WinFuture-Forum.de: Downloads Nachverfolgen- Strafen.. - WinFuture-Forum.de

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Downloads Nachverfolgen- Strafen.. Kann man einen Download einem PC zuweisen?


#1 Mitglied ist offline   driv3r 

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geschrieben 07. August 2010 - 21:01

Hallo Comunity,

da wir ja alle nur legal downloaden sollen, müssen die "Raupkopierer" natürlich belangt werden und strafe zahlen.

Meine technische Frage dazu an euch:

Wie kann man nachverfolgen (bzw. herrausfinden; wenn extern Hilfe wie wird vorgegangen?) welcher PC diese Datei gedownloaded hat?
Klar, anhand der IP kann man dem "Internetanschlussinhaber" ermitteln und belangen. Aber was wenn es sich um ein Router mit 4 oder gar 6 PC's handelt und nun "intern" geklärt werden soll von welchem Rechner diese Datei gedownloaded wurde?

Ist das überhaupt möglich?
(selbstverständlich nur auf legalem wege)

Was mich auch interessiert, ist das vom Provider möglich herrauszufinden bzw. überhaupt von außen?

Logs oder Verläufe können wir mal innerhalb von Windows und Firefox ausschließen. (Monate lang her, Firefox könnten gelöscht wurden sein)

thx schonmal
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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 07. August 2010 - 21:07

Für was sollte man das herausfinden müssen? Im Zweifelsfalle ist der Anschlussinhaber verantwortlich.
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#3 Mitglied ist offline   driv3r 

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geschrieben 07. August 2010 - 21:30

Ja das stimmt, aber wie schon gesagt könnte es ja "intern" uneinigkeiten geben die man gerne klären möchte. Daher ja die Frage, es geht ja nicht direkt ums Rechtliche oder so...
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#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 07. August 2010 - 21:37

Die internen Streitigkeiten interessieren aber die Gerichte nicht. Für die ist immer der Anschlussinhaber der Verantwortliche und somit auch erstmal der Verdächtige.
Und wenn der Anschlussinhaber rausfinden will, wer da vorgegangen ist gibts eine einfache Möglichkeit: Erstmal Anzeige gegen unbekannt stellen, dann kommt der Gerichtsvollzieher, sammelt alle PCs ein und gibt sie einem Gutachter. Entweder der findet was raus, oder der Anschlussinhaber ist am Arsch. Private Nachforschungen sind da auch unnütz, da sie ohne Beweise schlecht gerichtsverwertbar wären.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 07. August 2010 - 21:38

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#5 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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geschrieben 07. August 2010 - 21:43

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 07.08.2010, 22:07)

Für was sollte man das herausfinden müssen? Im Zweifelsfalle ist der Anschlussinhaber verantwortlich.


Ich kann dem nur zustimmen...

Da ich leider selbst einmal auf Grund einer (ungewollten) Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung erhalten habe, habe ich mich mal schlau gemacht.

Im endeffekt ist nicht die einzelne IP relevant.

Grundsätzlich ist es so, dass man die interne IP außer Acht lassen kann.

Letztendlich ist die IP maßgeblich, mit der sich der Router ins Internet einwählt.
Diese wird vom ISP vergeben und ist auch die die im Falle einer Strafverfolgung protokolliert wird und relevant ist.

Je nach dem, in welcher Form die Rechtsverletzung begangen wurde, gibt es verschiedene Methoden dies zu protokollieren.
Im Falle von P2P-Downloads (z.B. "eMule") wird im Auftrag des Rechteverwerters das entsprechende Netzwerk nach bestimmten Inhalten geprüft.
Da inzwischen auch die Rechteverwerter selber Inhalte über Downloads bereitstellen, haben sie entsprechende Daten über die Inhalte. (z.B. MD5-Hash-Prüfsummen).

Stimmen diese überein, so wird "dein" download protokolliert.
Denn während Du den Download durchführst, stellst Du die Inhalte gleichzeitig dem P2P-Netzwerk zur Verfügung.

Mal ganz salopp gesagt...
Der Download als solcher ist nicht strafbar. Dies ist so, weil dieser Sachvarhalt sich in einer juristischen Grauzone befindet (wenn es nicht bereits geändert wurde).
Wofür man belangt wird, ist der Upload (während es Downloads). Dabei reicht es bereits, wenn man einzelne Teile bereit stellt. Die Protokollierung erfolgt mithilfe spezieller Software und wird durch Rechteverwerter wie DigiProtect in Auftrag gegeben.

Im Übrigen unterliegt die Protkollierung der IPs einer sog. Voratsdatenspeicherung (von Verkehrsdaten) von 90 Tagen.

Ich hoffe, das hilft Dir etwas...

Allerdings...
Darf man vielleicht nach dem Hintergrund fragen?

