WinFuture-Forum.de: Windows Mehrfach Auf Gleichem Pc Erlaubt? - WinFuture-Forum.de

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Alle Informationen zum Thema Windows 7 in unserem Special. Windows 7 Download, FAQ und neue Funktionen im Überblick.
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Windows Mehrfach Auf Gleichem Pc Erlaubt?

#16 Mitglied ist offline   screamingstudy 

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geschrieben 05. September 2009 - 12:18

Ok, warten wir das ABMAHNUNGSSCHREIBEN ab :lol:

Zudem ist immer nur eine Version aktiv!

Aber trotzdem, kauft mal Alle schön für jede Version nen neue LIZENZ :lol:

Klar wollen die da stärker gegen vorgehen, sagen die seid Win 2k schon! Zudem haben die erstens bei sowas große Probleme mit Deutschland, da wir ein anderes Rechtssystem haben. Das sieht man schon an den ganzen Torrent-Plattformen, denn meine Oma, Schwester und Mutter kann auch am PC sitzen und hat Zugang. So wer hats denn nun getan?

Also ich stimme natürlich zu, dass es sicherlich vom Lizenzrecht her nicht korrekt ist. Aber ich habe bisher nciht mal von einem Fall in Deutschland gehört wo einer mit ner gecrackten Windowsversion zahlen durfte, geschweige den ein Abmahnungsschreiben bekam!

1. Wie wollen die das rausbekommen?
2. An wen wollen die schreiben, wer wars denn?
3. Du hast eine Lizenz und nutzt auch immer nur ein Win7, wo ist da der Unterschied zu dem neu Installieren?
4. Du besitzt das Produkt, die Lizenz und beide Versionen (werden sogar mitgeliefert), daher ists für mich schon klar, dass du Nutzen kannst wie du willst und wir leben in D und nich den USA!


Finde die Diskusion nun etwas abweichend vom Topic:

1. ES IST LIZENZRECHTLICH NICHT ERLAUB (ist nicht meine Meinung, aber gut :D)
2. ES WIRD FUNKTIONIERENEN
3. ES WIRD KEINER RAUSKRIEGEN UND ES WIRD SICHER KEINEN ÄRGER GEBEN
4. NE ZWEITE LIZENZ KOSTET UNNÖTIG GELD UND IST EINFACH SCHWACHSINN
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#17 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 05. September 2009 - 13:34

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 05.09.2009, 12:54)

Wo steht was von "End User"? In der Eula von 7?

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung = abgekürzt EULA

Was wir haben sind Kaufverträge, die Lizenz(Recht der Nutzung) hast du bereits mit dem Kauf der Software.

Es gibt doch beim Auto auch, Besitzer, Halter, Fahrer, der Endbenutzer = Fahrer hat keinen Kaufvertrag.

So gibt es bei Software auch den Besitzer, den Installateur, den Benutzer.

Der Besitzer hat die Lizenz, der Installateur stimmt der EULA zu, und der Benutzer benutzt nur.

Beispiel: Mein Bruder kauft W7, ich installiere es für Ihn, und sein Kind benutzt es.

Ich als Installateur lese EULA, also nicht wichtig für mich(weggeklickt) ist doch nicht meine Lizenz, mein Bruder hat nie einer EULA zugestimmt oder gelesen, sein Sohn(der Endbenutzer) ist minderjährig, mit dem hat MS bestimmt nix Vertrag.

Also rechtlicher Blödsinn, da wird es nie ein Urteil geben.

Natürlich gibt es auch Software Lizenz Verträge, die sind aber nicht für Standard Software wie Spiele oder Windows.


Gruß
Spiderman
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#18 Mitglied ist offline   GDaD 

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geschrieben 05. September 2009 - 18:33

"Kosten/ Nutzenfaktor is bei soiwas nicht gegeben, zudem könnte es zu einem Imageverlust führen (MS=Überwachung)!!!"

