WinFuture-Forum.de: Kfz Stilllegen - Fragen An Profis - WinFuture-Forum.de

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Kfz Stilllegen - Fragen An Profis Steuer zurück, SF-Klasse ?


#1 Mitglied ist offline   Sebastian 

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  geschrieben 26. Juli 2009 - 09:34

Hallo liebe Winfuture-Gemeinde,

da mir bereits einige Male bei kniffligen Auto-Themen geholfen wurde, möchte ich es gerne wieder probieren und euch zum Thema "Stilllegen eines Autos" was fragen. :D

Aus beruflichen Gründen ist meine Schwester verzogen und benötigt vorrübergehend kein Auto mehr.
Jetzt soll ich nächste Woche das Auto bei der Zulassungsstelle stilllegen lassen. Soweit auch alles klar, jetzt hätte ich jedoch noch einige finanzielle Fragen:

KFZ-Versicherung zurückverlangen
Dürfte soweit kein Problem darstellen.

KFZ-Steuer zurückverlangen
Ist das möglich? Da ja die Steuer immer ab Zulassungstag läuft (Anfang des Jahres), ist ja erst die Hälfte "genutzt" worden - was passiert mit den restlichen 6 Monaten? Sind ja immerhin auch über 100 €.

Schadenfreiheitsklasse SF-Klasse übernehmen nach wieder Anmeldung
Wie verhält es sich mit der SF-Klasse? Da wir derzeit ja Ende Juli haben, sind ja bereits mehr als 6 Monate des Jahres um - in einigen Quellen heißt es, dass man dann die nächsthöhere SF-Klasse bei Wiederantreten der Versicherung mitnehmen kann. Ist dem prinzipiell so? Werde das morgen mit der HUK mal abklären.

Hoffe es kann mir jemand vorab schon eine kleine Eingliederung der Fragen geben, damit ich nicht ganz blanke dortstehe und Ansprüche (zuviel geleistete Zahlungen) einfach zum Fenster rauswerfe.

Habe hier einige Quellen gefunden - ob diese jedoch noch gültig sind und ob sie auch allgemein gelten?
SF-Klasse, KFZ-Steuer, SF-Klasse

Danke und noch einen schönen sonnigen Sonntag.
Gruß, Sebastian. :rofl:

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#2 Mitglied ist offline   SandR+ 

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geschrieben 26. Juli 2009 - 11:01

Hallo,

Steuer; läuft automatisch Du bekommst einen Verrechnugsscheck.

Versicherung; gehst zu deinem Vertreter & dann solltest du den Restbetrag auch gutgeschrieben bekommen.

SF-Klassen; bis zu 6 Monaten sollte es relativ einfach alles gehen.
wenn du das Auto in der Zwischenzeit verkaufen solltest, kannst du danach zu jeder VS gehen & es neu versichern.
wenn jedoch das gleiche KFZ angemeldet wird, hat die VS sozusagen noch Anspruch auf die Wiederaufnahme das (alten)Vertrages.
wenn es länger ist 6 Montae dauert & wenn eine neu VS ins spiel kommt, kann es bedeuten das die neue VS einen nachweis über deine SF-klasse von der altenVS haben will :!:

Dieser Beitrag wurde von SandR+ bearbeitet: 26. Juli 2009 - 11:02


#3 _Dr Bakterius_

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geschrieben 26. Juli 2009 - 12:25

Ich würde bei der Versicherung die Ruheversicherung ansprechen -> Klick. Alle anderen Fragen wurden ja soweit beantwortet, und für die SF Klasse würde ich mit dem Versicherungsfritzen reden da gibt es immer Möglichkeiten ( notfalls schriftlich fixieren ).

#4 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 26. Juli 2009 - 13:09

Danke erstmals für die geäußerten Kommentare.

Das mit der Ruheversicherung werde ich mir anschließend gleich noch etwas genauer ansehen.
Die Sache mit der SF-Klasse lasse ich mir natürlich auch schriftlich bestätigen, nicht dass bei Wiedereintritt keiner von etwas gewusst hat :rolleyes:.

