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Alle Informationen zum Thema Windows 7 in unserem Special. Windows 7 Download, FAQ und neue Funktionen im Überblick.
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Windows Mehrfach Auf Gleichem Pc Erlaubt?

#31 Mitglied ist offline   Volker S 

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geschrieben 06. September 2009 - 11:27

Hallo Spiderman,

mein obiger Erklärungsversuch war eh etwas für den Dutt, da Microsoft unter "Hardwarepartition" mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas anderes versteht als eine andere Festplattenpartition.

Hier 3 verschiedene Hardwarepartitionen (Definition Microsoft)
Eingefügtes Bild

...und hier der Link dazu.

...bin verunsichert.


-volker-
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#32 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 06. September 2009 - 12:18

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 06.09.2009, 12:12)

Kein nachträglicher Vertrag, AGB, EULA, kann das deutsche Urheberrecht ausheben.

Hast du dir eigentlich jemals das UrhG durchgelesen? §31 sollte dich hier insbesondere interessieren, der besagt nämlich u.a. das Microsoft im vollen Sinne des deutschen Gesetzes handelt.
Hier ein weiterer Link für dich, wo es verständlich für jedermann beschrieben wurde.
Ich vermute zwar dass es dich aufgrund deiner sehr eigenen Rechtsauffassung nicht wirklich interessiert, aber den Versuch ist es ja mal wert:
http://www.irights.i...ndex.php?id=314

Zitat

Urheberrecht und Verwertungsbefugnis im Regelfall

Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes – bei Computerprogrammen also im Zweifel der Programmierer. Der Urheber hat in der Regel auch die exklusive Verwertungsbefugnis. Er kann also darüber entscheiden, was er mit seinem Programm macht, ob er es nur selbst nutzen oder die Nutzung anderen gestatten will – und zu welchen Bedingungen.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 06. September 2009 - 12:18

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#33 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 06. September 2009 - 12:18

Beitrag anzeigenZitat (Volker S: 06.09.2009, 12:27)

...bin verunsichert.

Ja, das kommt davon, wenn man EULA's ließt, aber das wichtigere Urheberrecht nicht.

Es ist doch einfach:
- 1x installieren = erlaubte Vervielfälltigung, weil erforderlich
- 1x Sicherheitskopie = erlaubt, egal wohin, auch eine 100% Kopie auf eine zweite Festplatte
- 1x Lizenz = 1x gleichzeitige Nutzung der Software
- Multi Lizenz = mehrfache, gleichzeitige Nutzung der Software
- wenn Dir der Urheber weiteres Erlaubt ist das prima, obiges kann er nicht verbieten, weil es per Gesetz erlaubt ist

AutoDesk z.B. erlaubt die Installation auf mehreren Geräten, also auch mehreren PC/Laptops, die haben ein Programm zur Lizenzübertragung, das geht einfach und auch ohne Internet Zugriff.

Bei MS ist alles kompliziert, und nicht durchdacht.

@ Samstag

Da gibt es aber noch besondere Bestimmungen für Software, und Ausnahmen, also wenn schon dann bitte alles genau lesen.

http://bundesrecht.j...urhg/__69d.html

Zitat

(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.


Gruß
Spiderman

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 06. September 2009 - 12:27

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#34 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 06. September 2009 - 12:22

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 06.09.2009, 13:18)

Ja, das kommt davon, wenn man EULA's ließt, aber das wichtigere Urheberrecht nicht.

Ja, glaubst du denn ernsthaft dass Microsoft nicht lesen könnte?
Glaubst du ernsthaft dass Microsoft nur zum Spass bei wichtigen Updates neue Lizenzbestimmungen beilegt, um sie dem sich ständig veränderndem deutschen UrhG anzupassen?
Wann hast du das letzte Mal das UrhG durchgelesen? Link steht inzwischen einen Post über deinem...

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 06.09.2009, 13:18)

Da gibt es aber noch besondere Bestimmungen für Software, und Ausnahmen, also wenn schon dann bitte alles genau lesen.

Dann les du aber bitte auch alles. Microsoft erlaubt ausdrücklich in seiner Eula die Erstellung einer Sicherungskopie. Und zwar nur einer Sicherungskopie, keiner 2. Installation.

