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Pendlerpauschale Bzw. Fahrtkosten bei Azubi


#1 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 23. September 2008 - 17:37

Hey,


also ich bin seit diesem Jahr August Azubi in einer Firma die 75 Km von mir entfernt ist.Ich hab auch nicht wirklich die Möglichkeit dort mit Zug oder so hinzukommen also muss ich mein Auto nehm.
Da ich aber auch nicht massig verdiene aber trotzdem am Monatsende etwas übrig haben will ist jetzt die Frage in wie weit ich die Fahrtkosten absetzten kann.
Gibts da irgendwas oderkann ich das vergessen?

Genauso hab ich gelesen das es ja diese Pendlerpauschale gibt.Hab mich auch bisschen kundig gemacht aber es sind noch paar Fragen offen.

Da ich selbst ja eigentlich keine Steuern zahle müsste es ja auf meine Eltern gehn oder?Auto is eh übern Vater angemeldet von daher denk ich ist das kein Problem.

Wird das auch für Azubis gezahlt?
Wenn ja auch zur Berufsschule etc?


Wenn mir noch was einfällt sag ich bescheid :wink:



Mfg xerex.exe

Dieser Beitrag wurde von xerex.exe bearbeitet: 23. September 2008 - 17:38

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lieber außenseiter sein als dummes spießer schwein
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#2 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 23. September 2008 - 18:01

Beitrag anzeigenZitat (xerex.exe: 23.09.2008, 18:37)

Da ich selbst ja eigentlich keine Steuern zahle müsste es ja auf meine Eltern gehn oder?Auto is eh übern Vater angemeldet von daher denk ich ist das kein Problem.

Du kannst dadurch nur dein zu versteuerndes Einkommen mindern,
und Einkommensteuern sparen.
Zahlst du keine Steuern, bekommst du auch nix raus.

Das Einkommen deiner Eltern wird dabei nicht berücksichtigt.
Wem das Auto gehört ist unerheblich.

Dieser Beitrag wurde von saw bearbeitet: 23. September 2008 - 18:02

Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

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#3 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 23. September 2008 - 18:11

Beitrag anzeigenZitat (saw: 23.09.2008, 19:01)

Das Einkommen deiner Eltern wird dabei nicht berücksichtigt.
Wem das Auto gehört ist unerheblich.


falsch laut dieser quelle Klick



deswegen frag ich nämlich ...
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#4 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 23. September 2008 - 18:16

Zitat

Wenn Azubis mit dem Auto der Eltern zum Job fahren, dürfen sie die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen.

Wo ist da der Widerspruch?
Du kannst nix absetzen wenn du keine Steuern zahlst.
Das die Eltern was absetzen können,
lese ich da nicht.......
Kann ich bitte mal vorbei,
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#5 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 23. September 2008 - 18:23

ist halt nur die frage auf wen das dann geht ... weil letztendlich ist das auto ja auf meinen vater angemeldet ... hier steht aber eben auch nix in der quelle wer da nun zahlen muss bzw. die werbekosten absetzten darf.
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#6 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 23. September 2008 - 19:02

Werbungskosten kann nur der geltend machen,
dem diese entstehen.
Dein Link bezog sich darauf,
das es strittig war,
ob die Tochter die Werbungskosten auch geltend machen dürfte,
wenn sie nicht selber fährt, sondern von den Eltern gefahren wird.

Ich weis nicht, ob deine Eltern in irgend einer Art und Weise
etwas Steuer mildernd ansetzen können,
wenn sie dich Arbeitsweg mäßig unterstützen.
Aber deine Werbungskosten kannst du meines Wissens nach
nicht auf deine Eltern übertragen.
Kann ich bitte mal vorbei,
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#7 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 23. September 2008 - 19:05

hmmm ... schade ... da hätten wir das geklärt ... wie siehts dann aus mit anderen wegen um meine fahrtkosten irgendwie zurückzubekommen?
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#8 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 23. September 2008 - 19:14

Wenn du noch Zuhause wohnst und keine Steuern zahlst,
gibt es eigentlich nicht mehr viel.
Eventuell zahlt der Arbeitgeber n Zuschuss ......
Kann ich bitte mal vorbei,
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#9 Mitglied ist offline   unwissender04 

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geschrieben 25. September 2008 - 17:33

Eine Möglichkeit wäre noch, beim Arbeitsamt nachzufragen...

Fahrkostenbeihilfe schimpft sich das,nur ob Azubis diese bekommen weiss ich nicht genau.

Immerhin wird sie mit 20Cent/KM vergütet,zwar nicht viel aber immer hin etwas(max 300€).
Ich bekomme derzeit fast die Hälfte meiner entstehenden Kosten wieder raus.

Also einfach mal den Hörer in die Hand nehmen und wählen...
- - - Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott - - -

#10 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 01. Oktober 2008 - 18:16

hmmm das is ja interressant aber das ich glaub ich nur für arbeitsnehmer im sinne von richtig arbeiten .


was ich jetzt mal beim bab rechner von der arbeitsagentur gesehen hab ... anscheinend wird ja das internat als auswärtige wohnung gehändelt und da ich auch im internat wohnen muss da das bsz sonst zu weit wär könnte da meine lücke sein womit ich doch noch bab bekommen könnte ... oder seh ich das falsch?
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#11 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 05. Oktober 2008 - 14:31

*push* ... saw du musst das doch mal wieder lesen :blink:
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