#5 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 04. September 2009 - 10:52

Update: heute ist von der Versicherung ein Schreiben gekommen, indem es heißt, dass die Ruheversicherung angeboten wird. Soweit so gut, der Pferdefuß hierbei ist, dass der überschüssige Betrag (immerhin halber Jahresbetrag; 600 Euro) erst nach den 18 Monaten ausgezahlt wird.
Ist das normal bzw. legitim? Kann man hier ein sofortiges Auszahlen fordern?

Danke für eure Hilfe. Viele Grüße, Sebastian

#6 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 04. September 2009 - 12:02

Wenn ich mir die Wiki dazu durchlese fällt mir auf, dass die Ruheversicherung beitragsfrei ist.
Genaues weiss ich zwar nicht, aber nach meinem persönlichen Rechtsempfinden müsste der Beitragsrückstand dann eigentlich auch sofort verrechnet werden.
Frag doch einfach mal irgendeinen Versicherungsvertreter in deiner Nähe?

#7 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 04. September 2009 - 19:05

Hallo Samstag, ja kosten würde es nichts, da der zuviel bezahlte Betrag dann ausgezahlt bzw. verrechnet wird (falls der Vertrag verlängert wird).
Damit sie auch einen kleinen Nutzen haben, wollen sie wohl das Geld nicht ausbezahlen, damit sie währenddessen (immerhin bis zu 18 Monaten) mit dem Geld umgehen können.
Aber weiß jemand, ob man auch das sofortige Ausbezahlen fordern kann oder ob dann auch die Ruheversicherung hinfällig ist?

#8 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 04. September 2009 - 19:19

Wenn das Einbehalten des Geldes Bestanteil der Vertragsbedingungen für den Ruhevertrag ist hast du Pech ... Entweder du nimmst den Ruhevertrag und schluckst die Kröte oder du läßt es ... Ohne diesen Ruhevertrag musst aber damit rechnen, das abhängig von dem Zeitraum wo kein Auto auf deinen Namen zugelasen ist, du zurückgestufung äh hochgestufung wirst. Das passiert natürlich erst wenn ein neues Auto auf dich zugelassen wird und die Rückstufung hängt natürlich auch konkret von deiner jetzigen Einstufung ab ...

Ich persönlich halte eine solche Klausel für rechtlich bedenklich und kann mir nicht vorstellen, dass diese vor Gericht nicht zu Fall zu bringen ist. Aber willst du die Opferannode spielen indem du gegen die AGB vorgesht? Sicher nicht, zumal eine vertragliche Auseinandersetzung dauern kann, kostet und immer auch immer ein großes finanzielles Wagnis darstellt.

Ich persönlich würde den Ruhevertrag abschließen und die Versicherung schriftlich zur Rückzahlung des überzähligen Betrages aufforderm ... Macht sie das nicht würde ich den Ombutsmann der Versicherungswirtschsft anrufen.

Steht eine solche Klausel nicht in den Vertragsbedingungen müssen sie den überzähligen Betrag nach Vertragsenede zurückzahlen ... keine Frage.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 05. September 2009 - 08:09


#9 Mitglied ist offline   Sebastian 

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geschrieben 05. September 2009 - 12:28

Alles klar Computer, danke dir wieder mal.

Werde mal in den Vertragsbedingungen nachschauen und dann meinen Ombutsmann aufsuchen und diesen fragen. Anschließend wende ich mich schriftlich an die HUK Zentrale.

Das mit der Rückstufung stimmt so (leider) - auch dazu werde ich mich nochmals schlau machen.

Danke nochmals Computer und ein schönes Wochenende. :D

#10 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 05. September 2009 - 13:00

Viellleicht noch einen kleinen Tipp ... Es soll Versicherungsunternehmen geben die stufen nicht zurück wen man 1 bis 2 Jahre kein Auto auf seinen Namen zugelassen hat. Das würde ich mir allerdings unbedingt vorher schritflich geben lassen.

Link zum Ombutsmann: http://www.versicher...nn.de/home.html

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