Zitat

10. SICHERUNGSKOPIE. Sie sind berechtigt, eine Sicherungskopie der Medien anzufertigen. Sie dürfen diese nur zur erneuten Installation der Software verwenden.

Und um das ganze zu vervollständigen geht es hier weiter:

Zitat

a. Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu
installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem jeweiligen
Gerät gleichzeitig zu verwenden. Außer wie in den Abschnitten „Speicherung“ und
„Netzwerkverwendung“ (Ultimate Edition) weiter unten bestimmt, sind Sie nicht berechtigt, die
Software auf einem anderen Gerät zu verwenden.

Dort steht ausdrücklich "eine Kopie der Software zu installieren". Also eine Installation, nicht zwei oder drei. Eine.
Woher war mir nur klar, dass du alles so auslegst wie es dir grad am besten in den Kram passt?

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 06. September 2009 - 13:06

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#35 Mitglied ist offline   screamingstudy 

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geschrieben 06. September 2009 - 12:57

Nur mal am Rande, MS hatte schon Probleme bevor XP raus kam mit der deutschen Rechtssprechung!

Vielleicht erinnert sich jemand daran, dass die das OS an einen PC fest koppelt wollten - sprich eine Lizenz verfällt nach der Installation und ist nur auf den betreffenden PC anwendbar! Dies ist in Deutschland nicht Rechtens gewesen, soviel nur mal zu den MS- Leuten, Ideen, Verträgen und dem deutschen Recht.
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#36 Mitglied ist offline   mibtng 

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geschrieben 06. September 2009 - 16:45

Ob Microsoft mit der Rechtssprechung Probleme hat oder nicht ist was anderes.
Eine zweite Windows-Installation die aber unabhängig genutzt wird, ist aber keine Sicherungskopie! Zumal die Frage ist: Sicherungskopie vom Datenträger oder der installierten Version? Und wenn dann kann man z.B. über Imaging-Software u.ä. seine Windows-Installation legitim sichern, das verbietet Microsoft einem auch nicht.

Aber zwei unabhängig genutzte Windows-Installationen wird auch kein deutsches Gericht als Sicherheitskopien ansehen!
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#37 _Erazor84_

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geschrieben 06. September 2009 - 17:26

es ist NICHT erlaubt, 2 mal windows von EINEM datenträger (lizenz) zu installieren, auch wenns der selbe PC ist. punkt aus. wer sich daran hält muss jeder für sich entscheiden. ich unterstütze microsoft gerne, hab auch selbst 5 lizenzen von vista gekauft, aber das muss jeder für sich entscheiden. laut lizenz ist es eben NICHT gestattet.
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#38 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 06. September 2009 - 17:31

Genauso seh ich das auch. Ich habe es auch so gemacht, nur das es bei mir zwei Vista und eine XP Lizens auf dem Cpomputer ist. Ich persönlich achte darauf, dass die Software exakt lizensiert ist.

Ich lass mich aber gern davon überzeugen, dass es auch anders nämlich kostengünstiger geht. Nur ist das mit seinen Argumenten bisher keinem hier gelungen. Und ich bin im Intereese meiner Geldbörse für andere Argumente wirklich offen.
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#39 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 06. September 2009 - 17:36

Beitrag anzeigenZitat (mibtng: 06.09.2009, 17:45)

Ob Microsoft mit der Rechtssprechung Probleme hat oder nicht ist was anderes.
Eine zweite Windows-Installation die aber unabhängig genutzt wird, ist aber keine Sicherungskopie! Zumal die Frage ist: Sicherungskopie vom Datenträger oder der installierten Version? Und wenn dann kann man z.B. über Imaging-Software u.ä. seine Windows-Installation legitim sichern, das verbietet Microsoft einem auch nicht.

Aber zwei unabhängig genutzte Windows-Installationen wird auch kein deutsches Gericht als Sicherheitskopien ansehen!

Es gibt aber wohl Laptop Hersteller die liefern Windows ohne einen vollwertigen Recovery Datenträger.

Die Daten liegen meist in einer Partition auf der Festplatte, da ist eine Sicherung der gesamten Festplatte am sichersten.

