblingsseiten vieler deutscher und ausländischer Internetnutzer, die es satt hatten viel Geld für; überteuerte Kinovorstellungen und verspätete Serien-DVD-Releases auszugeben.

Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt?
Wie kann es sein, dass harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt werden?
Merkt ihr überhaupt noch was in eurem Wahn? Für was finanzieren wir euch jeden Monat? Damit ihr uns verarscht?!

Was ist aus diesem Land geworden? Wo ist unsere Freiheit hin?
Und warum werden solche fanatischen Geldgeier-Organisationen unterstützt vom Staat und Politik?!

Wir wollen euch nicht. Das Internet will euch nicht. Keiner will euch.
Alles was wir wollen ist Freiheit und das für JEDEN!
Danke an all die Leute da draussen, Fans und besonders Anonymous. Gemeinsam sind wir Stark!

PS: Macht euch keine Sorgen, wir haben nie Daten gespeichert und werden es auch weiterhin nicht tun.

Legends may sleep, but they never die.

Euer domain?.to Team


Quelle: http://www.gulli.com/news/16576-kinoto-wir...tals-2011-07-12

Ich finde es einfach nur krass...

Dieser Beitrag wurde von Golum1289 bearbeitet: 12. Juli 2011 - 00:43

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#2 Mitglied ist offline   tobias86 

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geschrieben 12. Juli 2011 - 07:26

War das nicht nur eine Frage der Zeit? Alternative Portale haben doch auch schon versucht der Nachfolger von Kino.to zu werden.
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#3 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

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geschrieben 12. Juli 2011 - 09:48

Der Text ist ja mal lächerlich, als ob es ein 14 Jähriger geschrieben hätte, der nicht genug Geld hat.

Wir wollen euch nicht. Das Internet will euch nicht. Keiner will euch. - JA, wir wollen keine illegalen Kopien von Filme! Damit macht ihr die wenigen qualitativen Filme noch geringer.

Peace.

Dieser Beitrag wurde von DARK-THREAT bearbeitet: 12. Juli 2011 - 09:54

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#4 Mitglied ist offline   evil.baschdi 

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geschrieben 12. Juli 2011 - 10:08

gulli.com - da erwarte ich auch nur 14 jährige :-/
Eingefügtes Bild

"
Heute code ich, morgen debug ich und übermorgen caste ich die Königin auf int!"
P.S. Ich leiste keinen Support per PN. Wer ein Problem hat, ab damit ins Forum!
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#5 Mitglied ist offline   Levellord 

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geschrieben 12. Juli 2011 - 11:13

Beitrag anzeigenZitat (Golum1289: 12.07.2011, 01:43)

Ich finde es einfach nur krass...

Krass ist wenn ein Flugzeug abstürzt und es überlebende gibt. Wenn eine Webseite geschloßen wird und dann paar Wochen später unter leicht anderem Namen wieder aufmacht, dann ist das zumindest für mich nicht krass.
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#6 _TGR_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Juli 2011 - 17:10

Ja das Niveau lässt zu wünschen übrig, doch es gibt Menschen, die schreiben/sagen, was sie denken und so ist das bestimmt auch hier der Fall, denn es gibt wohl eher wenige 14-jährige, die sich mit dem Hosten/Administrieren solcher Services auseinander setzen möchten.
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#7 Mitglied ist offline   luftabong 

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geschrieben 12. Juli 2011 - 19:42

wer kino.to nur auf kopierte spielfilme reduziert, der macht es sich etwas zu einfach. das angebot ging viel weiter und bot zum beispiel aktuelle amerikanische serien und filme, die bei uns frühestens nach einem jahr oder noch später und dann auch nur in einer synchronisierten fassung zu sehen sind.

so etwas bietet die unterhaltungsindustrie hier nicht. in diese lücke ist kino.to gestoßen.

napster & co haben der musikindustrie vor über 10 jahren gezeigt, das die lizenz zum geld drucken ausläuft. seit ein paar jahren spürt auch die filmindustrie, dass ihre zeit gekommen ist.
Sorry, an error occured!
Please try again later...
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#8 _buyer-sebastian_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Juli 2011 - 20:06

Bin mal interessehalber auf die gegangen, naja, Server überlastet.
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#9 Mitglied ist offline   Sina 

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geschrieben 13. Juli 2011 - 02:55

Muss man politisch korrekt antworten oder darf man noch herzlich lachen?

