WinFuture-Forum.de: Bmi Veröffentlicht Fragenkatalog - WinFuture-Forum.de

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Bmi Veröffentlicht Fragenkatalog Fragenkataloge des Einbürgerungstests


#1 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 19:10

Am 07.07.08 hat das BMI(Bundesministerium des Innern) den ab 01.September 2008
gültigen Fragenkatalog für Einbürgerungswillige Ausländer veröffentlicht.

Es gibt einen für Deutschland allgemeingültigen Katalog und davon abweichend für jedes Bundesland noch einen Modifizierten.

Die Fragen drehen sich um:
300 allgemeine Fragen aus den Themenfeldern
* "Leben in der Demokratie",
* "Geschichte und Verantwortung" sowie
* "Mensch und Gesellschaft"
....entsprechend dem Rahmencurriculum zum Einbürgerungskurs.

sowie 10 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind.

Wer mal schaun will ob er Deutscher werden kann sollte am Besten alle Fragen lernen.
Insgesamt sind es 310 allgemeine Fragen.
Bei der Prüfung (Multiple-Choice-Test) die 25.-€ kosten soll, werden daraus willkürlich 33 Fragen heraus gegriffen.
Wer innerhalb von 60 Minuten 17 Fragen richtig ankreuzt, hat den Test bestanden und erhält dann eine entsprechende Bescheinigung.

Hier mal zwei Beispiele:
[attachment=27548:Fragen.gif]
Nein , ich hatte keine Hintergedanken...

Quelle: BMI
Download: Einbürgerungstest Allgemein (2,78MB)
(Für die einzelnen Bundesländer bitte auf der Seite des BMI nachschauen)


P.S.: Was ich derzeit noch suche ist der Bogen mit den richtigen Antworten ;-)

Der Vollständigkeit halber sollte noch erwähnt werden, dass der Test alleine nicht ausreicht um Deutscher zu werden. Unter anderem wird empfohlen:

Zitat


Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst 645 Unterrichtsstunden und findet auf Deutsch statt. Er ist in einen Basis- und Aufbausprachkurs (Sprachkurs) sowie einen Orientierungskurs unterteilt. Basis- und Aufbausprachkurs, die 600 Unterrichtsstunden umfassen, bestehen aus jeweils drei Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen.Am Ende des Sprachkurses findet ein Test statt. Auf den Orientierungskurs, der im Anschluss an den Sprachkurs stattfindet, entfallen 45 Unterrichtsstunden. Die Integrationskursverordnung regelt die Durchführung der Kurse im Einzelnen.

Zitat

Dieser Nachweis ist nur bei Einbürgerungen nach den §§ 8 und 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und bei Miteinbürgerungen gem. § 10 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erforderlich.

Hatte der Einbürgerungsbewerber in der Schule Sozialkunde-Unterricht oder z. B. in Deutschland Politikwissenschaften studiert, sind die Grundkenntnisse durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse bereits nachgewiesen. In den übrigen Fällen findet ein Test bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Einbürgerungsstelle (evtl. Link zur Liste der Ansprechpartner auf der Überblicksseite) statt. Zur Vorbereitung auf den Test erhält der Einbürgerungsbewerber bereits zusammen mit dem Einbürgerungsantrag Hinweise auf Informationsmaterial.
Was beinhaltet der Test?

Der Test umfasst schwerpunktmäßig Fragen aus folgenden Themenkreisen:

* Grundrechte
* Wahlen, Parteien
* Bundestag, -rat, -regierung
* Bundeskanzler, -präsident
* Bundesrepublik Deutschland und Bayern
* Aktuelle Politik

Das Ergebnis erfährt der Einbürgerungsbewerber unmittelbar im Anschluss an den Test. Der Bildungsstand wird berücksichtigt.

Zu welchem Zeitpunkt kann / muss ich den Test ablegen?

Voraussetzung ist, dass der Einbürgerungsantrag bereits gestellt wurde! Den genauen Testtermin legt der Einbürgerungsbewerber dann in Absprache mit der Einbürgerungsstelle fest.

Zitat

Das neue Einbürgerungsrecht sieht vor, dass Bewerberinnen und Bewerber für die deutsche Staatsangehörigkeit unter anderem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssen.
Was sind "ausreichende Sprachkenntnisse"?

Ausreichende Sprachkenntnisse liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt.
Wie kann ich "ausreichende Sprachkenntnisse" nachweisen?

