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Weitere Informationen: WinFuture xp-Iso-Builder
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Rechtliche Frage nutzung im Betrieb


#1 Mitglied ist offline   jack1987 

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geschrieben 21. April 2008 - 08:07

Hi,

da ich nach meiner Sucherei immer noch nichts gefunden habe muss ich einfach mal nachfragen.

Darf der XP ISO Builder auch in Unternehmen frei genutzt werden? Wenn nicht, gibt es irgentwelche Bestimmungen?

greetz Jack
.....:::Ein PC ist dann veraltet, wenn er fehlerfrei arbeitet:::.....
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#2 Mitglied ist offline   Fernando 

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geschrieben 21. April 2008 - 11:05

Im Gegensatz zu nLite darf der XP-Iso-Builder offenbar auch gewerblich genutzt werden. Zumindest habe ich nichts Gegenteiliges irgendwo gelesen.
Als Programm-Info steht beim XIB v3.07 lediglich folgendes:
Das Programm ist Freeware, darf frei kopiert und zum Download angeboten werden. Jedoch dürfen keinerlei Veränderungen und Manipulationen vorgenommen werden.
Für eventuelle Schäden, Datenverluste o.ä., die durch das Programm entstanden sind, übernimmt der Autor keinerlei Haftung.

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#3 Mitglied ist offline   jack1987 

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geschrieben 21. April 2008 - 11:53

genau das wäre ja meine frage... nur weils nich drin steht das es nicht verboten ist, heißt das ja leider nich das es gewerblich nutzbar ist...
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#4 Mitglied ist offline   Fernando 

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geschrieben 21. April 2008 - 12:02

Beitrag anzeigenZitat (jack1987: 21.04.2008, 12:53)

genau das wäre ja meine frage... nur weils nich drin steht das es nicht verboten ist, heißt das ja leider nich das es gewerblich nutzbar ist...
Wenn Du sicher gehen willst, schreib eine PM oder eMail an Tobias Schiek (tobiasndw).
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#5 Mitglied ist offline   jack1987 

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geschrieben 21. April 2008 - 12:04

jo werd ich wohl mal machen, danke dir
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#6 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 22. April 2008 - 13:47

Beitrag anzeigenZitat (Fernando: 21.04.2008, 12:05)

Im Gegensatz zu nLite [...]
Wo hast du das denn her? nLite ist soweit ich weiss uneingeschraenkte Freeware.
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#7 Mitglied ist offline   Fernando 

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geschrieben 22. April 2008 - 14:51

Beitrag anzeigenZitat (sкavєи: 22.04.2008, 14:47)

Wo hast du das denn her? nLite ist soweit ich weiss uneingeschraenkte Freeware.
Dann schau Dir mal das hier an:

Zitat

Originally Posted by nLite License Agreement
LICENSE AGREEMENT:

Your use of nLite is governed by the following conditions. Please read this information carefully before using nLite. By using it you are agreeing to the following conditions:

1. nLite is freeware and can be freely used for any personal non-commercial purposes, subject to the following restrictions.

2. nLite can be only distributed electronically through the official host www.nliteos.com. Distribution through other websites or in any other form without the author's permission is prohibited.
For distribution through free CD/DVD Magazine addon contact the author for permission.

3. nLite is supplied "as-is". The author assumes no liability for damages, direct or consequential, which may result from the use of nLite.

4. Import Restrictions. International users also check any import restrictions that your government may impose. Reread eula.txt in your Windows\System32 folder.

5. nLite is free for personal use only, you cannot use it for any company or business purposes at this time.

6. MCDBNET2.dll is registered on me (the nLite author) with the royalty-free license and can be distributed only bundled with nLite.

7. nLite is a copyrighted material of Dino Nuhagic aka nuhi. You may not decompile, disassemble or otherwise reverse engineer this product. You may not include the parts of nLite in your software without the author's permission. You may not alter or modify nLite in any way or create a new installer for it.


Copyright © 2004-2006, Dino Nuhagic aka nuhi

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#8 Mitglied ist offline   sкavєи 

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geschrieben 22. April 2008 - 15:43

Hm, ist ja Klasse. Aber er bietet keinerlei Lizensierung dafür an. Na der hat sich mal wenig Gedanken darum gemacht. Selbst schuld. Die Firmen verwenden es dadurch trotzdem (ich kenne genug die das tun).
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#9 Mitglied ist offline   Fernando 

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geschrieben 22. April 2008 - 16:07

Beitrag anzeigenZitat (sкavєи: 22.04.2008, 16:43)

