WinFuture-Forum.de: Aus GMX wird 1 und 1 Internet - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Aus GMX wird 1 und 1 Internet Sonderkündigungsrecht?


#1 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 16. September 2010 - 21:03

Ich habe seit vielen Jahren GMX als Internetprovider. Nun weiß ich schon länger das GMX und 1 und 1 dieselbe Firm sein soll und das GMX schon lange Internet nur noch für Bestandskunden anbietet. Mit der letzten Rechnung hat mich mein früherer Provider nunmehr darüber informiert, das GMX Internet nun ein Dienst von 1 und 1 geworden ist. Ansonsten ändert sich angeblich nichts.Bidher muss ich ehrlich bekennen das sich nichts geändert hat, bis auf das die Abbuchungen vom Konto nun unter der Bezeichnung 1 und 1 laufen. Fragt mich bitte warum, aber ich mag nichts mit 1 und 1 zu tun haben. Nun meine Frage steht mir ein Sonderkündigungsrecht zu oder nicht? Ich bin zwar der Meinung es steht mir nicht zu, habe aber die Hoffnung immer noch nicht aufgegeben, das ich mich irre. Wie ist das?
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#2 Mitglied ist offline   evil.baschdi 

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geschrieben 16. September 2010 - 21:09

Für "ich mag nichts mit 1&1 zu tun haben" ist es wohl mittlererweile reichlich zu spät, da sowohl 1&1, gmx als auch web.de zu united internet gehören. des weiteren sehe ich, auch wenn du sagt, dass sich nur der name des providers ändert, vorerst keinen grund zu kündigen.
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Heute code ich, morgen debug ich und übermorgen caste ich die Königin auf int!"
P.S. Ich leiste keinen Support per PN. Wer ein Problem hat, ab damit ins Forum!
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#3 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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geschrieben 16. September 2010 - 21:11

Ich sehe da kein Kündigungsrecht...
Denn es ergibt sich ja kein offenkundiger wirtschaftlicher Nachteil für Dich...
Die AGB sollten ja immer noch dieselben sein...

Zumindest die, die für Dich gelten...
Über Vertragsänderungen musst Du ja informiert werden, bzw. musst Du diesen sogar explizit zustimmen...

Eine "Sonderkündigung" aufgrund einer Antipathie gegen ein Unternehmen dürfte nicht gehen...
Da hilft wohl nur die fristgerechte Kündigung...
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#4 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 16. September 2010 - 21:21

denke schon das du ein Sonderkündigungsrecht hast.
wenn man einen Vertrag mit GMX abgeschlossen hat muß man nach einer Übernahme nicht mit dem neuen I-Net Anbieter weiter arbeiten.
Die Info sollte aber auch schon vor der Übernahme an die Bestandskunden verschickt werden und nicht nach dem alles abgeschlossen ist.
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#5 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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geschrieben 16. September 2010 - 21:36

Dann sollte man sich mal §§312ff. BGB anschauen...
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#6 Mitglied ist offline   DanielDuesentrieb 

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geschrieben 16. September 2010 - 21:52

Zitat

Bidher muss ich ehrlich bekennen das sich nichts geändert hat
Glaub' mir, das wird nach mit der Zeit kommen. Der Laden hat ja auch freenet geschluckt und seitdem hab' ich schon mehrere unangenehme Situationen gehabt. Erst kürzlich wieder hatte ich statt 1,6MB/s nur noch 50KB/s und das über vier Tage. Surfen war keine Freude, Musikstreamen ging nicht und alles reagierte extrem träge. Arbeiten als Redakteur und Treiber downloaden - unmöglich.
Mit freenet hatte ich mehrere Jahre lang nie solche Probleme. Ein Mal war das Internet ganz weg und damit hat sichs aber 1und1 ist echt nicht doll. DA, der Link von Urne, unter 1und1 überall Störungen. Wechselst du den Register zu congstar - 0 Störungen, obwohl es die gleichen Leistungen der Telekom sind.

P.s. wen schluckt oder kauft 1und1 als nächstes auf?