Ausreichende Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber

* das "Zertifikat Deutsch" oder ein gleichwertiges Sprachdiplom erworben hat,
* vier Jahre eine deutsche Schule mit Erfolg ("Versetzung in die nächsthöhere Klasse") besucht hat,
* einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen Schulabschluss erworben hat,
* in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder
* ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

Zitat

Wesentliche Voraussetzungen für einen Einbürgerungsanspruch sind:

* mindestens 8 Jahre rechtmäßig-gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
* Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
* Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung bzw. Niederlassungserlaubnis
* Bestreitung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten (z.B. ALG II) oder Zwölften (z.B. HLU) Buch Sozialgesetzbuch (Ausnahmen möglich)
* Keine Verurteilung zu erheblichen Freiheits- oder Geldstrafen
* Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse Achtung: Für Analphabeten kommt nur eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz in Betracht!


So nun reichts aber mit dem Material. Es gibt noch viel mehr dazu. Man sieht aber so schon, so leicht wird man nicht Deutscher, ;) ganz zu Schweigen von den Kosten, der Zeit und einem doch nicht unwesentlichen Häufchen Inteligenz.

(In eigener Sache: Ich stehe nicht zu dem Inhalt dieser "News". Sie wurde hier lediglich zum diskutieren veröffentlicht)

Dieser Beitrag wurde von HS-TGO bearbeitet: 09. Juli 2008 - 21:11

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#2 Mitglied ist offline   timmy 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 19:18

Ich schaue lieber nicht nach, nachher werde ich noch ausgebürgert ;-)

#3 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 19:20

Beitrag anzeigenZitat (timmy: 09.07.2008, 20:18)

Ich schaue lieber nicht nach, nachher werde ich noch ausgebürgert ;)

;-) timmy:
Wenn ich mich als Obernörgler da schon hintraue, passiert dir bestimmt nichts.
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#4 Mitglied ist offline   Win-Fan 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 19:28

So ein Einbürgerungstest ist grober Unfug.
Fragen über Wissen was niemand braucht, keinen interessieren und nichts nützen braucht man nicht. Will man einbürgern oder Geschichtslehrer ausbilden?

Das wichtigste wie es hier zu laufen und man sich an welche Regeln und Gesetze zu halten hat, und was bei nichteinhaltung für Konsequenzen (Haft, Abschiebung etc.) blühen, und fertig.
Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung und die Sache wär erledigt.
Dann weiss jeder worauf er sich einlässt und man hat immer was mit seiner eigenen Unterschrift in der Hand. Einfache Sache.
Schließlich will man sich ja einbürgern und da ist es ja mal das grundlegendste über die Gepflogenheiten, Gesetzgebung und Konsequenzen des Landes Bescheid zu wissen.
Man will doch schließlich ein Deutscher Staatsbürger werden, gelle? ;-)

Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 09. Juli 2008 - 19:40

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Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst eh nicht lebend raus.

#5 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 19:37

die fragen zu NRW kann cih alle ;-) der rest is mir sternschnuppe.

#6 Mitglied ist offline   Vollhorscht 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 19:52

die Fragen zu BaWü konnte ich auch, wenn man in dem bundesland lebt, sollte das auf jeden fall drin sein.

wer mal nen vorgeschmack zu dem test haben möchte:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,564453,00.html

#7 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 19:55

Wenn die Fragen bekannt sind, was ist das für ein Test? Die Leute können vorher auswendig lernen ...

#8 Mitglied ist offline   Ronin 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 20:01

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 09.07.2008, 20:55)

Wenn die Fragen bekannt sind, was ist das für ein Test? Die Leute können vorher auswendig lernen ...

Sollen sie ja auch. Es wird u.a. Kurse bei der VHS geben.

Hast du jemals an einem Test teilgenommen, wo du vorher nicht wußtest, was abgefragt wird?

Dieser Test ist nicht viel anders, als z.B. die Führerscheinprüfung

Dieser Beitrag wurde von Ronin bearbeitet: 09. Juli 2008 - 20:03


#9 Mitglied ist offline   Regenwurm 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 20:04

Das ist nicht deren Ernst, dass DAS der Einbürgerungstest ist? Sorry, aber die Fragen sind echt zu einfach. Ich bin den Fragenkatalog durchgegangen und konnte alle Fragen auf Anhieb beantworten, wobei einige ja ziemlich schwammig gestellt sind...

Aber bei Frage 34 (siehe Screenshot Threadstarter) musste ich erst zögern, um nicht die ersten 3 anzukreuzen. Zumindest bei dem, was in letzter Zeit hier abgeht...
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Whatever happened to sex drugs and rock n roll? Now we just have aids crack and techno...