Hm, ist ja Klasse. Aber er bietet keinerlei Lizensierung dafür an. Na der hat sich mal wenig Gedanken darum gemacht. Selbst schuld. Die Firmen verwenden es dadurch trotzdem (ich kenne genug die das tun).
Das sehe ich anders.
1. Wer nlite gewerblich nutzt, verstößt eindeutig gegen die Lizenzbestimmungen.
2. Dieser Verstoß wird auch dadurch nicht relativiert, wenn es einige Firmen trotzdem verwenden.
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#10 Mitglied ist offline   DiNozzo 

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geschrieben 22. April 2008 - 16:46

Beitrag anzeigenZitat (Fernando: 22.04.2008, 17:07)

Das sehe ich anders.
1. Wer nlite gewerblich nutzt, verstößt eindeutig gegen die Lizenzbestimmungen.
2. Dieser Verstoß wird auch dadurch nicht relativiert, wenn es einige Firmen trotzdem verwenden.

da hast du schon recht, dennoch muss ich skaven zustimmen, dieses vorgehen ist nicht besonders schlau, da es so für unternehmen keinen legitimen weg gibt, nlite zu benutzen (nichtmal gegen bezahlung einer gebühr!)
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#11 Mitglied ist offline   Fernando 

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geschrieben 22. April 2008 - 18:09

Beitrag anzeigenZitat (DiNozzo: 22.04.2008, 17:46)

da hast du schon recht, dennoch muss ich skaven zustimmen, dieses vorgehen ist nicht besonders schlau, da es so für unternehmen keinen legitimen weg gibt, nlite zu benutzen (nichtmal gegen bezahlung einer gebühr!)
Ob eine derartige Lizenzbestimmung schlau ist oder nicht, will ich mal dahingestellt sein lasssen.

Es geht hier meines Erachtens um etwas ganz Anderes:
Auch das Erheben einer Lizenzgebühr für Gewerbetreibende würde nämlich das eigentliche Problem bei der Anwendung von Tools wie nLite und dem XIB nicht lösen und das sind die Lizenzbestimmungen der Fa. Microsoft.
Bekanntlich bieten beide Tools (nLite und XIB) die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Dateien verschiedener Windows Betriebssysteme zu verändern (zu "patchen"). Solange derartige Tools nur privat genutzt werden dürfen, nimmt Microsoft das offenbar hin, aber gegen eine kommerzielle Nutzung würde Microsoft mit Sicherheit vorgehen. Ansprechpartner wäre in dem Fall der Herausgeber des Tools und nicht der Anwender.

Gruß
Fernando (Tierarzt und somit ohne juristischen Sachverstand)
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#12 Mitglied ist offline   DiNozzo 

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geschrieben 22. April 2008 - 19:56

beim integrieren passiert grundsätzlich ja nichts anderes, wie es bei einer normalen installation (sowie zusätzlicher installation eines updates/sp) passieren würde, also denke ich mal, dass es von diesem standpunkt aus gesehen wohl eher ein problem der lizensierung von nlite ist...

anwalt bin ich (noch) keiner, ergo kann ich zur rechtlichen problematik nicht wirklich etwas beibringen...
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#13 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 22. April 2008 - 20:00

Beitrag anzeigenZitat (Fernando: 22.04.2008, 15:51)

Dann schau Dir mal das hier an:

Zitat

...5. nLite is free for personal use...



Wie jetzt - frei für das Personal von Beate Uhse?
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
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#14 Mitglied ist offline   Fernando 

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geschrieben 22. April 2008 - 20:19

Beitrag anzeigenZitat (DiNozzo: 22.04.2008, 20:56)

beim integrieren passiert grundsätzlich ja nichts anderes, wie es bei einer normalen installation (sowie zusätzlicher installation eines updates/sp) passieren würde, also denke ich mal, dass es von diesem standpunkt aus gesehen wohl eher ein problem der lizensierung von nlite ist...
Das stimmt so nicht, denn Tools wie nLite und der XIB verändern die Original-Dateien des Betriebssystems. Das passiert sogar bei der Treiberintegration (zumindest bei nLite werden die MS IDE-Treiber "manipuliert", damit sich die nForce IDE-Treiber installieren lassen), von den UxTheme- und TCP/IP-Patchen mal ganz abgesehen.

Beitrag anzeigenZitat (Gitarremann: 22.04.2008, 21:00)

Wie jetzt - frei für das Personal von Beate Uhse?
Der war gut!
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#15 Mitglied ist offline   jack1987 

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geschrieben 23. April 2008 - 07:56

die anfrage ob er lizenzen dafür vergibt wurde schon mehrfachgestellt, das will er aber nicht, da er dann auch support anbieten müsste bzw. ja logischerweise auch anfragen kommen

da es seine software ist kann ihm auch niemand vorschreiben die er es zu lizensieren hat... leider in meinem fall allerding :)
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