WinFuture-Forum.de: Ebay - Probleme... >.< - WinFuture-Forum.de

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Ebay - Probleme... >.< Was soll ich mit dem Vogel noch machen?


#1 Mitglied ist offline   Kuschel-Drow 

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geschrieben 11. August 2009 - 10:12

Also... ein gewisser Vogel (nehmen wir das mal als Synonym für weit beleidigndere Worte - ich hab dne Kaffee nämlich richtiggehend auf) hat bei mir am 17 Juli (!!!) was ersteigert, und bisher immernoch nicht bezahlt.

Er konnte aber am 28. Juli etwas kaufen und bezahlen, wie man an seinen Bewertungen gesehen hat, und kurz vor meiner Auktion auch.
Nach dem ich ihn angeschrieben hatte kam Tagelang erstmal nichts, hab ihn dann erstmal bei eay gemeldet.
Als ebay dann ein bisschen Druck gemacht hat, antwortete er mir, dass er im Urlaub sei bis zum 15.8.2009, der erwartete allen Ernstes dass ich auf ihn warte... Aber es kommt noch besser, in seiner Antwort schrieb er mir dann, er würde die Ware persönlich abholen kommen. Weder in meiner Artikelbeschreibung noch in der Abwicklung steht etwas von persönlicher Abholung. Ich biete AUSSCHLIESSLICH DHL Versand an.

Das sagte ich ihm dann auch, und dass das was er da abzieht wohl ein Witz sei.
Prompt antwortet er mir ERNEUT dass er am 15.8. aus dem Urlaub käme und dann auf jeden Fall persönlich vorbei käme um die Sache abzuholen.

Hab ihm nun gestern ein wenig unfreundlicher geantwortet dass ich KEINE SELBSTABHOLUNG anbiete, und dass er wenn ihm das nicht passt gefälligst vom Kauf zurücktreten soll, damit ich das endlich abhaken kann und neu einstellen. ANsonsten werde ich, sollte ich bis zum 18.8.2009 noch keinen Geldeingang registrieren dies selbst tun und das Angebot neu einstellen und dafür sorgen dass ER nicht noch einmal darauf bieten kann.

Mir steht's bis hier mit dem Vogel, echt. Der hat sie echt nicht mehr alle auf der Lamp... Was soll ich denn da noch machen?
Unter welchen Umständen kann man eigentlich als Verkäufer vn seinem Angebot zurück treten?
MUSS man wirklich EINEN MONAT auf Zahlung warten?
Muss man sich mit solchen Idioten wirklich herumschlagen? Ich weiß nicht was der für ein Problem hat, ich fürchte er hat NOCH nicht kapiert, dass er das Zeug geschickt kriegt. Ich lass doch keinen wildfremden Spinner in meine WOhnung, wo kämen wir denn da hin? Und wenn er 3 Städte weiter wohnt das interessiert mich nicht.
Und was ich mich viel eher frage... bekommt man als Bieter eigentlich die Adresse des Verkäufers mitgeliefert wenn die Bankdaten ausreichen? Hätte ehrlich gesagt keine Lust den Vogel entgegen aller Erklärungen vor meiner Türe stehen zu haben... Scheint mir wirklich ein verdammt sturer Intelligenzallergiker zu sein der glaubt es laufe ALLEs nach seiner Nase und er bekommt Sonderboni über und über - als wenn das bisher nicht schon reicht... -.-

Kann mir da irgendwer einen oder mehrere brauchbare Ratschläge geben? Ich verzweifel langsam und es geht nicht gerade m 5 Euro... -.-" Da ist schon ne Stange Geld im Spiel...
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#2 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. August 2009 - 10:23

Soweit ich weiß, kann man die Selbstabholung nur dadurch ausschließen, indem man es explizit im Auktionstext vermerkt :wink: Besser wäre es wohl gewesen, die Auktion 14 Tage nach Auktionsende (und einer Nachricht an den Käufer) mit Punkt 3 zu beenden. Dann wären auch keine Kosten entstanden...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 11. August 2009 - 10:32

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#3 Mitglied ist offline   Kampfrapunzel 

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geschrieben 11. August 2009 - 10:35

Versuch, den Kauf irgendwie rückgängig zu machen. Bei sowas habe ich immer ein ungutes Gefühl. Nicht, dass dann das Paket zurückkommt und er das Geld zurück verlangt, weil die Ware "beschädigt ist". Weißt, was ich meine? Dann biste des Geld wieder los und die Ware ist im schlimsten Fall hinüber.

