Moin.
Ich hätte da mal eine hypothetische Frage zu einem fiktiven Fall
Angenommen Peter verreist für ein Jahr und hat Rolf sein Auto geliehen, damit es nicht auf der Straße rumgammelt.
2 Monate nachdem Peter weg ist, muss der Wagen durch den TÜV, Rolf weiss das jedoch nicht und achtet da auch nicht drauf.
Nun ist Rolf eines schönen Tages unterwegs mit dem Wagen und wird von der Polizei angehalten, weil der TÜV seit nunmehr als 8 Monaten überfällig ist und kriegt von der Polizei gesagt, dass der Halter des Fahrzeugs, Peter, mit einer Anzeige, sowieso Bußgeld und Punkten rechnen muss.
Peter ist selbstverständlich nicht begeistert von der Sache, aber hat er die Möglichkeit die Schuld auf Rolf "abzuwälzen", wenn dieser selbst sagt, dass er sich dafür verantworten möchte?
Seite 1 von 1
Rechtlicher Tipp Anzeige für den falschen
Anzeige
#2 _EDDP_
geschrieben 21. Mai 2009 - 17:26
§29 Absatz 1 StVO
Im gesamten §29 ist ausschließlich die Rede vom Halter, nicht vom Fahrer. Imho hat Peter keine Chance die Schuld auf Rolf abzuwälzen...
Zitat
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger.
(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Im gesamten §29 ist ausschließlich die Rede vom Halter, nicht vom Fahrer. Imho hat Peter keine Chance die Schuld auf Rolf abzuwälzen...
Dieser Beitrag wurde von EDDP bearbeitet: 21. Mai 2009 - 17:29
#3
geschrieben 21. Mai 2009 - 17:54
Wird sogar noch schlimmer. Sie bekommen beide Punkte und eine Geldstrafe, da sich vor allem der Fahrer vor Fahrtantritt vom ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen hat. Und dazu gehört nunmal unter anderem die Überprüfung, ob das KFZ Tüv hat, ob die Betriebsstoffe in ausreichender Menge vorhanden sind, die Technik sowie die Elektrik und Elektronik in Ordnung ist, soweit es duch eine Sichtkontrolle geprüft werden kann. Und ein Nummernschild ist recht einfach zu prüfen.
Thema verteilen:
Seite 1 von 1