Krankenkasse, die Ärzte, Arbeitgeber und P.X
#1
geschrieben 20. Dezember 2010 - 20:28
Parteien mit einander direkte Verbindung? Wann und wie dürfen/können sie sich in
Verbindung setzen, z.B. Person X wird krank, geht zum Arzt, wird krankgeschrieben,
bekommt von Arzt zwei Scheine, ersten (etwas kleinen) für Arbeitgeber, zweiten für die Krankenkasse mit
der Diagnose, nun interessiert mich folgendes: auch etwas abweichende Fragen:
1. was passiert genau wenn man die Krankschreibung für die Krankenkasse nicht abschickt,
z.B. wenn man es nicht für wichtig hält oder es vergisst oder andere Gründe
vorliegen,
2. was passiert wenn man die nötige Krankschreibung für Arbeitgeber nicht bei Arbeitgeber abgibt,
wie wirkt es sich genau aufs Lohn aus?
3.meldet der ARZT die Krankheit der Krankenkasse?
4. meldet der ARBEITGEBER die Krankheit der Krankenkasse?
5 oder meldet sich die Krankenkasse bei Arbeitgeber auch?
6.kann der Arbeitgeber den Arzt anrufen und sich über die Krankheit erkundigen?
7. was passiert wenn der Arzt der Person X z.B. den anderen Krankenschein (welches etwas
größer ist) mit der Diagnose
welches für die Krankenkasse bestimmt ist es für sich behält? Der Arzt gibt nur den Schein
für Arbeitgeber raus,
8.wie soll man es jetzt verstehen, die Krankenkasse zahlt der Person X das Geld für diesen kranken Tag,
überweist die Krankenkasse es direkt aufs Person X Konto oder überweist die Krankenkasse den Arbeitgeber
das Geld und erst dann wird das Geld von Arbeitgeber für diesen kranken Tag für Person X überwiesen?
9. hat es irgendeine Auswirkung auf die Rente? Finanzamt oder überhaupt irgendwelchen anderen Versicherungen?
10. kann der Arzt die Blutanalyse verweigern mit der Behauptung das es gesetzlich
nicht geht und das man unbedingt krank sein muss?
Verwirrend, kennt sich da einer aus?
ich würde mich sehr freuen und dankbar sein über eine sachliche Erklährung.
MfG
Zero
Meine PC Daten:
Quad Core 2600GHz
Motherboard von Gigabyte ep45-ud3lr
2x Swissbit 2048 + 2048 (4 GB Arbeitsspeicher) Dualchannel
KFA Geforce 285 GTX 1 GB
3 Festplatten Seagate je mit 500 GB
Acer Monitor
WinXP Pro SP3
nVidia Treiber 258.96
DirectX 9
Anzeige
#2
geschrieben 20. Dezember 2010 - 20:33
2: ja
3: nein
4: nein
5: nein
6: ärztliche Schweigepflicht
7: passiert nicht
8: AG zahlt 6 Wochen, danach gibts Krankengeld was der AN bei KK beantragen muss
9: nein
10: häh?
greets
#3
geschrieben 20. Dezember 2010 - 20:39
bei 2. das Lohn für den Tag wird nicht ausgezahlt und man kann mit der Abmahnung rechnen oder Kündigung, richtig?
bei 7. was ist wenn es aber doch passiert, wenn der Arzt es für sich behält, trotzdem.
10. Der Arzt würde die Blutanalyse abraten/ sich weigern es zu machen.
MfG Zero
Meine PC Daten:
Quad Core 2600GHz
Motherboard von Gigabyte ep45-ud3lr
2x Swissbit 2048 + 2048 (4 GB Arbeitsspeicher) Dualchannel
KFA Geforce 285 GTX 1 GB
3 Festplatten Seagate je mit 500 GB
Acer Monitor
WinXP Pro SP3
nVidia Treiber 258.96
DirectX 9
#4
geschrieben 20. Dezember 2010 - 20:46
7: Hypothetische Frage!
10: Aus welchem Grund? wenns die Kasse nicht bezahlt musst Du eh selber die Tasche aufklappen.
greets
#5
geschrieben 20. Dezember 2010 - 21:29
zu 2: Wenn du zu Hause bleibst keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber bzw. kein Krankengeld. Wenn du trotz Krankschreibung arbeiten gehst, passiert eigentlich auch nichts. Du musst wissen, dass du in dem Fall nicht gesetzlich unfallversichert bist und im Schadensfall (auch bei einem Wegeunfall) leer ausgehst. Also nie bei einer Krankschreibung arbeiten gehen.
Alles andere wurde bereits gesagt ...
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 20. Dezember 2010 - 21:32
#6
geschrieben 20. Dezember 2010 - 21:37
#7
geschrieben 20. Dezember 2010 - 21:50
Zitat (Der Zero: 20.12.2010, 20:28)
z.B. wenn man es nicht für wichtig hält oder es vergisst oder andere Gründe
vorliegen,
beim erreichen der 7. Krankheitswoche kann das Krankengeld (60% des üblichen Lohns) entfallen wenn du pech hast.
