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Nachrichten zum Thema: Multimedia-Software
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Legale Musikvideopräsentation


#1 Mitglied ist offline   philipp65 

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geschrieben 02. August 2009 - 18:57

Hallo!

Mein Arbeitgeber hätte gerne in seiner Mitarbeiter- und Kundenkantine einen Computer, Beamer und Leinwand mit einer Musikvideopräsentation mit Werbeeinblendungen und Suchfunktionen.

Ist eigentlich alles kein Problem bis auf die Musikvideos. Woher soll ich die am besten beziehen. Ich habe mich bisher auf iTunes umgesehen und dort kostet jedes Video um die € 2,50. Da wir eine größere Datenbank benötigen würden wäre das (bei 1000-2000 Vids) viel zu teuer.

Gäbe es hier eine andere Lösung, dies auf billigerem (aber auf jedem Fall legalem) Wege zu bewerkstelligen?


Mit bestem Dank

Philipp
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#2 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 02. August 2009 - 20:29

Du kannst bei einem Musiksender VIVA, MTV usw. mitschneiden und dann das Material zusammenstellen. Bleibt ein Problem, dass die Vorführung vor Publikum in der Kantine als öffentliche Veranstaltung gelten dürfte. Oder was soll mit den Videos sonst geschehen?

Da gibt es neben der GEMA die auf jedenfall nicht wenig Geld sehen dürfte auch das Urheberrechtsproblem. Das dürfte aber bei der Verwendung von Itunes Videos auch nicht lösen lassen. Auch von Kaufvideos mit Musikvideos muss mam anraten, da auch hier die Verwendung bei einer öffentlichen Veranstaltung nicht erlaubt ist. Ich würde raten sich diesbezüglich an einen Medienanwalt zu wenden. Wie auch immer Fakt dürfte aber sein, dass das eine Menge Geld kostet ...
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#3 Mitglied ist offline   philipp65 

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geschrieben 02. August 2009 - 21:24

Die Kantine ist zusätzlich ein Aufenthaltsraum. Leute sollen die Möglichkeit haben, Videos für die Playlist auszuwählen. Das Konzept hat sich mit Musik schon sehr gut bewährt.

Wie das mit der Musik gemacht wurde weiß ich nicht, das hat mein Vorgänger erledigt.

Sofern meinen Chef die 1000 Vids mehr als 2000€ kosten ist er nicht interessiert...denn dann kommt ja noch beamer, leinwand und arbeitszeit hinzu.


MfG

Philipp
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#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 02. August 2009 - 21:40

Die Kantine ist vor allem erstmal eine Gaststätte und unterliegt auch der Gaststättenverordnung?
Dann würde diese Tarifordnung zählen.
Zu den Gema-Gebühren kommt natürlich noch der Kaufpreis der Musik dazu, durch die Gema erwirbst du nur das Recht die Musik öffentlich abspielen zu dürfen.
Allerdings sollte das in Zeiten der Musikflatrates nicht das grosse Problem darstellen. Hat auch weitere Vorteile: Man spart Speicherplatz, man läd immer nur die Titel runter, die grade benötigt werden, und man hat so gut wie alle Titel zur Auswahl, auch ausgefallenes.
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#5 Mitglied ist offline   philipp65 

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geschrieben 02. August 2009 - 21:52

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 02.08.2009, 22:40)

Die Kantine ist vor allem erstmal eine Gaststätte und unterliegt auch der Gaststättenverordnung?
Dann würde diese Tarifordnung zählen.
Zu den Gema-Gebühren kommt natürlich noch der Kaufpreis der Musik dazu, durch die Gema erwirbst du nur das Recht die Musik öffentlich abspielen zu dürfen.
Allerdings sollte das in Zeiten der Musikflatrates nicht das grosse Problem darstellen. Hat auch weitere Vorteile: Man spart Speicherplatz, man läd immer nur die Titel runter, die grade benötigt werden, und man hat so gut wie alle Titel zur Auswahl, auch ausgefallenes.


