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Nachrichten zum Thema: Internet
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Umzug In Neue Wohnung, Kein Entertain Verfügbar


#1 Mitglied ist offline   voodoo44 

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geschrieben 28. Januar 2009 - 11:46

Hallo Leute,

folgendes Problem/folgende Tatsache:

Ich ziehe mit meiner Freundin aus unserer jetzigen Wohnung aus und in eine neue ein.
Beides im gleichen Ort.

An meinem aktuellen Anschluss ist VDSL50 möglich, gebucht (aber noch nicht bereitgestellt...warte seit über 2 Monaten).

Kann ich den T-Home Vertrag kündigen, weil in der neuen Wohnung kein DSL16+ und somit auch kein Entertain mehr verfügbar ist?

Oder muss ich jetzt die 24 Monate Vertrag weiterhin zahlen und mit einem besch.....eidenen 16.000er Anschluss leben?

Alice bietet an dem Wohnort auch nur DSL 16.000 an - aber eben deutlich günstiger, als die Telekom es jemals könnte.
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#2 Mitglied ist offline   HeyHey 

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geschrieben 28. Januar 2009 - 11:55

2 Monate sind ne frechheit, da kannste auf jeden Fall was machen
den Vertrag kannste aber auch in so nem Fall reduzieren
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#3 Mitglied ist offline   gl4di4t0r 

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geschrieben 28. Januar 2009 - 12:05

Bei einem Umzug in ein weniger versorgtes Gebiet, kann man immer Wechseln. DIe Leistung kann nicht in Anpsurch genommen werden, somit ist der Vertrag nichtig, da der Anbieter diese Leistung nicht liefern kann.

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#4 Mitglied ist offline   madmac 

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geschrieben 28. Januar 2009 - 13:41

Wenn an der neuen Adresse die Versorgung durch den bestehenden Provider nicht sichergestellt ist, kommt das sg. Sonderkündigungsrecht zum Tragen. (siehe AGB des jeweiligen Providers.) Somit kannst du den best. Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen.

LG
Mac
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#5 Mitglied ist offline   Msell73 

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geschrieben 22. September 2012 - 13:54

Hallo, liebe Forumgemeinde,
seit langem bin ich mal wieder hier, weil ich Fragen habe und mir hier eigentlich immer gut geholfen wurde.
Ich bin im Juli 2012 zur Telekom zurückgewechselt, weil ich das Entertain mit LIGA Total haben wollte. Sky ist mir zu teuer geworden. Nun wollen wir im Oktober umziehen, mit Ortswechsel. Ich habe zuvor eine Verfügbarkeitsprüfung auf telekom.de gemacht, wonach Entertain IP mit 16kbit dort auch verfügbar sein soll. Am 13.09. nun habe ich telefonisch den Umzugsservice beauftragt. Dort sagte man hier, am neuen Wohnort wäre derzeit Portmangel. Es müsste erst noch genau recherchiert werden, ob ich Entertain dort wieder bekommen könnte.
Was ist nun, wenn ich eine negative Rückmeldung bekomme und Entertain dort nicht möglich ist? Ich habe mal gehört, das man kein Sonderkündigungsrecht haben soll und einfach ein Paket runtergestuft wird. Also z.B. von Entertain Premium IP auf Call&Surf. Das wäre dann nicht in meinem Sinne, da ich wegen der Bundesliga zur Telekom gegangen bin.

Dieser Beitrag wurde von Msell73 bearbeitet: 22. September 2012 - 13:56

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#6 Mitglied ist offline   Msell73 

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geschrieben 26. September 2012 - 05:22

Zwischenzeitlich hat sich die Frage selbst beantwortet und ich will es nicht für mich behalten.

In einem solchen Fall, wie dem meinen ergibt sich mittlerweile ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dieses ergibt sich durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes, welches seit 05/2012 Gültigkeit hat.
Bei mir besteht weiterhin Portmangel um Entertain schalten zu können, wofür DSL16+ notwendig ist. Es wäre nur ein Downgrade auf ein normales DSL-Paket möglich, wodurch aber die Vertragslaufzeit von vorne beginnt.
Ich hoffe mit dieser Info vielleicht auch anderen helfen zu können.

Dieser Beitrag wurde von Msell73 bearbeitet: 26. September 2012 - 05:24

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#7 Mitglied ist offline   Ellee 

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geschrieben 08. Oktober 2012 - 20:15

Sonderkündigungsrecht und dann auch noch 3 Monate? Was kannst du denn dafür wenns in deiner jetzigen Wohung nicht verfügbar ist? Ich würd nochmal nachhaken, 3 Monate für nichts zahlen ist ja nicht gerade schön.
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#8 Mitglied ist offline   Msell73 

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geschrieben 09. Oktober 2012 - 05:15

Sicher ist es nicht gerade schön, 3 Monate lang für nix zu bezahlen. Aber wir als Verbraucher können froh sein, das man das TKG (Telekommunikationsgesetz) überhaupt zu unseren gunsten geändert hat.
Ansonsten hätte ich nämlich ein Call&Surf-Paket nehmen müssen, auch wenn ich das nicht möchte. Vor der Änderung hätte man gar keine Möglichkeit gehabt, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Dann hätte ich nicht 3 Monate, sondern 21 Monate weiterzahlen müssen.
Und nachzuhaken gibt es da nix weil,wie ich schon erwähnt hatte, der Gesetzgeber das so festgelegt hat.
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#9 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 09. Oktober 2012 - 08:44

Also bei Entertain ist soweit ich weiß DSL 16000+ das Minimum allerdings bietet T-Online das Entertainpaket inzwischen ja auch mit langsameren DSL an, in Verbindung mit einer Schüssel. Also das eigentliche TV-Signal kommt dann über Satellit. Das ist natürlich keine Alternative, wenn man auf die Schüssel eigentlich verzichten will aber man sollte sich vielleicht vorsichtshalber erkundigen, ob diese Möglichkeit nicht dieses Kündigungsrecht ausschließt, weil Entertain an sich ja dann möglich ist.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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