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Nachrichten zum Thema: Spiele
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Runes Of Magic, Kostenlos Oder Doch Bezahlen Pro Monat


#1 Mitglied ist offline   Nightcrawler 

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geschrieben 04. April 2010 - 22:38

Hallo,

wollte jetzt bei dem online Spiel "Runes of Magic" einsteigen. Habe mir die Box gekauft wo es auch diese inklusive Items gibt.

Freute mich schon eine kostenlose alternative zu WoW zu spielen.

Aber jetzt wollte ich mich auf der homepage von Runes of Magic anmelden, Auf der Seite ist auch überall zu lesen das es kostenlos ist (keine monatlichen gebühren)

Aber dann schaue ich mir die AGBs an und a stht das ich einen Vertrag abschließe wo ich Geld bper Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen muss.

Zitat

2. Vertragsschluss

2.1 Mit dem Ausfüllen der dafür vorgegebenen Eingabemaske erklärt der Kunde gegenüber FOG ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages. Ein Vertrag kommt durch das Ausfüllen der Eingabemaske noch nicht zustande.

2.2 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde durch FOG eine Anmeldebestätigung an die angegebene E-Mailadresse zugesandt bekommt.


3. Preise

Die Gebühren für die Nutzung der Webseiten und Online-Spiele richten sich nach der aktuellen Preisliste für das jeweilige Produkt von FOG. Die Preislisten für die jeweiligen Produkte sind auf den einzelnen Web- oder Online-Spiele-Seiten einsehbar. FOG ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Die Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb vier Wochen seit Zugang der schriftlichen Mitteilung der Änderung ganz oder teilweise schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat. FOG ist verpflichtet, den Nutzer der E-Mail auf die Wirkung des widerspruchslosen Fristablaufs hinzuweisen.


4.Vertragslaufzeiten, Kündigung

4.1 Die Laufzeit des Nutzungsvertrages ist von der Auswahl des Nutzers abhängig, die dieser beim Ausfüllen der vorgegebenen Eingabemaske trifft.

4.2 Wählt der Nutzer eine Vertragslaufzeit von einem Monat, so verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat, wenn er nicht rechtzeitig von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende schriftlich oder per E-mail gekündigt worden ist. Kommt der Nutzungsvertrag für einen längeren Zeitraum zustande, der kürzer als 12 Monate ist, so verlängert sich dieser jeweils um den gewählten Nutzungszeitraum, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist 10 Tagen zum Ende des Nutzungszeitraums schriftlich oder per E-mail gekündigt worden ist.

Hat der Nutzer eine Vertragslaufzeit für einen Zeitraum von 12-24 Monaten gewählt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 10 Tagen zum Laufzeitende von einer der Parteien schriftlich oder per E-mail gekündigt worden ist.

4.3 Das Recht der Parteien auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt durch die Regelung in Punkt 4.2 unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen des Nutzungsvertrages durch die jeweils andere Partei, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei bzw. die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse, der Verstoß des Nutzers gegen seine Pflichten gem. Ziff. 10 sowie der Verzug mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume bzw. in einem länger als zwei Abrechnungszeiträume andauernden Zeitraums mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für zwei Abrechnungszeiträume entspricht.

4.4 FOG ist berechtigt, dem Nutzer den Zugang zu den betriebenen Online-Spielen vorübergehend zu sperren, wenn dieser seine vertraglichen Pflichten verletzt, insbesondere bei Verstoß gegen den aktuellen Verhaltenskondex. Wird der Zugang gesperrt, erstattet FOG dem Nutzer bereits eingezogene Nutzungsgebühren anteilig zurück oder vermerkt diese als Guthaben des Nutzers für zukünftige Abrechnungszeiträume.

4.5 Für die berechtigte Sperrung des Zugangs ist FOG berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 . zu erheben.

5. Zahlungsweise

5.1 Die Gebühren werden für die vom Nutzer gewählte Vertragslaufzeit im Voraus erhoben. Sie werden am Tag nach Ablauf der eingeräumten Freispielzeit zur Zahlung fällig. Die erhobenen Gebühren beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

5.2 FOG akzeptiert Zahlungen per Bankeinzug, Überweisung oder per Kreditkarte. Die Zahlung per Kreditkarte ist zur Zeit nur mit Visa oder Mastercard möglich.

