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Amazon und Rechtslage
#1
geschrieben 21. Dezember 2010 - 14:10
Hallo zusammen,
ich würde gerne mal einige Meinungen zu folgendem Fall von euch hören:
Ich (Privatperson) habe einen Artikel bei Amazon zum Verkauf eingestellt, weil ich diesen schnell und einfach verkaufen wollte. Dieser wurde dann auch von mir verkauft und ordnungsgemäß im Zustand NEU versandt. Nach dem Versand bekam ich eine Mail von dem Käufer - Dieser möchte von seinem Rückgaberecht gebrauch machen. Ich war natürlich völlig baff und habe mich in Verbindung mit Amazon gesetzt.
Ich als Privatverkäufer soll etwas verkauftes zurück nehmen, was völlig dem beschriebenen Artikelzustand entsprach? Rückgaberecht in Deutschland? Zum Rückgaberecht folgendes:
Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel ( § 323 Abs. 5 BGB) aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Fazit: Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht.
Dann bin ich noch Privatverkäufer..... Das allein reicht doch schon aus.
Amazon sagt natürlich, auch nach heftigen Protesten von mir:
Als Verkäufer bei Amazon unterliegen Sie hohen Standarts und müssen die Rücknahme akzeptieren.
Nachdem ich einige Auszüge aus dem BGB an Amazon weitergeleitet habe, sagte man mir, dass Amazon keine Rechtsabteilung hätte und darauf nicht eingegangen werden kann.
Meiner Meinung nach arbeitet Amazon mit nicht ganz gesetzeskonformen AGBs und wollen sich in so einem Fall ziemlich einfach rauswinden.
Hätte ich den Artikel nicht schon weggeschickt bevor die Mail kam, hätte ich gar kein Problem gehabt. Aber allein die entstanden Unkosten, der Ausfall der Ware zum Weihnachtsgeschäft und die Gewissheit, dass der Käufer mit dem Produkt alles machen kann, bevor er es zurück schickt haben mich zu Gegenmaßnahmen bewegt.
Was sagt ihr dazu?
Ich denke, dass solche Sachen eigentlich mal "groß" rauskommen sollten. Eines der größten Versandhäuser im Internet geht nicht so ganz mit den Rechten von Ver- und Käufern mit.
Viele Grüße
ich würde gerne mal einige Meinungen zu folgendem Fall von euch hören:
Ich (Privatperson) habe einen Artikel bei Amazon zum Verkauf eingestellt, weil ich diesen schnell und einfach verkaufen wollte. Dieser wurde dann auch von mir verkauft und ordnungsgemäß im Zustand NEU versandt. Nach dem Versand bekam ich eine Mail von dem Käufer - Dieser möchte von seinem Rückgaberecht gebrauch machen. Ich war natürlich völlig baff und habe mich in Verbindung mit Amazon gesetzt.
Ich als Privatverkäufer soll etwas verkauftes zurück nehmen, was völlig dem beschriebenen Artikelzustand entsprach? Rückgaberecht in Deutschland? Zum Rückgaberecht folgendes:
Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel ( § 323 Abs. 5 BGB) aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Fazit: Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht.
Dann bin ich noch Privatverkäufer..... Das allein reicht doch schon aus.
Amazon sagt natürlich, auch nach heftigen Protesten von mir:
Als Verkäufer bei Amazon unterliegen Sie hohen Standarts und müssen die Rücknahme akzeptieren.
Nachdem ich einige Auszüge aus dem BGB an Amazon weitergeleitet habe, sagte man mir, dass Amazon keine Rechtsabteilung hätte und darauf nicht eingegangen werden kann.
Meiner Meinung nach arbeitet Amazon mit nicht ganz gesetzeskonformen AGBs und wollen sich in so einem Fall ziemlich einfach rauswinden.
Hätte ich den Artikel nicht schon weggeschickt bevor die Mail kam, hätte ich gar kein Problem gehabt. Aber allein die entstanden Unkosten, der Ausfall der Ware zum Weihnachtsgeschäft und die Gewissheit, dass der Käufer mit dem Produkt alles machen kann, bevor er es zurück schickt haben mich zu Gegenmaßnahmen bewegt.