Und wenn wundert es, in einem Land, in dem Copy und Past in Doktorarbeiten als Kavaliersdelikt angesehen wird und selbst ein Kultusminister (Bernd Althusmann) sich keiner Schuld bewusst ist.

http://www.spiegel.d...ke-70108-2.html
Zitat:
"Mögliche handwerkliche Fehler": Die "Zeit" hatte die Dissertation von Bernd Althusmann (CDU) seziert und diverse Unstimmigkeiten gefunden. Der Bildungsminister in Niedersachsen und Präsident der Kultusministerkonferenz soll laut der Wochenzeitung falsch zitiert und sich "großzügig aus fremdem geistigen Eigentum bedient" haben, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen. Althusmann gesteht die Möglichkeit handwerklicher Fehler ein. Er habe seine Arbeit jedoch "nach bestem Wissen" und nach den ihm "damals bekannten Zitierstandards angefertigt".

"Fahrlässig, dumm - aber keine Absicht": In Matthias Pröfrocks Doktorarbeit fänden sich "in nicht unerheblichem Maße" kopierte Textpassagen, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde. Befand die Universität Tübingen und erkannte dem frischgebackenen baden-württembergischen CDU-Landtagsabgeordneten am 6. Juli seinen Jura-Doktor ab. Pröfrock entschuldigte sich und beteuerte, dass er nicht vorsätzlich getäuscht habe.

Mit ihm fing alles an: Ex-Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hatte in seiner Doktorarbeit zu großen Teilen fremde Texte verwendet, ohne dies anzugeben und musste seinen Doktor abgeben. Der CSU-Politiker räumte schwere Fehler ein, bestritt aber, vorsätzlich gehandelt zu haben. Zunächst behielt er seine Ämter, nach heftiger Kritik trat Guttenberg am 1. März von seinem Amt als Verteidigungsminister zurück. Die Uni Bayreuth wirft Guttenberg in ihrem Abschlussbericht "vorsätzliches wissenschaftliches Fehlverhalten"

Auch FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin wurde der Doktortitel wegen massiver Plagiate aberkannt. Trotzdem wurde sie kurze Zeit später als Vollmitglied ausgerechnet in den Forschungsausschuss des Europaparlaments berufen. (Und behält ihren lukrativen Psten im Europaparlament)

Und noch ein weiteres FDP-Mitglied steht unter Plagiatsverdacht. Europa-Politiker Jorgo Chatzimarkakis wird wahrscheinlich seinen Doktortitel verlieren. Der Promotionsausschuss der Philospophischen Fakultät der Uni Bonn hat die Aberkennung beantragt. Doch der Fakultätsrat will Chatzimarkakis erst anhören und Mitte Juli entscheiden

Stoiber-Tochter: Auch Veronica Saß (rechts), Tochter des ehemalige bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) wurde beim Kopieren erwischt und musste ihren 2008 erworbenen Jura-Doktor der Universität Konstanz im Mai abgeben.

http://de.vroniplag....a.com/wiki/Home
Herzliche Grüße von Sina deren Englisch leider nicht der Hit ist
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#10 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 13. Juli 2011 - 11:45

Und wer noch nie in der Schule oder beim Studium gespickt, abgeschrieben oder sonst unredlich gearbeitet hat, nur der werfe doch bitte hier den ersten Stein.

Damit will ich das was die Guttenbergs, Koch-Mehrins getan haben nicht rechtfertigen oder relativieren. Das Ist eine riesen Sauerei. Aber dieses kollektive Aufregen einer grundehrlichen Nation die nur aus redlichen Menschen einschließlich immer netter und fairer Journalisten besteht, geht mir zwischenzeitlich sowas auf den Zeiger ... Und mal nebenbei, werden solche Arbeiten durch die Unis überhaupt gelesen oder geprüft?