Zitat
wie wirkt es sich genau aufs Lohn aus?
kann ne saftige Abmahnung geben. Falls wiederholt sogar zur Kündigung kommen. Bzgl. des Lohns: je nachdem wie dein AG drauf ist. Er hat das Recht den Lohn für die nicht angetretene Arbeit einzubehalten
Zitat
Muss er ja... denn er will ja sein Geld für seine Arbeit haben... und das gibts nunmal nur von der Kasse.
Zitat
nö. Wieso denn auch? Für ihn ist es nur ein Wisch der sagt wann du wieder einsatzfähig bist.
Zitat
denke ja. Aber erst glaub in der 5. oder 6. Woche um die Krankengeldzahlung abzuklären. Hier bin ich aber unschlüssig.
Zitat
und sollte der Arzt ohne dein Zustimmen entsprechende Informationen die nicht für seine Abrechnung wichtig sind rausgeben kannst du ihn rechtlich am Ar*** kriegen. Stichwort: Schweigepflicht
Zitat
größer ist) mit der Diagnose welches für die Krankenkasse bestimmt ist es für sich behält?
Äußerst unwahrscheinlich da der Arzt sein Honorar nur bei Einreichen des Schreibens an die Kasse bekommt.
Zitat
siehe "6"
Zitat
überweist die Krankenkasse es direkt aufs Person X Konto oder überweist die Krankenkasse den Arbeitgeber
das Geld und erst dann wird das Geld von Arbeitgeber für diesen kranken Tag für Person X überwiesen?
ab der 7. Woche bekommst du Krankenscheine für 7Tage mit entsprechendem Bogen für die Versicherung. Du bekommst das Geld direkt von der Versicherung - zumindest wars vor ca 6 Jahren so als ich ne Knieverletzung hatte.
Zitat
hm? denke mal nicht
Zitat
nicht geht und das man unbedingt krank sein muss?
ne Blutuntersuchung hat immer irgendeinen Grund. Hällt der Doc dies für Überflüssig und wird dies nicht von rechtlichen Stellen "beauftraft" - Stichwort Alk-Test - kann er natürlich diese Untersuchung verweigernd
Zitat
ich würde mich sehr freuen und dankbar sein über eine sachliche Erklährung.
Nunja... ich frag' mich nur was du mit dieser Fragerei bezwecken willst... Wieso setzt du dich denn nicht mal mit deinem Versicherungs-Ansprechpartner zusammen um das zu klären?
#8
geschrieben 20. Dezember 2010 - 22:14
zu 1) Bei wiederholtem Nicht-Einreichen wird Dir evtl. zu zahlendes Krankengeld versagt.
zu 2) arbeitsrechtliche Konsequenzen... Abmahnung, im schlimmsten Fall die Kündigung
zu 3) nur wenn die Krankenkasse beim Arzt anfragen muss, weil du die "Scheine" nicht eingereicht hast
zu 4) Nein, er ruft aber ggf. die KK an um Zeiten abzugleichen. Diagnosen bekommt der AG nicht!!
zu 5) nur wenn die Entgeltfortzahlung endet und du Krankengeld bekommst (Verdienstanfrage)
zu 6) Nein. Den AG haben die Diagnosen nichts anzugehen.
zu 7) Habe ich noch nie erlebt. Ggf. schickt er den Schein selbst an die KK.
zu 8) Grds. erhältst du erstmal eine Entgeltfortzahlung durch den AG. Erst nach 6 Wochen bekommst Du Krankengeld durch die KK.
zu 9) Während der Entgeltfortzahlung erhältst du die gleiche Höhe deines Gehalts. -> keine Auswirkung auf Rente. Das Krankengeld ist geringer -> weniger Rentenpunkte
zu 10) Jein. Wenn er es nicht für notwendig hält (keine Erkrankung bspw.), darf er es nicht mit der KK abrechnen. Als Vorsorge gibt es das erst ab 35 Jahren...
Er kann es Dir dann nur privat in Rechnung stellen
Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mich gern auch direkt anschreiben.
Zitat
Wenn man keine Ahnung hat ...
#9
geschrieben 20. Dezember 2010 - 22:26
Zitat (Silver_Surfer: 20.12.2010, 22:14)
Na zu was ist denn zum Beispiel das Bonusheft beim Zahnarzt gut?
Wenn ich zum Zahnarzt gehe und mich behandeln lasse, dann rechnet der das doch bei der Krankenkasse ab. Da sieht doch die Krankenkasse viel genauer, ob und wie oft ich beim Zahnarzt war, als in einem Heft, wo für jedes Jahr ein Stempel drin ist, den man auch mal vergessen kann oder wie in Baden-Würtemberg passiert, man kommt zum Zahnarzt, legt das Bonusheft auf den Tisch und die sagen "Hää? Was ist denn das?"
