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Fahrtrichtung Egal?


#1 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 10. September 2009 - 19:59

Folgende Situation:
An einer Bundesstraße befindet sich auf beiden Seiten kombinierte Rad-und Gehwege.
Beide Seiten sind gekennzeichnet mit dem Verkehrszeichen 240 ohne ein zusätzliches Pfeil(e)schild darunter.
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Ich frage nun, darf man den Weg in belieber Richtung befahren?
Ich fand auf die Schnelle keine weiterführenden Infos dazu. Überall wird nur erklärt dass es sich um ein Kombiweg handelt auf dem der Fußgänger Vorrang hat.

Meines Erachtens nach darf man es nicht. Denn sonst wäre doch ein zusätzliches Schild Schild mit 2 Pfeilen darunter montiert, oder ?

Denn heute morgen kam mir wie so oft (mM nach auf der falschen Seite) ein Halbaffe entgegen, machte keinen Platz und touschierte mich.
Er pflaumte mich daraufhin auch noh an und meinte dass ich selbst schuld sei. Schließlich dürfe er dort fahren und ich hätte gefälligst mehr Platz machen müssen. ;-)
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#2 Mitglied ist offline   h-a-n-n-e-s 

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geschrieben 10. September 2009 - 20:03

Zitat

Ich frage nun, darf man den Weg in belieber Richtung befahren?


Ich glaube schon. Bei uns gibts massig dieser Schilder und ich hätte noch nie bemerkt das die bloß in eine Richtung gelten.

Zitat

Er pflaumte mich daraufhin auch noh an und meinte dass ich selbst schuld sei.


Sowas käme mir um 5 Uhr morgens auf dem Weg zur Arbeit gerade Recht. ;-)

Edit: Hab grad mal im Fahrschulbuch nachgeschlagen, dort steht auch nichts von einer Richtung.

Dieser Beitrag wurde von h-a-n-n-e-s bearbeitet: 10. September 2009 - 20:05

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#3 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 10. September 2009 - 20:12

StVO, §2, Abs. 4:

Zitat

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

Das relevante ist fett markiert, sprich er darf den Radweg natürlich nicht benutzen.
Das mit dem Recht ist aber natürlich so eine Sache: Frühs um 5, wenn weit und breit keiner in der Nähe ist hat natürlich erstmal der Stärkere oder der, der lauter brüllen kann recht.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 10. September 2009 - 20:14


#4 Mitglied ist offline   h-a-n-n-e-s 

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geschrieben 10. September 2009 - 20:15

@Samstag

Danke, wieder was gelernt ;-)
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#5 Mitglied ist offline   fager 

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geschrieben 10. September 2009 - 20:17

ich war mir auch relativ sicher, dass man nur auf der richtigen seite den radweg benutzen darf.
danke für die rechtliche bestätigung!

wenn was passiert kann man sich zumindest damit trösten, dass der andere die hauptschuld bekommt ;-)

#6 _EDDP_

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geschrieben 10. September 2009 - 20:27

Er darf den Radweg auf deiner Seite nicht benutzen, sondern muss den auf seiner Seite benutzen. Ihr dürft auch beide nicht auf der Straße fahren. Auf den Punkt gebracht gibt's das nochmal hier...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 10. September 2009 - 20:29


#7 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 10. September 2009 - 20:32

Beitrag anzeigenZitat (h-a-n-n-e-s: 10.09.2009, 21:03)

Sowas käme mir um 5 Uhr morgens auf dem Weg zur Arbeit gerade Recht. ;D

Jo. Ich war auch richtig stinkig und bin's eigentlich immer noch.
Die ganze Zeit hat er auch noch während seines Gesabbel den Mahnenden zeigefinger gehoben.Ich war kurz davor mir den zu schnappen und zu brechen. :D Aber meine Friedfertigkeit war dann doch stärker als ich. -.-

@samstag: Thx erstmal für's raussuchen aber so wirklich entnehme ich den Text nicht dass es verboten ist, eher nur dass das was ich schon kenne, nämlich dass eine Benutzungspflicht des Kombi-/Radweges besteht bis auf ausnahmen wie zB wenn der Weg im Winter nicht geräumt ist, oä.
Oder vllt bin ich auch nur zu blöde den Text zu verstehen..
Vorallem: linke Radwege?
Also nur auf einer Seite ein Weg oder wie?

Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 10. September 2009 - 20:36

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#8 _EDDP_

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geschrieben 10. September 2009 - 20:36

Immer dran denken, es gilt §1 der StVO: "...ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht...". "Nur" weil dein Gegenüber einen Fehler macht, kannst du dich darauf nicht berufen. Ergo, wenn du ausweichen kannst, musst du es auch (als Radfahrer) tun...;D

#9 Mitglied ist offline   Snake-deluxe 

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geschrieben 10. September 2009 - 20:38

Zitat

Denn heute morgen kam mir wie so oft (mM nach auf der falschen Seite) ein Halbaffe entgegen, machte keinen Platz und touschierte mich.
Er pflaumte mich daraufhin auch noh an und meinte dass ich selbst schuld sei. Schließlich dürfe er dort fahren und ich hätte gefälligst mehr Platz machen müssen.


