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Nachrichten zum Thema: Internet
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Recht Auf Internetdomains


#1 Mitglied ist offline   Bib 

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  geschrieben 05. Dezember 2008 - 07:45

Hallo, ich habe eine Frage wegen einer Internetdomain:

Also ich arbeite in der einer Gemeindeverwaltung, hier mal Beispielgemeinde genannt. Wir haben die Internetdomain www.gemeinde-beispielgemeinde.de, weil der Name www.beispielgemeinde.de schon belegt war. Nun konnte ich in Erfahrung bringen, wer wie Domain besitzt.

Es handelt sich dabei um eine Person mit anderem Namen, jedoch mit dem Geburtsnamen "Besipielgmeinde". Die Person möchte uns die Domain nicht übereignen, weil sie ja diesen Geburtsnamen trägt und weil sie die Domain für Ihre Verwandschaft mit diesem Nachnamen sichern will, falls diese irgendwann mal eine eigene Internetseite erstellen wollen.

Nun ist es laut aktueller Rechtssprechung ja so, dass Gemeinden/Städte ein höherrangiges Recht auf die Domain mit eigenem Namen haben als Personen mit ungleichem Namen.

Kennt sich hier jemand aus? Hätten wir eine Chance, die Domain zu erhalten? Der Besitzer der Domain hat uns mitgeteilt, dass er jedoch gerne bereit ist, einen Link zu unserer Seite zu setzen.
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#2 Mitglied ist offline   slurp 

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geschrieben 05. Dezember 2008 - 08:52

Die DENIC rät für solche Fälle, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Lage an den Namensrechten zu überprüfen:

Hier mal zwei Zitate:

DENIC sagte:

Was kann ich tun, wenn die von mir gewünschte Domain bereits für einen Anderen registriert ist?

Die DENIC registriert die Domains nach dem Prioritätsprinzip: "First come, first served". Wenn also ein Anderer schneller war, bleibt Ihnen zunächst lediglich die Möglichkeit, eine andere Bezeichnung für Ihre Domain zu verwenden oder sich beim Domaininhaber, den Sie über unsere whois-Datenbank herausfinden können, zu erkundigen, ob und ggf. unter welchen Umständen er Ihnen die Domain überträgt.

DENIC sagte:

Was kann ich tun, wenn ich glaube, an einer Domain ein besseres Recht zu haben als ihr gegenwärtiger Inhaber?

Zunächst sollten Sie sich soweit wie möglich Gewissheit darüber verschaffen, wer tatsächlich das bessere Recht hat. Zu diesem Zweck müssen Sie sich nicht nur darüber im klaren sein, welche Rechte Ihnen selbst zukommen, sondern auch Recherchen darüber anstellen, welche Rechte (etwa in Gestalt einer Marke oder einer Firma) zugunsten des Domaininhabers bestehen. Besonders wichtig ist dabei die sog. Priorität, das heißt die Frage, wessen Rechte schon länger bestehen. Insofern wird es, auch angesichts der inzwischen umfangreichen und nicht immer einheitlichen Rechtsprechung, erforderlich sein, sich auch rechtlich - ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - umfassend zu informieren. Wenn Sie danach tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, die Domain stehe eigentlich Ihnen zu, müssen Sie sich mit dem Domaininhaber auseinandersetzen und - notfalls auf dem Rechtsweg - versuchen, ihn zur Freigabe der Domain zu bewegen. In diese Auseinandersetzung mischt die DENIC sich weder zu Ihren noch des Domaininhabers Gunsten ein.

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#3 Mitglied ist offline   Bib 

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geschrieben 05. Dezember 2008 - 10:01

Hinzu kommt ja noch, das der derzeitige Besitzer die Domain lediglich registriert hat, um sie für die Verwandschaft (hier Neffen und Nichten, die derzeit noch Kinder sind) zu reservieren. Es ist keine Website vorhanden.
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#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 05. Dezember 2008 - 10:26

Im Prinzip egal. Und ein Rechtsstreit lohnt hier auch nicht, wenn ihr dem anderen nämlich zu dumm kommt macht er eine Firma mit eben diesem Namen auf (Kosten: 25-60€, je nach Gemeinde), dann war es das mit eurem höheren Recht.
Ich würde euch raten euch gütlich zu einigen, evtl. macht ihr ihm auch mal ein Kaufangebot für seine Domain. Immer noch billiger wie ein jahrelanger Rechtsstreit.
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