Er wimmelte ab. Könnte ja jeder kommen, vermutlich sei es meine eigene Schult. Falsche Lagerung des Futters, schlechte Wasserwerte und blablub.
Habe fast 30 Jahre Jahre Aquaristik Erfahrung und der will mir was von falschen Wasserwerten erzählen. :-D
Naja, Schadensersatz solle mir auf jedenfalls aus'm Kopf schlagen.
Das ist natürlich nicht zufriedenstellend für mich.
Denn Schadensersatz habe habe ich meines Erachtens nach.
Nur stellt sich mir die Frage wem gegenüber? Dem Händler oder dem Hersteller?
Der Händler wird morgen vermutlich auf den Hersteller des Futters verweisen da es hier doch im einige Talers geht?
''Darf'' er das? ist der Händler als Vertreiber nicht für Regulierungen zuständig?
Wäre interessant zu wissen. Denn ich kann ihn ja schlecht morgen `''anblaffen'' falschg er tatsächlich versucht mich an den hersteller zu verweisen.
Bei Elektrogeräten ist die Lage recht klar.
Da kann man die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen und der Händler als Vertreiber muss geradestehen.
Aber wie schaut's in diesem Fall aus?
Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 13. September 2010 - 19:19