Und was bitte kann Deutschland als Staat für ein solches Portal und was bitte hat Deutschland mit dem Portal zu tun?

Zum Thema, ich bin auch gegen Raubkopien, aber schaut euch mal die Kinopreise an und was Filme so einspielen. Und mit welchem Aufwand und mit mit welchen Gagen Filme gemacht und beworben werden. 10 Euro für nen Film im Kino, das kann und werde ich mir leisten aber bei einem 14 jährigen geht des mächtig ins Taschengeld. Da ist es lächerlich zu sagen, wegen ein paar Seiten mit schlechter Raubkopien, würde eine ganze Industrie krachen gehen bzw. es gäbe keine guten Filme mehr. Da werden Drohkulissen aufgebaut, die einfach nicht der Realität enstprechen. Einfach die Film DVDs billiger machen, diese zeitiger verkaufen und die Kinopreise um ca. 80 Prozent runter und solchen Portalen würde die Basis ganz natürlich entzogen. Und ein kleinerer Gewinn nach Abzug der Kosten würde für die Filindustrie trotzdem verbleiben. Ganz einfach ...

Dennoch solchen Portalen den Daumen nach unten ganz klar.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 13. Juli 2011 - 12:29

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#11 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 13. Juli 2011 - 12:05

Es gibt Sachen, die sind erlaubt und es gibt Sachen, die sind nicht erlaubt und wenn etwas zweifelhaft ist, dann wird das geprüft und wenn die Prüfung ergibt, dass es nicht erlaubt ist, dann wird das geahndet - fertig. Da spielt es doch keine Rolle, ob irgendwer irgendwo Sachen macht die noch schlimmer sind. Dadurch wird das doch nicht weniger verboten oder gar legal.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#12 Mitglied ist offline   Sina 

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geschrieben 13. Juli 2011 - 14:13

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 13.07.2011, 12:45)

Und wer noch nie in der Schule oder beim Studium gespickt, abgeschrieben oder sonst unredlich gearbeitet hat, nur der werfe doch bitte hier den ersten Stein.

Kann man wirklich vergleichen, ob ein Kind bzw. Jugendlicher versucht, zu spicken – oder ob ein Erwachsener so tut, als wären die Texte in seiner Doktorarbeit seine eigenen Texte?

Oder:
Du erstellst im Labor eine hochkomplexe Versuchsreihe – und ich sage hinterher, diese Forschung ist von mir.

Da sehe ich dann doch gravierende Unterschiede.


Beitrag anzeigenZitat (Computer: 13.07.2011, 12:45)

[…]Und was bitte kann Deutschland als Staat für ein solches Portal und was bitte hat Deutschland mit dem Portal zu tun? […]
Wie erklärst Du Deinen Kindern, Enkeln oder Urenkeln, dass es höchst verwerflich ist, im Internet einen Stream anzugucken (nicht herunter zu laden) – aber Politiker Kultusminister und Europaabgeordnete bleiben, obwohl sie betrogen haben?

Ich nenne so etwas Doppelmoral – und Du?
Und die Doppelmoral nimmt in Deutschland täglich zu.

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 13.07.2011, 13:05)

Es gibt Sachen, die sind erlaubt und es gibt Sachen, die sind nicht erlaubt und wenn etwas zweifelhaft ist, dann wird das geprüft und wenn die Prüfung ergibt, dass es nicht erlaubt ist, dann wird das geahndet - fertig. Da spielt es doch keine Rolle, ob irgendwer irgendwo Sachen macht die noch schlimmer sind. Dadurch wird das doch nicht weniger verboten oder gar legal.
Ja, sehe ich auch so.
Allerdings habe ich mittlerweile Probleme mit der Doppelmoral, die sich zusehend in diesem Land breit macht.

Und ich habe auch damit Probleme, dass Dinge plötzlich gar nicht mehr so verwerflich sind, wenn man über genug Geld für den passenden Rechtsanwalt verfügt.