Dieser Beitrag wurde von DanielDuesentrieb bearbeitet: 16. September 2010 - 21:55

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#7 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 16. September 2010 - 21:57

Beitrag anzeigenZitat (DanielDuesentrieb: 16.09.2010, 22:52)

Glaub' mir, das wird nach mit der Zeit kommen. Der Laden hat ja auch freenet geschluckt

und Freenet hatte vorher noch Strato übernommen

Beitrag anzeigenZitat (DanielDuesentrieb: 16.09.2010, 22:52)

P.s. wen schluckt oder kauft 1und1 als nächstes auf?

da bleibt wohl nur noch die Telekom :)
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#8 Mitglied ist offline   DanielDuesentrieb 

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geschrieben 17. September 2010 - 09:12

Heute, 9:47 auf 9:48 - PPPoE Fehler - Internet weg - Router Neustart - Internet da - 50KB/s.

Noch Fragen? Da bin ich ja per UMTS schneller und den Prosieben Stick werde ich mir wohl bald zulegen, wenn das so weiter geht.
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#9 Mitglied ist offline   chris193 

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geschrieben 17. September 2010 - 09:49

Hmm. Hast du mal ein Ticket eröffnet?
Normalerweise surfst du nicht über eine Provider-eigene Leitung, denn der Provider greift auf große Teile der Telekom Infrastruktur zu, somit wird dein Problem zu 90% ausserhalb des Wirkungsbereichs von 1&1 liegen.

Dieser Beitrag wurde von chris193 bearbeitet: 17. September 2010 - 09:49

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#10 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 17. September 2010 - 10:21

Ich würde es mit der "Persona non grata" Methode versuchen.

Normal kündigen, Traffic verursachen, daß es graust, wenn du runtergeregelt wirst: Nerven, nerven, nerven.
»Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren.« ~Ayn Rand
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#11 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 17. September 2010 - 10:34

Guten Tag.

Rechtlich betrachtet steht Dir kein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist bei einer reinen Rechtsnachfolge eines Unternehmens nach - überzeugender - herrschender Meinung und Rechtsprechung nicht gegeben. Dies begründet sich daraus, dass sich keine wesentlichen Vertragsinhalte ändern, d.h. die Leistungsinhalte identisch bleiben, während die Identität des Leistungserbringers unwesentlich ist.

Dies ändert sich erst dann, wenn der Rechtsnachfolger beispielsweise eine Änderung der Geschäftsgrundlage vereinbaren will, also beispielsweise eine Änderung der AGB, der Preise, des Leistungsumfangs etc.

Eine besondere Ausnahme gibt es darüber hinaus auch noch, nämlich wenn einem der Vertragsparteien die Abnahme oder Lieferung einer Leistung gegenüber dem konkreten Gegenüber unzumutbar ist. Dies wäre beispielsweise für 1&1 der Fall, wenn der Kunde in der Vergangenheit schon immer wieder durch Zahlungsunfähigkeit aufgefallen ist, vielleicht sogar die offenen Beträge eingetrieben werden mussten und bestenfalls derjenige auch noch 1&1 in Mails etc. beleidigt hat. In einem solchen Fall könnte bspw. 1&1 sich auf Unzumutbarkeit der Geschäftsbeziehung berufen, wenn ein solcher Kunde durch Übernahme eines anderen Unternehmen wieder in den eigenen Kundenstamm zurückkehren würde.
Umgekehrt wäre dies auch möglich, wenn beispielsweise 1&1 dem Kunden wiederholt beleidigende Mails schicken würde oder vorsätzlich keine Leistung erbringen würde.
Dies ist aber ein nachzuweisender Sonderfall und wohl kaum zutreffend, geschweige denn nachzuweisen.

