WinFuture-Forum.de: Ist es erlaubt vorinstalliertes Win7 zu verkaufen? - WinFuture-Forum.de

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Alle Informationen zum Thema Windows 7 in unserem Special. Windows 7 Download, FAQ und neue Funktionen im Überblick.
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Ist es erlaubt vorinstalliertes Win7 zu verkaufen?


#1 Mitglied ist offline   Bockfett 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 09:48

Hallo,

Ich möchte mir demnächst vielleicht ein neues Notebook mit vorinstalliertem Windows 7 Home Premium 64 Bit kaufen. Da ich studiere und über einen msdn-account verfüge bekomme ich Windows 7 auch kostenlos.
Meine Frage ist nun, ob es legal ist das zwangsinstallierte Windows auf dem neuen Notebook zu verscherbeln oder nicht.

MfG Bockfett
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#2 Mitglied ist offline   Timm0 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:00

jau,

es ist aber nicht damit getahn den datenträger zu verschärbeln. der COA-sticker (stellt die eigendliche lizens da) muss mit verkauft werden. dat ding


greetz timmo
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#3 Mitglied ist offline   evil.baschdi 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:03

Bei vorinstallieren Windows handelt es sich um sogenannte OEM Software. Diese darf (außerhalb Europas) nur mit Hardware vertrieben werden. Teilweiße ist dir sogar untersagt, Diese Lizenz eines vorinstallieren Windows auf einem anderen Gerät zu verwenden. Mit XP war das Teilweiße sogar technisch unterbunden.
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#4 Mitglied ist offline   Timm0 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:12

so will es MS, aber gillt nicht schon seid jahren das diese "gesetzt" in DE nichtig ist.

guckst du
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#5 Mitglied ist offline   evil.baschdi 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:16

Das heißt ich dürfte ohne weiteres Vista auf dem (Asus) PC meines Dads installieren und dann mit dem Key der unten an meinem Acer Notebook klebt aktivieren?
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#6 Mitglied ist offline   Timm0 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:21

meines wissens ja, klar du darfst die lizens nur auf einem rechner laufen haben. aber das ist doch echt nichts neues. ist doch die selbe geschichte wie mit den SB(systembuilder)-versionen. schau doch mal in den ganzen verkaufstreads. da werden die OEM´s doch auch zu genüger verkloppt.
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#7 Mitglied ist offline   evil.baschdi 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:27

Das mit dem einmal installieren war mir klar. Auf meinem Notebook ist eh nur noch Windows 7.
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#8 Mitglied ist offline   Timm0 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 10:56

@klawitta

komm mach en schlusstrich unter dem tread, erläuchte uns mit deinem grenzenlosen wissen XD
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#9 Mitglied ist offline   klawitter 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 11:01

Ganz einfache Antwort: Ja, in Deutschland darf man die Lizenz einer Vorinstallation verkaufen.

Dazu muss der Original-Datenträger und der Lizenzaufkleber gemeinsam vorliegen. Gibt es bei einer Pre-Installation keinen original Datenträger, was mittlerweile ja meist der Fall ist, dann muss man theoretisch beim OEM diesen nachordern, was die Hersteller dann auch gegen ordentlich Bares tun.

Insofern ist das verkaufen zwar rechtens, praktisch liegen dem aber doch ein paar Steine im Weg. Der Aufkleber einzeln oder in Verbindung mit einer selbstgebrannten DVD darf nicht als gültige Lizeznz verkauft werden. Es sei denn, ein Backup der Installationsdaten durch den Nutzer auf einem Datenträger ist explizit vom Hersteller so vorgesehen.
Android ist die Rache der Nerds - weil wir sie nie auf unsere Parties eingeladen haben.
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#10 Mitglied ist offline   XDestroy 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 11:40

aber wenn man in deutschland das einfach so machen darf, wie ist es dann mit ms lizenzen überhaupt in deutschland?

denn de facto kann ich mir vom admin des msdn accounts mehrere keys generieren lassen. darf ich die dann auch verkaufen?!
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#11 Mitglied ist offline   hoschen 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 11:43

Beitrag anzeigenZitat (XDestroy: 08.12.2010, 12:40)

aber wenn man in deutschland das einfach so machen darf, wie ist es dann mit ms lizenzen überhaupt in deutschland?

denn de facto kann ich mir vom admin des msdn accounts mehrere keys generieren lassen. darf ich die dann auch verkaufen?!


NEIN, die darfst du nicht verkaufen! Müsste, glaube ich, auch in den MSDN-Lizenzbestimmungen stehen!
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#12 Mitglied ist offline   XDestroy 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 12:01

ja aber weiter oben heißt es ja, dass die Lizenzbestimmungen in Deutschland nichtig sind...
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#13 Mitglied ist offline   Timm0 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 12:24

Zitat

ja aber weiter oben heißt es ja, dass die Lizenzbestimmungen in Deutschland nichtig sind...


im bezug auf sogenannte OEM/SB Versionen ;(
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#14 Mitglied ist offline   karl0 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 13:59

Sowas ist nicht ganz nichtig ;( das haben wir zu genügend im Modul IT-Recht an der FH wo ich bin mit einer Rechtsanwältin durchgekaut. Ist aber auch schon nen Jahr her, also verbessert mich, wenn in der Rechtslage sich was getan hat.

Dieses Hardware gebunden gilt NUR für die erste Verkaufsinstanz nach der Produktion.

Damit wird unterbunden, dass der Verkäufer von deinem Notebook das Windows einzeln verkaufen kann.
Quasi er verkauft das Notebook ohne Windows und verkauft das Windows einzeln. Dies ist verboten durch die OEM Klauseln.

Wenn du das Notebook kaufst bist du quasi die zweite Instanz und darfst beides getrennt weiter verkaufen.


MfG Karl0
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#15 Mitglied ist offline   Bockfett 

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geschrieben 08. Dezember 2010 - 14:43

Fragt sich also nur noch, wie ich ohne großen Aufwand an einen legitimen Datenträger herankomme...
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