Wie und womit ich sichere kann ja nicht MS bestimmen, für mich ist die beste Sicherung ein 100% Clone in einer anderen Partition mit DiskCopy.

Das kann ich auch begründen, ich bin selbständiger Software- Entwickler, bei Ausfall eines OS zählt jede Minute die ich nicht arbeiten kann, bei meiner Art der Sicherung kann ich in 3 Minuten weiterarbeiten.

Wo ist das Problem?, ich nutze eine Software, nur auf einem PC, und natürlich nicht gleichzeitig mehrmals.

Da gehe ich gerne auch gegen MS vor Gericht, wenn die unbedingt einen Prozeß und eine Niederlage wollen.

Mich wundert nur wie viele Leute sich durch die blöden EULA's verunsichern lassen, wenn ich nur lizensierte Geräte und Prozessoren lese, dann weiß ich das ist Blödsinn, Software darf man jeden Tag auf anderer Hardware nutzen, wenn man will, und Prozessor Klauseln sind nicht gültig(nach deutschem Recht), da gibt es auch schon Urteile.

Gruß
Spiderman
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#40 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 06. September 2009 - 19:02

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 06.09.2009, 18:36)

Mich wundert nur wie viele Leute sich durch die blöden EULA's verunsichern lassen, wenn ich nur lizensierte Geräte und Prozessoren lese, dann weiß ich das ist Blödsinn, Software darf man jeden Tag auf anderer Hardware nutzen, wenn man will, und Prozessor Klauseln sind nicht gültig(nach deutschem Recht), da gibt es auch schon Urteile.

Andersrum wird ein Schuh draus. Mich wundert dass es dir scheissegal ist, was im deutschen UrhG steht. Hast du es dir denn jetzt wenigstens schonmal ansatzweise durchgelesen? Offenbar nämlich nicht.
Und richtig, es spricht nichts dagegen Software jeden Tag auf anderer Hardware zu nutzen, sofern sie vorher von der anderen Hardware entfernt wurde. Da hat dir hier keiner widersprochen und es wird dir auch keiner widersprechen. Das schliesst selbst Microsoft selbst ja gar nicht aus.
Desweiteren wäre ich dir dankbar wenn du mir mal ein Aktenzeichen von solch einem Urteil über eine Prozessorklausel raussuchen könntest. Nach langer Suche jetzt bin ich nämlich noch immer nicht fündig geworden.
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#41 Mitglied ist offline   Micha45 

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geschrieben 06. September 2009 - 19:28

"Samstag" hat 100 % recht mit seinen Ausführungen. "Spiderman" aber zum Teil auch.

Allerdings gibt es hierbei in Sachen Rechtsprechung in Bezug auf "Strafandrohung" und/oder "Strafverfolgung" eine Grauzone, solange man Software nur zu privaten und nicht zu kommerziellen Zwecken nutzt.

Soll heißen, man verstößt bei Mehrfachnutzung einer Windows-1-User-Lizenz zwar gegen die Vertragsbedingungen von Microsoft, kann aber einer eventuellen Strafverfolgung ziemlich gelassen entgegensehen.

Fakt ist aber dennoch, dass Microsoft die vervielfältigte, nicht-lizenzierte und trotzdem aktivierte Version bei Feststellung deaktiviert. Ich hatte das selbst erlebt, als ich meine 1-User-Windows-Version auf einen zweiten Rechner installiert hatte und bei dem Versuch, diese online zu aktivieren, scheiterte und zu einer telefonischen Aktivierung aufgefordert wurde.
Dort musste ich am Telefon angeben, ob ich die Windows-Version auf 1 oder mindestens 2 Rechnern installiert habe. Als ich 2 eintippte, wurde mir die Verweigerung der Aktivierung mitgeteilt.
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#42 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 06. September 2009 - 20:01

@ Samstag

Du glaubst mir wohl überhaupt nicht.

Ich habe ja nicht 2x installiert, eine 1:1 Kopie des OS ist sehr wohl eine Sicherheitskopie und das ist laut Urheberrecht erlaubt.

Man braucht auch nicht immer deinstallieren, Festplatten kann man ausbauen, es gibt auch Schnellwechsel Systeme für Festplatten.

