WinFuture-Forum.de: Windows Mehrfach Auf Gleichem Pc Erlaubt? - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Alle Informationen zum Thema Windows 7 in unserem Special. Windows 7 Download, FAQ und neue Funktionen im Überblick.
  • 4 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4

Windows Mehrfach Auf Gleichem Pc Erlaubt?

#46 Mitglied ist offline   mibtng 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 298
  • Beigetreten: 03. Juni 05
  • Reputation: 0

geschrieben 06. September 2009 - 20:52

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 06.09.2009, 18:36)

Die Daten liegen meist in einer Partition auf der Festplatte, da ist eine Sicherung der gesamten Festplatte am sichersten.

Also das Sichern der Festplatte auf der Festplatte soll sicher sein? Bin ich im falschen Film oder was? Und nochmals: Eine Sicherungskopie ist etwas anderes als ein zweites installiertes, bootendes Windows mit dem man auch arbeitet. Und eine Windows-Sicherung ist sinnvoll, aber bitte nicht auf der selben Platte wie das Windows selbst. Es soll ja tatsächlich Fälle geben, da sind Festplatten kaputt gegangen...

Zitat

Wie und womit ich sichere kann ja nicht MS bestimmen, für mich ist die beste Sicherung ein 100% Clone in einer anderen Partition mit DiskCopy.

Das ist auch ok, verbietet dir keiner. Aber fährst du wechselweise je nach Stimmung mal die Sicherungskopie deines OS hoch? Wohl kaum. Hier geht es explizit darum, dass beide Versionen bewusst wechselweise genutzt werden, und das ist untersagt, dafür sind nun mal 2 Lizenzen erforderlich. So viel solltest du als Software-Entwickler auch selbst wissen.

Zitat

Da gehe ich gerne auch gegen MS vor Gericht, wenn die unbedingt einen Prozeß und eine Niederlage wollen.

Schildere uns doch dann bitte wie es lief...

Zitat

Mich wundert nur wie viele Leute sich durch die blöden EULA's verunsichern lassen, wenn ich nur lizensierte Geräte und Prozessoren lese, dann weiß ich das ist Blödsinn, Software darf man jeden Tag auf anderer Hardware nutzen, wenn man will, und Prozessor Klauseln sind nicht gültig(nach deutschem Recht), da gibt es auch schon Urteile.

Ja darf es. Aber dann musst du es vom anderen Rechner vorher löschen. Hat mit dem Urheberrecht zu tun, sollte einem Software-Entwickler bekannt sein.


Zur Aktivierung:
Natürlich kann man am Telefon lügen, und bekommt dann auch den Aktivierungscode. Aber nur weil das Windows aktiviert ist, ist es noch nicht legal. Genauso ist es nicht legal Windows XP, Windows Vista, Windows 7 ohne Lizenz mal testweise für 30 bis 120 Tage zu installieren... geht auch, da wird Microsoft kaum was dagegen machen, aber darum geht's gar nicht. Hier geht es um die Frage ob es erlaubt ist: Und da ein klares: Nein.
0

Anzeige



#47 Mitglied ist offline   MS Master 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 173
  • Beigetreten: 31. Dezember 08
  • Reputation: 0

geschrieben 06. September 2009 - 21:06

Beitrag anzeigenZitat (mibtng: 06.09.2009, 21:52)

Genauso ist es nicht legal Windows XP, Windows Vista, Windows 7 ohne Lizenz mal testweise für 30 bis 120 Tage zu installieren... geht auch, da wird Microsoft kaum was dagegen machen, aber darum geht's gar nicht. Hier geht es um die Frage ob es erlaubt ist: Und da ein klares: Nein.


Ahja, das erkläre dann mal genauer...

Die Testversion die ich für 30 Tage Installiere ist Illegal weil ? :grin:

Ich keine Lizenz habe ? ;)

Na dann solltest du dir evtl. mal überlegen, wozu es dann eine "Trial" Version von Windows gibt.

