gültigen Fragenkatalog für Einbürgerungswillige Ausländer veröffentlicht.
Es gibt einen für Deutschland allgemeingültigen Katalog und davon abweichend für jedes Bundesland noch einen Modifizierten.
Die Fragen drehen sich um:
300 allgemeine Fragen aus den Themenfeldern
* "Leben in der Demokratie",
* "Geschichte und Verantwortung" sowie
* "Mensch und Gesellschaft"
....entsprechend dem Rahmencurriculum zum Einbürgerungskurs.
sowie 10 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind.
Wer mal schaun will ob er Deutscher werden kann sollte am Besten alle Fragen lernen.
Insgesamt sind es 310 allgemeine Fragen.
Bei der Prüfung (Multiple-Choice-Test) die 25.-€ kosten soll, werden daraus willkürlich 33 Fragen heraus gegriffen.
Wer innerhalb von 60 Minuten 17 Fragen richtig ankreuzt, hat den Test bestanden und erhält dann eine entsprechende Bescheinigung.
Hier mal zwei Beispiele:
[attachment=27548:Fragen.gif]
Nein , ich hatte keine Hintergedanken...
Quelle: BMI
Download: Einbürgerungstest Allgemein (2,78MB)
(Für die einzelnen Bundesländer bitte auf der Seite des BMI nachschauen)
P.S.: Was ich derzeit noch suche ist der Bogen mit den richtigen Antworten
Der Vollständigkeit halber sollte noch erwähnt werden, dass der Test alleine nicht ausreicht um Deutscher zu werden. Unter anderem wird empfohlen:
Zitat
Integrationskurs
Der Integrationskurs umfasst 645 Unterrichtsstunden und findet auf Deutsch statt. Er ist in einen Basis- und Aufbausprachkurs (Sprachkurs) sowie einen Orientierungskurs unterteilt. Basis- und Aufbausprachkurs, die 600 Unterrichtsstunden umfassen, bestehen aus jeweils drei Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen.Am Ende des Sprachkurses findet ein Test statt. Auf den Orientierungskurs, der im Anschluss an den Sprachkurs stattfindet, entfallen 45 Unterrichtsstunden. Die Integrationskursverordnung regelt die Durchführung der Kurse im Einzelnen.
Zitat
Hatte der Einbürgerungsbewerber in der Schule Sozialkunde-Unterricht oder z. B. in Deutschland Politikwissenschaften studiert, sind die Grundkenntnisse durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse bereits nachgewiesen. In den übrigen Fällen findet ein Test bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Einbürgerungsstelle (evtl. Link zur Liste der Ansprechpartner auf der Überblicksseite) statt. Zur Vorbereitung auf den Test erhält der Einbürgerungsbewerber bereits zusammen mit dem Einbürgerungsantrag Hinweise auf Informationsmaterial.
Was beinhaltet der Test?
Der Test umfasst schwerpunktmäßig Fragen aus folgenden Themenkreisen:
* Grundrechte
* Wahlen, Parteien
* Bundestag, -rat, -regierung
* Bundeskanzler, -präsident
* Bundesrepublik Deutschland und Bayern
* Aktuelle Politik
Das Ergebnis erfährt der Einbürgerungsbewerber unmittelbar im Anschluss an den Test. Der Bildungsstand wird berücksichtigt.
Zu welchem Zeitpunkt kann / muss ich den Test ablegen?
Voraussetzung ist, dass der Einbürgerungsantrag bereits gestellt wurde! Den genauen Testtermin legt der Einbürgerungsbewerber dann in Absprache mit der Einbürgerungsstelle fest.
Zitat
Was sind "ausreichende Sprachkenntnisse"?
Ausreichende Sprachkenntnisse liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt.
Wie kann ich "ausreichende Sprachkenntnisse" nachweisen?
Ausreichende Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber
* das "Zertifikat Deutsch" oder ein gleichwertiges Sprachdiplom erworben hat,
* vier Jahre eine deutsche Schule mit Erfolg ("Versetzung in die nächsthöhere Klasse") besucht hat,
* einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen Schulabschluss erworben hat,
* in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder
* ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Zitat
* mindestens 8 Jahre rechtmäßig-gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
* Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
* Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung bzw. Niederlassungserlaubnis
* Bestreitung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten (z.B. ALG II) oder Zwölften (z.B. HLU) Buch Sozialgesetzbuch (Ausnahmen möglich)
* Keine Verurteilung zu erheblichen Freiheits- oder Geldstrafen
* Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse Achtung: Für Analphabeten kommt nur eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz in Betracht!
So nun reichts aber mit dem Material. Es gibt noch viel mehr dazu. Man sieht aber so schon, so leicht wird man nicht Deutscher, ganz zu Schweigen von den Kosten, der Zeit und einem doch nicht unwesentlichen Häufchen Inteligenz.
(In eigener Sache: Ich stehe nicht zu dem Inhalt dieser "News". Sie wurde hier lediglich zum diskutieren veröffentlicht)
Dieser Beitrag wurde von HS-TGO bearbeitet: 09. Juli 2008 - 21:11