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Da Links leider oftmals nach einiger Zeit unbrauchbar werden oder verschwinden, habe ich alles zitiert.

Zitate stammt von:
http://www.spiegel.d...72887-7,00.html

Zum Beispiel beim legalen Anbieter Hulu, einem Joint Venture unter anderem der US-Medienriesen News Corp. und NBC Universal.
Das Film- und Serienportal streamt "Mad Men". Einziges Hindernis: Die Geo-IP-Sperre. "Entschuldigung, unsere Video-Bibliothek ist im Moment nur in den Vereinigten Staaten verfügbar", ist zunächst alles, was der deutsche Internetnutzer zu sehen bekommt. Dasselbe passiert bei Pandora, beim Netz-TV-Angebot der BBC und bei vielen weiteren legalen Stream-Anbietern im Ausland.
Technisch ist die Sicherung alles andere als unumgänglich. In Foren herrscht ein reger Austausch über die Tricks zur Umgehung der Hürde. Juristisch aber ist es problematisch, über den IP-Zaun zu klettern.

2. Teil: Die Grundsatzfragen: Warum überhaupt Sperren - und darf man sie umgehen?
Warum sperren BBC, Hulu und andere Anbieter ausländische Nutzer aus?

Die Anbieter haben für ihr Angebot nur nationale Lizenzen erworben und filtern deshalb Surfer aus dem Ausland mittels der Länderkennung der IP-Adresse.

Ist es rechtlich problematisch, sich eine ausländische IP-Adresse zu besorgen?

Nein. "Das wäre ja noch schöner", sagt Udo Vetter, Rechtsanwalt in Düsseldorf und Betreiber des Lawblog . "Die IP-Adresse ist ja kein Personalausweis, den man nicht fälschen darf. Anonymisierungsdienste sind absolut legal."

3. Teil: Darf man unter Vortäuschung einer US-IP-Adresse surfend auf nur regional freigegebene Medieninhalte zugreifen?

Das lässt sich aus mehreren Gründen nicht eindeutig beantworten:
Es stellt sich die Frage, gegen welches Urheberrecht hier eigentlich verstoßen wird - gegen das deutsche oder das des Landes, aus dem gestreamt wird. In vielen Fällen ist das deutsche Urheberrecht wohl anwendbar, so Rolf Schwartmann, Professor an der Fachhochschule Köln und an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht. Es schützt Ausländer dann, wenn ihre Werke innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Ausland auch in Deutschland erscheinen. Bei vielen Filmen wird das so gehandhabt.

Es ist grundsätzlich noch nicht geklärt, wie Streams urheberrechtlich zu bewerten sind, egal, ob sie aus legaler oder illegaler Quelle stammen. Bislang liegen dazu keine Urteile vor. Zwar wird beim Anschauen des Streams eine Kopie des Werks erstellt - vorübergehend, im Arbeitsspeicher des Computers. Doch in den hier diskutieren Fällen ist die Quelle ja legal. Anbieter von Streams wie Pandora, Hulu oder die BBC haben schließlich für die Lizenzen gezahlt. Damit ist zunächst auch eine Kopie für den privaten Gebrauch zulässig.

Auch im speziellen Fall, dem Umgehen von Geo-Sperren, um Streams aus dem Ausland zu verfolgen, gibt es bislang weder laufende Verfahren noch Urteile. Dementsprechend uneins sind sich die Juristen. "Aus meiner Sicht besteht ein Urheberrechtsverstoß", sagt Schwartmann. Die Geo-Sperre könne als Kopierschutz gewertet werden. "Wer technische Maßnahmen zur Umgehung des Schutzes ergreift, indem er eine US-IP verwendet, umgeht den Schutz und begeht einen Rechtsverstoß." Aus der Sicht von Schwartmann ist das Umgehen der IP-Sperre dasselbe, wie den Kopierschutz einer CD zu knacken. Udo Vetter sieht das anders. Beim Anschauen eines Streams schließe man weder einen Vertrag mit dem Anbieter, noch lade man eine dauerhafte Kopie herunter. Vetter schätzt, dass es gute Gründe dafür gibt, dass bislang keine Urteile vorliegen. "Man will keine Präzedenzfälle, weil die Gerichte sicherlich sagen würden, das ist legal." Auch Schwartmann hält es für unwahrscheinlich, dass Gerichte bald Klarheit schaffen.


