also ich hab' mal wieder eine Frage zum Thema Umkehr der Beweislast. Wer hat das erfunden und vor allem warum? Kann mir das mal jemand erklären?
Ich hab' meinen Scanner LiDE100 eingeschickt, weil der Auflagendeckel locker war und daher er ohne ein Blatt einzulegen links und oben schräg schwarze Balken gescannt hat. Mit etwas Rücken des Deckels hatte ich nur noch oben diesen nervigen schwarzen Balken. Da das Teil aber noch keine 2 Jahre alt ist, dacht' ich schnell noch RMA beantragen, das Teil wird repariert/ausgetauscht oder ich bekomm' den Nachfolger.
Wie man halt so denkt. Am 9.5 beim Shop angekommen und nun kommt per Mail gestern das hier:
Zitat
Das Teil kommt also so zurück, wie ich es eingeschickt hab'. Was kann ich jetzt tun? Nichts? Muss ich mit dem blöden Fehler leben und muss beweisen, dass das schon von Anfang so war (was auch stimmt, hat mich anfangs nur nicht so krass gestört)? Wenn ja, wie soll ich das bitte schön anstellen?
Was nützt mir dann 2 Jahre Gewährleistung (oder Garantie?)?
Danke
Daniel
P.S. ist nicht das erste Mal, dass ich mit der Beweislastumkehr Bekanntschaft mache
Dieser Beitrag wurde von DanielDuesentrieb bearbeitet: 27. Mai 2011 - 15:43