So Long
Ich bin nicht an dem Problem gescheitert! Ich hab nur 1000 Wege gefunden, wie es nicht geht!

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#4 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. August 2009 - 10:44

Wenn es denn wirklich so war, dass er im Urlaub? Auktionen abgewickelt hat, aber dir das Geld nicht überweisen wollte, wäre das in meinen Augen schon ein Grund, vom Vertrag zurückzutreten...

Zitat

Und was ich mich viel eher frage... bekommt man als Bieter eigentlich die Adresse des Verkäufers mitgeliefert wenn die Bankdaten ausreichen?


Aber selbstverständlich. Im Fall eines Betruges nutzen mir die Kontodaten des Verkäufers (als Käufer) rein gar nichts...
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#5 Mitglied ist offline   LoD14 

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  • Wohnort:Hennef bei Köln

geschrieben 11. August 2009 - 11:16

falls das ganze über paypal bezahlt werden will. da gabs in der vergangenheit betrügereien dahingehen, dass der paypal käuferschutz nur dann greift, wenn die ware versandt wurde. bei abholung greift der nicht. also falls es über paypal gehen soll bei der abholung, würde ich das verweigern.
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#6 Mitglied ist offline   Bullayer 

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  • Beigetreten: 08. Februar 08
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geschrieben 11. August 2009 - 11:27

Wegen solcher Probleme und Ärgernisse mach ich seit Jahren einen großen Bogen um eBay.
Sonntags kein Support - (2. Mose 20,8-11)
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#7 Mitglied ist offline   Rinnchen 

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geschrieben 11. August 2009 - 11:46

Ich verkauf auch schon seit Jahren bei eBay.
1.Warum bist du so strickt gegen ne Abholung?Wenn du nicht willst das er weiß wo du wohnst ,hast du Pech,eBay übermittelt nach der Auktion immer die Adresse des Verkäufers.

2.Melde den Artikel als nicht bezahlt und wenn der Käufer nicht antwortet bekommst du die Gebühr gutgeschrieben.

3.Nimm den Verlust hin und stell den Artikel wider ein.

Viel Glück
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#8 Mitglied ist offline   Lofote 

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  • Beiträge: 1.526
  • Beigetreten: 24. August 04
  • Reputation: 1

geschrieben 11. August 2009 - 11:54

Zitat

1.Warum bist du so strickt gegen ne Abholung?Wenn du nicht willst das er weiß wo du wohnst ,hast du Pech,eBay übermittelt nach der Auktion immer die Adresse des Verkäufers.

Das spielt doch überhaupt keine Rolle, er muss sich doch nicht rechtfertigen. Er hat in seinem Angebot laut seinen Angaben keine Selbstabholung als möglichen Versand angegeben, und ob er hinterher dann ne Ausnahme macht oder es verweigert, ist ganz allein seine Entscheidung, fertig.

Soweit kommts noch, dass man sich nun noch bei sowas rechtfertigen soll.
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#9 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. August 2009 - 11:59

Beitrag anzeigenZitat (Lofote: 11.08.2009, 12:54)

Er hat in seinem Angebot laut seinen Angaben keine Selbstabholung als möglichen Versand angegeben, und ob er hinterher dann ne Ausnahme macht oder es verweigert, ist ganz allein seine Entscheidung, fertig.


Es gibt dazu zahlreiche Urteile wie dieses. Insofern ist das überhaupt nicht klar...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 11. August 2009 - 12:01

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#10 Mitglied ist offline   renegade2k 

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geschrieben 11. August 2009 - 12:09

Ich würd mir in dem Punkt überhaupt keine Gedanken machen ... Soll er doch versuchen den Artikel abzuholen ,wenn er es unbedingt will.
Tür auf, "Was, wer sind sie? ebay? kenn ich nicht!", Tür zu ... Und anschließend bei ebay angeben, dass er nicht bezahlt hat ... So machst du kein Minusgeschäft und der Typ hat eben Pech

Dieser Beitrag wurde von renegade2k bearbeitet: 11. August 2009 - 12:09

- Vista x64 Multilanguage Update Pack : ist oben ;) -
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#11 Mitglied ist offline   Lofote 

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geschrieben 11. August 2009 - 12:15

@EDDP: "Der Käufer darf die Ware selbst abholen, wenn ihm die Versandkosten zu hoch erscheinen."