4. Teil: Rechtliche Konsequenzen - womit muss man rechnen?

Macht es einen Unterschied, welches Tool man benutzt, um mit einer anderen als einer deutschen IP zu surfen?

Nein. "Es ist rechtlich unbeachtlich, ob man mit Zange oder Dietrich einbricht", meint Rolf Schwartmann.

Welche Strafe stünde auf einen Urheberrechtsverstoß?

Auf Verstöße gegen das Urheberrecht kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe stehen.

Muss man mit einer Abmahnung oder sogar einer Klage rechen?

Nein. Die Juristen sind sich einig, dass die Sache realistischerweise kaum verfolgbar ist. Um an die Daten des Nutzers zu kommen, müsste der Anbieter zunächst einmal bemerken, dass jemand mit verschleierter IP surft und dann gleich zwei Anfragen bei Providern stellen: beim Betreiber des Proxy-Servers, der die ursprüngliche IP herausgeben müsste, und beim deutschen Provider. "Das kann man schlecht auf Masse machen", meint der Augsburger Anwalt Hagen Hild, dessen Kanzlei auf IT-Recht spezialisiert ist.

Schwierig wäre es sicher auch, nachzuweisen, dass eine Absicht vorlag. Schließlich surfen viele Internetnutzer ohnehin anonymisiert - und damit potentiell auch mit anderer Länderkennung. "Die würden es unter Umständen ja gar nicht merken, dass sie eigentlich nicht da sein sollten, wenn sie Hulu oder einen vergleichbaren Dienst nutzen", so der Rechtsanwalt Udo Vetter.


5. Teil: Verstößt man gegen andere Rechtsvorschriften als die des Urheberrechts?

Hagen Hild hält es für möglich, dass man bei dieser Praxis gegen den Paragrafen 202a des Strafgesetzbuchs verstößt, den sogenannten "Hacker-Paragrafen". Der Paragraf droht demjenigen Strafe an, der sich "unbefugt" und "unter Überwindung der Zugangssicherung" Daten verschafft, "die nicht für ihn bestimmt sind und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind". Die Streams, so der Jurist, seien schließlich nicht für deutsche Nutzer bestimmt. Und die IP-Sperren könnten als Zugangssicherung gewertet werden.

Udo Vetter bezweifelt hingegen, dass ein Gericht die Geo-Sperre im Sinne der Rechtsvorschrift auslegen würde. "Da wird ja gar nichts überwunden, die Zugangssicherung ist nicht wirksam", so der Rechtsanwalt. Selbst, wenn der Paragraf 202a anwendbar wäre, würde sich auch hier das Problem der Verfolgbarkeit stellen.


6. Teil: Was sagen die Anbieter dazu?

Nicht viel. Die BBC teilt mit, dass sie Urheberrechtsverletzungen sehr ernst nimmt. Pläne, einzelne Nutzer zu verfolgen, gibt es aber offenbar nicht. Man behalte sich vor, gegen Provider oder Serviceanbieter vorzugehen, die Nutzern zu Urheberrechtsverletzungen verhelfen, so eine Sprecherin. Hulu schweigt zu dem Thema ganz.

Drei Dinge halten die Anbieter vermutlich davon ab, gegen das Überwinden von IP-Sperren vorzugehen: Erstens die mäßigen Aussichten auf Erfolg, zweitens der geringe Anreiz - schließlich sind die Sprachbarrieren vermutlich schwieriger zu überwinden als die Geo-Sperren, die Gruppe der Nutzer dürfte klein sein. Drittens wären alternative Schutzverfahren - etwa eine Registrierung - deutlich komplizierter und würden Kunden abschrecken.