5.3 Die Zahlung per Überweisung ist erst ab einer Vertragslaufzeit von wenigstens drei Monaten möglich.

5.4 FOG wickelt die Kreditkartenzahlung und das Bankeinzugsverfahren für den Nutzer ab. Die vom Nutzer eingegebenen Kreditkarten-Nummer wie auch die Daten für das Bankeinzugsverfahren werden von FOG auf ihre Korrektheit überprüft.

5.5 Sollten FOG durch ein Verschulden des Nutzers oder durch mangelnde Kontodeckung Rückbelastungen und/oder FOG damit entstandene Stornogebühren durch das spätere stornieren von Lastschriften entstehen, dann trägt der Nutzer die dadurch entstandenen Kosten. FOG ist berechtigt, diese Kosten zusammen mit dem ursprünglichen Entgelt von dem Konto des Nutzers durch abermaliges Abbuchen zu verlangen. Erfolgt die Zahlung der Entgelte durch Lastschrift- oder Kreditkarteneinzug und es fallen Rücklastschriften an, so berechnet FOG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 Euro pro Lastschrift.

5.6 Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung FOG schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Genehmigung. FOG wird in den Rechnungen auf die Folgen einer rechtzeitig unterlassenen Einwendung besonders hinweisen.

6. Zahlungsverzug

Kommt der Nutzer mit der Zahlung der Spielgebühren in Verzug, so ist FOG berechtigt, den Zugang des Nutzers zu seinem Account bis zum Eingang der Zahlung zu sperren. Für den Zeitraum der Sperrung fällt eine Spielgebühr nicht an. Für die Sperrung des Accounts kann FOG eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 . erheben (vgl. Ziffer 4.5).


Was den nun?

Ist das Game nun doch kostenpflichtig oder ist das eine ABO Falle?

Wenn ich doch Geld bezahlen muss, gehe ich lieber AGE of CONON spielen.

Was habt Ihr für erfahren gemacht.
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#2 Mitglied ist offline   tintenkiller 

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geschrieben 04. April 2010 - 22:53

Runes of Magic ist 100% Kostenlos nur wenn man sich etwas im ingame shop kauft (also mit Diamanten oder was das noma war) kostet es geld. Außerdem ist es gar nicht möglich dir Geld abzuknüpfen wenn die gar nicht wissen wem sie es abknöpfen sollen. Solang du keine Adresse Bankverbindung Kreditkartennummer etc. angibst kann dir erstmal ga nichts passieren. Melde dich ruhig mit deiner Email Adresse an. ich habe auch mal RoM gespielt wurde aber schnell langweilig denn ab lvl 37 find ich ist es echt schwer ohne Geldinvestitionen weiterzukommen.
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#3 Mitglied ist offline   Suicide2oo8 

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geschrieben 04. April 2010 - 22:54

keine angst, es ist kostenlos und keine abo falle, das geht nur um den item shop, also wenn du dir sachen für rl geld kaufst.
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#4 Mitglied ist offline   Astorek 

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geschrieben 05. April 2010 - 00:15

Runes of Magic ist ein sogenanntes "Free2Play", d.h. du kannst kostenlos und unbegrenzt online zocken.

Nachteil (nicht nur) bei Runes of Magic: Die Entwickler sind ja auch keine Samariter und WOLLEN natürlich, dass du dir kostenpflichtige Items kaufst. Deswegen ist das Spiel (v.a. in späteren Stufen) darauf ausgelegt, dass man mit kostenpflichtigen Items wesentlich schneller vorankommt als ohne. Trotzdem ist RoM zu empfehlen...

Wie tintenkiller bereits schrieb: Solange du keine Bank- oder Adressdaten eingegeben hast, kannst du beruhigt in RoM einkaufen...
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#5 Mitglied ist offline   denis22 

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geschrieben 07. April 2010 - 14:02

Danke fur info Suicide2oo8.Puh, jetzt bin ich aber beruhigt.
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