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Gez Anmeldung Schreiben heute erhalten


#1 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 17:08

Moin Leute,

ich hab heute (zum ersten mal) die Aufforderung erhalten mich bei der GEZ anzumelden und anzugeben was ich für Rundfunkgeräte habe.

Muss ich einen PC nun mit angeben oder nicht?
Fernseher ist mir klar und das Autoradio ebenfalls...

nur muss ich meinen PC anmelden als "neuartiges Rundfunkgerät" oder nicht? es gibt ja urteile, die besagen, dass ich das nicht anmelden muss. nur weil die "möglichkeit" besteht damit Rundfunk zu empfangen...

ich hoff ihr könnt mir helfen :)

lg

Tommy

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#2 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 17:14

Zitat

Fernseher ist mir klar und das Autoradio ebenfalls...

Autoradio sehe ich nicht so klar. Ein Rundfunkgerät (mit dem TV kannst auch Radio hören), reicht. Oder bezahle ich GEZ, weil mein Sony Handy Radio empfangen kann, oder mein Autoadio, oder mein Radiowecker, oder mein... blasbummsblabla.

Im Moment muss man für seinen PC nicht bezahlen und wenn die Aufforderung kommt, wegen diesen zu zahlen, gab es vor einigen Gerichten Recht für den Verbraucher. Aber das waren nur Einzelfälle und wurden nicht konsequent auf ganz Deutschland angewendet (Quelle: c't TV)

Zur GEZ muss ich nichts sagen. :)

Peace.

#3 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 17:19

ich weiß^^ GEZ is naja... kein Kommentar... ^^

also mache ich es so, dass ich nur den Fernseher angebe oder? weil is ja sonst echt bissel arg teuer im Monat... ^^

btw. ich wohn noch zu Hause und mein Opa hat einen Fernseher schon angemeldet, jedoch übersteigt mein einkommen das im Schreiben angegebene...

lg

Tommy

#4 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 17:27

Ahhh, na wenn du in EINEM Haushalt mit deinem Großvater lebst, dann musst du nichts bezahlen. Denn man bezahlt 2 Rundfunkgeräte pro Haushalt.
Die GEZ will sicher, dass du alle Geräte anmeldest und da du erst Volljährig geworden bist, wollen sie dich "locken".

PS. Mein erster GEZ Brief landete im Müll, seit dem kam nichts mehr. Ich lebe auch noch im Elternhaus.

Peace.

#5 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 17:32

gut zu wissen =)

Vielen Dank für die info... ich werd's zurückschicken... ausgefüllt mit verweis auf meinen opa nehm ich an? =D

#6 Mitglied ist offline   DARK-THREAT 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 17:37

Nö, am besten garnicht weg schicken... Man bezahlt früher oder später noch genug.

Peace.

#7 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 17:43

@DT:

Zitat

Ahhh, na wenn du in EINEM Haushalt mit deinem Großvater lebst, dann musst du nichts bezahlen.
Die GEZ sieht das dummer Weise anders, zumal für die GEZ Haushalt und Haushalt nicht das Gleiche ist.

@Thomynator:

Wenn Du das das Schreiben zurückschickst, dann bekommst Du demnächst auch eine Rechnung. Und solange Du mit Deinem Opa nicht verheiratet bist, musst Du und Dein Opa getrennt zahlen. Ist zwar Schwachsinnig, ist aber so.

Dieser Beitrag wurde von rehleinkiller bearbeitet: 08. Februar 2010 - 18:07

Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#8 _Dr Bakterius_

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geschrieben 08. Februar 2010 - 17:47

Wenn man es genau liest müßtest du die Gebühren bezahlen ( falls in deinen Räumlichkeiten die Geräte stehen und du keine eheähnliche Gemeinschaft mit deinem Opa hast und über Einkommen zu verfügen scheinst ). Ein Autoradio ist nur Gebührenpflichtig falls es Gewerblich genutzt wird, und der PC gilt wenn man ein TV nutzt als gebührenfreies 2. Gerät.

#9 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 17:54

Ich würde nichts zurückschicken. Lasse sie doch ermitteln und behindere die Ermittlungen nach Kräften ...

Noch ein Hinweis ... ob du zahlen musst ist auch von deinem eigenen Einkommen abhängig.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 08. Februar 2010 - 17:56


#10 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 17:55

also wie jetz?
ich melde meinen Fernseher an.
Mein Autoradio muss ich nicht anmelden und meinen PC auch nicht oder wie?

bin iwie total verwirrt...

@computer:
klingt iwie verlockend... ich mein ich muss hier ja keinen reinlassen ne?^^
Hausfriedensbruch und so weiter... mhm

Dieser Beitrag wurde von Thomynator bearbeitet: 08. Februar 2010 - 17:56


#11 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 17:58

Beitrag anzeigenZitat (Dr Bakterius: 08.02.2010, 17:47)

Ein Autoradio ist nur Gebührenpflichtig falls es Gewerblich genutzt wird...

Wo steht das denn?
Normal ist ein Fernseher und ein Radio (ca.52.-/Quartal).
Ob das die Steroanlage mit Radio, der Ghettoblaster oder das Autoradio ist, ist wurscht.

Mehr als die 2 genannten Dinge muss man nicht anmelden(auch kein PC, oder Handy etc.) wenn man kein Gewerbe betreibt. Damit läuft man auf der sicheren Seite und gut ist.

Alles andere ist Panikmache oder Wunschgebühren.
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#12 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 18:07

Zitat

Ein Autoradio ist nur Gebührenpflichtig falls es Gewerblich genutzt wird...

Zitat

Wo steht das denn?


In der FAQ der GEZ:

Jedes Rundfunkgerät in einem gewerblich genutzten Kraftfahrzeug ist einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.

Sie müssen Ihr Rundfunkgerät (Radio oder Navigationsgerät mit Rundfunkempfang) im Geschäftswagen anmelden. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits Rundfunkgeräte im Privathaushalt angemeldet haben.
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#13 Mitglied ist offline   radyr 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 18:08

Der Umkehrschluss zählt aber nicht, DK2000. AUCH das Radio im privat genutzten Auto muss angemeldet werden, wenn man sonst im Haushalt bisher keins angemeldet hat. :)

Zitat

Muss ich mein Radio im privaten Kraftfahrzeug anmelden?
Ja, wenn Sie bisher noch kein Radio im Privathaushalt angemeldet haben.


#14 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 18:10

Beitrag anzeigenZitat (DK2000: 08.02.2010, 18:07)

Jedes Rundfunkgerät in einem gewerblich genutzten Kraftfahrzeug ist einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.

Richtig, aber es besagt nur das gewerbliche KFZ extra gelöhnt werden müssen.
Privat PKWs müssen unabhängig davon auch gezahlt werden.

Wie Rehlein schon sagte.

Shice GEZ übrigens :)

Dieser Beitrag wurde von HS-TGO bearbeitet: 08. Februar 2010 - 18:13

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#15 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 08. Februar 2010 - 18:10

@rehleinkiller & HS-TGO:

Ja, das ist klar. Bezog mich auch nur auf gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Wobei wenn ich das so im Nachhinein lese, ich die Frage von HS-TGO etwas missgedeutet habe.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 08. Februar 2010 - 18:12

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