CPU-Klausel und Programmsperre

LG Frankfurt, Urteil vom 17.12.1998, 2/3 O 266/97, nrk

Die Bestimmung in vorformulierten Lizenzverträgen, wonach der Anwender die Software ausschließlich auf der vereinbarten Hardware benutzen darf (CPU-Klausel), andernfalls wird eine Programmsperre aktiv, ist unwirksam. Dem Anwender kann es nicht verwehrt werden, die vorhandene Hardware gegen neue Hardware zu ersetzen.

Der Streit um die CPU-Klauseln ist fast so alt wie die Computergeschichte. Früher wurde immer wieder versucht, dem Anwender beim Kauf eines neuen Rechners die weitere Nutzung der auf dem alten Rechner verwendeten Software zu untersagen. Bei gekaufter Software verstöst eine solche in AGBen festgelegte Vereinbarung gegen den im Urheberrecht verankerten Erschöpfungsgrundsatz. Danach kann derjenige, der ein Vervielfältigungsstück einer Software mit Zustimmung des Urhebers gekauft hat, damit verfahren wie er will, sofern er keine weiteren Kopien von dieser Software herstellt, als er zur vertragsgemäßen Nutzung und einer Sicherungskopie benötigt.

Das hat MS auch nicht kapiert, oder erst als sie gegen einen OEM Händler vor Gericht verloren haben.

Quelle: http://www.flick-sas...rteile_edv.html

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 06. September 2009 - 20:03

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#43 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 06. September 2009 - 20:05

Beitrag anzeigenZitat (Micha45: 06.09.2009, 20:28)

Dort musste ich am Telefon angeben, ob ich die Windows-Version auf 1 oder mindestens 2 Rechnern installiert habe. Als ich 2 eintippte, wurde mir die Verweigerung der Aktivierung mitgeteilt.


Was wäre eigentlich gewesen wenn du hier die Wahrheit kreativ ausgelegt hättest und hier statt der 2 eine 1 angegeben hättest? Was wären die Konsquenzen?
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#44 Mitglied ist offline   Micha45 

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geschrieben 06. September 2009 - 20:14

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 06.09.2009, 21:05)

Was wäre eigentlich gewesen wenn du hier die Wahrheit kreativ ausgelegt hättest und hier statt der 2 eine 1 angegeben hättest? Was wären die Konsquenzen?

Ich musste ja bei der telefonischen Aktivierung diese generierten Zahlengruppen in den Aktivierungsscreen eingeben. Ich vermute mal, dass die Win-Version auf dem einen Rechner spätestens dann wieder deaktiviert wäre, sobald ich mit beiden Rechnern online gehen und Win-Updates beziehen würde. Ob gleichzeitig oder einzeln online, dürfte keine Rolle spielen.
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#45 Mitglied ist offline   MS Master 

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geschrieben 06. September 2009 - 20:48

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 06.09.2009, 20:02)

Andersrum wird ein Schuh draus. Mich wundert dass es dir scheissegal ist, was im deutschen UrhG steht. Hast du es dir denn jetzt wenigstens schonmal ansatzweise durchgelesen? Offenbar nämlich nicht.
Und richtig, es spricht nichts dagegen Software jeden Tag auf anderer Hardware zu nutzen, sofern sie vorher von der anderen Hardware entfernt wurde. Da hat dir hier keiner widersprochen und es wird dir auch keiner widersprechen. Das schliesst selbst Microsoft selbst ja gar nicht aus.
Desweiteren wäre ich dir dankbar wenn du mir mal ein Aktenzeichen von solch einem Urteil über eine Prozessorklausel raussuchen könntest. Nach langer Suche jetzt bin ich nämlich noch immer nicht fündig geworden.


Naja, das UrhG hast du selber aber wohl auch nie gelesen, oder?

Die EULA hatte in Deutschland noch NIE Gültigkeit und wir Sie wohl auch nie haben, da diese VOR dem Kauf der Software einsehbar sein MUSS.

Da Sie das nicht ist, ist diese auch für den Käufer nicht bindend, sondern das was die Gesetzgebung sagt.

Da muss ich Spiderman recht geben, die Leute lassen sich nur weil da Microsoft und Co. kommen jeden "scheiß" erzählen und glauben das auch ungesehen.
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