WinFuture-Forum.de: Öffentlicher Pc/lcd-tv ->was Darf Gezeigt Werden (gema?) - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Nachrichten zum Thema: Software
Seite 1 von 1

Öffentlicher Pc/lcd-tv ->was Darf Gezeigt Werden (gema?) Internet-Streams z.b. OK?


#1 Mitglied ist offline   köttel 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 35
  • Beigetreten: 02. Januar 03
  • Reputation: 0

geschrieben 04. November 2008 - 11:02

ich hab da mal eine Frage bzgl. Ausstrahlung von Streams/Videos in einem öffentlich zugänglichen Gebäude:

Und zwar ist an einer imaginären Berufsschule ein Flatscreen-TV aufgehangen worden, mit dem Zweck aktuelle Schulinformationen als Ticker über den Bildschirm laufen zu lassen, aber auch das ein oder andere Video oder Präsentation abspielen zu lassen.

Daher wollte ich mal fragen,was man ohne Copyrights oder GEMA-Probleme den Schülern/Lehrern zeigen darf?

Ich vermute mal,dass ein RSS-Feed von z.b. tagesschau.de, sowie der hauseigene info-ticker unkritisch sein wird.

Bei Videos sieht das ganze ja schon anders aus. Daher meine Frage:Welche Kriterien muss das video bzw die Präsentation erfüllen, damit das ohne Probleme gezeigt werden darf?

kann man z.b. einen Stream von N24 oder ähnlichem zeigen lassen? Oder müssen dann direkt GEMA-Gebühren gezahlt werden?


Über ein paar Infos wäre ich sehr dankbar, da ich diesbezüglich wenig Ahnung habe!

Dieser Beitrag wurde von köttel bearbeitet: 05. November 2008 - 11:32

0

Anzeige



#2 Mitglied ist offline   renegade2k 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.402
  • Beigetreten: 30. Juli 07
  • Reputation: 0
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Nähe D'dorf

geschrieben 04. November 2008 - 11:27

Genaues kann ich speziell dazu nicht sagen, aber was ich schon einmal selbst im Betrieb gehört habe:
Der Bildschirm, der da hängt, ist nicht öffentlich! Das ist ein gravierender Unterschied.
Es hat schließlich auch nicht die Öffentlichkeit Zugang zu dem Raum, sondern nur Angehörige bzw Angestellte des Betriebs.
- Vista x64 Multilanguage Update Pack : ist oben ;) -
0

#3 Mitglied ist offline   Samstag 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.022
  • Beigetreten: 14. Juli 07
  • Reputation: 542
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 04. November 2008 - 11:28

Beitrag anzeigenZitat (köttel: 04.11.2008, 11:02)

ich hab da mal eine Rechtsfrage ...

Jetzt stellst du Winfuture vor ein Problem, das sie eigentlich nur lösen könnten durch Löschung des Beitrages.
Hintergrund: Es ist nicht gestattet eine kostenfreie Rechtsberatung zu geben, noch dazu von nicht autorisierten Personen. Das Nachspiel dürfte eine Unterlassungsklage inkl. Schadensersatzforderung von windigen Rechtsverdrehern sein.
Sorry.
0

#4 Mitglied ist offline   slurp 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.342
  • Beigetreten: 25. September 08
  • Reputation: 133
  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 04. November 2008 - 12:10

Sehe ich anders, da die GEZ Bestimmungen keine Gesetze sind, daher ist es keine richtige Rechtsberatung.

Also die Schule ist ein öffentliches Gebäude. Daher muss man auch für das Ausstrahlen von Fernsehprogrammen (N24, ARD, etc) GEZ zahlen, da es eine öffentliche Aufführung ist. Genaue Infos kann dir aber die GEZ geben, denn da geht es auch um Örtlichkeiten, Größe des Bildschirmes, etc (ähnliche Sache war es damals zur WM und den öffentlichen Aufführungen).
0

#5 Mitglied ist offline   renegade2k 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 2.402
  • Beigetreten: 30. Juli 07
  • Reputation: 0
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Nähe D'dorf

geschrieben 04. November 2008 - 13:12

Zitat

windigen Rechtsverdrehern

... kann mit ein bisschen Geschick jeder sein :imao:
Bei dem Beitrag handelt es sich doch garnicht um Rechtsberatung, sondern um eine Diskussion zu einem Imaginären Fall, denn es in der Realität so überhaupt nicht gibt :rolleyes:
- Vista x64 Multilanguage Update Pack : ist oben ;) -
0

#6 Mitglied ist offline   Samstag 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.022
  • Beigetreten: 14. Juli 07
  • Reputation: 542
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 04. November 2008 - 22:37

Beitrag anzeigenZitat (renegade2k: 04.11.2008, 13:12)

Bei dem Beitrag handelt es sich doch garnicht um Rechtsberatung, sondern um eine Diskussion zu einem Imaginären Fall, denn es in der Realität so überhaupt nicht gibt :D

Wenn der Threaderöffner die Frage oben ein bisschen editiert und umschreibt wird es ein imaginärer Fall, so wie es da momentan steht ist es aber leider keiner.

Beitrag anzeigenZitat (slurp: 04.11.2008, 12:10)

Sehe ich anders, da die GEZ Bestimmungen keine Gesetze sind, daher ist es keine richtige Rechtsberatung.

Es geht hier 1. nicht um die GEZ-SteuernGebühren, sondern um die Gema. Und das sind zwei komplett unterschiedliche Paar Stiefel, glaubs mir einfach mal so unbesehen.
Desweiteren ist jedwede Rechtsberatung von natürlichen/juristischen Personen in Deutschland untersagt mit Ausnahme von Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuerberatern, Patentanwälten und Verbraucherzentralen, und zwar egal ob es sich hier um die GEZ, die Gema, das Bauwesen oder das Finanzamt dreht, das regelt das Rechtsberatungsgesetz vom 01.07.2008.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 04. November 2008 - 22:38

0

Thema verteilen:


Seite 1 von 1

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0