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Nachrichten zum Thema: Internet
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Youtube-videos Mit Anderen Personen Illegal?


#1 Mitglied ist offline   XDestroy 

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geschrieben 27. November 2007 - 22:08

Servus!

Ich habe mal eine Frage zu youtube! ich stelle recht häufig videos rein. manchmal von leuten aus der sbahn die irgendwas peinliches machen oder auch von kumpels und so weiter...

nun meine frage: darf ich das überhaupt? brauch ich deren zustimmung, oder darf ich die auf jeden fall rein stellen, so lange die nicht ausdrücklich erwähnen, dass sie das nicht möchten? wie ist da die rechtslage?

wenn das nicht erlaubt ist, dann wären ja haufenweise videos in youtube illegal...

kennt sich jemand damit aus?

danke!!

gruß
xdestroy
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#2 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 27. November 2007 - 22:14

Wenn du Personen direkt zeigst, müssen die auch einverstanden sein. Bei größeren Gruppen, wo es nicht auf die einzelne Person ankommt, wie zum Beispiel bei einem Schwenk über die Tribüne im Stadion muß man nicht jeden Einzelnen fragen aber wie gesagt, beim direkten Filmen von Personen ja. Es gibt schließlich das Recht am eigenen Bild, was nur bei Personen aus dem öffentlichen Leben etwas lockerer ist. Und ja, haufenweise Videos bei Youtube sind nicht legal. So ziemlich alle TV-Mitschnitte zum Beispiel, denn die nötigen Verwertungsrechte hat kein normaler Zuschauer.

Bevor einer fragt: Für den Zuschauer ist es natürlich legal, sich die Videos anzugucken. Oft ist es zwar offensichtlich aber der Zuschauer könnte ja davon ausgehen, dass TV-Mitschnitte von Sendern zu Werbung veröffentlich werden, schließlich erklärt der "Hochlader" ja, dass er die nötigen Rechte hat. Wenn dieser schwindelt, kann ja der Zugucker nix dafür. Ebenso kann der Zuschauer ja auch nicht wissen, ob von gefilmten Personen die Einverständniserklärung vorliegt.

Dieser Beitrag wurde von Gitarremann bearbeitet: 27. November 2007 - 22:19

Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
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#3 Mitglied ist offline   nihilist 

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geschrieben 27. November 2007 - 22:17

Hallo,
im nachfolgenden Wiki solltest Du die Antwort finden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_P...nlichkeitsrecht
"Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."

"Es gab nie einen guten Krieg oder einen schlechten Frieden."

"Keine noch so große Macht kann Menschen zwingen, ihre Meinung zu ändern."

Benjamin Franklin
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#4 Mitglied ist offline   renegade2k 

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  • Wohnort:Nähe D'dorf

geschrieben 27. November 2007 - 22:18

ebenso die musikvideos die man da haufenweise findet.
also wenn du jemand als tatsächlich einzelne person zeigst musst du die ausdrückliche erlaubnis haben bzw. wenn man es streng sieht muss die person das video selbst online stellen.
da aber youtube nach dem motto funktioniert "was er nicht weiss, macht ihn nicht heiss" kann man da sogut wie alles machen, leider!
- Vista x64 Multilanguage Update Pack : ist oben ;) -
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#5 Mitglied ist offline   Computer 

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  • Beigetreten: 27. Januar 07
  • Reputation: 58
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 27. November 2007 - 22:59

Die Antwort kannst du dir eigentlich selber geben ... Was du nicht willst, dass es dir geschieht, tue es anderen auch nicht an. Ja du verletzt ohne Erlaubnis Persönlichkeitsrechte, wenn du ganz gezielt drauf hälst, wenn jemandem was peinliches geschieht. Ich gehe mal davon aus, dass dir wie jedem Menschen auch mal was zumindest unangenehmes widerfährt. Möchtest du es dann im Netz wiederfinden ... Anstand und Moral gebieten es eigentlich von selber, sowas nicht zu veröffentlichen ... ohne Erlaubnis desjenigem dem es passierte. Ich weiß ich bin altmodisch und antiquiert.

Rechtlich ist es so, dass derjenige der Personen nicht zufällig sondern absichtlich filmt und das ins Netz stellt, von dem Betroffenen mit Schadensersatzforderungen wie eine Zitrone ausgequetscht werden kannt und ich füge hinzu es ist gut so, wenn derjenige es ohne Einwilligung tut.

Bitte beachte, dass ich den letzten Absatz ganz bewußt unpersönlich formuliert habe, da es nicht meine Absicht ist, dir durch schlechte Wünsche zu nahe getreten. Immerhin stellst du ja im Gegensatz zu manch anderem dir die Frage, ob es zulässig ist.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 27. November 2007 - 23:29

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