Sicherlich nicht, damit man diese nur dann nutzen kann wenn man schon die "Vollversion" hat, dann braucht man die Trial nämlich gar nicht mehr . ;)

Genau dafür ist ja die Funktion da, aus der "Testversion" durch die nachträgliche Eingabe einer gültigen Lizenznummer eine vollständige Lizenz zu machen :gähn:
0

#48 Mitglied ist offline   artvandeley 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 128
  • Beigetreten: 25. März 08
  • Reputation: 0

geschrieben 06. September 2009 - 21:11

Beitrag anzeigenZitat (MS Master: 06.09.2009, 22:06)

Ahja, das erkläre dann mal genauer...

Die Testversion die ich für 30 Tage Installiere ist Illegal weil ? :grin:

Ich keine Lizenz habe ? ;)

Na dann solltest du dir evtl. mal überlegen, wozu es dann eine "Trial" Version von Windows gibt.

Sicherlich nicht, damit man diese nur dann nutzen kann wenn man schon die "Vollversion" hat, dann braucht man die Trial nämlich gar nicht mehr . ;)

Genau dafür ist ja die Funktion da, aus der "Testversion" durch die nachträgliche Eingabe einer gültigen Lizenznummer eine vollständige Lizenz zu machen :gähn:


Wo gibt es bei Microsoft eine Trial?

Es gibt lediglich eine 90 Tage-Testversion der Enterprise.

Die 30 Tage sind OOBE (Out-of-Box-Experience). In der Zeit kann die Software aktiviert werden. Das hat MS eingeführt, damit Firmen oder auch Privatkunden Zeit haben zu aktivieren. Das ist KEIN Testzeitraum.
0

#49 Mitglied ist offline   Samstag 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.040
  • Beigetreten: 14. Juli 07
  • Reputation: 542
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 06. September 2009 - 21:12

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 06.09.2009, 21:01)

@ Samstag
Du glaubst mir wohl überhaupt nicht.

Nein, warum auch? Ich glaube lieber aussagefähigen, unanfechtbaren Gerichtsurteilen, also solchen vom BGH sowie Gesetzen, wie irgendwelchen Leuten in einem Forum, die versuchen mir einen Apfel als Ei des Kolumbus zu verkaufen.

Zitat

Ich habe ja nicht 2x installiert, eine 1:1 Kopie des OS ist sehr wohl eine Sicherheitskopie und das ist laut Urheberrecht erlaubt.

Hat keiner bestritten. Alles was ich in Übereinstimmung mit dem UrhG und den Lizenzbestimmungen von Microsoft erzähle ist, dass du sie zwar erstellen darfst, benutzen aber erst wenn das Original gelöscht wurde.

Zitat

Man braucht auch nicht immer deinstallieren, Festplatten kann man ausbauen, es gibt auch Schnellwechsel Systeme für Festplatten.

Dann spricht ja auch nichts dagegen, es ist nur ein System mit einer Lizenz im Umlauf. Das habe ich nie bestritten.

Zitat

CPU-Klausel und Programmsperre

Das Urteil ist komplett überholt, es gibt längst ein neueres vom BGH, welches das vorhergegangene aufhebt und von mir selbst auch schon mehrfach im Forum gepostet wurde: Az. I ZR 244/97
Das hat im übrigen auch längst nichts mehr mit einer CPU-Klausel gemein, sondern ist schlicht und einfach der Versuch gewesen Software an eine bestimmte Hardware zu bundeln. Es ist weiterhin erlaubt Software nur für eine gewisse Anzahl CPUs freizugeben. XP-Home z.b. nur für einen Prozessor mit beliebigen Cores.

Beitrag anzeigenZitat (MS Master: 06.09.2009, 21:48)

Naja, das UrhG hast du selber aber wohl auch nie gelesen, oder?

Im Gegensatz zu deiner Meinung doch.

