WinFuture-Forum.de: Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren - WinFuture-Forum.de

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Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren FoeBuD e.V. ruft auf zur Unterzeichnung


#1 _d4rkn3ss4ev3r_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 17. Dezember 2010 - 18:38

Macht alle mit und unterstützt die Beschwerde!:

https://petition.foe...BuD/Netzsperren

Links:
[1] http://www.foebud.org/netzsperren
[2] http://www.foebud.org/vb-netzsperren
[3] http://www.internet-law.de/2010/11/netzspe...widrig-ist.html
[4] http://www.bundestag.de/bundestag/ausschue...hmen/index.html
[5] http://de.wikipedia....chwerungsgesetz
[6] https://www.foebud.org/spende

Email Inhalt:
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Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren

Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. ruft auf zur
Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperren. Das
so genannte Zugangserschwerungsgesetz ist seit dem 23. Februar 2010 in
Kraft. Alle politischen Initiativen, dieses Gesetz aufzuheben, waren
bisher erfolglos. Der FoeBuD hat nun die Anwälte Dominik Boecker und
Thomas Stadler mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt.

Betroffen vom Zugangserschwerungsgesetz sind:

1. Alle Internetnutzer, denen damit der freie Zugang zu Informationen
verwehrt werden kann,

2. Webseitenbetreiber, die befürchten müssen, dass ihre Webseite
versehentlich auf eine Sperrliste kommt und

3. Internet Service Provider, die gesetzlich gezwungen sind, die
Netzsperren umzusetzen.

Alle Betroffenen können sich bis zum 12. Februar 2011 an der
Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Internetzensur beteiligen.
Sie müssen dafür nur ein Formular ausfüllen und es ausgedruckt an den
FoeBuD senden, der die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen
wird. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei, zur
Finanzierung wird um Spenden gebeten.

Das Online-Formular zum Unterzeichnen und weitere Informationen finden
Sie unter: http://www.foebud.org/netzsperren [1]

Die Verfassungsbeschwerde wird am 21. Februar 2011 beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht. Je mehr Menschen sich beteiligen
und je schneller sie dies tun, desto besser!

Bürgerrechtler, Netzaktivisten, Juristen, Missbrauchsopfer und weite
Teile der Presse haben dieses Gesetz seit langem kritisiert. Die
wichtigsten Kritikpunkte:

Das Gesetz verlangt den Aufbau einer technischen Infrastruktur, die es
ermöglicht, beliebige "unerwünschte" Inhalte zu blockieren. Damit wird
Zensur möglich - ein Vorgehen, das bei anderen Ländern wie China oder
Iran einhellig kritisiert wird.

Es besteht ein erhebliches Risiko, dass Seiten gesperrt werden, die
gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen
aus anderen Ländern.

Durch Netzsperren verschwindet kein strafbarer Inhalt aus dem
Internet. Die strafbaren Inhalte bleiben unverändert online.
Computerkundige Kriminelle können die Blockaden leicht umgehen.

Netzsperren sind kein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung der
Missbrauchsdarstellungen. Im Gegenteil. Täter werden durch Netzsperren
gewarnt, Ermittlungen der Polizei dadurch vereitelt.

Das Sperren nach Zugangserschwerungsgesetz wird zur Zeit nicht
vollzogen, weil das Bundesministerium des Inneren durch einen - in
dieser Form eindeutig rechtswidrigen - Nichtanwendungserlass das BKA
angewiesen hat, vorerst keine Sperrlisten von Webseiten zu führen.
Letztlich muss aber jederzeit damit gerechnet werden, dass das Gesetz
doch vollzogen wird, zumal die großen Internet-Provider die
technischen Voraussetzungen bereits geschaffen haben.

Mit dieser Verfassungsbeschwerde will der FoeBuD e.V. den Aufbau einer
Zensurinfrastruktur für das Internet stoppen. Das
Zugangserschwerungsgesetz muss zurückgenommen werden!

Weitere Informationen zum Thema Netzsperren erhalten Sie auf den
Seiten zur Verfassungsbeschwerde [2]. Die ausführliche Erläuterung,
warum das Zugangserschwerungsgesetz verfassungswidrig ist, ist auf der
Webseite von RA Thomas Stadler [3] nachzulesen. Die Stellungnahmen der
Sachverständigen im Rechtsausschuss, u.a. von Dominik Boecker finden
sich auf der Website des Deutschen Bundestages [4]. Ausführliche
Informationen zum Zugangserschwerungsgesetz können bei Wikipedia
nachgelesen werden [5]

Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenlos. Es entstehen
jedoch hohe Kosten. Um diese Kosten abzufedern benötigen wir Ihre
Spende. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für Bürgerrechte und
Datenschutz mit Ihrer Spende! [6] Konto 5459545902 Sozialbank (BLZ
37020500)

Freundliche Grüße
FoeBuD e.V.
//Rena Tangens & padeluun


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#2 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 17. Dezember 2010 - 18:44

http://winfuture.de/news,60281.html
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#3 _M-i-s-t-e-r-x_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 17. Dezember 2010 - 18:45

täusche ich mich ?

http://newsticker.su...list/id/1084374

#4 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 17. Dezember 2010 - 18:47

Also wenn man jemandem eine Situation schildert und sich derjenige dann selbst entscheiden darf, ob er das Geschilderte gut oder schlecht findet, dann ist das ok aber wenn man ohne diese Möglichkeit gleich im ersten Satz aufgefordert wird mitzumachen, dann bin ich schon aus Prinzip dagegen, auch wenn ich ansonsten dafür gewesen wäre.

schonmal eine Stimme weniger.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.