Naja, unter den Raubkopierern, Mehrfachinstallierern (die bewusst gegen die Regeln verstoßen), etc. ist das Image von MS doch sowieso schon total am Boden, sonst würden die sowas nicht machen. Ich finde, dass MS sogar sehr nachsichtig mit solchen Leuten umgeht, es gab doch z.B. mal eine Aktion, wo Leute ihre illegale Software ohne Probleme gegen legale Software tauschen konnten. Von denen wurde keiner verfolgt, nehme ich an. Und ohnehin habe ich noch nie irgendwo gehört, dass ein Raubkopierer o.ä. von MS angezeigt wurde, professionelle Raubkopie-Händler mal ausgenommen. Also wenn die von MS schon überall Sachen einbauen wie WGA, Zwangsaktivierung und so, dann sollten die das auch endlich mal nutzen. Ist doch Mist, wenn ich für mein mühsam erspartes Geld Windows kaufe und andere laden sich das irgendwo runter oder verschaffen sich anderweitig einen Vorteil und werden nicht mal verfolgt.
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#19 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 05. September 2009 - 18:58

Beitrag anzeigenZitat (screamingstudy: 05.09.2009, 13:18)

1. ES IST LIZENZRECHTLICH NICHT ERLAUB (ist nicht meine Meinung, aber gut :lol: )

Richtig.

Zitat

2. ES WIRD FUNKTIONIERENEN

Du wirst es installieren können. Du wirst dir aber bei einem von beiden Systemen verkneifen müssen Updates dafür zu installieren, sonst wird die Aktivierung hinfällig.

Zitat

3. ES WIRD KEINER RAUSKRIEGEN UND ES WIRD SICHER KEINEN ÄRGER GEBEN

Siehe Antwort zu 2.
Und jetzt könntest du mal wieder runterkommen und das Schreien aufhören :D
@Spiderman: Achso, weil ein Vertrag englische Worte enthält ist er automatisch ungültig? Interessant. Übrigens heisst GPL General Public License. Aber egal, ist eh ungültig. Ab sofort kann man mit jeder Software machen was man will.
Und du weisst genauso gut wie jeder das man ein Auto und ein Betriebssystem nicht vergleichen kann. Und wenn du das schon unbedingt machen willst: Käufer unterschreibt den Kaufvertrag, Halter sorgt dafür dass das Fahrzeug im ordnungsgemässen Zustand (STVZO) ist, und der Fahrer sorgt ebenfalls für den ordnungsgemässen Zustand (STVZO) sowie für die Einhaltung der STVO. Alles Verträge, die beim Kauf und der Benutzung des Fahrzeugs eingehalten werden müssen.
Ebenso bei der Software: Dein Bruder ist der Besitzer, dessen Pflicht es ist sich über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Tut er das nicht ist er im Fall der Fälle dennoch in der Pflicht, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du bist der installierende, deine Pflicht ist es insbesondere dich davon zu überzeugen dass die benötigten Rechte für die Installation vorhanden sind und ggf. den Besitzer auf seine Rechte und Pflichten hinzuweisen, und die Verantwortung für das Tun des minderjährigen Knaben übernehmen wiederum die Eltern, in diesem Falle gleichzeitig die Besitzer.
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#20 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 05. September 2009 - 19:52

Beitrag anzeigenZitat (screamingstudy: 05.09.2009, 13:18)

Ok, warten wir das ABMAHNUNGSSCHREIBEN ab :wink: Zudem ist immer nur eine Version aktiv! Aber trotzdem, kauft mal Alle schön für jede Version nen neue LIZENZ :D

Klar wollen die da stärker gegen vorgehen, sagen die seid Win 2k schon! Zudem haben die erstens bei sowas große Probleme mit Deutschland, da wir ein anderes Rechtssystem haben. Das sieht man schon an den ganzen Torrent-Plattformen, denn meine Oma, Schwester und Mutter kann auch am PC sitzen und hat Zugang. So wer hats denn nun getan?

Also ich stimme natürlich zu, dass es sicherlich vom Lizenzrecht her nicht korrekt ist. Aber ich habe bisher nicht mal von einem Fall in Deutschland gehört wo einer mit ner gecrackten Windowsversion zahlen durfte, geschweige den ein Abmahnungsschreiben bekam!

1. Wie wollen die das rausbekommen?
2. An wen wollen die schreiben, wer wars denn?
3. Du hast eine Lizenz und nutzt auch immer nur ein Win7, wo ist da der Unterschied zu dem neu Installieren?
4. Du besitzt das Produkt, die Lizenz und beide Versionen (werden sogar mitgeliefert), daher ists für mich schon klar, dass du Nutzen kannst wie du willst und wir leben in D und nich den USA!