Eine Erweiterung dieses Unzumutbarkeitsbeispieles wäre z.B. auch, wenn die Identität des Leistungserbringers aus besonders wichtigem Grund wichtig ist - was regelmäßig jedoch im Rahmen eines Vertragsschlusses festgehalten werden müsste. Dies wäre z.B. der Fall, wenn man aus bestimmten Gründen einen besonders ökoligischen Anbieter wählt, die seine Produkte aus FairTrade-Produkten herstellt, selbst auf Nachhaltigkeit achtet etc. und dieses Unternehmen von einem bekannten "Umweltzerstörer" übernommen würde und dies den Verdacht der Änderung des Geschäftsgebahrens vermuten lassen würde. Ein reines "ich mag XY nicht", reicht hierfür jedoch nicht, da strenge und enge Grenzen bei der Bemessung gegeben sind.

Soweit die erbrachte Leistung gestört ist, zum Beispiel durch Verbindungsabbrüche, niedrige Übertragungsraten etc., gilt hier ohnehin erst mal die Pflicht diese Leistungsstörung anzuzeigen und Nachbesserung zu ermöglichen. Ist diese für den Leistungserbringer (und nicht jedermann) unmöglich, kommen zusätzlich noch andere Optionen, wie Minderung des Preises usw., in Betracht - oder eben eine Kündigung. Gelegentliche Verbindungsabbrüche, genauso wie eine geringe Abweichung der Übertragungsgeschwingkeit zählen jedoch nicht zu solchen Gründen.
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#12 Mitglied ist offline   MyPhate 

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geschrieben 17. September 2010 - 10:48

Hallo,
als erstes eine Anmerkung: Ich bin kein Profi bzw. habe Jura nicht studiert, kann daher nur Tipps und unverbindliche Ratschläge bzw. Verlinkungen auf Rechtssprechungen geben.

Was mir als Erstes aufgefallen ist bei den AGBs

1.3. (stand 09/2010)
1&1 kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Jetzt müsstest du schauen, da nach BGH die AGBs gelten, die bei Vertrag abgeschlossen wurden, außer du hast neuen AGBs in der Vertragslaufzeit schriftlich! zugestimmt oder du innerhalb von vier Wochen nicht widersprochen, ob dieser Passung irgendwo auch für GMX gilt. (ergo deinem alten Vertrag.) Dann hättest du eine Chance auf fristlose Kündigung.

Wenn du einen alten GMX Vertrag hast, müsstest du auch mal nach den Fristen schauen, GMX hatte zeitweise 4 Wochen bzw. 2 Monate kündigungsfristen, nicht wie 1un1 mit 3 Monaten.
~ Man muss etwas tun um selbst keine Schuld zu haben. ~
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#13 Mitglied ist offline   Borbadilla 

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geschrieben 17. September 2010 - 11:31

Hallo,

schau mal in diesen Beitrag, vieleicht hilft er dir weiter.

Freenet Dsl Von 1&1 übernommen

Gruß Borbadilla
0

#14 Mitglied ist offline   LostSoul 

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geschrieben 17. September 2010 - 11:32

Guten Tag.

Beitrag anzeigenZitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)

als erstes eine Anmerkung: Ich bin kein Profi bzw. habe Jura nicht studiert, kann daher nur Tipps und unverbindliche Ratschläge bzw. Verlinkungen auf Rechtssprechungen geben.


Ich würde es, in diesem Fall, nicht ganz so krass ausdrücken wie Dieter Nuhr, aber im Kern schon: Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich evtl. einfach zurückhalten, was eine Bewertung eines Sachverhaltes betrifft - das führt ansonsten zu irgendwelchen Halb- bis Unwahrheiten, die trotzdem permanent, dank Google und Co., im Netz Verbreitung finden. Das vermeintliche LG-Hamburg Urteil zur Linksetzung ist da so ein Paradebeispiel für... :rolleyes:


Beitrag anzeigenZitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)

[Zitat aus den AGB von 1&1]


Diese sind hier hinfällig, da der Threadersteller Kunde von 1&1 und nicht von GMX ist bzw. war. Sofern 1&1 ihm andere/neue/geänderte AGB anbieten will, steht ihm ohnehin ein Sonderkündigungs- oder Annahmeverweigerungsrecht (pacta sunt servanda) zu.