Typisch Deutsch ;D

oh man, ich werd die Mentalität hier nie verstehen

#10 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 10. September 2009 - 20:41

Beitrag anzeigenZitat (EDDP: 10.09.2009, 21:36)

Immer dran denken, es gilt §1 der StVO: "...ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht...". "Nur" weil dein Gegenüber einen Fehler macht, kannst du dich darauf nicht berufen. Ergo, wenn du ausweichen kannst, musst du es auch (als Radfahrer) tun...;D


Öhm ,naja, also ich bin bestimmt kein Fahradrüpel und nutze, ferner die Wege keiner Panzerstraße ähneln, sie auch expliziet, aber wenn mir ein Geisterfahrer entgegenkommt oder so, bin ich störrisch und nutze die volle mir zustehen Fahrbahn.
Wenn's knallt, dann knallt es.
Ich hoffe immer nur dass der "Kontrahent gut versichert ist und dass der mir entstandenen Schaden nicht so schwer ist, dass ich nach einem evtl Krankenhausaufenhalt (lecker Tagesgeld^^) keine bleibenden Schäden habe.

Edit: @Snake-deluxe: Was meinst du? Wie jemand nur so auf sein Recht pochen kann, oder dass sich fast jeder im Straßenverkehr so verhält, wie's im grade passt?
Btw: Woher kommst du? Denn Du schriebst hier (bei euch) ...

Dieser Beitrag wurde von Ler-Khun bearbeitet: 10. September 2009 - 20:46

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#11 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 10. September 2009 - 20:41

Beitrag anzeigenZitat (Ler-Khun: 10.09.2009, 21:32)

@samstag:

Ich versuchs mal ins deutsche zu übersetzen, zumindest die relevanten Teile:
Man muss den Radweg in der jeweiligen Fahrtrichtung benutzen, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 aufgestellt ist. (Wenn es diese Beschilderung nicht gibt darf der Radweg benutzt werden, muss aber nicht).
Ein Radweg in Gegenrichtung (also ein "linker" Radweg) darf nur befahren werden, wenn er durch das Zusatzschild "Radverkehr frei" gekennzeichnet ist.
Wenn es also bei euch das Zusatzschild nicht gibt, darf er den Radweg nur auf seiner Seite befahren, nicht aber auf der gegenüberliegenden.
Jetzt verständlicher?

#12 _EDDP_

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geschrieben 10. September 2009 - 20:45

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 10.09.2009, 21:41)

Ein Radweg in Gegenrichtung (also ein "linker" Radweg) darf nur befahren werden, wenn er durch das Zusatzschild "Radverkehr frei" gekennzeichnet ist.


Er muss sogar befahren werden, wenn dort ein solches Schild steht (und auf der gegenüberliegenden Seite kein Radweg vorhanden ist). Auch wenn es widersinnig ist und gefährlich sein kann...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 10. September 2009 - 20:49


#13 Mitglied ist offline   Snake-deluxe 

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geschrieben 10. September 2009 - 21:31

Zitat

Edit: @Snake-deluxe: Was meinst du? Wie jemand nur so auf sein Recht pochen kann, oder dass sich fast jeder im Straßenverkehr so verhält, wie's im grade passt?
Btw: Woher kommst du? Denn Du schriebst hier (bei euch) ...


Ich meine den Vorfall, dass jemand so auf sein Recht pocht, dass andere deshalb fast stürzen. Wie oben beschrieben

Frei nach dem Motto, ich bin im Recht, alles andere is mir doch Wurscht!


Bin gebürtiger Deutscher ;D

Dieser Beitrag wurde von Snake-deluxe bearbeitet: 10. September 2009 - 21:32


#14 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 10. September 2009 - 22:04

@samstag: Thx, so ist's besser. ;D

@snake-deluxe:
Ansichtssache. Warum sollte ich/man denn Platz machen?
Damit sich die Geisterfahrer dran gewöhnen dass alles und jeder beiseite springt wenn sie ihre renitente Art ausleben wollen?
Machen doch leider schon genügend Leute und lassen solche Tiefflieger alles gewähren. Es sagt doch traurigerweise keiner mehr was heutzutage. :D
Die StVO hat m.M. nach, im Gegensatz zu einigen anderen Verordnungen/Gesetzen, schon ihren Sinn.
Wenn jeder so fahren würde wie er grade lustig ist, würde es noch viel mehr Verletzte und Tote geben als es eh schon gibt.
Warum soll ich jedes Mal ausweichen und in ein Schlagloch fahren, nur weil zB einige Personen ~1,5 Min. Zeit sparen wollen, da auf der anderen Seite eine Ampel mehr ist?

Einige werden jetzt denken: Ach mit'm Fahrrad kann ja nicht viel passieren wenn plötzlich ein Geisterfahrer entgegengeprescht kommt. Hier kann sogar viel eher was passieren. Besonders wenn's nass und rutschig ist.
Denn im Gegensatz zu Autos, besitzt ein Fahrrad keine Knautschzone.
Der Weg um den es hier geht ist recht schmal, schlecht beleuchtet, recht hoch frequentiert und auch nicht unbedingt im besten Zustand.
Da muss man schon genug aufpassen. Da will ich nicht auch noch auf entgegenkommende geistige Tiefflieger achten müssen.
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#15 Mitglied ist offline   Snake-deluxe 

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geschrieben 10. September 2009 - 22:38

Zitat

Ansichtssache. Warum sollte ich/man denn Platz machen?


Kurz:
Damit´s den anderen ned auf die Waffl haut ;D

Alles andere is egoistisch.
Regeln bla bla. Regeln erlauben mir auch nicht, mich so zu verhalten, dass andere hinfallen.

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