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Nachrichten zum Thema: Peripherie & Komplett-PCs
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Frage Zur Garantie... beim Kauf von Komplettsystemen/Laptops


#1 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 04. Januar 2009 - 17:46

Hallo Leute,

mein Kumpel will und wird sich einen neuen Laptop/Rechner kaufen...
und da hat sich bei uns eine Frage bei der Garantie aufgetan...
Wir haben gelesen, dass bei allen neuen Rechnern/Laptops solch ein zusatz dabei steht:
(in etwa, genauer Wortlaut entfallen)

Zitat

Ihr neues System darf nur mit dem mitgelieferten Betriebsystem betrieben werden. Das Betriebssystem darf auch nur von dem mitgelieferten Datenträger aus installiert werden.


und sowas stand in den Garantiebestimmungen...
ÖHM... da hab ich erst mal gesagt:
DAs is überhaupt nicht rechtens, die Garantie bezieht sich nur auf die Hardware und nicht auf die verwendete Software/Betriebssystem

und mein Kumpel,. na wenn das da steht. dann darf man das auch nur, ansonsten is die Garantie weg.

So... meine Frage an euch...
Wie is die Gesetzeslage da`?

bzw. darf er einfach Vista runterhauen und dafür ubuntu oder Xp oder so installieren? ohne, dass die Garantie iwas betrifft?
ich hab mich damit nie so wirklich beschäftigt... aber wär doch sinnlos, wenns so wäre oder?
(immer in Betracht, es is ein Komplettsystem/Laptop)

Evtl. gibt es dazu quellenangaben, damit er sich da mal belesen kann?

ach so... ich wusste nuicht wohin damit, deswegen habe ich das mal hier erstellt, wenn es woanders besser passt, dann bitte verschieben...

lg

Tommy
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#2 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 04. Januar 2009 - 18:54

Das stand bestimmt andersrum da. in etwa so:
"Diese recoveryCD darf nur mit ihrem System verwendet werden". betrifft also die Windows CD die dem System beiliegt. Dieses ist aber durch den deutschen Gesetzgeber untersagt, soll heissen dass die Software nicht Hardware gebunden ist. Für Deine Frage heisst das: natürlich darfst du das Vista (so du denn willst) durch ein Betriebssystem Deiner Wahl ersetzen.

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#3 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 04. Januar 2009 - 20:04

Beitrag anzeigenZitat (wieselding: 04.01.2009, 18:54)

Das stand bestimmt andersrum da. in etwa so:
"Diese recoveryCD darf nur mit ihrem System verwendet werden". betrifft also die Windows CD die dem System beiliegt. Dieses ist aber durch den deutschen Gesetzgeber untersagt, soll heissen dass die Software nicht Hardware gebunden ist. Für Deine Frage heisst das: natürlich darfst du das Vista (so du denn willst) durch ein Betriebssystem Deiner Wahl ersetzen.

greets


Danke :D

und nee, es stand leider nicht andersrum, wirklich wies oben steht... kam mir aber auch spanisch vor^^

wenn ich die Bestimmung ma finde, dann post ich das noch einmal^^

lg
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#4 Mitglied ist offline   pk_[-sTeAm-] 

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geschrieben 04. Januar 2009 - 20:50

ja darfst auch linux drauf installieren - keine rechtsberatung, wenn er sich unsicher ist -> anwalt... :D aba generell darf man das, hatte auch nie probleme damit
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