Zitat

Die EULA hatte in Deutschland noch NIE Gültigkeit und wir Sie wohl auch nie haben, da diese VOR dem Kauf der Software einsehbar sein MUSS.

Ob es dir gefällt oder nicht: Du stimmst der Eula erst zu, dann darfst du online aktivieren. Und Microsoft räumt dir bei jeder Installation das Recht ein bei Verneinung der Eula die Software gegen volle Kaufpreiserstattung zurückzugeben.

Zitat

Da Sie das nicht ist, ist diese auch für den Käufer nicht bindend, sondern das was die Gesetzgebung sagt.

Dann lies dir doch bitte endlich mal die Gesetzgebung durch. Da steht nämlich fast 1:1 dasselbe wie in Microsofts Eula. Würde hier endlich mal jemand beides sinnentnehmend durchlesen wäre diese Diskussion doch gar nicht erst entstanden.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 06. September 2009 - 21:13

0

#50 Mitglied ist offline   Spiderman 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.675
  • Beigetreten: 23. November 06
  • Reputation: 26

geschrieben 06. September 2009 - 22:08

Beitrag anzeigenZitat (mibtng: 06.09.2009, 21:52)

Also das Sichern der Festplatte auf der Festplatte soll sicher sein? Bin ich im falschen Film oder was? Und nochmals: Eine Sicherungskopie ist etwas anderes als ein zweites installiertes, bootendes Windows mit dem man auch arbeitet. Und eine Windows-Sicherung ist sinnvoll, aber bitte nicht auf der selben Platte wie das Windows selbst. Es soll ja tatsächlich Fälle geben, da sind Festplatten kaputt gegangen...

Ich habe doch geschrieben "gesamte Festplatte", also nicht auf der gleichen Festplatte sichern.

Externe USB Platte als Sicherungsdatenträger, bei mehreren GB durchaus sinnvoll, viel Netbooks haben auch keinen DVD Brenner.

Beitrag anzeigenZitat (mibtng: 06.09.2009, 21:52)

Das ist auch ok, verbietet dir keiner. Aber fährst du wechselweise je nach Stimmung mal die Sicherungskopie deines OS hoch? Wohl kaum. Hier geht es explizit darum, dass beide Versionen bewusst wechselweise genutzt werden, und das ist untersagt, dafür sind nun mal 2 Lizenzen erforderlich. So viel solltest du als Software-Entwickler auch selbst wissen.

Na das ist ja auch nicht sinnvoll, warum sollte ich oder jemand anderes so etwas machen?
Vielleicht habe ich ja da was falsch verstanden, aber für mich als Singel macht das Null Sinn, eine Sicherheitskopie wie ich sie habe macht aber Sinn, und natürlich habe ich ja auch einen vollständigen originalen Datenträger, falls die Platte defekt wird, und Daten werden extra gesichert.

Beitrag anzeigenZitat (mibtng: 06.09.2009, 21:52)

Genauso ist es nicht legal Windows XP, Windows Vista, Windows 7 ohne Lizenz mal testweise für 30 bis 120 Tage zu installieren... geht auch, da wird Microsoft kaum was dagegen machen, aber darum geht's gar nicht. Hier geht es um die Frage ob es erlaubt ist: Und da ein klares: Nein.

Leider auch Blödsinn, eine Lizenz hat man selbst bei Freeware, die Lizenz ist das Recht die Software zu benutzen. Wenn man die Software auf legalen Wege bekommen hat, und der Urheber einen Testzeitraum vorgesehen hat, ist da nix illegal.

Urheber können sehr wohl erlauben, das Software mehrfach installiert werden darf, wie schon geschrieben haben Firmen wie AutoDesk damit überhaupt kein Problem, die haben Lizenzübertragungs Programme, Exportieren der Lizenz auf den USB Stick, ab in den Laptop und importieren. Auch mit Clonen hat AutoDesk kein Problem, weil selbst ein 100% Clone nicht die Lizenz kopiert. Warum kann MS sowas nicht?
Spielehersteller wie z.B. erlauben mittlerweile auch mehrere Installationen, sogar mehrere gleichzeitige Aktivierungen.