Finde die Diskusion nun etwas abweichend vom Topic:

1. ES IST LIZENZRECHTLICH NICHT ERLAUB (ist nicht meine Meinung, aber gut :imao:)
2. ES WIRD FUNKTIONIERENEN
3. ES WIRD KEINER RAUSKRIEGEN UND ES WIRD SICHER KEINEN ÄRGER GEBEN
4. NE ZWEITE LIZENZ KOSTET UNNÖTIG GELD UND IST EINFACH SCHWACHSINN


Zu Frage 1 und 2: Lauter kann man nicht schreien das man was tun wird, dass gegen rechtliche Vorschriften verstößt. Der Feind hört immer mit. (Könnte doch sein, das MS bei Winfuture nach deiner IP fragt?) Man sollte ganz still und leise sein, wenn man was tun wird was nicht erlaubt ist ... und des bloß nicht übers Internet rausposaunen. Auch dein Computer hat eine ermittelbare IP über die man alles zu deinen Personalien ermitteln kann ... wenn man nur will.

Außerdem hier bitte Forenregel beachten:

3. Raubkopien & Illegale Software
Das Erfragen, Anpreisen, Bewerben und Verlinken von unheberrechtlich geschützten Inhalten zu illegalen Zwecken ist untersagt.

Und wen du ne Sicherheitskopie rumliegen hast dann ist das erlaubt und möglich. Wenn du diese aber ein zweites Mal installiert hast hat das nichts mehr mit einer Sicherheitskopie zu tun dann und ist dann auch aus anderen Gründennicht nicht erlaubt. Das ist so, selbst wenn du objektiv an einem Rechner ja immer nur eine Partition nutzen kannst.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 05. September 2009 - 20:36

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#21 Mitglied ist offline   Volker S 

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geschrieben 05. September 2009 - 20:28

...alles klar. Danke für die vielen Antworten (wobei die erste Antwort - hier zwar für XP - für mich am aussagekräftigsten war).

Dann muss ich mich halt für eine der beiden Versionen (32/64bit) entscheiden - leider. Mit einer Doppelinstallation hätte ich wärend des Betriebes rausfinden können, welche mir in Hinblick auf Stabilität, Treiberunterstützung usw. am Besten gefällt.
Z.Z erfülle ich mit gerade mal 2 GB Ram nicht unbedingt die Grundvorraussetzung für eine 64bit-Version. Bisher reicht mir dieser Arbeitsspeicher (spiele nämlich so gut wie kaum noch).

Allerdings wird wohl auch die Zukunft eine 64bittige sein - in sofern also doch diese Version installieren (und sich dann drüber ärgern, wenn meine SCSI-Karte für meinen Epson Scanner nicht funktioniert). Hier kommt mir jetzt eine Frage in den Sinn, die vom Thema abschweift - von daher stelle ich sie in einem neuen Thread.


-volker-
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#22 Mitglied ist offline   MS Master 

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geschrieben 05. September 2009 - 21:13

Oh mann,

bei einigen Antworten musste ich mich echt festhalten vor Lachen...

Hat hier jemand eigentlich mal die EULA Gelesen, und auch verstanden?

Es ist ausdrücklich ERLAUBT genau das zu tun, was der Threadersteller gefragt hat, das steht sogar ausdrücklich auf der englischen M$ Seite im Bereich über Informationen zu evtl. unlizenzierten Versionen.

Gemäß EULA darf die Lizenz auf nur einem PC verwendet werden. - Genau das tut er ja auch nur.

Gemäß EULA darf ausschließlich die 32 ODER die 64 Bit Version zu einer Zeit verwendet werden. - Auch das würde der Threadersteller machen.

Gemäß EULA ist es nicht erlaubt GLEICHZEITIG das erworbene Betriebssystem auf mehreren Computern zu nutzen. - Auch dagegen verstößt der Threadersteller nicht.


Im Grunde fällt das ganze direkt unter die Regelung, die auch bei z.b. Office gilt, wo man ein und dieselbe Lizenz aus beruflichen gründen sowohl auf dem PC, als auch auf dem Laptop Installierten darf, solange sichergestellt ist, das immer nur ein System benutzt wird (z.b. PC nur zuhause, und Laptop eben wenn man Unterwegs ist).

