Hallo,
ich hab ich heute bei Maxdome registiert um einen Film anzuschauen und die Qualität zu testen. Während der Registrierung wird einem ja ein Gratis-Test-Monat angeboten den man jederzeit beenden kann. Ich ab ich (leider) erstmal abgelehnt.
Kann man den nachträglich noch bekomme?
Ich bin mit der Qualität zufrieden gewesen und würde gerne noch ein par Filme testen bevor ich mr Maxdome 12 Monate ans Bein binde.
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Maxdome - Gratis Monat Nachträglich In Anspruch Nehmen
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#2
geschrieben 15. September 2008 - 19:26
Hallo carrera,
ja, das müsste gehen. Und zwar wie folgt:
Log Dich in Deinem 1&1 ControlCenter ein. Direkt nach der Anmeldung öffnet sich ein Fenster, in dem Deine Pakete angezeigt werden. Dort klickst Du auf Entertainment:
Im darauffolgenden Screen klickst Du auf maxdome:
Nun wird Dir eine Übersicht über Deine Film-Pakete angezeigt. Klicke auf zu maxdome. Schon solltest Du dieses Bild sehen:
Wähle Deinen Probemonat aus, mit oder ohne Set-Top-Box, und folge einfach weiter den Anweisungen.
Viel Spaß beim Filme schauen wünscht
GunZen
ja, das müsste gehen. Und zwar wie folgt:
Log Dich in Deinem 1&1 ControlCenter ein. Direkt nach der Anmeldung öffnet sich ein Fenster, in dem Deine Pakete angezeigt werden. Dort klickst Du auf Entertainment:
Im darauffolgenden Screen klickst Du auf maxdome:
Nun wird Dir eine Übersicht über Deine Film-Pakete angezeigt. Klicke auf zu maxdome. Schon solltest Du dieses Bild sehen:
Wähle Deinen Probemonat aus, mit oder ohne Set-Top-Box, und folge einfach weiter den Anweisungen.
Viel Spaß beim Filme schauen wünscht
GunZen
#3
geschrieben 16. September 2008 - 18:48
Hallo und Danke schonmal.
Setzt das 1&1 ControllCenter nicht vorraus das ich bei denen Kunde bin? Ich hatte so noch nie was mit 1&1 am Hut.
Setzt das 1&1 ControllCenter nicht vorraus das ich bei denen Kunde bin? Ich hatte so noch nie was mit 1&1 am Hut.
#4
geschrieben 16. September 2008 - 19:12
Auch auf der http://www.maxdome.de/ wird der Probemonat oben rechts angeboten, Augen auf .
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die einer Straftat angeklagt ist,
gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer UnSchuld alsunschuldig.
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