WinFuture-Forum.de: Windows Mehrfach Auf Gleichem Pc Erlaubt? - WinFuture-Forum.de

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Alle Informationen zum Thema Windows 7 in unserem Special. Windows 7 Download, FAQ und neue Funktionen im Überblick.
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Windows Mehrfach Auf Gleichem Pc Erlaubt?


#1 Mitglied ist offline   Volker S 

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geschrieben 05. September 2009 - 01:05

Hi Forengemeinde,

zur Zeit verwende ich W2K Prof als Hauptsystem (zu 99% der Zeit) und XP als Daddeloberfläche. Wenn ich jetzt mit einer Lizenz von Home Premium ähnliches vorhabe (entweder 2x installieren - oder 1x 32Bit / und zusätzlich 1x 64Bit) - wäre das dann lizenztechnisch legal?


-volker-
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#2 Mitglied ist offline   Machello 

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geschrieben 05. September 2009 - 01:24

Laut EULA (End User License Agreement) darf man Windows XP nur einmal auf einem Computer benutzen.

Ist zwar bischen sinnlos aber ist halt so :(.
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#3 Mitglied ist offline   screamingstudy 

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geschrieben 05. September 2009 - 02:12

Glaubst es käme einer raus, wenn dus anders machst?

Also ich glaub kaum, dass ein MS-Mitarbeiter oder die Polizei wegen sowas bei nem Privatanwender vor der Tür stehen würden. Bei Millionen Privatanwendern wird da die Kontrolle aber sehr aufwendig :) Das haben die schon in Ihrer Preiskalkulation alles mit drin!

Kosten/ Nutzenfaktor is bei soiwas nicht gegeben, zudem könnte es zu einem Imageverlust führen (MS=Überwachung)!!!

Die Frage ist ob es updatebar und aktivierbar ist mit nur einem KEY, welcher ja für die 32 und 64 Bit gilt. Würds einfach testen, wenns klappt ok.

Du hast ja eine Lizenz für das Prodkt und da ohne richterliche Anordnung keiner in deine Wohnung darf, denke ich kaum das du Probleme kriegen würdest.

Zudem stellt sich in Deutschland immer noch die Frage, wessen PC, wer Zuganag hat und wer denn dann bitte das so installiert hat :(

Wird schon klappen, da der KEY ja nicht verbraucht ist durch die Installation des 32 oder 64 Bit-Systems.


Vom Lizenzrecht her sicher in einer Grauzone oder nicht korrekt, aber du NUTZT ja immer nur ein Win7 mit dem KEY.

Dieser Beitrag wurde von screamingstudy bearbeitet: 05. September 2009 - 02:22

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#4 Mitglied ist offline   artvandeley 

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geschrieben 05. September 2009 - 02:33

Beitrag anzeigenZitat (screamingstudy: 05.09.2009, 03:12)

Vom Lizenzrecht her sicher in einer Grauzone oder nicht korrekt, aber du NUTZT ja immer nur ein Win7 mit dem KEY.


Das ist keine Grauzone sondern nach den Lizenzen her illegal. Eine Lizenz -> ein Rechner (ob real oder virtuell spiel auch keine Rolle).

Es ist nur möglich mit einer Lizenz entweder 32bit oder 64bit zu nutzen..beides geht nicht. Die andere Lizenz verfällt automatisch mit der Nutzung der anderen (bei Upgrade Lizenzen verfällt auch die vorherige Lizenz von XP oder Vista)

Klar ist es erst einmal möglich..(Grauzone) nur kann es eben passieren, das irgendwann eines der beiden Systeme durch die WGA-Prüfung fällt - wenn sie von MS aktiviert wurde.
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#5 Mitglied ist offline   screamingstudy 

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geschrieben 05. September 2009 - 04:00

sage ich doch wichtig an dieser stelle is die prüfung ;) AKTIVIERUNG und wenn das klappt, solltest damit gut fahren!