Wenn ich zum Arzt gehe und mich behandeln lasse, dann rechnet der das doch auch bei der Krankenkasse ab. Da weiß die Krankenkasse auch, dass ich krank bin. Wozu muß ich als Kranker dann noch einen Schein zur Kasse schicken. Das ist Papierkram, der im Computerzeitalter nicht sein müßte. Da werden Informationen über Tage per Post verschickt, die auf Knopfdruck schon in dem Moment bei der Kasse sein könnten, wo ich noch im Sprechzimmer sitze.
Das wollte ich damit sagen.
#10
geschrieben 20. Dezember 2010 - 22:29
Ich muss Holger N widersprechen. Versuche mal mit Hilfe deiner Krankenkasse Lücken im Zahnarztbonusheft zu füllen. Hast du es probiert? Sicher die haben Daten, aber des wird trotzdem nichts ... Ich hab das durch bei meinem Zahnarztwechsel vor einigen Jahren ...
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 20. Dezember 2010 - 22:38
#11
geschrieben 20. Dezember 2010 - 22:36
Die Krankenkassen dürfen die zur Abrechnung übermittelten Daten zudem nicht zu "normalen" Sachbearbeitung erheben, verarbeiten/nutzen.
Dein KK-Sachbearbeiter weiß also nicht, dass DU beim Arzt warst und welche Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Daher ist der Krankenschein notwendig... Daher wird das Bonusheft (auch in BaWü) benötig, damit die genaue Zuschusshöhe bei Zahnersatz festgelegt werden kann.
SO könnte es sein. Was technisch möglich ist, ist aber von einigen Seiten (KVen) z.T. nicht gewollt und datenschutzrechtlich bedenklich. Außerdem braucht die KK vieles nicht zu wissen ...
Edit: Aus den o.g. Gründen kann die KK auch bei den Lücken im Bonusheft nicht behilflich sein. Selbst wenn die Info durch die Abrechnung vorliegen sollte, dürfte sie rein rechtlich nicht dafür nicht genutzt werden. Schizophren, ist aber so.
Als Krankenkasse würden wir auch lieber direkt mit den Ärzten abrechnen... mehr Einfluss auf die Qualität der Behandlung!
Dieser Beitrag wurde von Silver_Surfer bearbeitet: 20. Dezember 2010 - 22:40
#12
geschrieben 20. Dezember 2010 - 22:49
Zitat (Computer: 20.12.2010, 22:29)
Ich muss Holger N widersprechen. Versuche mal mit Hilfe deiner Krankenkasse Lücken im Zahnarztbonusheft zu füllen. Hast du es probiert? Sicher die haben Daten, aber des wird trotzdem nichts ... Ich hab das durch bei meinem Zahnarztwechsel vor einigen Jahren ...
Na das geht ja nicht, weil es nicht so funktioniert, wie es funktionieren könnte. Weil die sich mit dem ganzen Papierkram das Leben selber schwer machen.
Ansonsten schließe ich die Lücken im Bonusheft immer zum Jahresende direkt bei meinem Zahnarzt.
Zitat (Silver_Surfer: 20.12.2010, 22:36)
Warum krieg ich dann 3 Tage nach dem Arztbesuch von der Krankenkasse schon eine Broschüre über Kurse für meine Krankheit?
#13
geschrieben 20. Dezember 2010 - 22:56
Zitat
evtl. meldet der Arzt die Arbeitsunfähigkeit direkt, evtl. hat dein AG angefragt wegen einer evtl Zusammenrechnung von krankheitszeiten und die KK hat tel. beim Arzt angefragt ...
Es war ein (Arbeits-)Unfall und die KK hat darüber einen Bericht erhalten...
Jede Menge Möglichkeiten. Ist aber sicher die Ausnahme.
#14
geschrieben 23. Dezember 2010 - 11:19
Meine PC Daten:
Quad Core 2600GHz
Motherboard von Gigabyte ep45-ud3lr
2x Swissbit 2048 + 2048 (4 GB Arbeitsspeicher) Dualchannel
KFA Geforce 285 GTX 1 GB
3 Festplatten Seagate je mit 500 GB
Acer Monitor
WinXP Pro SP3
nVidia Treiber 258.96
DirectX 9
#15
geschrieben 23. Dezember 2010 - 13:31
Zitat (Silver_Surfer: 20.12.2010, 22:56)
Es war ein (Arbeits-)Unfall und die KK hat darüber einen Bericht erhalten...
Jede Menge Möglichkeiten. Ist aber sicher die Ausnahme.
Damit wären aber alle Argumente der anonymen Bearbeitung aus Datenschutzgründen wieder hinfällig, wenn am Ende der Eine doch direkt melden kann oder der Andere einfach telefonisch nachfragen könnte.