#5 _d4rkn3ss4ev3r_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 17. Dezember 2010 - 18:50

@Wiesel: Ich gucke aber nicht vor jedem Thread auf der Hauptseite- muss man ja auch nicht. Forum != Startseite.

@M-i-s-t-e-r-x: Das Zugangserschwerungsgesetz ist ja bereits durchgewirkt

#6 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 17. Dezember 2010 - 21:54

Wollte damit nur bemerken dass auch WinFuture bereits darüber berichtet hat. Diskussionen darüber sind eindeutig erwünscht. Bei Bedarf wird der Thread ins OT/Diskussionsecke verschoben :imao:

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#7 _d4rkn3ss4ev3r_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 17. Dezember 2010 - 21:58

Da es den Thread ja schon als News gibt und du eh eher nicht Ruhe gibst, kannst du ihn ruhig verschieben :imao:

#8 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

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geschrieben 17. Dezember 2010 - 22:37

Mal ehrlich, haben solche Unterschriften-Aktionen, bzw die daraus resultierenden persönlichen öffentlichen Anhörung überhaupt mal etwas gebracht?
Eine Petition gegen Internetsperren gab es schließlich schon einmal, von Franziska Heine. Mit mehr als 134000 Unterzeichner. Ergebnis?

Es gab Online-Petitionen für Breitband in ganz Deutschland, Online-Petitionen für dies und das... nie hat es etwas, nach meiner Ekenntnis, gebracht!

Mehr kann ich dazu nicht sagen, als, wenn man etwas politisch erreichen will, dann in der echten Welt und nicht online.

Peace.

Dieser Beitrag wurde von DARK-THREAT bearbeitet: 17. Dezember 2010 - 22:37


#9 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 17. Dezember 2010 - 22:42

Es waren 34000, die 1 ist zuviel. Was es gebracht hat: Die Vorratsdatenspeicherung wurde gekippt! Die Provider mussten Anfang des Jahres bereits speichern. Da die VDS gekippt wurde, wurden die Daten (offiziell) wieder gelöscht und es musste nicht weitergespeichert werden.

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#10 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

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geschrieben 17. Dezember 2010 - 22:49

Ne ne, 134'000 ist schon korrekt, da man 50'000 braucht, um eine Anhörung zu bekommen:
Eingefügtes Bild

Das war keine Petition gegen Vorratsdatenspeicherung, sondern Internetsperren, die STOPP-Schilder und der ganze Humbuk, der sowieso Verfassungsfeindlich war.
Das die Vorratsdatenspeicherung etwas gekippt wurde, lag auch eher an den Gesetzen, die danach etwas geändert worden.

Peace.

Dieser Beitrag wurde von DARK-THREAT bearbeitet: 17. Dezember 2010 - 22:54


#11 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 17. Dezember 2010 - 23:05

Zitat

D
as Bundesverfassungsgericht hat die Massen- Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Die Richter entschieden am Dienstag in Karlsruhe, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr. Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger geklagt.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.


Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/bu...ng-1547614.html

Edit: es geht hierbei nicht um eine Petition um da was im Bundestag einzubringen sondern darum vorm Bundesverfassungsgericht zu klagen! Und das kann man als Einzelperson auch. Aber wenn es viele sind wird es nicht so einfach abgewiesen.



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#12 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

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geschrieben 17. Dezember 2010 - 23:16

Wir reden von 2 verschiedenen Dingen. :imao:

Peace.

#13 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 17. Dezember 2010 - 23:20

Du hast doch von Petitionen angefangen die hier überhaupt nicht zur Debatte stehen. Das ist keine Unterschriftenaktion wozu hier aufgerufen wird sondern eine Aktion zum "aktiv mitmachen bei einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht"! das ist ein kleines wenig mehr als eine Petition für ein Thema im Bundestag.

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#14 Mitglied ist offline   ReviRd-Revo 

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geschrieben 18. Dezember 2010 - 02:52

Die CDU macht ernst mit ihrem vorhaben viele CDU Politiker als Richter besonders dem Verfassungsgericht unterzugraben. Jetzt kommt Peter Müller.
Es wird also eng für uns Bürger.

Dieser Beitrag wurde von ReviRd-Revo bearbeitet: 18. Dezember 2010 - 02:56


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