WinFuture-Forum.de: Kameraüberwachung Im Büro - WinFuture-Forum.de

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Kameraüberwachung Im Büro Ohne das die Arbeitnehmer etwas davon wissen


#1 Mitglied ist offline   netexplode 

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  geschrieben 25. Januar 2008 - 19:04

Moin,

ich habe heute zu erfahren bekommen, dass in der Firma wo ich beschäftigt bin eine Kamera installiert ist.
Allerdings nicht ersichtlich.

Nur heute kam es zu einem kleinem Streitgespräch, so das ich mich anzog und das Büro verlassen wollte.
Die Sache wurde dann doch geklärt und ich bin geblieben.

Jedenfalls zitierte mich die "2te Chefin" zu sich und sprach mich drauf an und sagte, dass sie mit der Cam alles sieht.

Da war ich erstmal baff und wußte nicht, was ich sagen sollte.
Ist das nicht eine persönlichkeitsrechtsverletzung?!?!

Immerhin haben wir keine Werte im Büro, so das es nicht wegen Diebstahl o.Ä. überwacht wird.
Und ich bin mir sicher, dass meine Kollegen von dem Teil nix wissen!!!


Was kann man machen?!?!?!

Gruß,
Netex

Dieser Beitrag wurde von netexplode bearbeitet: 25. Januar 2008 - 19:06


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#2 Mitglied ist offline   Win-Fan 

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geschrieben 25. Januar 2008 - 19:09

Ich glaub die Rechtslage ist (im groben) so, das keine heimliche Überwachung der Mitarbeiter erfolgen darf. Es muss zumindest darauf hingewiesen werden.

Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 25. Januar 2008 - 19:10

Eingefügtes Bild

Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst eh nicht lebend raus.

#3 Mitglied ist offline   netexplode 

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geschrieben 25. Januar 2008 - 19:12

Der Meinung bin ich auch.

Deswegen bin ich ja am überlegen, ob ich meine Mitarbeiter davon berichten sollte, oder nicht.
Weil wenns sies doch wissen, werde ich nen Ruf weg haben.

Weiß also nicht wirklich, wat ich machen soll.

Gruß,
Netex

#4 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 25. Januar 2008 - 19:14

Meines Wissens nur erlaubt, wenn:

Zitat

Die Videoanlage wird nur zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten betrieben


Gibt da ein Urteil in einem ähnlichen Fall,
welches aber schon älter ist.....

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-b...pos=1&anz=4
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#5 Mitglied ist offline   timmy 

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geschrieben 25. Januar 2008 - 19:34

Sowas ist normalerweise nicht erlaubt.
Ich denke daran hat sich nichts geändert.

Was man mit diesem Wissen macht, kann ich dir nicht sagen.
Das musst du selber entscheiden.

#6 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 25. Januar 2008 - 20:29

ich würde zum betriebsrat gehen, und mit dem beraten.
if Ahnung = 'keine' then lies FAQs, Google & Suche im Forum,
if Antwort = 0 then poste Frage

#7 Mitglied ist offline   abferber 

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geschrieben 25. Januar 2008 - 20:40

unzulässig und verboten zur überwachung der Angestellten und davon muss man ausgehen, wenn darüber bei Arbeitsantritt nicht informiert wurde.

ich glaube die haben kein betriebsrat

Zitat

so das ich mich anzog und das Büro verlassen wollte


aber warum seid ihr nackt im büro? scherz.

#8 _Pro Gamer_

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geschrieben 25. Januar 2008 - 20:41

Da wo ich arbeite ist die ganze Firma Videoüberwacht, die Überwachungskameras sieht man nur in Ein & Ausgängen.
Fremden sind die Kameras im Gebäude unbekannt, aber Mitarbeiter wurden darüber informiert.

Soweit ich weiß muss man darauf hinweisen, wie auch in Bussen etc .. der Hinweis an der Tür.

MfG
Pro Gamer

#9 Mitglied ist offline   amalbhalbe 

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geschrieben 25. Januar 2008 - 20:41

also ich muss dir sagen bei uns sind auch cams montiert - teilweise offensichtlich teilweise net , offiziell hat nie wer bescheid geben, wir haben uns da eher nen Spaß draus gemacht wer die cams zuerst alle findet .. und mit der zeit kommen da so albernheiten wie "bild vor die cam" hängen raus :P


das ist übrigens kein Grund für eine Kündigung - denn, diese Überwachung ist nicht erlaubt. ( österr. rechtslage )
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#10 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 26. Januar 2008 - 03:06

Das ist eindeutig nicht erlaubt. Heimliche Beobachtungen sind allenfalls in begründeten Verdachtsfällen und nur mit Zustimmung des Betriebsrates zulässig. Wie das wo ist wo es keinen Betriebsrat gibt weiß ich nicht .. dass ist hier aber egal, da es dafür einen konkreten Anlass geben muss ... Und so wie du schribst ist es kein Anlass sondern erfolgt routinemäßig und dass ist in einem Büro definitiv verboten ...