Zitat

Die internen Streitigkeiten interessieren aber die Gerichte nicht. Für die ist immer der Anschlussinhaber der Verantwortliche und somit auch erstmal der Verdächtige.


Danke für die Anmerkung...!

Dies unterliegt dem Grundsatz der sog. "Störerhaftung".

Dieser Beitrag wurde von Taxidriver05 bearbeitet: 07. August 2010 - 21:45

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#6 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 07. August 2010 - 21:53

Beitrag anzeigenZitat (driv3r: 07.08.2010, 22:01)

Wie kann man nachverfolgen (bzw. herrausfinden; wenn extern Hilfe wie wird vorgegangen?) welcher PC diese Datei gedownloaded hat?
Klar, anhand der IP kann man dem "Internetanschlussinhaber" ermitteln und belangen. Aber was wenn es sich um ein Router mit 4 oder gar 6 PC's handelt und nun "intern" geklärt werden soll von welchem Rechner diese Datei gedownloaded wurde?


Es ist vielmehr mal die Frage zu diskutieren, ob diejenigen, die das Grundrecht auf Telekommunikationsgeheimnis brechen wollen, in dem sie anderer Menschen Telekommunikation belauschen, nicht in den Kerker geworfen gehören.

Das brechen der Grundrechte ist in jedem Fall als die deutlich schwerere Straftat zu werten,
als irgendwelche albernen Downloads.
Insofern sollten solche Schwerststraftäter, die anderer Menschen Telekomunikation ausspitzeln wollen grundsätzlich mit schwerer Kerkerhaft gezügelt werden, um die Bevölkerung vor diesen Schwerverbrechern zu schützen.

Die Grundrechte, darunter auch das Telekommunikationsgeheimnis gehören geachtet!
Und Schwerstverbrecher, die unsere Grundrechte angreifen und zum Beispiel das Telekommunikationsgeheimnis brechen wollen, gehören zum Schutz der Bevölkerung in den Kerker gesperrt!
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#7 Mitglied ist offline   driv3r 

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geschrieben 07. August 2010 - 21:59

Ja das waren ganz nette Informationen. Aber es geht hier eigentlich nicht darum einem Richter zu sagen wer es war. Wie ich schon sagte ist der jenige Haftbar dem der Anschluss gehört, da will auch kein anderer mehr wissen welcher PC genau das war. Da stimme ich euch zu.
Ich möchte aber wissen ob man so etwas trotzdem herrausfinden kann. (nicht für den Richter sondern für einem selbst)

Machen wir es mal an einem Beispiel fest:
Haus mit Hans (Vater und Anschlussinhaber), Peter (Kind), Detlef (Kind 2) und Maria (Mutter). Alle sind mit einem Router verbunden.

Peter downloaded illegales. Vater bekommt Rechnung und muss zahlen. Nun sagt Peter das Detlef es war. Hans will nun wissen wer es war und dem jenigen 2 Wochen lang Hausarest geben xD.

Wie lässt es sich am besten nach sagen wir mal 3 Monaten harrausfinden? (vorrausgesetzt beide surfen im Privatmodus und es handelte sich um ein "Torrent"-Download. Beide haben die gleiche Software installiert und Win7.

Jetzt bin ich ja mal auf Lösungen gespannt =)
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#8 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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geschrieben 07. August 2010 - 22:08

Wenn man es aus diesem Blickwinkel betrachtet, müsste der "Vater" bereits den Download selber protokollieren. Dafür gibt es sog. Network-Sniffer...

Allerdings halte ich den Einsatz in der eigenen Familie für sehr zweifelhaft.

Da macht ein ordentlicher Jungendschutz (ist auch technisch möglich) mehr sin.
Zumal ich mir nicht mal sicherbin, ob der Einsatz solcher Software, überhaupt erlaubt ist.
Denn diese programme gehören tw. bereits in die Kategorie der Hacker-Tools.
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#9 _lustiger_affe_

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geschrieben 07. August 2010 - 22:17

Zitat

Wie lässt es sich am besten nach sagen wir mal 3 Monaten harrausfinden?
Du solltest an einen bestimmten Ort in Griechenland gehen und eine Ziege nass machen...

Ob man in der Situation überhaupt eine Chance hat, ist von der Dummheit/Intelligenz der Beteiligten abhängig. Was für Daten bei einer Verbindung per default nach draussen gehen, kannst du ja googlen, um an diese ran zu kommen, würde es aber der Mithilfe des - in diesem Falle wohl - Klägers bedürfen, wobei allerdings nicht klar ist, ob dieser auch wirklich alle anfallenden Daten logt oder nur die nötigsten(IP, Timestamp, ...) - zumal diesem Wurscht sein dürfte, wer es genau war.