Es steht jedem Frei in solchen Fällen Prinzipiell die Lizenz auf dem PC zu deinstallieren, und auf dem Laptop zu Installieren bzw. umgekehrt, OHNE das man dadurch gegen den Lizenz Vertrag verstoßen würde.

Da das aber für den Anwender mit einem hohen Aufwand verbunden wäre, erlaubt Microsoft in solchen Fällen die Nutzung auf 2 Systemen explizit, oder auch die gleichzeitige Nutzung von einer Lizenz mehrfach auf ein und demselben PC, solange sichergestellt ist, das es nicht zu einer GLEICHZEITIGEN Benutzung kommt.

Dieser Beitrag wurde von MS Master bearbeitet: 05. September 2009 - 21:13

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#23 Mitglied ist offline   screamingstudy 

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geschrieben 05. September 2009 - 21:46

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 05.09.2009, 20:52)

Zu Frage 1 und 2: Lauter kann man nicht schreien das man was tun wird, dass gegen rechtliche Vorschriften verstößt. Der Feind hört immer mit. (Könnte doch sein, das MS bei Winfuture nach deiner IP fragt?) Man sollte ganz still und leise sein, wenn man was tun wird was nicht erlaubt ist ... und des bloß nicht übers Internet rausposaunen. Auch dein Computer hat eine ermittelbare IP über die man alles zu deinen Personalien ermitteln kann ... wenn man nur will.

Außerdem hier bitte Forenregel beachten:

3. Raubkopien & Illegale Software
Das Erfragen, Anpreisen, Bewerben und Verlinken von unheberrechtlich geschützten Inhalten zu illegalen Zwecken ist untersagt.

Und wen du ne Sicherheitskopie rumliegen hast dann ist das erlaubt und möglich. Wenn du diese aber ein zweites Mal installiert hast hat das nichts mehr mit einer Sicherheitskopie zu tun dann und ist dann auch aus anderen Gründennicht nicht erlaubt. Das ist so, selbst wenn du objektiv an einem Rechner ja immer nur eine Partition nutzen kannst.



Also ich habe das Glück, als MSDN User Win 7 bereits zu haben und beide Versionen mit 2 unterschiedlichen KEYS :wink: ergo tue ich nix illegales!

Zudem habe ich anfangs genau das gesagt, was nun gegen ENDE hier auch bestätigt wurde (Das es um die NUTZUNG geht!)

Am Ende entscheided ohne hin nur der jeweilige User ob er einfach oder doppelt zahlt :imao:

Und ich habe nie gesagt, dass man Windows auf anderem Weg bekommen sollte und nutzen, ausser mit gültiger Lizenz!. Es ging einfach darum jemandem unnötige Kosten zu erspaaren durch irgend einen Unsinn!
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#24 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 05. September 2009 - 21:58

Beitrag anzeigenZitat (MS Master: 05.09.2009, 22:13)

Da das aber für den Anwender mit einem hohen Aufwand verbunden wäre, erlaubt Microsoft in solchen Fällen die Nutzung auf 2 Systemen explizit, oder auch die gleichzeitige Nutzung von einer Lizenz mehrfach auf ein und demselben PC, solange sichergestellt ist, das es nicht zu einer GLEICHZEITIGEN Benutzung kommt.


Gut das ist deine Interpretation. Nicht nur ich lese des anders ... Wobei ich überhaupt nichts dagegen hätte wenn du Recht hättest. Würde mir ne Menge Geld sparen. Aber ich lese es leider anders.

Beitrag anzeigenZitat (screamingstudy: 05.09.2009, 22:46)

Also ich habe das Glück, als MSDN User Win 7 bereits zu haben und beide Versionen mit 2 unterschiedlichen KEYS :wink: ergo tue ich nix illegales! Zudem habe ich anfangs genau das gesagt, was nun gegen ENDE hier auch bestätigt wurde (Das es um die NUTZUNG geht!) Am Ende entscheided ohne hin nur der jeweilige User ob er einfach oder doppelt zahlt :imao: Und ich habe nie gesagt, dass man Windows auf anderem Weg bekommen sollte und nutzen, ausser mit gültiger Lizenz!. Es ging einfach darum jemandem unnötige Kosten zu erspaaren durch irgend einen Unsinn!