Im Detail steckt der Willie. Bisher hat der Käufer noch nicht dies als Grund angegeben, also zählt für ihn dieses Urteil nicht. Zumal es nicht die Verzögerung erklärt.

Ich persönlich finde sowas aber eh ne Frechheit: Die Versandkosten und -möglichkeiten sind angegeben im Angebot. Das muss man halt mit Einplanen beim Kaufen, fertig. Und wenn ich selbst abholen will, weil der Verkäufer in der Nähe wohnt, dann frage ich das halt VORHER nach, ob man das machen kann. Fertig.

Ich meine, was du überhaupt nicht beachtest, ist die Tatsache, dass es für den Verkäufer Aufwand bedeutet: Er muss ja da sein, sprich, man muss einen Termin koordinieren. Also *ich* könnte nicht einfach so mal zuhause bleiben, nur weil ein eBay-Käufer kommt.
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#12 _EDDP_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 11. August 2009 - 12:31

Zitat

Das Gericht entschied, dass der Verkäufer in einem solchen Fall in der Beweispflicht sei. Er müsse im Zweifel nachweisen, dass keine andere Übergabeoption als der Versand der Ware mit dem Käufer vereinbart worden sei. Dies sei zum Beispiel durch eine eindeutige Klausel bei Vertragsschluss möglich, mit anderen Worten durch den Ausschluss der Selbstabholung im Auktionstext.


'Hab bis jetzt ausschließlich positive Erfahrungen mit der Selbstabholung gemacht. Der "Kunde" konnte sich davon überzeugen, dass die Artikel so sind, wie ich sie beschrieben habe und funzen. Einen besseren Vertrauensbeweis gibt es in meinen Augen nicht. 'Hab ja auch nichts zu verbergen. Im übrigen, wenn du schwer zu transportierende Dinge (hohe VK) in der Bucht vertickst, bist du froh, dass es die Selbstabholung gibt. Das heißt aber nicht, dass ich mich 1 Monat lang hinhalten lassen würde. 'Würde auf jeden Fall versuchen, aus diesem "Vertrag" auszusteigen, sofern es möglich ist...

Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 11. August 2009 - 12:36

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#13 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 11. August 2009 - 12:46

soooo einfach ist das nicht.

denn 1) würd ich mal überprüfen, ob folgendes noch zutrifft:

Zitat

Bei der Verkaufsbestätigung vom 25. Dezember 2005 wurde der Kläger im Gegenteil unter dem Punkt „Einzelheiten zur Bezahlung“ darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Versand nur die reinen Versandkosten betragen und die Versandart frei vom Käufer wählbar ist.

das ganze ist von 2005/06, ob diese versandtseite so noch existiert wäre erstmal zu prüfen.

aber 2) ist das ganze eh nicht auf diesen fall übertragbar, da der sachverhalt bei deinem link ein ganz anderer ist. denn dort wurde bezahlt (!) und dann die ware nicht rausgegeben! hier wurde nicht bezahlt! das ist ein kleiner unterschied, der aber am ende eine ganz große wirkung haben dürfte, da...

Zitat

...der Beklagte seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag zur Übergabe und Übereignung der vom Kläger gekauften und unstreitig bezahlten Fahrradsättel am Wohnsitz des Beklagten in Koblenz vertragswidrig nicht erfüllte,


in sofern... wenn er dich solange nicht bezahlt hat, ists denke ich kein problem, von deiner seite zurückzutreten. das ist ja bei ebay geregelt, wie lange man zeit zum bezahlen hat.
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#14 Mitglied ist offline   Kuschel-Drow 

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  • Beiträge: 79
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  • Reputation: 1

geschrieben 11. August 2009 - 17:52

Also... erstmal danke für all die Antworten.

