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Alle Informationen in unserem Special: Windows Vista.
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Lizenz Für Laptop Und Desktop?


#1 Mitglied ist offline   ombrello 

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geschrieben 02. Oktober 2007 - 17:01

Hallo zusammen,

kennt sich jemand genauer mit der Vista-Linzenz aus? Ich habe mir nämlich vor kurzem 'nen Laptop mit Vista (vorinstalliert) gekauft. Auf meinem Desktop habe ich aber noch XP! Kann mir jemand beantworten, ob die Laptop-Lizenz gleichzeitig auch für mein Desktop gültig ist? Dann müsste ich nämlich kein weiteres Vista kaufen!

Falls dies tatsächlich der Fall sein sollte, ist es möglich bei Microsoft eine zusätzliche Vista-DVD zu bestellen, da das Programm auf dem Laptop ja nur vorinstalliert ist.

Vielen Dank!
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#2 Mitglied ist offline   I3lack0ut 

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geschrieben 02. Oktober 2007 - 17:02

Nein du darfst Vista nicht auch noch auf deinem Desktop PC installieren!

Zitat

Falls dies tatsächlich der Fall sein sollte, ist es möglich bei Microsoft eine zusätzliche Vista-DVD zu bestellen, da das Programm auf dem Laptop ja nur vorinstalliert ist.


Kannst es ja mal versuchen :rofl: Ich habe aber noch nie von sowas gehört, dass MS das macht.
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#3 Mitglied ist offline   Spiderman 

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geschrieben 02. Oktober 2007 - 17:26

Beitrag anzeigenZitat (ombrello: 02.10.2007, 18:01)

Falls dies tatsächlich der Fall sein sollte, ist es möglich bei Microsoft eine zusätzliche Vista-DVD zu bestellen, da das Programm auf dem Laptop ja nur vorinstalliert ist.

Wie ?, da muss doch eine DVD dabei sein, zumindest als Recovery DVD.

Dein Ansprechpartner ist der Einzelhändler, denn mit dem hast du einen Vertrag.

Es gibt die tollsten Dinge, da hat z.B. einer eine Update Version als Vollversion verkauft, mit Recht laut Gerichtsurteil, da zwischen den beiden Versionen kein Unterschied in den Dateien war.

Ein Franzose hat das Geld für vorinstallierte Software erstattet bekommen : http://www.winfuture...news,34608.html

so etwas ist auch hier in Deutschland möglich.

Es gibt in Deutschland keine Bindung von Software an Hardware.

Du hast daher das Recht, Software auf beliebigen Rechnern zu nutzen, allerdings nur 1x pro Lizenz zur gleichen Zeit.

Zitat

Was den Weiterverkauf betrifft, enthält § 69 c Urheberrechtsgesetz eine klare Regelung. Hiernach reduziert sich das Einwirkungsrecht des Software-Herstellers auf das erstmalige Inverkehrbringen seines Produkts. Im Klartext bedeutet dies, daß ein Softwarehersteller durch einseitige Erklärung zwar u.U. Ihrem Händler das Unbundling verbieten kann - selbst dies ist umstritten - nicht aber Ihnen.

Gleiches gilt erst recht im Hinblick auf die Weiterbenutzung der Software auf einem neuen Rechner. Durch den Erwerb des Gesamtpakets aus PC und Software sind Sie Eigentümer der entsprechenden CD-ROM oder Diskette geworden - die anders-lautende Formulierung, beispielsweise in den Microsoft Lizenzverträgen, wonach Sie lediglich eine Lizenz, nicht aber Eigentum erlangt haben, ist mit dem deutschen Recht unvereinbar. Diese Eigentümerstellung gibt Ihnen das Recht zur dauerhaften Nutzung der Software, was auch die Freiheit zum Hardware-Wechsel beinhaltet.


Quelle: http://www.afs-recht...de/artikel5.htm

Selbst der Abschluß des Lizenzvertrages und Teile des Inhaltes, ist hier in Deutschland nach Auffassung vieler Rechtsanwälte nicht gültig.

Also, solange du eine Software nur 1x pro Lizenz zur gleichen Zeit nutzt, kann dir niemand etwas, dafür hast du ja bezahlt.

Gruß
Spiderman

Dieser Beitrag wurde von Spiderman bearbeitet: 02. Oktober 2007 - 18:28

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#4 Mitglied ist offline   ombrello 

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geschrieben 02. Oktober 2007 - 21:08

Vielen Dank für eure Antworten! Damit hat sich die "Rechtslage" für mich geklärt, allerdings habe ich inzwischen eine andere Frage bezüglich meines Desktops und Vista.

Ich werde einfach mal hier anfangen bevor ich wieder 'nen neuen Thread aufmachen muss:
Habe vor mir Vista PREMIUM 64Bit anzuschaffen, nun habe ich aber als Motherboard ASRock 775Dual-880Pro. Hier nähere Spezifikation:

http://www.asrock.co...=775Dual-880Pro

Mein Problem/ Frage: Läuft das Board auch unter Vista, auch als 64Bit Version einwandfrei oder muss ich mir ein neues anschaffen?
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