Zitat
Sehr geehrter Herr G*****,
wir bestätigen den Erhalt Ihrer Anfrage und möchten uns für die Anmerkung bedanken. In Ihrer Nachricht haben Sie Ihren Unmut bezüglich der Untersuchung der Kommissionsvorwürfe geäußert, dass Microsoft seinen Web-Browser Internet Explorer mit seinem Client-PC- Windows Betriebssystem verbindet und somit die Vorschriften des EG-Vertrags, über die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 82 des EG -Vertrags), verletzt.
Das Feedback von interessierten Bürgerinnen und Bürgern ist für uns eine sehr wertvolle Informationensquelle, die wir sehr ernst nehmen.
Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die Kommission nie vorgeschlagen hat, dass Windows ohne einen Browser geleifert wird, sondern, dass der Verbraucher eine Auswahl von Browsern hat.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Europäische Kommission dafür Sorge tragen muss, dass die europäischen Wettbewerbsregeln von allen Unternehmen in der Software-Industrie, wie in jedem anderen Sektor, in vollem Umfang eingehalten werden müssen. Dazu gehört auch die Durchsetzung des Verbots des Missbrauchs marktbeherrschender Stellung. Wenn ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung auf einem Markt einnimmt, nimmt der Verbraucher Schaden, z.B. durch Preiserhöhung, die Begrenzung der Auswahlmöglichkeiten oder Schwächung der Innovationskraft. Das einseitige Verhalten von nicht dominanten Unternehmen hat nicht so starke Auswirkungen auf den Markt und ist daher nicht den gleichen kartellrechtlichen Bedingungen unterworfen.
Die Verbindung einzelner Produkte von marktbeherrschenden Unternehmen kann illegal sein, wenn sie den Wettbewerb verzerren und die Verbraucher schädigen.
Das ist nicht das erste Mal, dass die Kommission sich diesem Problem zugewandt hat. Die Kommissionsentscheidung gegen Microsoft von 2004 hat ähnliche Fragen aufgeworfen. Diese Entscheidung wurde in dem Urteil vom 17. September 2007 vom Gericht erster Instanz im Fall Microsoft gegen die Kommission aufrechterhalten, indem bestätigt wurde, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, weil der Windows Media Player mit dem dominanten Windows-Betriebssystem gekoppelt wurde. Des Weiteren wurde festgestellt, dass „Microsoft die beherrschende Stellung auf dem Markt für Client-PC-Betriebssysteme wahrscheinlich auch in den kommenden Jahren beibehalten wird und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies auf benachbarte Märkte ausgeweitet wird. Darüber hinaus hatte Microsoft bereits in den Vereinigten Staaten ein Gerichtsverfahren, betreffend eine missbräuchliche Marktbeherrschung, nämlich die Verknüpfung des Internet Explorer-Browsers und des Windows-Client-PC-Betriebssystems und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es ähnliche Verstoße in Zukunft mit anderen Anwendungs-Software geben wird.
Die derzeitige Untersuchung folgt den Grundsätzen, die in diesem Urteil festgehalten sind. Im Januar 2009 sandte die Kommission eine Mitteilung mit Beschwerdepunkten an Microsoft, in der die Kommission den vorläufigen Standpunkt darlegte, dass die Verknüpfung von Internet Explorer mit Windows gegen Artikel 82 des EG-Vertrags verstößt. Sofern die vorläufigen Ansichten, die in dieser Mitteilung dargelegt wurden, bestätigt werden, wird die Kommission Maßnahmen einführen, mit denen Nutzer eine unvoreingenommene Wahl zwischen Internet Explorer und konkurrierenden Drittanbietern nutzen können.
Die Europäische Kommission hat Microsofts jüngste Ankündigung zur Kenntnis genommen, bezüglich der Pläne für Windows 7, und insbesondere die scheinbare Trennung von Internet Explorer (IE) von Windows im EWR-Raum. Im Gegensatz dazu hat die Kommission vorgeschlagen, dass der Verbraucher eine Wahl des Browsers erhalten sollte, nicht aber das Windows ohne einen Browser angeboten wird (vgl. auch die Pressemitteilung bezüglich der Microsoft-Ankündigung http://tinyurl.com/lp77sa). Eine mögliche Lösung für das Problem das derzeit untersucht wird und welches die Kommission in ihrer Mitteilung vorgeschlagen hat wäre, den Nutzern, ohne ihnen Windows ohne Browser anzubieten, zu ermöglichen, zwischen verschiedenen Web-Browsern zu wählen, die ihnen durch einen "Wahl-Bildschirm" in Windows angeboten werden.
Die Kommission hat daher Microsoft nicht gezwungen ihre Produkte zum Nachteil der Verbraucher "herabzustufen".
Was den Vergleich mit Apple angeht, möchten wir Sie darüber informieren, dass im Gegensatz zu Microsoft, Apple oder Linux-Anbieter keine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Client - PC-Betriebssysteme einnehmen. Solange dies nicht der Fall ist, können Apple und andere Anbieter ihre Produkte mit ihrem Client-PC-Betriebssystem verbinden (einschließlich der technischen Vorteile, wie von Ihnen beschrieben, im Bezug auf konkurrierende Produkte von anderen Anbietern), ohne Artikel 82 des EG –Vertrags zu verletzen.
Abschließend ist zu beachten, dass die Untersuchung noch im Gange ist, und die Mitteilung dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vorgreift. Die Kommission wird in Kürze entscheiden, ob das Verhalten von Microsoft missbräuchlich war, und falls dies der Fall ist, welche Abhilfe notwendig ist, damit die Wahlfreiheit der Verbrauchers gestärkt wird und etwaigen wettbewerbswidrige Verzerrungen entgegenzuwirken.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich an die Generaldirektion (Wettbewerb):
[email protected]
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weiterzuhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
Wie ist Ihre Meinung zur EU?
http://europa.eu/deb...pe/index_de.htm
Haftungsausschluss
Wir werden uns bemühen, die von Ihnen gewünschten Informationen zu liefern oder Sie an eine geeignete Stelle weiterzuleiten. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass wir spezifische Themen der EU-Politik nicht kommentieren können und die von EUROPE DIRECT zur Verfügung gestellten Informationen nicht rechtsverbindlich sind.
Also fordert die EU tatsächlich, dass Microsoft Fremdsoftware bewerben sollte.
Peace.