WinFuture-Forum.de: Umzug kein Kündigungsgrund für DSL-Vertrag - WinFuture-Forum.de

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Umzug kein Kündigungsgrund für DSL-Vertrag


#1 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 12. November 2010 - 11:04

Zitat

Bundesgerichtshof entscheidet für Anbieter
Umzug kein Kündigungsgrund für DSL-Vertrag

DSL-Kunden können bei einem Umzug in ein Gebiet ohne Breitband-Internet einen bestehenden DSL-Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Solch ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, sei "prinzipiell kein wichtiger Grund", der eine Kündigung erlaube, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
....
..
ff


Quelle Tagesschau.de

Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 12. November 2010 - 11:04

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#2 Mitglied ist offline   egal8888 

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geschrieben 12. November 2010 - 11:07

Ja, hab ich gestern auch schon im Radio gehört.

Eigentlich war das auch zu erwarten.

Man unterschreibt schließlich einen Vertrag, in dem die Laufzeit festgelegt ist und wenn keine Sonderkündigungsrechte im Vertrag verankert sind, kann man halt nichts machen. Vertrag ist Vertrag.
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#3 Mitglied ist offline   ...but alive 

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geschrieben 12. November 2010 - 11:24

Mit Alice hätte man so ein Problem erst gar nicht.
Die bieten nämlich Kündigung zu jedem Monatsende an.
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#4 Mitglied ist offline   comgo 

geschrieben 12. November 2010 - 11:25

Ich finde es Falsch vom Gericht !

Wenn ich umziehe ist das vieleicht sogar ein Unvorher gesehenes Ereignis .

Dann muss ich aber auch nicht die Stromrechnung ,Gasrechnung
vom der alten Wohnung weiterbezahlen !!!


:heiligenschein:
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#5 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 12. November 2010 - 11:49

Beitrag anzeigenZitat (comgo: 12.11.2010, 11:25)

Wenn ich umziehe ist das vieleicht sogar ein Unvorher gesehenes Ereignis .

Dann muss ich aber auch nicht die Stromrechnung ,Gasrechnung
vom der alten Wohnung weiterbezahlen !!!


:heiligenschein:

Nunja, dort hat man aber idR auch keinen Laufzeitvertrag. Ergo zu jedem Zeitpunkt kündbar.
Anders schaut es vermutlich aus wenn man mit seinem Energieanbieter einen Laufzeitvertrag über 24, oder mehr Monate abschließt um zB für diese Zeit einen stabil bleiben Tarif zu bekommen.

Ich gehe davon aus dass es sich dann ähnlich wie bei Dsl Verträgen verhält wenn man hier vorzeitig kündigt.
Man zahlt bis zum Ende des Vertrages für ''Nichts'' weiter, oder man nimmt seinen Anschluss mit zum neuen Wohnort.

OT: der BGH ist bekanntlich des höchste deutsche Gericht. Sind diese Urteile eigentlich in irgendeiner Form angreifbar? Nein,
höchstens durch den EuGH wenn es gegen EU Recht verstößt, oder?
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#6 Mitglied ist offline   Bullayer 

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geschrieben 12. November 2010 - 11:52

Man hat zwar kein Sonderkündigungsrecht wegen Wechsel des Wohnorts, aber man kann doch kündigen wegen Nichterfüllung des DSL-Vertrages.
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#7 Mitglied ist offline   egal8888 

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geschrieben 12. November 2010 - 11:58

Zitat

aber man kann doch kündigen wegen Nichterfüllung des DSL-Vertrages.


Der Vertrag wird aber von Dir nicht erfüllt und nicht vom Provider. Der stellt Dir nämlich in der alten Wohnung weiterhin - technisch gesehen - die Möglichkeit zur Verfügung, DSL zu nutzen.
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#8 Mitglied ist offline   Sandokhan 

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geschrieben 12. November 2010 - 12:19

Zitat

...und auch ein Vertragsabschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre,..

da seh ich die begründung, da der vertrag erst ein halbes jahr lief, kann man vermuten das die absicht des umzuges schon damals bekannt war. *denk* :heiligenschein:
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#9 Mitglied ist offline   .nano 

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geschrieben 12. November 2010 - 16:54

@Ler-Khun: Ne, da geht nichts. Wenn der BGH das beschlossen hat, dann sit da eindeutig das Ende der Möglichkeiten.
imo!
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#10 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 12. November 2010 - 17:35

Guten Tag.