#10 Mitglied ist offline   timmy 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 20:24

Der Test ist doch eh für den Müll.
Ungefähr so aussagekräftig, wie die theoretische Prüfung beim Führerschein oder der 1-Hilfe-Kurs.
Das lernt man 1x auswendig und gut ist.

#11 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 20:24

Zitat

Die fünfte Frage des Niedersachsen-Teils des Einbürgerungstests kann mit den vorgegebenen Antworten nicht gelöst werden. Darin soll beantwortet werden, welche Farben auf der Niedersachsen-Flagge zu sehen sind. Die Landesflagge zeigt die Deutschlandflagge sowie davor das niedersächsische Wappen mit weißem Pferd vor rotem Grund. Die richtige Antwort auf die Frage wäre demnach schwarz-rot-gold-weiß. Diese Kombination ist in dem Test nicht aufgelistet. Medienberichten zufolge sollen die Antworten zu der Frage nun überarbeitet werden.

http://news.de.msn.com/politik/Article.asp...umentid=8846876

:D :D :D ich glaub da ham wir schon den ersten kandidaten im BMI, der ausgebürgert werden will :D

Zitat

Ungefähr so aussagekräftig, wie die theoretische Prüfung beim Führerschein oder der 1-Hilfe-Kurs.

wie war das? formeln für bremsweg und co braucht man nciht. zumindest als ich gemacht hab war es immer die kleinste zahl am bogen^^ also musste man nur lernen: kreuz die kleinste zahl an :D

Dieser Beitrag wurde von LoD14 bearbeitet: 09. Juli 2008 - 20:25


#12 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 09. Juli 2008 - 20:47

Zitat

Die fünfte Frage des Niedersachsen-Teils des Einbürgerungstests kann mit den vorgegebenen Antworten nicht gelöst werden. Darin soll beantwortet werden, welche Farben auf der Niedersachsen-Flagge zu sehen sind. Die Landesflagge zeigt die Deutschlandflagge sowie davor das niedersächsische Wappen mit weißem Pferd vor rotem Grund. Die richtige Antwort auf die Frage wäre demnach schwarz-rot-gold-weiß. Diese Kombination ist in dem Test nicht aufgelistet. Medienberichten zufolge sollen die Antworten zu der Frage nun überarbeitet werden.


Sehe ich nicht so. Die Flagge ist schwarz, rot, gold und da ist zusätzlich ein Wappen drauf. Die Farben der Flagge bleiben dann schwarz, rot, gold.
Wenn ich ein weißes Blatt Papier nehme und drucke dann schwarzen Text drauf, dann bleibt es als Papier doch weißes Papier, nur eben mit schwarzem Text. Da käme doch auch keiner auf die Idee zu sagen, das ist schwarz-weißes Papier.

Oder anders, wenn man auf die bayrische, einfach nur weiß/blaue Flagge das Wappen draufnäht, dann bleibt die Flagge ja auch blau/weiß und man sagt dann nicht, die Flagge ist blau/weiß/rot/schwarz/gelb/silber.

Dieser Beitrag wurde von Gitarremann bearbeitet: 09. Juli 2008 - 20:54

Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#13 Mitglied ist offline   Ken Guru 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 17:00

Bei aller Lamentiererei darum, ob die Fragen zu schwer oder zu leicht sind scheint (nicht nur) hier Eines untergegangen zu sein: Um die Fragen zu beantworten, muss derjenige sie überhaupt verstehen. Um sie zu verstehen, muss derjenige der deutschen Sprache mächtig sein. *Das* ist das Ziel dieses Fragenkatalogs. Oder meint ihr, der Fragenkatalog kommt in allen möglichen Fremdsprachen daher und man kann die Fragen dann auf Kisuaheli oder Songhai beantworten?

Gruss


Ken

Dieser Beitrag wurde von Ken Guru bearbeitet: 15. Juli 2008 - 18:15

[X] <- Touch here for a fettfleck on your monitor.

#14 Mitglied ist offline   HS-TGO 

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geschrieben 15. Juli 2008 - 19:43

Beitrag anzeigenZitat (Ken Guru: 15.07.2008, 18:00)

die Fragen dann auf Kisuaheli oder Songhai beantworten?

:unsure: In diesen Sprachen gibt es bestimmt keine eigenen Wörter für das was bei den Fragen so als Antwort gewünscht ist.
Aber es ist richtig was du sagst. Man muss schon beinnahe ein Dolmetscher Diplom haben um das Ganze auch wirklich zu verstehen.
Da wird Lisel Müller aus Angola aber sicher ihr Problem damit haben. Da klingelt ja dann die Integrationskasse :) was vielleicht der einzige Grund ist, sowas überhaupt einführen zu wollen.
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