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Wie Lange Gelten Abmahnungen


#1 Mitglied ist offline   Nea1974 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 14:18

Hallo, Ich habe heute einen netten Brief von einer Anwaltskanzlei bekommen ( Schutt, Waetke ).
Darin werde Ich beschuldigt am 16.08.2006 ein Programm im Internet als Teilnehmer eines so genannten Peer to Peer Netzwerkes anderen zur Verfügung gestellt zu haben. Da das ganze ja jetzt schon fast 2 Jahre her ist frage Ich mich ob das überhaupt noch gültig ist.
Der Brief kam ja nichteinmal per Einschreiben, irgentwie kommt mir die Sache komisch vor.

Hat einer von euch mal ähnliches gehabt?

PS. Die wollen von mir 350 Euro haben und eine Unterlassungserklärung.

Dieser Beitrag wurde von Nea1974 bearbeitet: 09. Februar 2008 - 14:21


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#2 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 14:26

Verjähren, wenn du das meinst, tut es 3 Jahre zum Jahresende der begangenen Schuld.
Sprich, wenn du beispielsweise am 03.01.2005 etwas getan hast, dann verjährt es frühestens am 31.12.2008, vorausgesetzt du bist eine Privatperson.
Dein Schreiben ist also noch absolut innerhalb der gesetzlichen Fristen und verjährt erst am 31.12.2009.
Ich würde dir raten einen Anwalt zu Rate zu nehmen und dann z.B. behaupten, das du ein unverschlüsseltes Wlan betreibst, es also jeder gewesen sein kann. Es muss dann wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden.

#3 Mitglied ist offline   BiG-BennY 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 14:44

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 09.02.2008, 14:26)

z.B. behaupten, das du ein unverschlüsseltes Wlan betreibst, es also jeder gewesen sein kann. Es muss dann wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden.



Nicht wirklich, du hast die Verantwortung für dein Internet und musst dadrauf achten, dass du es sicher betreibst.

Aber zum Anwalt solltest du aufjedenfall mal gehen.

mfG
Benny

Dieser Beitrag wurde von BiG-BennY bearbeitet: 09. Februar 2008 - 14:45

Thanks for reading my Post!

#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 15:03

Beitrag anzeigenZitat (BiG-BennY: 09.02.2008, 14:44)

Nicht wirklich, du hast die Verantwortung für dein Internet und musst dadrauf achten, dass du es sicher betreibst.

Nein, es gibt keinerlei Verpflichtungen ein Netzwerk zu verschlüsseln. Ich kann das machen oder kann es bleibenlassen.
Oder was meinst du, wie sonst z.b. dieses hier funktionieren könnte: http://winfuture.de/news,28047.html

#5 Mitglied ist offline   gl4di4t0r 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 15:07

Da es nicht als einschreiben kam, kannnst du immernoch behaupten es wäre nie angekommen. (Keine Garantie, aber sowas hab ich halt mal gelesen)

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#6 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 15:11

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 09.02.2008, 15:03)

Nein, es gibt keinerlei Verpflichtungen ein Netzwerk zu verschlüsseln.


selbst wenn es verschlüsselt ist..... wer sagt, welche verschlüsselung verwendet werden soll?

beispiel sagte:

ich verwende WEP ( sollte schon alles sagen :) )


;) schließlich kann keiner verlangen sich über die (un)sicherheit einer verschlüsselungsmethode zu informieren ;)

#7 _m.i.s.t.e.r.x_

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geschrieben 09. Februar 2008 - 15:20

Hallo

zum thema Verjährungs Fristen würde ich mal hier schauen

http://www.urbs.de/t...e.htm?frist.htm

ansonsten ich hier zum thema abmahnungen

http://abmahnwahn.dreipage.de


ansonsten das das nicht per einschreiben kamm macht das nix solche Kanzleien haben
ein Brief Versand nachweiß , die infos dazu finde man auch auf abmahnwahn .

Der Besagt zwar das Brief abgeschickt wurde aber ob du den je erhalten hast
wäre eine andere Streitfrage

mfg mister x

Dieser Beitrag wurde von m.i.s.t.e.r.x bearbeitet: 09. Februar 2008 - 15:23


#8 Mitglied ist offline   DON666 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 15:33

Bezüglich Schutt & Waetke würde ich aber auch noch mal etwas recherchieren. Kenne persönlich 3 Fälle von diesen "Abmahnschreiben", die Leute haben in keinster Weise auf diesen Mist reagiert und auch nie wieder was von den Brüdern gehört (ist schon über ein Jahr her). Und sollte die in dem Schrieb genannte IP-Adresse von einer gewissen "LogiStep AG" ermittelt worden sein, mach dich auch mal dazu schlau, da laufen nämlich gerade Bemühungen, diese Methoden generell als fragwürdig einzustufen und vor Gericht NICHT gelten zu lassen.

Alles in allem also: Ruhig Blut bewahren.

Bei Gulli gibt's dazu nen interessanten Thread, mußt mal suchen.

Dieser Beitrag wurde von DON666 bearbeitet: 09. Februar 2008 - 15:34

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#9 Mitglied ist offline   Nea1974 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 15:40

@DON666
Ja die IP wurde von Logistep ermittelt.

#10 Mitglied ist offline   DON666 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 16:00

Beitrag anzeigenZitat (Nea1974: 09.02.2008, 15:40)

@DON666
Ja die IP wurde von Logistep ermittelt.