Beitrag anzeigenZitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)

Jetzt müsstest du schauen, da nach BGH die AGBs gelten, die bei Vertrag abgeschlossen wurden,


Das hat mit dem BGH exakt gar nichts zu tun, bestenfalls mit den Regelungen des BGB (§§ 305 ff.). Darüber hinaus würde sich, wenn man es auf die Spitze treibt, ohnehin die Frage stellen, ob die AGB
a) wirksam eingebunden wurden (davon ist regelmäßig auszugehen).
b) die entsprechenden Teile der AGB an sich Rechtswirksamkeit entfalten können (hier kann der Threadersteller wohl ohnehin nichts zu sagen und wäre selbst nach kollegialer anwaltlicher Beratung auf die Rechtsauslegung eines Richters angewiesen).

Beitrag anzeigenZitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)

außer du hast neuen AGBs in der Vertragslaufzeit schriftlich! zugestimmt


Es ist überhaupt fraglich, ob es neue AGB gegeben hat. Selbst wenn es das Angebot von neuen AGB gegeben hat, wäre das Sonderkündigungsrecht - sofern nicht bei Ablehnung die Fortführung unter alten Bedingungen angeboten wurde - hinfällig, wenn die AGB inhaltsgleich sind.

Beitrag anzeigenZitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)

oder du innerhalb von vier Wochen nicht widersprochen,


Es gibt kein pauschales vierwöchiges Annahmeverweigerungsrecht, sondern nur eine individuell bekanntegemacht Frist zur Annahme oder Verweigerung, die der Notwendigkeit der Angemessenheit unterliegt.

Beitrag anzeigenZitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)

ob dieser Passung irgendwo auch für GMX gilt. (ergo deinem alten Vertrag.)


Nein, ist hinfällig, da sie vor allem dekleratorisch, nicht konstitutiv, ist. Genauere Ausführungen zur Rechtslage haben ich schon oben gemacht.


Beitrag anzeigenZitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)

Dann hättest du eine Chance auf fristlose Kündigung.


Nein, denn es handelt sich hier nicht um eine Vertragsübernahme durch einen Dritten, sondern die Übernahme und (evtuelle) Verschmelzung des Unternehmens. Ohne jetzt zu recherchieren, ist es sogar möglich, dass die GMX GmbH/AG/was-auch-immer mit ihrer Rechtsidentität erhalten bleibt und nur der Hauptanteilseigener/-gesellschafter wechselt.


Beitrag anzeigenZitat (MyPhate: 17.09.2010, 11:48)

Wenn du einen alten GMX Vertrag hast, müsstest du auch mal nach den Fristen schauen, GMX hatte zeitweise 4 Wochen bzw. 2 Monate kündigungsfristen, nicht wie 1un1 mit 3 Monaten.


Was 1&1 in seinen AGB stehen hat ist - ich wiederhole das gerne noch mal - für den Threadersteller irrelvant, solange ihm 1&1 diese nicht als Geschäftsgrundlage anbietet.
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#15 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 18. September 2010 - 13:56

Zunächst danke an Euch, auch wenn Ihr im wesentlichen meine Befürchtungen bestätigt habt.

Nein mir sind bisher keine neuen AGB bekanntgegeben wurden, so dass die AGB von GMX für mich gelten (ich habe sie mir damals ausgefruckt).

Bei GMX war de mit der Kündigung in den AGB so, dass der Vertrag erst 24 Monate läuft und sich wenn nicht 8 Wochen vor Ablauf des Vertrages gekündigt wurde sich der Vetrag automatisch um ein Jahr verlängert hat. Also Kündigung nur einmal im Jahr möglich.

Ich hab tatsächlich eine persönliche Antipathie gegen 1 und 1, dass die kein Kündigungsgrund sein kann ist mir klar. also werde ich das nächste fast ganze jahr 1 und 1 eine Chance geben mir zu beweisen, dass die Voruteile unbegründet sind. So schlimm wird des hoffentlich nicht ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 19. September 2010 - 20:55

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