Soweit mir bekannt, kannst einen KEY 10 mal aktivieren (Vista-Stand) dazu ists der gleiche Rechner, gleiche Komponenten. Versuchs aus und ich denke fast das es funktioniert.

Wie schon gesagt, wegen deiner Doppelinstallation auf einem System kommt NIEMAND zu dir nach Hause!

Ach und bei mir stand nix von LIZENZVERFALL dabei! Ich darf also 32 Bit oder 64 nutzen und auch gegeneinander im Lauf der Zeit ändern! Den Quark hab ich nie gehört, wozu werden dann beide Versionen als Datenträger beigelegt? Einer für die Wand als netter Wandschmuck oder wie?


INSTALLIER ES EINFACH WIE DU MEINST UND GUT, denke du wolltest eh nur wissen obs geht oder nicht ;) und das wirds wohl. Wenn du aber ein ganz ehrlicher bist, dann kauf dir ne zweite Win 7 Version :( oder son Family Pack :)
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#6 Mitglied ist offline   artvandeley 

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geschrieben 05. September 2009 - 04:16

Beitrag anzeigenZitat (screamingstudy: 05.09.2009, 05:00)

Soweit mir bekannt, kannst einen KEY 10 mal aktivieren (Vista-Stand) dazu ists der gleiche Rechner, gleiche Komponenten. Versuchs aus und ich denke fast das es funktioniert.

Das gilt nur für MSDN-/Technet-Keys. Diese laufen auf 10 Aktivierungen und unterschiedlicher Hardware.
Sonst bei Retail oder OEM Versionen ist es meines Wissens 5 mal bevor die Telefon-Aktivierung notwendig ist.

Zitat

Wie schon gesagt, wegen deiner Doppelinstallation auf einem System kommt NIEMAND zu dir nach Hause!

Richtig..Aber illegal.

Zitat

Ach und bei mir stand nix von LIZENZVERFALL dabei! Ich darf also 32 Bit oder 64 nutzen und auch gegeneinander im Lauf der Zeit ändern! Den Quark hab ich nie gehört, wozu werden dann beide Versionen als Datenträger beigelegt? Einer für die Wand als netter Wandschmuck oder wie?

Klar darfst du ändern!! Aber nicht beide gleichzeitig verwenden!. Das ist der Punkt.
Entweder oder.
Der Lizenzverfall tritt bei einem Upgrade ein:

Zitat

Nach dem Upgrade ersetzt dieser Vertrag den Vertrag für die Software, von der aus Sie das Upgrade ausgeführt haben. Nach dem Upgrade sind Sie nicht mehr berechtigt, die Software zu verwenden, von der aus Sie das Upgrade ausgeführt haben.


(Gebe zu, das das verwirrend war).
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#7 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 05. September 2009 - 07:27

Beitrag anzeigenZitat (screamingstudy: 05.09.2009, 03:12)

Also ich glaub kaum, dass ein MS-Mitarbeiter oder die Polizei wegen sowas bei nem Privatanwender vor der Tür stehen würden. Bei Millionen Privatanwendern wird da die Kontrolle aber sehr aufwendig :( Das haben die schon in Ihrer Preiskalkulation alles mit drin!


Ein nettes Schreiben von einem der vielen netten Abmahnanwälte reicht für Schierigkeiten völlig aus und MS hat angelündigt gegen nicht ordnungsgemäß lizensierte Software härter vorgehen zu wollen. Insofern würde ich auch einen netten Besuch der Männer in Grün die deinen Rechner mit einer entsprechenden Anordnung beschlagnahmen wollen nicht in Gänze ausschließen wollen, auch wenn dies (vielleicht noch) eher unwahrscheinlich ist.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 05. September 2009 - 07:28

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#8 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 05. September 2009 - 08:52

Ja ist erlaubt, steht so in deutschen Urheberrecht, 1 Sicherheitskopie ist erlaubt, du kannst also eine 100% Kopie(Clone) in eine andere Partition erstellen.