7. Teil: Was, wenn man im Ausland einfach kauft, was hierzulande noch nicht zu haben ist?

Manche kaufen sich Musik und Filme, die in Deutschland noch nicht erhältlich sind, im amerikanischen iTunes-Store. Dieser Fall ist anders gelagert.
Deutsche Kreditkarten oder Kontodaten werden im amerikanischen Store nicht akzeptiert. Einige Nutzer kaufen dort aber mit iTunes-Gift-Cards ein, mit Geschenkgutscheinen, die wiederum im Store selbst und auf Ebay angeboten werden.

Eine Urheberrechtsverletzung begeht man dadurch nicht, da sind sich die Juristen einig.
"Das ist eine zivilrechtliche Frage", so Rolf Schwartmann. Schließlich zahlt der Kunde für das Produkt. Er verstößt allerdings gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des US-iTunes-Stores. Darin ist festgelegt, dass das Angebot nur für die USA gültig ist. Es heißt: "Sie versichern, nicht zu versuchen, den iTunes-Service von Orten außerhalb dieser Region zu nutzen."

Apple behält sich vor, den Kaufvertrag wieder zu lösen oder die Lizenz wieder einzuziehen.
Das könnte heißen, dass die Datei vom Computer des Käufers wieder verschwindet. Ob Apple diese Konsequenz schon einmal gezogen hat, will das Unternehmen nicht sagen. "Das Thema ist uns bekannt", sagt Apple-Sprecher Georg Albrecht. Aber: "Wir kommentieren es nicht."

Udo Vetter ist der Meinung, dass Apple effektivere Wege finden müsse, seinen Store zu schützen. "Es ist nicht die Aufgabe des Kunden, sich die Sorgen des Verkäufers zu machen."
Zitat Ende
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#13 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 13. Juli 2011 - 16:29

Also zunächst wollte ich dich nicht persönlich angreifen. Da ich dich nicht kenne, gehe ich davon aus, dass du nie gespickt oder abgeschrieben hast. Das zum einen. Es ist nicht persönlich gegen dich, sondern an eine ganze Nation von Saubermännern gerichtet ... (persönlich anwesende Leute natürlich ausgenommen).

Was du zum Thema Vorbildwirkung von Politikern schreibst kann man nicht entkräften. Man kann darüber auch nur schwerlich diskutieren, weil du damit einfach nur Recht hast.

Nur ich sehe letztlich keinen Unterschied zwischen dem Spicken und abschreiben in der Schule bzw. beim Studium bzw. beim Abschreiben bei einer Doktorarbeit. Die Auswirkungen beim spicken oder abschreiben in der Schule oder beim Studium bzw. Abschreiben bei einer Doktorarbeit sind letztlich dieselben; heraustreten und abgeben mit der deutlichen Konsequenz ... durchgefallen. Insoweit ja es ist vergleichbar.

Oder tolerieren wir das Spicken bzw. das Abschreiben beim Studium als Kavalierdelikt aber wenn das ein Politiker in der Doktorarbeit tut, erst dann wird es schlimm ... Wo sind die Grenzen und wer nimmt sich das Recht raus darüber zu rechten und Grenzen zu definieren?

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 13. Juli 2011 - 17:05

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#14 _EDDP_

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geschrieben 13. Juli 2011 - 17:06

Ob die Auswirkungen dieselben sind, bezweifle ich. Muss man nicht eine eidesstattliche Erklärung abgeben, wenn man eine Diplom-/ Doktorarbeit einreicht? Bei einem Verstoß hätte das ganze dann unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen...
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#15 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 13. Juli 2011 - 17:16

In der zu Guttenberg Diskussion habe ich vernommen, dass eine eidesstattliche Erklärung bisher in Deutschland wohl nicht erforderlich ist. Zumindest soll Herr von Guttenberg eine solche Erklärung nicht abgegeben haben. Wenn das anders sein sollte hättest du zweifellos Recht. Auch sind mir solche strafrechtliche Ermittlungen gegen Frau Koch-Mehrin nicht bekannt. Es ist aber auch in der Diskussion gewesen zukünftig eine solche Erklärung zu verlangen.
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