hallo winfuture forum,
ich habe eine frage und zwar habe ich mir am 04.03.2011 einen notebook bei media markt gekauft, per finanzierung (0%) dieser hat eine leichte schramme, also gehäuse ist leicht beschädigt, hat einen kratzer.
da ich das ganze per finanzierung abgeschlossen habe, steht mir doch das recht zu, innerhalb von 14 tagen nach dem kaufvertrag alles aufzulösen oder ist das nicht möglich ?
also könnte ich hingehen und sagen, ich möchte es nicht mehr, ohne angaben von gründen und könnte dann alles zurück geben ?
bank ist die targo bank und gekauft habe ich es bei media markt, falls das eine rolle spielt.
wäre sehr dankbar, wenn ihr mir sagen könntet was sache ist...aus kulanz, würden die das gerät bestimmt auch tauschen aber mich interessiert wie es mit einem kompletten rücktritt aussieht ?!
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0 % Finanzierung - Innerhalb 14 Tage Rücktrittsrecht !?
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#2 _The Grim Reaper_
geschrieben 06. März 2011 - 13:17
Nein du hast es vorort gekauft und konntest es besichtigen/begutachten/testen. Ob du dieses Recht wahrgenommen hast, liegt bei dir. Das Rückgaberecht gilt nur bei Fernabsatzkäufen. Ansonsten auf Kulanz probieren, oder umtauschen.
#3
geschrieben 06. März 2011 - 13:17
wieso sagen die dann, man kann innerhalb von 14 tagen ohne angaben von gründen vom kaufvertrag zurück treten ?
-edit-
also auch wenn die schramme nicht gewesen wäre, wieso heißt es dann so ?
-edit-
also auch wenn die schramme nicht gewesen wäre, wieso heißt es dann so ?
Dieser Beitrag wurde von iSinan bearbeitet: 06. März 2011 - 13:19
#5
geschrieben 06. März 2011 - 13:33
Wenn der Kratzer von dir verantwortet wurde musst du dafür auch haften. Selbst wenn die 14 Tage Rückkgaberecht gewähren, ein Schaden kannst Du damit nicht unvergessen machen.
greets
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around the world
#6
geschrieben 06. März 2011 - 13:40
Das steht auf der MM Homepage unter Service:
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns
gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um.
Ohne Wenn und Aber.
Allerdings geht aus der AGB nicht genau hervor, ob das auch für vor Ort gekaufte Ware gilt oder nur bei Fernabsatzverträgen. Außerdem ist die Frage, ob Umtausch un Widerruf in dem Falle das Selbe ist.
Außerdem geht es ja bei iSinan noch nicht einmal um Umtausch wegen nicht gefallen, sondern wegen Mängel (Kratzer). Hier müsste eigentlich die gestzl. Gewährleistung greifen, sofern der Mangel sofort angezeigt wird.
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns
gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um.
Ohne Wenn und Aber.
Allerdings geht aus der AGB nicht genau hervor, ob das auch für vor Ort gekaufte Ware gilt oder nur bei Fernabsatzverträgen. Außerdem ist die Frage, ob Umtausch un Widerruf in dem Falle das Selbe ist.
Außerdem geht es ja bei iSinan noch nicht einmal um Umtausch wegen nicht gefallen, sondern wegen Mängel (Kratzer). Hier müsste eigentlich die gestzl. Gewährleistung greifen, sofern der Mangel sofort angezeigt wird.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
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#7 _The Grim Reaper_
geschrieben 06. März 2011 - 13:43
Umtausch und Widerruf ist nicht das gleiche. Die 14 Tage gelten zu 99,9% nur für Fernabsatzverträge.
#8
geschrieben 06. März 2011 - 15:00
da sehe ich schwarz mit dem rücktritt. rückgabe innerhalb von 14 tagen dürfte sich nur auf orig verpackt und unbenutzt beziehen. was anderes ist es, wenn der kratzer ab werk drauf war. wenn das teil orig. verschlossen ist, musste auch nicht vor ort besichtigen. nur die frage, wie du es beweisen willst, dass der kratzer drauf war. und aus eigener erfahrung kann ich dir sagen, dass kulanz in den meisten media-märkten leider ein fremdwort ist.
Sorry, an error occured!
Please try again later...
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#9
geschrieben 06. März 2011 - 15:07
Zitat (iSinan: 06.03.2011, 13:11)
da ich das ganze per finanzierung abgeschlossen habe, steht mir doch das recht zu, innerhalb von 14 tagen nach dem kaufvertrag alles aufzulösen oder ist das nicht möglich ?
Schonwieder einer dieser Irrtümer...
Umtauschrecht 14Tage ist NUR bei Fernabsatz - sprich Katalog oder Internetbestellungen wo du die Ware vorher nicht sehen kannst.
Was die Läden machen ist nur Kulanz und die meisten geben wir dann wenn überhaupt nur einen Warengutschein und nicht das Geld.
#10
geschrieben 06. März 2011 - 15:11
Zitat (iSinan: 06.03.2011, 13:11)
da ich das ganze per finanzierung abgeschlossen habe, steht mir doch das recht zu, innerhalb von 14 tagen nach dem kaufvertrag alles aufzulösen oder ist das nicht möglich ?
also könnte ich hingehen und sagen, ich möchte es nicht mehr, ohne angaben von gründen und könnte dann alles zurück geben ?
also könnte ich hingehen und sagen, ich möchte es nicht mehr, ohne angaben von gründen und könnte dann alles zurück geben ?
probier es aus und schau was die bei MM sagen
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