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[schwehrhörigkeit] Frage Zu Leistungen


#1 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 23. April 2008 - 18:44

Hi Leuts...

Ich wende mich mal mit einen persönlichen problemchen an euch:

ich bin nunmehr seit ~3 Jahren "offiziell" als Schwehrhörig geführt (Versorgungsamt). Nun hatte ich im letzten Jahr ein Hörrsturz.

Bei meinem letzten Besuch beim Arkustiker kam heraus, dass dank des Hörrsturzes ich nun auf einem Ohr aus dem Verstärkungsbereich des Gerätes raus bin.

  • das Gerät das ich nun mindestens auf einer Seite brauche liegt in der Preisspanne von 700 - 900 Euronen (abgezogen ist der "Kassensatz" bereits)
  • ich beziehe momentan Harz IV + Zusatzleistungen für meine Umschulung (erfolgreicher Abschluss sehr warscheinlich)


heute wurde ich von meinem Cheff im Praktikum auf dieses (nunmal bestehende) Problem angesprochen und er wollte wissen, ob denn neue Geräte dieses Problem beseitigen könnten. Diese können das zwar, jedoch ist dies für mich eine finanzielle Frage.

Habe ich irgentwo/irgentwie die Möglichkeit, bei Ämtern entsprechende Unterstützung zu bekommen? habe damit leider überhauptkeine Erfahrungen. Daher:

  • was muss ich ggf. beachten
  • wo muss ich das melden


hoffe ihr könnt mir hier hilfreiche Tips/Antworten geben.... :wink:

MFG

Stefan

Dieser Beitrag wurde von Stefan_der_held bearbeitet: 23. April 2008 - 18:45


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#2 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 23. April 2008 - 19:13

Ds Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden dass auch HartzIVer ihre Gesundheitskosten selbst tragen müssen. Ich denka mal dass auch ein besseres Hörgerät da mit reinfällt, obwohl der Preis so hoch ist. Wenn dem so ist wird Dir der Weg zum Sozialgericht wohl nicht erspart bleiben.

greets
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#3 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 23. April 2008 - 19:28

hm seitens der Arge war mir das schon fast klar.... (mer könnten ja nen Arbeitslosen verlieren)

Aber genauer ging es mir um diesen Satz:

LWL Münster sagte:

Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen

* Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfen erhalten


Quelle: http://www.brms.nrw.de/aufgaben/Organisati...ngen/index.html

Nur würde hier interessant sein, in wieweit diese Hilfe geht und wie man diese beantragen muss.... I will ja nochnichtmal 100% übernahme.... 50% würden ja schon reichen (die letzten hab ich auch via Ratenzahlung bezahlt) aber es ist ja schon ein anfang wenn man aus den "900" Euro auf diese Weise "450" machen kann....

Dieser Beitrag wurde von Stefan_der_held bearbeitet: 23. April 2008 - 19:28


#4 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 23. April 2008 - 19:30

Da ging es darum das er keinen eigenen Beitrag zahlen wollte aber nun 40 Euro im Jahr selber bezahlen muß trotz Harz IV

#5 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 23. April 2008 - 19:35

http://www.tagesscha...dikamente8.html

Wie gesagt: inwieweit sich dieses Urteil auf andere medizinisch notwendige Gerät auswirkt kann ich nicht sagen.

greets

edit oben: nicht das Bundesverfassungsgericht sondern das Bundessozialgericht.
around the world

#6 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 23. April 2008 - 23:08

Das mit dem Urteil hin und her, dennoch gelten auch für dich die gesetzlichen Bestimmungen zur Belastungsgrenze von 2 Prozent bzw. von 1 Prozent, wenn du chronisch krank bist. Das dürfte hier wahrscheinlich der Fall sein. Weitere Frage ist, ob Kosten für das Hörgerät hier überhaupt reinfallen, da nicht alle Gesundheitskosten mit reinzählen die anfallen können.

Es gilt folgendes:

Zuzahlungen sind im Laufe eines Kalenderjahres nur in Höhe von zwei Prozent der jährlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt zu leisten.

Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie ein volles Zeitjahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe zwei oder drei vor.
Es liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent vor, die zumindest auch durch diese Erkrankung begründet sein muss.
Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine

lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung oder
eine Verminderung der Lebenserwartung oder
eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität auf Grund dieser Erkrankung zu erwarten ist.

Wenn mindestens ein - gesetzlich versicherter - Angehöriger des Familienhaushalts schwerwiegend chronisch krank ist, reduziert sich die Belastungsgrenze für alle Angehörigen des Familienhaushalts auf ein Prozent der jährlichen (Familien-) Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr. Die Absenkung der Belastungsgrenze gilt ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Behandlung der chronischen Erkrankung ein Jahr andauert. Das Vorliegen der schwerwiegenden chronischen Erkrankung müssen Sie gegenüber der Krankenkasse nachweisen.

