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Grundrecht Frage


#1 Mitglied ist offline   Sterk 

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geschrieben 05. November 2008 - 11:30

Hey Leute,

ich mach grad in Wirtschaftskunde sone Präsentation über das Grundrecht.

Wir müssen das machen, da der Lehrer kein Bock hat das uns zu erklären.

Jetzt stellt sich mir folgende Frage bzw. son Problem mit dem Grundrecht, dass wurde auch schon irgendwo diskutiert glaube ich.

Also wenn jetzt ein Flugzeug auf ein Gebäude zu steuert, weil das Flugzeug auch mit Terroristen besetzt ist.
Darf man dieses Flugzeug nun abschiesen?

Würde mich über Antworten freuen, google hab ich schon gefragt finde aber nix konkretes evtl. such ich auch falsch.

Danke schon mal im Vorraus.

Dieser Beitrag wurde von Sterk bearbeitet: 05. November 2008 - 11:46


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#2 Mitglied ist offline   Blizzard201 

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geschrieben 05. November 2008 - 11:45

also da kann sich jeder seine eigenen meinung bilden.

ich denke man sollte es abschießen, weil man dann zwar die menschen im flugzeug tötet aber die im gebäude immerhin noch rettet.

macht man nichts, sterben alle, die im gebäude und die im flugzeug

also wenn ich im flugzeug sitzen würde, wollt ich natürlich nicht sterben, klar, aber wenn es hieße, ich muss sterben um viele andere zu retten, hmm, dann würd ich wahrscheinlich immernoch nein zum abschuss sagen, weil ich kaum glaube, dass irgendjemand lust hat, zu sterben

Meine Foto-Gallerie

CPU AMD Phenom II X4 940 | Mainboard MSI K9N2 SLI Platinum | Grafik GTX 260² @ Aquagrafx G200b
RAM 2x2gb OCZ XTC SLI-ready
Pumpe Laing DDC-1RT | Radiator Mora 2
Passiv 32°C CPU 38°C Grafik | 3 Lüfter 12V 27°C CPU 30°C Grafik
Case Lian Li A05

#3 Mitglied ist offline   Diabolicus 

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geschrieben 05. November 2008 - 14:53

Ich wüsste nicht was das mit dem Grundrecht zu tun hat?

Das ist eine Entscheidung, die spontan getroffen wird.

Nur weil jetzt einmal 2 Flugzeuge in 2 Türme geflogen sind, heißt es nicht , dass man sich darüber jetzt Gedanken machen sollte.

Aber allgemein gesehen:Wenn der Tod eines Menschen , 10 andere retten kann, wäre das für Außenstehende natürlich logisch.Jedoch hat jeder Mensch das Recht auf Selbstrettung und hat eben auch einen gewissen Lebenserhaltungstrieb.
Meine Kiste:
Intel Q9400@3,2 Ghz
Asus P5Q Deluxe
4x1GB G.E.I.L DDR2-800
Nvidia Geforce 8800 GTS 512 @810|1050|2010@Arctic Cooling Accelero S1 (aktiv)
Be Quiet Straight Power 600 Watt
mehr Infos-->Eingefügtes Bild

#4 Mitglied ist offline   Ronin 

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geschrieben 05. November 2008 - 18:40

Das Flugzeug darf nicht abgeschossen werden.

"Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden."

Hier das ganze Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr035705.html

#5 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 05. November 2008 - 20:49

Genau zu der Frage gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, was des nicht erlaubt. Hintergund ist Artikel 1 Grundgesetz, dass die Menschen in der Maschine schützt. Die Grundrechte des Grundgesetzes sind im Wesentlichen als Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber Handlungen von Hoheitsträgern ausgestaltet. Das Leben der Passagiere eines Flugzeuges darf grundsätzlich nicht mit dem Leben anderer Personen oder dem Schaden der mit dem Schaden der mit der Herbeiführung eines Absturzes einer Verkehrsmaschine voraussichtlich oder wahrscheinlich eintreten würde abgewogen und dann entschieden werden. Die Maschine darf also nicht abgeschossen werden.

Außerdem müßte den Abschuss die Bundeswehr vornehmen (nur sie hat die Mittel dazu) und die darf im Inneren nicht eingesetzt werden. Wenn ein gekapertes Flugzeug das als Waffe eingesetzt werden soll oder ein Selbstmörder sein Flugzeug zum Absturz bringen will liegt inbeiden Fällen kein unmittelbarer Angriff von Außen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor, für den die Bundeswehr zuständig wäre.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 05. November 2008 - 20:51


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