Die EULA braucht man nicht einmal zu lesen, das ist hier kein rechtsgültiger Vertrag, was ist denn ein "End User" ?
Mit wem hätte MS einen Vertrag, dem Käufer, der Person die die Verpackung öffnet, der Person die Installiert, oder gar dem Benutzer(Mitarbeiter einer Firma) ?

Die Software Lizenz darf auch nicht an Hardware gebunden sein, das würde den Verbraucher ungerecht benachteiligen.

32 Bit und 64 Bit gleichzeitig Installieren ist nur mit Erlaubnis des Urhebers ok, das ist ja keine Sicherheitskopie, sondern eine zweite Installation(unerlaubte Vervielfältigung).

Gruß
Spiderman
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#9 Mitglied ist offline   mibtng 

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geschrieben 05. September 2009 - 08:58

Nicht erlaubt, wie schon gesagt. Dabei spielt es wie immer keine Rolle, ob das Microsoft überhaupt feststellen kann oder ob man (im Moment) rechtliche Schritte zu erwarten hab.

Ob man es dennoch macht, muss jeder für sich selbst wissen, die Vorteile finde ich eh nicht so überragend.
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#10 Mitglied ist offline   windowsbetatest 

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geschrieben 05. September 2009 - 09:16

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 05.09.2009, 09:52)

Die EULA braucht man nicht einmal zu lesen, das ist hier kein rechtsgültiger Vertrag, was ist denn ein "End User" ?
Mit wem hätte MS einen Vertrag, dem Käufer, der Person die die Verpackung öffnet, der Person die


Hallo,

das ist "Schwachsinn" noch gibt es kein Urteil was besagt das die EULA ungültig ist, somit gilt sie, da man zugestimmt. Solte sie nicht gelten, ist jedes Windows ein Raubkopie, da diese EULA einem erst das Recht einräumt Windows zu benutzen. Außerdem ist kalr definiert was ein "End User" ist.

mfg

Dieser Beitrag wurde von windowsbetatest bearbeitet: 05. September 2009 - 09:17

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#11 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 05. September 2009 - 09:37

Die Aussage von windowsbetatest kann ich grossteils bestätigen, auch wenn ich sie noch ein bisschen berichtige:
Eine Eula ist in D dann gültig, wenn sie (wie z.b. bei Windows) nochmal abschliessend online bestätigt werden muss (Aktivierung).
Da findet man nämlich genügend Zeit, sie sich in Ruhe durchzulesen und sie entweder anzunehmen oder es bleibenzulassen.
Und entgegen vieler AGB in den Shops muss der Verkäufer dann auch die CD (ob geöffnet oder nicht) zurücknehmen gegen vollen Geldersatz, wenn man der Eula nicht zustimmen kann/will.
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#12 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 05. September 2009 - 10:01

Und wo sind eure Erkenntnisse her ?

Die EULA ist in Deutschland höchstens eine AGB, und die braucht man nicht lesen, oder zuzustimmen.

Lest doch einfach mal die Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/EULA

oder die Meinung eines Fachanwalts für IT-Recht: http://www.damm-legal.de/urheberrecht/09-l...rtrag-eula?a=27

Zitat

Dass der Nutzer die Taste “Ich bin mit den Lizenzbestimmungen einverstanden” angeklickt hat, ist in der Regel folgenlos, da der Nutzer sich diesem Prozedere nur deshalb unterwirft, weil er anders die Software nicht installieren kann.

Auch in den Fällen, in denen der Nutzer vor Ermöglichung des Downloads um Annahme der Lizenzbedingungen gebeten wird, ist in vielen Fällen zweifelhaft, ob die (amerikanischen) Lizenzbedingungen deutschem Recht, insbesondere dem Recht der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (§§ 305 ff. BGB) standhalten.