Schön das du noch mal klargestellt hast, wie du es meinst ... Und Peace (auch wenn ich nicht Dark Thread bin)
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#25 Mitglied ist offline   artvandeley 

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geschrieben 05. September 2009 - 22:11

Beitrag anzeigenZitat (MS Master: 05.09.2009, 22:13)

Gemäß EULA darf die Lizenz auf nur einem PC verwendet werden. - Genau das tut er ja auch nur.


Das ist richtig...aber was steht in der EULA ganz am Anfang:

Zitat

Eine Kopie pro Computer. Außer wie in Ziffer 2 (b) weiter unten erlaubt, sind Sie berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.
..
Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version installieren und verwenden.


Damit sollte sich dieses Spiel mit "beide installieren und nur eine verwenden" erledigt haben.
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#26 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 05. September 2009 - 22:51

Beitrag anzeigenZitat (MS Master: 05.09.2009, 22:13)

Hat hier jemand eigentlich mal die EULA Gelesen, und auch verstanden?

Wie man erkennen kann haben sie einige gelesen und auch verstanden. Du hast sie offenbar entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, vielleicht auch beides.
Oder kannst du mir grad mal die Stellen zeigen, wo das von dir beschriebene stehen soll?
Mal abgesehen davon dass bei der Pro und bei der Ultimate tatsächlich eine gleichzeitige Nutzung auf einem PC erlaubt ist, eine Installation davon muss aber in einer virtuellen Umgebung sein.
Vielleicht meintest du das ja?

Zitat

Es ist ausdrücklich ERLAUBT genau das zu tun, was der Threadersteller gefragt hat, das steht sogar ausdrücklich auf der englischen M$ Seite im Bereich über Informationen zu evtl. unlizenzierten Versionen.

Gib mir mal bitte den Direktlink dazu, danke.
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#27 Mitglied ist offline   mibtng 

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geschrieben 06. September 2009 - 00:39

Nochmal zur EULA. Sicher sind da Punkte drin, die man getrost ignorieren kann, weil sie z.B. geltendem Recht widersprechen.

Andererseits steht es auch jedem frei, der mit der EULA nicht einverstanden ist, sein Windows dem Händler zurückzugeben (steht übrigens auch in der EULA).

Welche Punkte nun konkret in welchem Fall "gültig" sind, müssten wohl Gerichte entscheiden. Ob sich ein solcher Rechtsstreit im Falle eines Falles lohnt, muss man selbst wissen, wenn man bedenkt, was eine Windows-Lizenz kostet...

Edit:
Übrigens: MSDNAA-Software dürfte die Lage eh deutlich weniger dramatisch ausfallen, dazu auch mal enn Teil aus der FAQ bei uns:

Zitat

F: Kann ich die Software auf zwei Computern gleichzeitig installieren?
A: Ja, solange Sie der Besitzer beider Computer sind und beide Computer zu Lehrzwecken eingesetzt werden. HINWEIS: Wenn Sie einen weiteren Schlüssel für ein Produkt benötigen, wenden Sie sich an Ihren Programmadministrator. Freunde, Familienangehörige und Kommilitonen, die derzeit nicht für einen Kurs einer MSDNAA-Fachrichtung eingeschrieben sind, dürfen nicht auf die über diese Website zur Verfügung gestellte Software zugreifen oder diese verwenden. (Beispiele für eine ordnungsgemäße Nutzung finden Sie unter http://msdn.microsof..../default.aspx.)

Dieser Beitrag wurde von mibtng bearbeitet: 06. September 2009 - 00:41

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#28 Mitglied ist offline   MS Master 

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geschrieben 06. September 2009 - 08:31

@Samstag

Das hast du missverstanden, den das was du meinst ist die GLEICHZEITIGE Nutzung ein und der selben Lizenz, und das ist aktuell nur mit der Ultimate und auch dort nur in Virtuellen Umgebungen zulässig.


@Computer
Das ist keine Interpretation der EULA meinerseits, sondern die Offizielle Aussage von Microsoft seit Jahren zu dieser "Problematik" zumindest für Anwender in Deutschland (wegen der Problematik, das die EULA hier teilweise gegen geltendes Recht verstößt siehe BGB und Vertragsrecht).