Mal ein wenig Hintergrund dazu: Auch wenn der BGH so entschieden hat, ergibt sich dadurch keine Rechtsbindung für andere Rechtsstreitigkeiten, da es in Deutschland kein sog. "case law" gibt. Dennoch ist das Urteil als "Grundsatzurteil" zu verstehen, da sich kaum ein Gericht bei gleichem Sachverhalt wohl noch wesentlich anders positionieren wird. Dies ist aber gleichwohl möglich, da ein Urteil hier immer ein Einzelfallurteil ist, es somit also nur die Umstände des Einzelfalls bewertet - und hier reichen bestenfalls geringe Abweichungen, um dennoch zu einem gänzlich anderen Ergebnis zu kommen.

Nun zu dem Urteil an sich: es ist rechtsdogmatisch völlig richtig. Ein Umzug, egal aus welchen Gründen, erfolgt immer freiwillig, selbst wenn dahinter ein besonderer "Druck" steht, wie z.B. der Wechsel der Arbeitsstätte, die Auflösung einer Wohnung wegen Beziehung einer Ehe etc. All diese Fälle sind der Privatssphäre des Verbrauchers zuzuordnen - und auf diese hat der Anbieter - zu recht - keinen Einfluss und keine Einsicht.

Wer sich mal selbst in eine analog zu betrachtende Situation versetzt, wird es wohl auch nachvollziehen. Nehmen wir ein Beispiel: Ihr bietet die Erbringung einer Dienstleistung an. Evtl. bietet ihr - wie gegeben - dem Kunden, bei unterschiedlicher Preisgestaltung, sogar an, dass er die Wahl bei den Kündigungsfristen hat. Euer Kunde wählt nun, aufgrund des für ihn günstigsten Preises, den Vertrag mit der längsten Laufzeit. Dies ist ja auch erst mal für beide Parteien sinnvoll: Der Kunde profitiert beim Preis, ihr, weil ihr mit dem Kunden (und den Einnahmen) planen könnt. Aus irgendeinem Grund möchte nun euer Kunde den Vertrag einfach nach acht Monaten beenden, weil er wegzieht. Kaum jemand würde da auf sein Geld verzichten und wenn er selbst dadurch Geld verlieren würde nicht auf Erfüllung pochen, denn: pacta sunt servanda. Es wäre wohl jedem ziemlich egal, ob sich euer Kunde eine neue Freundin gesucht hat, seinen Arbeitsplatz wechselt oder sonstwas getan hat - er hätte ja auch jederzeit einen anderen Vertrag oder sogar einen anderen Anbieter wählen können.

Es greifen auch keine Argumente wie dass der Anbieter ja die Leistung nicht weiter erbringen würde - denn er würde das ja tun, nämlich am Ort der vereinbarten Leistungserbringung. Hier seid ihr in der Position, dass ihr die Annahme der Leistung verweigert und nicht, dass der Anbieter die Leistungserbringung verweigert.

Es handelt sich also weder um ein "unvorhersehbares Ereignis" (das wäre nicht Angelegenheit des Anbieters) noch um eine sonstige Besserstellung des Anbieters.

Und was lernt man da draus: Dass man nicht einfach jeden Mist unterschreiben sollte und sich vorab genau überlegen sollte, ob man wirklich über die nächsten x Monate regelmäßig eine Leistung erhalten will/kann und auch zahlen kann oder ob man lieber mehr zahlt, dafür aber evtl. kürzere Laufzeiten hat. Denn umgekehrt wollt ihr doch auch, dass eure Gegenseite Verträge erfüllt.
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#11 Mitglied ist offline   Samson1962 

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geschrieben 04. Dezember 2010 - 19:34

Auch wenn jetzt fast ein Monat vorbei ist, vielleicht Ist noch Interesse vorhanden.
Also, bei meinem Umzug war es so, das ich den Anschluß mitgenommen habe. D.h. in der neuen Wohnung hatte ich den alten Anschluß.
Unter den Bedingungen muß man ja seinen DSL Anschluß nicht kündigen, da er am neuen Wohnort weiterläuft. Wenn jetzt aber der Provider am neuem Wohnort nicht den Anschluß zur Verfügung stellen kann, hm, keine Ahnung.
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