ich wusste nicht genau,wo ich mein problem hineinschreiben sollte,deswegen einfach mal hier.denke das trifft es am ehesten.
zu meinem problem:
zurzeit haben wir Call and Surf Comfort mit T-DSL 1000 für Call and Surf(abgeschlossen am 06.06).
nun möchten wir allerdings vorzeitig aus dem laufenden vertrag raus(der anschluss läuft auf meine eltern).
aus den agb´s werd ich iwie nicht schlau,ob der vertrag jederzeit kündbar ist.vielleicht versteht jmd so ne paragraphensprache besser als ich und kann mir sagen ob ich den (jederzeit)kündigen kann oder nicht.
danke im voraus!
mfg arno
auszug aus den agbs
Zitat
14.1 Die Mindestvertragslaufzeit für die Standardleistung von Call & Surf beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfä-higen Bereitstellung. Das Vertragsverhältnis ist für beide Ver-tragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ab-lauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der Deutschen Telekom oder dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
14.2 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen sind für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die Kündigung muss der Deutschen Telekom oder dem Kunden mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werk-tag.
Kündigt der Kunde ein Vertragsverhältnis über zusätzliche Leis-tungen vor Ablauf von einem Monat nach der betriebsfähigen Bereitstellung, so hat er einen monatlichen Preis zu zahlen.
Mit Kündigung des Vertrages über die Standardleistung enden auch Vertragsverhältnisse über Zusätzliche Leistungen.
14.3 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt un-berührt. Ein wichtiger Grund ist für die Deutsche Telekom insbe-sondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.