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Msdnaa Software nach Beenden der Schule noch weiter nutzen (alle)?


#1 Mitglied ist offline   Illidan 

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geschrieben 15. Mai 2010 - 13:08

Hallo,

ich besuche die FOS und habe einen MSDNAA Zugang bei e-academy.

Im Juni beende ich die Schule und wollte fragen ob ich ALLE heruntergeladene Programme und Betriebssysteme weiterhin nutzen darf.

Dürfen nur die Versionen benutzt werden die bereits Installiert sind oder darf ich alles weiterhin, also auch zb erst in ein paar Monaten, installieren und nutzen (halt alles was ich bisher heruntergeladen habe)?

EDIT:

Ich lade nämlich immoment so das notwendigste (bzw. das was man gebrauchen kann) herunter und denke im Hinterkopf das die irgendwie alles protokollieren und am Ende Microsoft mich erwischt wenn ich das unerlaubt weiter benutze :angry:.

Dieser Beitrag wurde von Illidan bearbeitet: 15. Mai 2010 - 13:14

If Java had true garbage collection, most programs would delete themselves upon execution.
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#2 Mitglied ist offline   Astorek 

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geschrieben 15. Mai 2010 - 13:15

Frag einfach bei deinem "Lehrer", der wird die Frage sicherlich nicht zum ersten Mal gehört haben :angry:

Uns (Ausbildung Fachinformatiker) wurde erklärt, dass man die MSDNAA-Produkte auch nach Ende der Mitgliedschaft solange verwenden darf, solange eine Neuinstallation nicht nötig ist. Das kriege ich auch zu spüren: Ich wollte letztens XP auf einem Laptop mit MSDNAA-Seriennummer installieren, und die Aktivierung (obwohl ich die SN nie zuvor genutzt habe! Zu meiner Zeit ging der Trick noch, mehrere SNs für dasselbe Produkt zu holen) hat nicht geklappt...

Auf meinem Hauptrechner habe ich ein Win7, welches heute noch problemlos funktioniert und auch z.B. alle Updates lädt... Ich habe letztens ein Backup von XP auf meinem Laptop zurückgespielt, welches ebenfalls schonmal mit MSDNAA-SN aktiviert war, auch hier hat Windows und WGA nicht gemeckert...

Kurz: Bevor du deine Schule verlässt, solltest du dir die Systeme vorsichtshalber neu installieren, aktivieren und dann backuppen, damit du es nach MSDNAA-Ablauf weiterhin nutzen kannst :wink: . Laut meinen damaligen Lehrern wäre das legal, da der Punkt "Backup" nirgendwo im MSDNAA erwähnt würde...
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#3 Mitglied ist offline   Illidan 

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geschrieben 15. Mai 2010 - 13:25

Beitrag anzeigenZitat (Astorek: 15.05.2010, 14:15)

Kurz: Bevor du deine Schule verlässt, solltest du dir die Systeme vorsichtshalber neu installieren, aktivieren und dann backuppen, damit du es nach MSDNAA-Ablauf weiterhin nutzen kannst :wink: . Laut meinen damaligen Lehrern wäre das legal, da der Punkt "Backup" nirgendwo im MSDNAA erwähnt würde...


Du meinst System neuinstallieren, ein Backup von diesem System z.B. mit Acronis oder sonst was erstellen und das dann irgendwo abspeichern und wenn man nac einem halben Jahr neuinstallieren will das Backup einfach wiedereinspielen?

Also, ich dank erstmal für die Hilfe! Ich werd auch mal meinen Lehrer fragen aber der Tipp mit dem Backup ist schon cool! :angry:
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#4 Mitglied ist offline   Mr. Floppy 

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geschrieben 15. Mai 2010 - 13:46

Die Lizenzen bleiben auch nach dem Verlassen der (Hoch)Schule gültig!

http://msdn.microsoft.com/de-de/academic/ee872879.aspx sagte:

Wofür darf die Software genutzt werden?
Lehrkräfte sowie Schüler und Studenten dürfen die Software aus der MSDN AA sowohl auf den Rechnern der (Hoch)Schule als auch auf dem privaten Rechner für Forschung und Lehre nutzen. Die Lizenzen bleiben nach Schul-/Studienabschluss gültig, sind aber nicht für den kommerziellen Einsatz zugelassen. Es gelten in allen Fällen die Lizenzbestimmungen (EULA) der MSDN AA.