Dazu auf jeden Fall schon mal das hier: *KLICK*

Auf jeden Fall tut sich da gerade was.
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#11 Mitglied ist offline   Nea1974 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 16:11

Danke für den Link.
Werde mir nun mal überlegen einen Rechtsanwalt einzuschalten.

#12 Mitglied ist offline   X2-3800 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 16:18

Beitrag anzeigenZitat (Nea1974: 09.02.2008, 14:18)

Hallo, Ich habe heute einen netten Brief von einer Anwaltskanzlei bekommen ( Schutt, Waetke ).
Darin werde Ich beschuldigt am 16.08.2006 ein Programm im Internet als Teilnehmer eines so genannten Peer to Peer Netzwerkes anderen zur Verfügung gestellt zu haben. Da das ganze ja jetzt schon fast 2 Jahre her ist frage Ich mich ob das überhaupt noch gültig ist.
Der Brief kam ja nichteinmal per Einschreiben, irgentwie kommt mir die Sache komisch vor.

Hat einer von euch mal ähnliches gehabt?

PS. Die wollen von mir 350 Euro haben und eine Unterlassungserklärung.


Ich habe vor nicht all zu langer Zeit eine Reportage gesehen, in der eine Staatsanwaltschaft massenhaft solche Klagschriften abgewehrt hat, mit der Begründung das sie die Ermittlungen zu fast 100% einstellen müssen weil sie nur bis zum Computer ermitteln können.
Wenn also in der ermittelten Wohnung niemand aufsteht und schreit "Hier, Ich wars!!!" können die nichts machen.
Es ging dabei allerdings um den Download von MP3 Dateien, ich weis leider nicht ob diese Dateien auch angeboten wurden.
Auf alle Fälle können die nachweisen das "Jemand" mit deinem Rechner im Internet war und jenes Program angeboten hat, aber wer saß am Rechner? ;)

Kleiner Tip http://www.frag-einen-anwalt.de/
Jeh schneller du eine Antwort willst desto mehr solltest du bieten! Ich habe mal einen Streit mit der Mobilkom gehabt und in der Folge mit dem Inkassobüro, ich habe meinen Fall geschildert und eine Kompetente Antwort bekommen. Das ganze habe ich an das Inkassobüro geschickt samt dem Text vom Anwalt mit Adresse und schon war Ruhe.

Dieser Beitrag wurde von X2-3800 bearbeitet: 09. Februar 2008 - 16:29


#13 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 16:49

Zitat

Wenn also in der ermittelten Wohnung niemand aufsteht und schreit "Hier, Ich wars!!!" können die nichts machen.
Das gilt meines Wissens nach aber lediglich für eventuelle strafrechtliche Konsequenzen, für den zivilen Weg sieht das - leider - wieder ganz anders aus.

#14 Mitglied ist offline   X2-3800 

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geschrieben 09. Februar 2008 - 16:57

Beitrag anzeigenZitat (ph030: 09.02.2008, 16:49)

Das gilt meines Wissens nach aber lediglich für eventuelle strafrechtliche Konsequenzen, für den zivilen Weg sieht das - leider - wieder ganz anders aus.


Hmmm naja ich hab bloß berichtet was ich mal gesehen hab, bin ja kein Anwalt.

Aber wenn es zur Anklage kommen soll, müssten die das bei der Staatsanwaltschaft einreichen und mit ein wenig Glück lehnen die das von vornherein ab.

Außerdem ist es schwierig zu beweisen das er eben jenes Program angeboten hat, da die Datenpakete ja wohl von verschiedenen Anbietern gleichzeitig kommen also im Prinzip alle gleichzeitig anbieter sind.

Für mich ist dieser Abmahnwahn gewerbsmäßiger Betrug, da die Anwälte im Prinzip nicht selber zu ermitteln haben und schon gar nicht ohne Auftrag.
Wenn ich was in der Politik zu sagen hätte, würde ich das Handeln dieser sogn. Abmahnanwälte unter Strafe stellen.

Die Beweissicherung sollte der Polizei und dem Staat unterliegen und nicht irgend einer zwielichtigen Gesellschaft.

#15 _m.i.s.t.e.r.x_

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geschrieben 10. Februar 2008 - 00:23

Hallo

hier noch was zu Thema Einschreiben .

Quelle Abnahmwahn

Die Abmahnung ist nicht per Einschreiben gekommen?
Der Abmahner ist nur verpflichtet nachzuweisen,
dass er die Abmahnung verschickt hat.
Es ist dabei völlig egal ob es ein frankierter Brief oder
ein Einschreibe-Brief ist.
Er ist nicht verpflichtet, Euch zu beweisen, dass Ihr ihn auch
bekommen habt. Denn wenn Ihr nicht postalisch erreichbar wärt,
würde Seitens der Post die Abmahnung ja wieder zurückgehen.
Also behaupten, "Ich habe sie nicht bekommen", schützt nicht.


Ich seh das etwas anders bei den Briefen die Post Täglich verliert ( eventuell nur wegen Unfälle )
Man Stelle sich nur vor Zug Unglück , Briefe Verbrennen oder werden vom Wind verweht , gleiches
gilt bei Post wenn Auto Unfall hatte , oder ähnlichen vorfällen die mal Passieren können .

Mal ganz davon abgesehen man Wohnt im großen Wohnhaus , Kinder Spielen , u.s.w es gibt
viele möglichkeiten das mal was Verloren geht auch wenn es sicher selten vor kommt .

Aber wer soll das Beweisen , im zweifel heißt es ja immer für den Angeklagten , man fragt sich
nur für was gibt es sicheres Einschreiben , wenn solche Ab mahner das nicht nutzen .

mfg mister x

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