Auch wenn einige es nicht wahrhaben wollen, aber es steht jedem frei seine eigene Lizenz auch 100 oder auch 1000x (so man das schaffen würde) an einem Tag auf dem SELBEN PC zu Installieren und zu Aktivieren.

Es ist KEIN verstoß gegen die Lizenzbestimmung, da man zu KEINEM Zeitpunkt die Lizenz doppelt nutzt.

Microsoft geht bei Windows 7 sogar soweit, das Sie selber sogar erklären wie man Win7 auf einer leeren Festplatte in eine VHD Installiert, um auf diese weise diese VHD Datei mehrfach auf dem gleichen PC für z.b. "Testumgebungen" oder die Trennung Büro/Spiel-PC (für die Kinder) nutzen zu können.

Sprich Microsoft selber erklärt Schritt für Schritt wie man das Installiert, danach aktiviert, danach kopiert und dann weitere Einträge im Bootmanager anlegen kann, um diese "Kopien" ansprechen zu können.

Wäre ja schon etwas "dumm" das Microsoft den Anwendern das erklärt, um diese danach vor Gericht zu zerren, weil diese damit angeblich gegen die EULA Verstoßen haben sollen.

Vor allem unter dem Gesichtspunkt, was Gerichte in den USA in der Regel für nette Urteile sprechen, wenn die Anwender zu doof sind etwas auch "richtig" Anzuwenden. Ich sage nur mal ein Tempomat ist eben kein Autopilot.....dennoch bekam das Unfallopfer nach einem Überschlag des Fahrerlosen Wohnmobil 1,7 Mio Schadensersatz, weil im Manual zum Fahrzeug nicht steht, das bei aktiviertem Tempomat man NICHT nach hinten gehen darf um sich einen Kaffee zu holen....... :)

Dieser Beitrag wurde von MS Master bearbeitet: 06. September 2009 - 08:32

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#29 Mitglied ist offline   Volker S 

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geschrieben 06. September 2009 - 10:40

Hallo MS Master,

das was Du da schreibst wäre zu schön um wahr zu sein. Leider habe ich natürlich auch nichts definitives gefunden, weil es eine EULA für 7 noch nicht gibt ('comming soon' steht da bei Microsoft). Ohne Links würde ich es als Interpretation Deinerseits betrachten.

Das was ich für Vista SP1 gefunden habe (Link) hört sich folgender Maßen an:

RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät (physikalischen Hardwaresystem) zuzuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.


Da steht doch eindeutig, dass eine Hardwarepartition als separates 'Gerät' betrachtet wird. Und für mich interpretiere ich eine andere Festplattenpartition als neue Hardwarepartition.


-volker-
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#30 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 06. September 2009 - 11:12

Beitrag anzeigenZitat (Volker S: 06.09.2009, 11:40)

Da steht doch eindeutig, dass eine Hardwarepartition als separates 'Gerät' betrachtet wird. Und für mich interpretiere ich eine andere Festplattenpartition als neue Hardwarepartition.

Ja und, das ist die Meinung von MS, ich meine 1 Festplatte ist 1 Gerät.

Spielt eh keine Rolle, das Urheberrecht erlaubt eine Sicherheitskopie(von dem Datenträger oder dem installierten OS/Daten).

Sonst könnten Leute die einen Laptop ohne Datenträger gekauft haben, ja keine Sicherheitskopie erstellen.

Ein Clonen der Partitionen ist also 1x erlaubt, die Programme dazu auch, sichern kann ich wohin ich will, auch in eine andere Partition.

Kein nachträglicher Vertrag, AGB, EULA, kann das deutsche Urheberrecht ausheben.

Software braucht keine nachträglichen Vereinbarungen, sowas macht man vor dem Kauf oder überhaupt nicht, und das geht prima, weil das Urheberrecht und das Kaufvertragsrecht alles regelt.

Wenn ich was bezahlt habe, darf ich es auch benutzen, nach dem hier geltenden Rechten, und nicht nach MS Wunschdenken, oder erst wenn ich weiteren Bedingungen zustimme.

Gruß
Spiderman
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