Gruß
Spiderman
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#13 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 05. September 2009 - 10:10

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 05.09.2009, 11:01)

Und wo sind eure Erkenntnisse her ?

Gegenfrage: Wo sind deine Kenntnisse her? Es gibt noch keine Rechtssprechung des BGH dazu, ergo kann alles, was man hier schreibt über den Haufen gehauen werden, ob zum Vorteil des Kunden oder zum Vorteil des Herstellers.
Solange es aber keine eindeutige Rechtssprechung dazu gibt geht man am besten vom schlimmsten Fall aus, nämlich dass der BGH die EULA in den meisten Punkten bestätigt, dann ist man wenigstens auf der sicheren Seite.
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#14 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 05. September 2009 - 11:07

Es ist nun einmal Unsinn von MS.

Selbst die Frage wer "End User" ist, und warum der einen EULA Vertrag mit MS haben soll, kann keiner beantworten.

Zum Vertragsrecht gehören immer klar genannte Vertragspartner, die müssen auch volljährig sein, und unterschreiben, sonst ist es kein rechtswirksamer Vertrag.

MS sagt ja selbst es ist kein Vertrag, es ist ein Abkommen, nur zwischen wem und ob der wirklich gelesen hat und zustimmen wollte, kann man durch einen klick nicht belegen.

Es gibt natürlich kein Urteil, weil es Blödsinn ist, und MS niemals gewinnen könnte, die MS Taktik ist Leute verunsichern, und das funzt ja auch, wie man sieht.

Auch ohne EULA klappt hier in Deutschland alles bestens, es gibt also genügend wirksame Gesetze, wie Kauf-/ Vertragsrecht und Urheberrecht.


Gruß
Spiderman
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#15 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 05. September 2009 - 11:54

Beitrag anzeigenZitat (Spiderman: 05.09.2009, 12:07)

Es ist nun einmal Unsinn von MS.

Nein. Les dir mal BGB §130 dazu durch.

Zitat

Selbst die Frage wer "End User" ist, und warum der einen EULA Vertrag mit MS haben soll, kann keiner beantworten.

Wo steht was von "End User"? In der Eula von 7? Die ist sowieso noch unerheblich, da es offiziell noch gar nicht verfügbar ist, und bis zum Erscheinungstermin wird das sicherlich noch ausgebessert. In der Eula von Vista als Beispiel ist nämlich klar ersichtlich, wer gemeint ist:

Vista-Eula sagte:

Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der Microsoft Corporation ...

Zitat

Zum Vertragsrecht gehören immer klar genannte Vertragspartner, die müssen auch volljährig sein, und unterschreiben, sonst ist es kein rechtswirksamer Vertrag.

Blödsinn. Nenn mir bitte mal den Paragraphen, der besagt dass jeder Vertrag schriftlich niedergelegt werden musst. Oder unterschreibst du beim Bäcker auch einen Kaufvertrag über 3 Brötchen? Das ist nämlich genauso ein Rechtsgeschäft ...

Zitat

Es gibt natürlich kein Urteil, weil es Blödsinn ist, und MS niemals gewinnen könnte, die MS Taktik ist Leute verunsichern, und das funzt ja auch, wie man sieht.

Da wär ich mir nicht so sicher, wer da als Sieger hervorgeht, insbesondere wenn ich mir das Vertragsrecht im BGB und das Urheberrecht durchlese.
Mal ganz davon abgesehen: Wenn das wirklich alles Humbug ist, was ist dann z.b. mit der Gnu-GPL? Ebenso ungültig?
Was ist mit

Zitat (Wikipedia: Lizenz#Softwarelizenzen)

„Do the fuck you want with it.“ – ein wenig formlos, doch juristisch gültig.
?
Nach deiner Ansicht ist dann grundsätzlich jede Lizenz, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (ob kostenlos oder kostenpflichtig) also nicht gültig?
Das erklär mal einem Richter ...
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