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 06.09.2009, 22:12)

Alles was ich in Übereinstimmung mit dem UrhG und den Lizenzbestimmungen von Microsoft erzähle ist, dass du sie zwar erstellen darfst, benutzen aber erst wenn das Original gelöscht wurde.

Nein, das ist falsch, dann hast du das Urheberrecht nicht vollständig gelesen/verstanden.

Zitat

§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

1.
eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2.
eine rechtmäßige Nutzung

eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.


Einfach ausgedrückt, du mußt ein defektes OS nicht zuerst löschen, das wäre ja auch mit Datenverlust verbunden, sondern darfst kurzzeitig mehrere Installationen haben, um Daten zu retten oder das OS zu reparieren, oder bei Verzögerungen durch Übertragungen.

Geld zurück wenn man der EULA nicht zustimmt, ja das schreibt MS, aber die Hersteller weigern sich, so das man praktisch zu Klagen gezwungen wird, 1 Klage in Dänemark läuft, 1 in Frankreich und 1 in Italien haben die Benutzer gewonnen.

Toll was MS da mit Kunden veranstaltet, wenn MS das Geld zurück erstattet, warum stellen sich die Hersteller so an ?
0

#51 Mitglied ist offline   Samstag 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.040
  • Beigetreten: 14. Juli 07
  • Reputation: 542
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 06. September 2009 - 22:52

Gegenfrage: Was kann Microsoft dafür, wenn sich irgendwelche Drittanbieter verweigern?
Desweiteren: Was machts für einen Unterschied ob ein OS jetzt defekt oder gelöscht ist? Es ist in jedem Fall unbenutzbar. Von daher gebe ich dir in dem Fall sogar gern recht.
Allen anderen, die das hier jetzt lesen und noch lesen werden gebe ich den gutgemeinten Rat, bevor ihr irgendeinen der teilweise recht kuriosen Tipps hier umsetzt macht euch über die bis dahin gültige Rechtslage schlau. Es ist in eurem eigenen Interesse.
Und weil mir die Diskussion hier so langsam zu müssig wird: Ich bin raus, gute Nacht.
0

#52 Mitglied ist offline   Volker S 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 336
  • Beigetreten: 23. Juli 09
  • Reputation: 28

geschrieben 06. September 2009 - 23:40

Hi,

ich konstatiere: Klarer ist die Sachlage gerade nicht geworden. Wäre glaube ich auch etwas zu viel von einem Forum (oder dessen User) verlangt, dieses Anwendungsbeispiel klar zu klassifizieren. Ist ja auch kein Rechtsforum.

Zu den klaren Aussagen/Interpretation wie "ist verboten", gesellen sich auch Microsoft-Support-Antworten welche diese Art der Installation 'wahrscheinlich' legalisieren - oder wie habe ich diese Optionsantwort "befindet sich Ihre Zweitinstallation auf einem Rechner oder auf zwei unterschiedlichen?" zu verstehen (siehe Beitrag Nr 41)?

Könnte eine Grauzone sein, die der jeweilige Supportmitarbeiter von MS evtl. sogar unterschiedlich beantwortet. Oft genug hat aber natürlich auch der Hersteller genügend Freiraum, so etwas zur Zufriedenheit des End-User zu lösen.

Ich selbst habe diese Erfahrung mit Roboform gemacht (ist eine Passwort-Backup-Generierungs-Software).
Die Eula war ziemlich identisch, wie der von MS. "Eine Lizenz pro Rechner". Habe es parallel auf W2K und XP installiert (nach der Registrierung natürlich). Als ich dann Vista als 3.tes OS probeweise installiert habe, und die Software dort ebenfalls aktivieren wollte hat Roboform mir das mit dem Hinweis "nur für einen Rechner" abgelehnt. Allerdings mit dem besonderen Hinweis, das ich mich mit dem Hersteller in Verbindung setzen sollte, falls ich Multiboot-Systeme verwende.
Ich da also ne Mail hingeschrieben - und alles war danach im Lot.