#11 Mitglied ist offline   netexplode 

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geschrieben 26. Januar 2008 - 07:24

Moin,

gut, also werde ich meine Mitarbeiter mal drauf ansprechen.

Zitat

.. und mit der zeit kommen da so albernheiten wie "bild vor die cam" hängen raus


Da ich auch ein kleiner Scherzkeks bin, wirds wohl darauf hinauslaufen.
Bzw. wenn es eine IP Cam ist und diese im Netzwerk zu finden ist..........

Mal sehen irgendeinen Joke überlege ich mir noch, wenn das Teil da nicht rechtens ist.

Aber vielen Dank für eure Infos!!!!

Gruß,
Netex

#12 Mitglied ist offline   amalbhalbe 

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geschrieben 26. Januar 2008 - 08:35

joa oder was auch lustig kommt - ne webcam kaufen und direkt vor die linse stellen aber halt noch so das der beobachter ( in deinem fall chefin ) die andre cam gut erkennt , aber nix mehr anderes ;) ^^
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#13 Mitglied ist offline   Alex Michel 

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geschrieben 27. Januar 2008 - 00:35

Beitrag anzeigenZitat (netexplode: 25.01.2008, 19:04)

ich habe heute zu erfahren bekommen, dass in der Firma wo ich beschäftigt bin eine Kamera installiert ist.
Allerdings nicht ersichtlich.



Vielleicht hilft Dir das weiter:

Keine heimliche oder verdeckte Überwachung am Arbeitsplatz.
Die »Eingriffsintensität« bei der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume ist nach Vorstellung des Gesetzgebers sehr viel geringer als am Arbeitsplatz. Denn in der Öffentlichkeit, beispielsweise in einem Kaufhaus oder auf dem Bahnhofsvorplatz, sind die Menschen, die überwacht werden, der verantwortlichen Stelle« – also demjenigen, der sich die Überwachungsmonitore oder Aufzeichnungen anschaut – in der Regel unbekannt.
Bei der Videoüberwachung am »nicht öffentlich zugänglichen « Arbeitsplatz ist der Personenkreis hingegen nicht anonym, sondern überschaubar und sehr wohl bekannt; der Überwachungs- und Anpassungsdruck ist für die Beschäftigten daher sehr viel größer. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG wäre hier grundsätzlich mit einer Videoüberwachung nicht ohne zusätzliche »besondere Regelungen« vereinbar, denn die »Eingriffsintensität« in die freie Entfaltung der Persönlichkeit wäre unverhältnismäßig. Außerdem erfasst die Überwachung am Arbeitsplatz – anders als etwa in Bahnhöfen, Tankstellen oder Kaufhäusern – die Beschäftigten nicht nur kurzfristig und vorübergehend. Sie wiederholt sich vielmehr potenziell an jedem Arbeitstag und kann mehrere Stunden dauern. Der Arbeitnehmer kann den Besuch des überwachten Raums weder vermeiden noch sich der Überwachung durch Verlassen des Arbeitsplatzes entziehen.
Heute könnte das »Pfandflaschen«-Urteil von 2003 so nicht mehr gefällt werden, denn mit dem Einfügen des § 6 b ins BDSG legt der Gesetzgeber unmissverständlich fest, dass die Video- und Kameraüberwachung »durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen« ist. Eine heimliche oder verdeckte Videoüberwachung ist seitdem grundsätzlich nicht mehr möglich. Heimliche Video Überwachung am Arbeitsplatz ist also grundsätzlich verboten.

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#14 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 27. Januar 2008 - 00:40

Du hast Recht. Aber kein Ding ohne Ausnahme ... Besteht aber z.B. bei einem Kassierer der begründete Verdacht auf Veruntreung, darf mit Zustimmung des Betriebsraten und soweit keiner Existiert wohl auch ohne Zustimmung heimlich gefilmt werden. Aber ein vergleichbarer Sachverhalt trifft hier eh nicht zu ...

#15 Mitglied ist offline   Alex Michel 

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geschrieben 27. Januar 2008 - 00:43

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 27.01.2008, 00:40)

Aber ein vergleichbarer Sachverhalt trifft hier eh nicht zu ...


So iss datt!
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