Gehen wir vom simpelsten Falle aus, die betreffende(n) Datei(en) wurden auf einen der Rechner geladen, dann:

a) existieren sie noch
b) wurden sie gelöscht

Bei a) ist's wohl offensichtlich. Bei b) wird's schwierig. Eventuell kann man, sofern der Platz noch nicht überschrieben wurde, noch Fragmente finden, das ist aber keine Aufgabe für Laien, da sollte man mindestens ein Basisverständnis für Dateisysteme aufbringen und mit Tools ala `grep` oder `strings` umgehen können.

Kurz, sofern nicht Netzwerk-intern gelogt wird oder extreme Dummheit im Spiel ist, sollte es an Zufall grenzen, nach diesem langen Zeitraum noch zweifelsfrei etwas nachweisen zu können.

Dieser Beitrag wurde von lustiger_affe bearbeitet: 07. August 2010 - 22:18

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#10 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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geschrieben 07. August 2010 - 22:20

Im falle einer juristischen Verfolgung wird folgendes geloggt:

Dateiname,
Timestamp (Datum + Uhrzeit),
Hash-Wert,
IP zur besagten Zeit.

(Quelle: eigene Abmahnung)

Dieser Beitrag wurde von Taxidriver05 bearbeitet: 07. August 2010 - 22:24

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#11 Mitglied ist offline   driv3r 

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geschrieben 07. August 2010 - 22:28

@Taxidriver05: "IP zur besagten Zeit".
Ich denke mal du meinst die RouterIP und nicht die lokale des einzelnen Rechners oder?
Aber gut mit einem Hash-Wert würde sich die Datei ja klar erkennen lassen.

Was heißt denn jetzt juristische Verfolgung? Was muss denn da geschehen? Weil eigentlich ist das ja nicht notwendig denn es ist ja klar wer hier Zahlen muss. Fraglich ist ja nur welches Kind es indemfall war...
Zusammengefasst sieht es ja eher so aus als ließe es sich nicht einem PC zuweisen sondern nur dem Router sozusagen.

Dieser Beitrag wurde von driv3r bearbeitet: 07. August 2010 - 22:29

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#12 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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geschrieben 07. August 2010 - 22:32

Zitat

Ich denke mal du meinst die RouterIP und nicht die lokale des einzelnen Rechners oder?


Entscheidend ist aus juristischer Sicht NUR die IP, mit der sich der Router ins Internet eingewählt hat.
Alles andere ist juristisch nicht relevant.

Um eine solche Rechteverletzung einem spezifischen Rechner zuzuweisen, muss zeitgleich diie IP intern geloggt werden.
Dies kann man dann entsprechend ableichen mit den Daten, die in der Anmahnung erfasst werden.

Anders ist es nicht möglich.
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#13 _lustiger_affe_

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geschrieben 07. August 2010 - 22:36

Zitat

Entscheidend ist aus juristischer Sicht NUR die IP, mit der sich der Router ins Internet eingewählt hat.
Alles andere ist juristisch nicht relevant.
Das ist so aber nur teilweise korrekt. Deine Aussage stimmt lediglich für zivilrechtliche Ansprüche, im Strafrecht muß ein schuldiger zweifelsfrei nachgewiesen werden können.
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#14 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 07. August 2010 - 22:40

Beitrag anzeigenZitat (Internetkopfgeldjäger: 07.08.2010, 22:53)

Es ist vielmehr mal die Frage zu diskutieren, ob diejenigen, die das Grundrecht auf Telekommunikationsgeheimnis brechen wollen, in dem sie anderer Menschen Telekommunikation belauschen, nicht in den Kerker geworfen gehören.

Der einzige, der in diesem Fall das Telekommunikationsgeheimnis bricht ist derjenige, der die Seite ansurft. Schon mit dem blossen Ansurfen gibt er genügend Daten preis, die seine Rückverfolgung ermöglichen, und das ist laut Gesetz (auch laut Grundgesetz) legitim, da nicht die Seite seine Daten einforderte, sondern er selbst sie preisgab. Es war ergo eine freiwillige Preisgabe seiner Daten, die der Staatsanwalt wiederum zurückverfolgen kann.
Eine Rufnummernunterdrückung wie beim Telefon ist nunmal im Internet nicht durchführbar, selbst beim Telefon ist sie ja nur bedingt wirksam.
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#15 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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geschrieben 07. August 2010 - 22:42

Beitrag anzeigenZitat (funky_monkey: 07.08.2010, 23:36)

Das ist so aber nur teilweise korrekt. Deine Aussage stimmt lediglich für zivilrechtliche Ansprüche, im Strafrecht muß ein schuldiger zweifelsfrei nachgewiesen werden können.


Okay...
so gesehen hast Du recht...
Ich bin mal von der zivilrechtlichen Seite ausgegangen...

Ich persönlich habe meine Abmahnung in einem zivilrechtlichen Verfahren erhalten.

Wie das im Strafverfahren funktioniert, kann ich nicht sagen...
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