Was sagt ihr dazu?
Ich denke, dass solche Sachen eigentlich mal "groß" rauskommen sollten. Eines der größten Versandhäuser im Internet geht nicht so ganz mit den Rechten von Ver- und Käufern mit.
Viele Grüße
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#2
geschrieben 21. Dezember 2010 - 14:19
meine Meinung:
Käufer is selber schuld wen er was kauft was er nicht will/braucht.
Wer weiß was er mit dem Teil macht, kann ja nicht jeder herkommen und sagen..Hey das Ding will ich doch nicht schicken wir mal zurück.....!
Käufer is selber schuld wen er was kauft was er nicht will/braucht.
Wer weiß was er mit dem Teil macht, kann ja nicht jeder herkommen und sagen..Hey das Ding will ich doch nicht schicken wir mal zurück.....!
Dieser Beitrag wurde von LordRazer bearbeitet: 21. Dezember 2010 - 14:23
#3
geschrieben 21. Dezember 2010 - 14:46
Du fragst hier quasi nach einer Rechtsberatung. Das ist in Deutschland nicht zulässig, wie sich hier einige auch ganz schnell klar werden sollen
#4
geschrieben 21. Dezember 2010 - 14:48
Zum Anwalt gehen oder in Verbraucherzentrale beraten lassen ansonsten schauen was der "Streitwert" (unter 100 Euro geht kaum jemand zum Anwalt) ist und einen auf Helmut Kohl (aus sitzen) machen.
#5
geschrieben 21. Dezember 2010 - 14:48
#6 _EDDP_
geschrieben 21. Dezember 2010 - 15:09
@ Bubbel
Wenn du dir das durchliest, müsste eigentlich alles klar sein.
Zwischen Privat- und gewerblichen Verkäufern scheint Amazon nicht zu unterscheiden...
Wenn du dir das durchliest, müsste eigentlich alles klar sein.
Zwischen Privat- und gewerblichen Verkäufern scheint Amazon nicht zu unterscheiden...
#7
geschrieben 21. Dezember 2010 - 15:15
Hat man bei privaten Internetkäufen nicht grundsätzlich ein 14tägiges Rückgaberechte, solange man nicht als Verkäufer vor dem Verkauf darauf hinweist, das man das Produkt nicht zurück nimmt?!
Unter jeder Ebay Privatauktion steht doch immer so eine Floskel!
Ich bin aber kein Rechtsanwalt oder Verbraucherschützer und möchte mit meinem Kommentar nur zum Diskutieren anregen! ^^
Gruß
Unter jeder Ebay Privatauktion steht doch immer so eine Floskel!
Ich bin aber kein Rechtsanwalt oder Verbraucherschützer und möchte mit meinem Kommentar nur zum Diskutieren anregen! ^^
Gruß
Dieser Beitrag wurde von Mandharb bearbeitet: 21. Dezember 2010 - 15:15
#8
geschrieben 21. Dezember 2010 - 15:46
Zitat (Mandharb: 21.12.2010, 15:15)
Hat man bei privaten Internetkäufen nicht grundsätzlich ein 14tägiges Rückgaberechte, solange man nicht als Verkäufer vor dem Verkauf darauf hinweist, das man das Produkt nicht zurück nimmt?!
Technisch reicht sogar einfach der Hinweis dass nur von privat an privat verkauft wird - bin aber kein Anwalt
#9
geschrieben 21. Dezember 2010 - 16:53
#10
geschrieben 21. Dezember 2010 - 17:27
Amazon ist ein luxenburgisches Unternehmen. In Sachen AGB und Rückgaberecht greifen da irgendwelche Sonderklauseln. Hatten se vor 1-2 Wochen bei Galileo auf Pro7 erklärt. Am besten wäre es da wirklich, nen Anwalt zu fragen.
#11 _MagicAndre1981_
geschrieben 21. Dezember 2010 - 18:24
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