Man darf sie halt nur nicht verkaufen. Läßt sich etwas nicht automatisch aktivieren, kann man immer noch bei MS anrufen und dann geht's auch.
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#5 Mitglied ist offline   Illidan 

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geschrieben 15. Mai 2010 - 14:04

Okay, danke. Wie wird aber "kommerzieller Einsatz" definiert? Hießt das ich darf Windows zb nur nicht auf einem PC in einer Firma verwenden oder darf ich da auch keine Sachen mit Photoshop, Office oder sonst was erstellen die was mit der Arbeit zutun haben?
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#6 Mitglied ist offline   Taxidriver05 

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geschrieben 15. Mai 2010 - 14:21

Du darfst die halt nicht in ner Firma aufspielen...

Zulässig ist lediglich die Installation auf DEINEN Privatrechner(n)...

Natürlich darfst Du auch noch nach Ablauf der Mitgliedschaft Sachen mit Photoshop erstellen...
Die "Produkte" die Du mit PS (gewerblich) erstellst, darfst Du natürlich auch weiter damit erstellen, da dies in den Zuständigkeitsbereich der EULA der Adobe Inc. fällt...
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#7 Mitglied ist offline   Mr. Floppy 

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geschrieben 15. Mai 2010 - 14:22

Ich glaube unter kommerziellem Einsatz kann sich jeder etwas vorstellen. In erster Linie will MS verhindern, daß Du die Lizenz(en) zu Geld machst oder das jeweilige Produkt sonst wie zum Geld verdienen einsetzt - ist ja auch verständlich. Ein OS aus MSDNAA soll natürlich nur zweckgebunden eingesetzt werden, also z.B. zum Programmieren. Was Du aber tatsächlich damit anstellst (Musik hören, spielen, etc.) kann eh keiner überprüfen und zählt sowieso zum privaten Gebrauch. Warum man eine private Lizenz auf einem Firmenrechner einsetzen sollte, ist mir allerdings schleierhaft? Ich finde, daß der Arbeitgeber die nötigen Mittel zur Erfüllung der eigenen Aufgaben stellen muß.
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#8 Mitglied ist offline   Illidan 

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geschrieben 15. Mai 2010 - 15:26

Ich hatte nicht vor die irgendwie in einer Firma einzusetzen^^. Nun ja, somit ist ja für mich eigentlich alles geklärt (erstmals :angry:)

Vielen Dank!
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#9 Mitglied ist offline   Ludacris 

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geschrieben 15. Mai 2010 - 15:29

Beitrag anzeigenZitat (Mr. Floppy: 15.05.2010, 15:22)

Ich glaube unter kommerziellem Einsatz kann sich jeder etwas vorstellen. In erster Linie will MS verhindern, daß Du die Lizenz(en) zu Geld machst oder das jeweilige Produkt sonst wie zum Geld verdienen einsetzt - ist ja auch verständlich. Ein OS aus MSDNAA soll natürlich nur zweckgebunden eingesetzt werden, also z.B. zum Programmieren. Was Du aber tatsächlich damit anstellst (Musik hören, spielen, etc.) kann eh keiner überprüfen und zählt sowieso zum privaten Gebrauch. Warum man eine private Lizenz auf einem Firmenrechner einsetzen sollte, ist mir allerdings schleierhaft? Ich finde, daß der Arbeitgeber die nötigen Mittel zur Erfüllung der eigenen Aufgaben stellen muß.

ganz einfach: ein technet abo ist für eine kleine firma mit <100 pcs billiger als ein volumenvertrag. jeder key in technet aktiviert bis zu 10 verschiedenen pcs und du bekommst 10 lizenzen --> 100 Windows, office, was auch immer lizenzen für 1x 350 € oder so...
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#10 Mitglied ist offline   Mr. Floppy 

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geschrieben 15. Mai 2010 - 17:02

Das mag ja stimmen, aber für mich besteht schon ein Unterschied zwischen einer (einzelnen) MSDNAA-Lizenz und einem kommerziell eingesetzten Technetabo samt Volumenlizenz. Um meinen Vergleich nochmal zu veranschaulichen, ein Angestellter bei einem Verkehrsunternehmen wird ja auch nicht seine eigne S-Bahn mitbringen müssen, auch wenn er günstig an eine rangekommen ist :angry: Die Frage von Illidan scheint ja auch eher hypothetisch gewesen zu sein.
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