Aber micht berücksichtigungsfähig sind zum Beispiel Kosten, die dadurch entstehen, dass

Sie Arznei-/Hilfsmittel erhalten, die höhere als die vom Festbetrag abgedeckten Kosten verursachen,
Sie aufwändigere Leistungen als eigentlich notwendig in Anspruch nehmen, zum Beispiel nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel,
Fahrten zur ambulanten Behandlung ohne Genehmigung der TK erfolgen,
Ihnen Eigenanteile für Hilfsmittel entstehen, die auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens beinhalten (zum Beispiel orthopädische Schuhe), ?
Sie Leistungen ohne ärztliche Verordnung beziehen,
Abschläge im Rahmen der Kostenerstattung etwa für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorgenommen werden,
Ihnen Eigenanteile für im Ausland in Anspruch genommene Sachleistungen entstanden sind,
Sie Zuzahlungen/Eigenanteile zu Leistungen anderer Sozialversicherungsträger zu leisten sind (zum Beispiel bei stationären Leistungen der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, Hilfsmitteln aus der Pflegeversicherung),
Ihnen Eigenanteile zu Zahnersatz oder zur künstlichen Befruchtung entstanden sind.

Musterbrechnung Bruttoeinnahmen und Abzugsbeträge EUR jährliche Bruttoeinnahmen

(20.000 Euro Ehemann, 10.000 Euro Ehefrau, 2 Kinder ohne Einnahmen) gesamt: 30.000,00 Euro
abzüglich Freibetrag erster Angehöriger 4.473,00 Euro
abzüglich Freibetrag erstes Kind 3.648,00 Euro
abzüglich Freibetrag zweites Kind 3.648,00 Euro
anrechenbare Familieneinnahmen 18.231,00 Euro; 2% davon 364,62 Euro

Die Belastungsgrenze der Familie beträgt 364,62 Euro. Zuzahlungen, die diesen Betrag übersteigen, werden erstattet.

Meine Interpretation ist, dass dzu nach Schilderung deiner persönlichen Situation im ersten Beitrag sicher auch rasch die Belastungsgrenze erricht haben dürftest, über die hinaus du auch nicht bezahlen mußt. Bitte erkundige dich auf alle fälle noch einmal bei deiner Krankenkasse, ob Zuzahlungen zu Hörgeräten zu den Zuzahlungen gehören die für die Belastungen berücksichtigungsfähig sind. Das war nicht exakt rauszukriegen.

Quelle meiner Angaben ist die Internetseite der Technikerkrankenkasse, wobei die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen für alle Kassen gelten. Hoffe konnte dir helfen!

Du kannst auch theoretisch einen Antrag bei der Arge auf Zuschuss für das Hörgerät stellen, da du es sicher für einen erfolgreichen beruflichen Abschluss dringend benötigst. Viel Hoffnung mach dich dir da nicht ist aber auch ein Weg der möglich sein müßte. Problem, sie könnten dir das Geld nur als Darlehen gewähren, dass du zurückzahlen mußt.

Du fragst was konkret, wo zu tun ist
1.) Geh zu deiner Krankenkasse und lass dich umfassend auch zur Kostenfrage beraten. Die sagen dir auch was genau zu tun bzw. zu beantragen ist.
2.) Geh zur Arge trage dein Problem vor, sag das du das Hörgerät auch für einen erfolgreichen beruflichen Abschluss brauchst. Lass dich zur Frage der Gewährung einer einmaligen Leistung beraten und entscheide dann, ob du einen Antrag stellst oder es läßt?

Sag uns Bescheid ob du Erfolg hattest ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 23. April 2008 - 23:31


#7 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 02. Mai 2008 - 15:33

sooo ich war grad bei der Krankenkasse:

Ich brauche ein ärztlichen befund und kostenvoranschlag von geers.... die changsen stehen gut für die Kostenübernahme.

#8 Mitglied ist offline   timmyweb 

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geschrieben 02. Mai 2008 - 16:25

Hallo,
vielleicht kann ich dir weiterhelfen.
Ich muss kurz vorweg sagen, ich bin selbst Hörakustikermeister seit 6 Jahren und führe eine Filiale
in Oberfranken.
1. Zur Gerätewahl:
Die Spitzenverbände der Krankenkasse haben zusammen mit Vertretern der Hörakustiker einen Rahmenvertrag geschlossen, in dem auch dein Recht auf eine zuzahlungsfreie Versorgung festgelegt ist.
Du MUSST also nichts zubezahlen. Es sei denn, du möchtest dich für ein Gerät entscheiden, das das med. notwendige übersteigt.

2. Die Kosten:
Die Festbeträge der KK sind inzwischen fast bundeseinheitlich. Hier wird (gerade bei den größten KK)
selten (mir ist kein Fall bekannt) aufgestockt.
Wenn du ein höherwertiges Hörgerät (z.Bsp. mit Lärmschutz, Spracherkennung, etc.) benötigst, um deinen
Lebensunterhalt abzusichern, dann kannst du dich an das Landratsamt (Integrationsamt) oder an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Hier sind Zuschüsse bis zu 100% deiner Zuzahlung möglich.
(Ich hatte erst gestern so einen Fall in der Abrechnung)

Da du wie du schreibst, im Moment Hartz4 bekommst und ein Praktikum/eine Umschulung machst, stehen die Chancen nicht schlecht. Lasse dich doch mal bei o.g. Stellen beraten.

Hoffe ich konnte helfen.

Gruß
Tim

PS: Teste doch mal bei deinem Akustiker die Kassengeräte / bzw. den Low-Cost Bereich.

Dieser Beitrag wurde von timmyweb bearbeitet: 02. Mai 2008 - 21:55


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