Wow...das ist toll...was ich offensichtlich vergessen zu erwähnen habe ist, dass die Kantine sich in Österreich befindet.

Würde deine Tabelle auch für Videos gelten?
Welche Musikflatrates meinst du? Habe hiermit keine große Erfahrung.


MfG
Philipp
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#6 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 02. August 2009 - 22:22

Mit Österreich das wußte ich nicht und es war auch aus deinem Beitrag nicht zu erkennen. Das was ich geschrieben habe gilt ausdrücklich nur für Deutschland. In Österreich kenne ich mich nicht aus ...
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#7 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 02. August 2009 - 22:22

Beitrag anzeigenZitat (philipp65: 02.08.2009, 22:52)

Wow...das ist toll...was ich offensichtlich vergessen zu erwähnen habe ist, dass die Kantine sich in Österreich befindet.

Dann zählt für dich die AKM. Wie das bei euch genau geregelt ist fragst du bitte einen von dort, da kenn ich mich null aus.

Zitat

Würde deine Tabelle auch für Videos gelten?

In Deutschland? Für Musikvideos ja. In Österreich? Keine Ahnung.

Zitat

Welche Musikflatrates meinst du? Habe hiermit keine große Erfahrung.

Diese hier zum Beispiel.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 02. August 2009 - 22:23

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#8 Mitglied ist offline   philipp65 

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geschrieben 03. August 2009 - 00:12

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 02.08.2009, 23:22)

Dann zählt für dich die AKM. Wie das bei euch genau geregelt ist fragst du bitte einen von dort, da kenn ich mich null aus.


In Deutschland? Für Musikvideos ja. In Österreich? Keine Ahnung.

Diese hier zum Beispiel.


Ihr seid spitze!!

So wie ich das sehe gibt es 4 größere Anbieter.
1 davon bietet auch Musikvideos an, jedoch nur über Streaming.
Ich weiß nicht, ob das unsere Firmenbandbreite zulässt...weiters ist es schwierig, dies über eine Software mittels Playlist und Werbeeinblendungen zu verwalten.
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#9 Mitglied ist offline   philipp65 

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geschrieben 04. August 2009 - 21:21

Ich habe heute mit der zuständigen Person des AKM telefoniert und er hat mir zugesagt, sich diesbezüglich für mich ein wenig schlau zu machen und mich in den nächsten Tagen per Mail zu kontaktieren.
Also werd ich hier mal abwarten...
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#10 Mitglied ist offline   philipp65 

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geschrieben 02. September 2009 - 02:14

Soo...

Hatte vor einigen Tagen das besagte Gespräch mit der AKM und schreibe euch nun (sofern es noch jemanden interessiert) das Ergebnis.

Eine Musikvideopräsentation im Bereich einer kleineren Kantine würde lt. AKM um die 40 € Kosten, sofern dies über einen Beamer großflächig ausgestrahlt wird. Bei kleineren Bildflächen wäre die monatliche Rate gleich um die Hälfte billiger. Anders als die GEMA (in Deutschland) rechnet die AKM (in Österreich) nach Frequenz und nicht nach m² des Raums.

Bezüglich der Beschaffung konnte mir nicht wirklich weitergeholfen werden. Die AKM ist ausschließlich für die Lizensierung der öffentlichen Ausstrahlung zuständig. Wie und woher ich die Videos beschaffe ist denen "egal".

Mir wurde geraten, mich an die jeweiligen Labels zu wenden, was leider auch nicht zielführend ist, da ich mich nicht an hunderte Labels zur Datenbankbeschaffung wenden kann.
Er sah noch als letzte Möglichkeit, dass er mit seinem Chef spreche und der vllt. noch etwas weiß, sieht aber nicht gut aus diesbezüglich.

Ich werde jedenfalls sicher nicht die Videos aus unseriösen Quellen beziehen und damit meinen Kopf hinhalten.
Sollte sich doch noch etwas ergeben, lasse ich es euch wissen


So long...
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