Also ich warte bezüglich W7 erst mal die Eula ab, und werde danach Microsoft direkt fragen was Ambach ist.

PS: Mir ging es hier nicht um Sicherungskopien oder komplette Images - sondern um ein bootfähiges 2.tes Windows vom gleichen Lizenzträger unter gleicher Lizenz. Es wird aber beim Betrieb des Computers immer nur eine Version benutzt.


-volker-
0

#53 Mitglied ist offline   mibtng 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 298
  • Beigetreten: 03. Juni 05
  • Reputation: 0

geschrieben 07. September 2009 - 00:31

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 06.09.2009, 23:08)

Ich habe doch geschrieben "gesamte Festplatte", also nicht auf der gleichen Festplatte sichern.

Du hast anfangs von vorkonfigurierten Rechnern gesprochen, z.B. bei Laptops gerne vorhanden eine Recovery-Partition... aber das geht eh alles am Thema vorbei - und ist auch alles vollkommen in Ordnung!

Zitat

Leider auch Blödsinn, eine Lizenz hat man selbst bei Freeware, die Lizenz ist das Recht die Software zu benutzen.

Genau. Eine Lizenz ist das Recht die Software zu nutzen. Die räumt dir Microsoft ein - in der Regel gegen Bares. Wenn du aber unlizensiert Software installierst, fehlt dir also das Recht => illegal. Wenn der Urheber einen Testzeitraum vorsieht, ist das alles kein Problem. War aber bei Windows Vista nie der Fall, bei Windows 7 gibt's die Enterprise als Demo, bei Windows XP gab es nur von der 64-Bit-Vesion eine Testversion, bei den Server-Betriebssystemen gibt es häufiger Testversionen von Microsoft.

Zitat

Wenn man die Software auf legalen Wege bekommen hat, und der Urheber einen Testzeitraum vorgesehen hat, ist da nix illegal.

Ja. Aber wie gesagt: Bei Windows Vista und Windows 7 nicht der Fall (mit Ausnahme eben der Windows 7 Enterprise).

Zitat

Urheber können sehr wohl erlauben, das Software mehrfach installiert werden darf,

Ja, natürlich. Hat doch auch keiner das Gegenteil behauptet.


@Volker S: Danke, dass du das Problem nochmals auf den Punkt bringst. Wobei die Antwort dafür auch schon mehrmals gegeben wurde. Mehrfache Installation, egal ob auf einem PC oder verschiedenen, untersagt Microsoft (mit ganz wenigen Ausnahmen) :-).
Sicherheitskopien haben mit dem Thema an sich auch gar nichts zu tun.

Und noch was:
Mit einem Key mehrfach aktivierte Systeme werden i.d.R. auch nicht gesperrt (außer sie werden von tausenden genutzt...). Es gibt durchaus Fälle, bei denen man mit ein und dem selben Windows-XP-Professional-OEM-Key zwei (oder sogar mehr) Rechner aktiviert. Hab ich auch mal gemacht. Hab am Telefon dann auch bei der Frage, auf wievielen Rechnern ich aktiviere, gesagt dass es zwei sind... denn auf einem Rechner hatte ich die Version als Vista-Downgrade genutzt (z.B. darf man statt Windows Vista Ultimate OEM oder Business OEM sich Windows XP Professional installieren, sofern man bereits einen XP Professional-Key - und damit eine XP Pro-Lizenz - hat).

Dieser Beitrag wurde von mibtng bearbeitet: 07. September 2009 - 00:39

0

Thema verteilen:


  • 4 Seiten +
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0