1. habe ich ausdrücklich DHL Päckchen in meiner AUktion tehen gehabt, da sind 3,90€ kaum zu viel, andere Leute nehmen knappe 10€ Versand und verschicken als Päckchen von daher bin ich wohl so human wie es eben geht.
2. Ich bin alleine zu Hause, und ich habe ein tierisches Problem mit Fremden auf Grund von gewissen Erfahrungen bis hin zu einer Angsterkrankung, da muss ich woh kaum einen Fremdne inMEINEN vier Wänden empfangen, das habe ich nie getan, das te ich nicht und das WERDE ich nie tun - BASTA. My Home is my Castle, wozu gibt's die verdammte Post? -.-
3. Ich hab vergessen anzumerken dass der Kerl wol in deutscher SPrache und Grammatik eine 6 verdient... ich bin mir nicht mal sicher ob der überhaupt kapiert was ich von ihm will... -.- Ob er meine Adrese nun hat oder nicht ist eh hinfällig - aus unter Punkt 2 schon genanntem Grunde mach ich grundsätzlich nur die Türe auf wenn sich Freunde angekündigt haben und ich mir sicher bin dass die vor der Türe stehen, oder ich ein Paket von irgendwem erwarte und draußen ein Postauto steht, von daher kann der 100 mal vor meiner Türe stehen - ER KOMMT HIER NICHT REIn, fertig. -.-
4. Sind meine intentionen rnsthaft und ich habe keinen Grund zu betrügen. Und wenn Selbstabholundg der beste Vertrauensbeweis ist, warum sind dann die meistne Auktionen auf Postwege?
5. Warum steigert der Vollidiot überhaupt erst wenn überall dick und breit steht NUR PAKETVERSAND? Ich seh's ehrlic gesagt auch nicht ein ihm lang und breit zu erklären WARUM ich keine Selbstabholung anbiete. Wie oben schon gesagt bin ich nicht dazu gezwungen mich zu rechtfertigen, ich habe nur und ausschließlich gute Bewertungen bei 100%, wenn das nicht reicht weiß ich's auch nicht...
6. Nennt mich paranoide aber jeder hat ein Recht darauf so zu sein wie er ist in diesem Lande und auf dieses Recht bestehe ich... *seufzel*

Bei ebay gemeldet ist der Held ja schon, hat sich dann aber ENDLICH mal gemeldet. Und ich warte und warte... Der kriegt einfahc nicht in die Birne dass er gefälligst bezahlen oder vom Kauf zurücktreten soll damit ich das Paket endlich los werde oder den Artikel neu einstellen kann...
Der Fall ist also quasi noch offen.

Bei allen anderen Auktionen meinerseits ist alles glatt gelaufen, bei dme Kerl wusst ich schon als ich das erste Geot gesehen hab dass das nichts wird, leider kann man in einer laufenden Auktion die Gebote einiger Leute nicht zurückweisen... Schön wär's gewesen, hätte mir eine Menge Ärger erspart.. Ich denke mal es ist verständlich dass ich allmählich echt die Schnauze voll hab...
Demnächst mach ich NUR noch Aukonen über das lange Verkaufsformular wo ich extra einstellen kann wer überhaupt bieten darf und wer nicht... Ist an und für sich eine gute Erfindung...dauert eben nur länger...

Meeeh entschuldigt die Schlechtschreibfehler und das mit Füßen Treten der deutschen Sprache ich bin grad einfach zu müde um alles zu verbessern. ^^"

Dieser Beitrag wurde von Kuschel-Drow bearbeitet: 11. August 2009 - 17:58

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#15 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 11. August 2009 - 18:51

Beitrag anzeigenZitat (Kuschel-Drow: 11.08.2009, 18:52)

1. habe ich ausdrücklich DHL Päckchen in meiner AUktion tehen gehabt, da sind 3,90€ kaum zu viel, ...

Beitrag anzeigenZitat (Kuschel-Drow: 11.08.2009, 11:12)

Ich verzweifel langsam und es geht nicht gerade m 5 Euro... -.-" Da ist schon ne Stange Geld im Spiel...

Sorry, aber wenn ich Käufer wäre, dann wär mir ein unversicherter Versand als Päckchen auch ein bisschen heikel, vor allem wenns um eine Stange Geld geht.
Hast du dir schonmal überlegt ihm per Mail anzubieten dass du es für diese 3,90€ auch per Hermes versichert schicken könntest? Vielleicht springt er ja dann darauf an?
Ansonsten: Schick ihm eine Frist, in der er das Geld zu bezahlen hat, und wenn es dann nicht rechtzeitig ankommt schick ihm eine Rechnung über die zus. Ebaygebühren und stell es einfach erneut ein.
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