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Nachrichten zum Thema: Internet
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Genealogie.de Kann wer helfen =) ?


#1 Mitglied ist offline   Maxxboyy 

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  geschrieben 03. Mai 2007 - 13:31

Hallo allerseits habe da folgendes Problem meine Schwester (13 Jahre alt ) hatte vor nicht zu langer zeit ein e-mail schreiben der seite Genealogie.de bekommen sie sagte aber sie sei 100 % sicher das sie sich dort nie angemeldet hatte.

Da ich schon öfters von der seite gehört hatte und weis das sie zu den verarscher seiten gehört sagte ich ihr sie solle das nicht beachten.

nun kamm ein schreiben per post sie fordern ganze 65 eu für nichts
nun bin ich ratloss
kann mir wer weiter helfen und sagen wie ich reagieren soll
oder was ich dagegen machen soll

ich danke euch im voraus °!

Dieser Beitrag wurde von Maxxboyy bearbeitet: 03. Mai 2007 - 13:31

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#2 _Publisher_

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geschrieben 03. Mai 2007 - 13:43

rechtlich gesehen ist die seite im vorteil. es steht unten das bei nutzung des service der besagte preis fällig ist. wer so blöde ist seine anschrift anzugeben ist selber schuld, sorry.

Zitat

Nur richtig angegebene Daten nehmen an unserem Gewinnspiel teil.
Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: identifizierbar. Durch Betätigung des Button "Names- und Ahnenforschung starten" beauftrage ich Genealogie.de, mich für den Zugang zur Genealogie.de - Datenbank freizuschalten. Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 60 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.

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#3 Mitglied ist offline   Maxxboyy 

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geschrieben 03. Mai 2007 - 13:51

ja da hast du recht nur hatte die seite dies erst eingeblendet als sie schwirigkeiten hatte und damals war es noch nicht so


ich hab da noch ne frage wie lange speichert ein provider die daten ?

ich war jetzt inerhalb eines jahres bei 3 anbietern Telekom 1&1 und alice ?
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#4 Mitglied ist offline   Sohoko 

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geschrieben 03. Mai 2007 - 14:06

Tja, 13 Jahre alt, also ist jede Diskusion irrelevant da sie noch nicht Geschäftsfähig ist und für so etwas eine Einverständniserklärung ihrer Eltern braucht. Die können dann sagen das sie diese nicht gaben also ist die Seite rechtlich in einer miesen position bis aussichtslos.

Dieser Beitrag wurde von Sohoko bearbeitet: 03. Mai 2007 - 14:09

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#5 _Publisher_

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geschrieben 03. Mai 2007 - 14:14

eltern haften für ihre kinder... in sofern ist es scheiss egal wie alt... un mit 13 kann man schon lesen
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#6 Mitglied ist offline   mike1986 

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geschrieben 03. Mai 2007 - 14:16

Ich bin 20 Jahre alt und hab den gleichen Fehler gemacht. Da nicht eindeutig auf die Kosten hingewiesen wird braucht man rechtlich gesehen nichts bezahlen. Einfach ignorieren ... nach der 2. Mahnung ist nix mehr gekommen weil diese Firma in Deutschland gar nicht exisitert.

Hier gibts auch ein passender Bericht dazu:

http://youtube.com/watch?v=5d0rN6l6HFQ


Also macht Euch keine Sorgen ,ihr müsst nix zahlen. :blink:
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#7 Mitglied ist offline   Sohoko 

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geschrieben 03. Mai 2007 - 14:20

junge geh mal zum Verbraucherschutz und infomier dich. Ansonsten schau mal im Akte 07 Archiv es gibt sogar noch einige Seiten mehr wo du dich informieren kannst. Das mit Eltern haften für ihre Kinder zählt eigendlich nur bei Sachbeschädigungen. Hab sowas schon selbst in der Familie gehabt.

Edit: meinte natürlich den Publisher. Aber schön das Mike das so schön belegen kann :blink:

Dieser Beitrag wurde von Sohoko bearbeitet: 03. Mai 2007 - 14:22

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#8 _Publisher_

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geschrieben 03. Mai 2007 - 14:29

also zun ächst heisse ich nicht "junge"... des weiterne änder alles nichts daran das man von einem 13 jährigem kind erwarten kann mal nen bisschen nachzudenken und zu lesen anstadt dumm zu klicken und schon gar nicht seine anschrift irgendwo anzugeben. das kind hätte bei mir für lange zeit internet gehabt!
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#9 Mitglied ist offline   Sohoko 

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geschrieben 03. Mai 2007 - 14:35

Okay, sorry wenn "junge" von dir als Abwertend verstanden wurde, so bös war das nicht gemeint.
Zu dem was du jetzt in deinen letzten Post schriebst kann ich nichts entgegensetzen weil du da recht hast. Ich gucke mir auch erst alles genau an bevor ich meine Adresse oder mein Realname irgendwo im Netz angebe.
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#10 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 03. Mai 2007 - 14:44

@ Puplisher:

am besten führen wir die Volljährigkeit in Deutschland
ab vollendetem 10. Lebensjahr ein.
Weil da konnten wir ja auch schon denken und lesen....

Der Gesetzgeber hat schon nachgedacht als er die volle Geschäftsfähigkeit
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr festlegte.

Hast du als Kind denn nie etwas falsch gemacht?
Ich schon,
habe auch kein Problem damitdes zuzugeben.

Ist ja richtig das das Mädel für ihr unüberlegtes Handeln
nicht noch gelobt werden soll.
Aber erstens ist sie lt. Gesetz nicht zahlungspflichtig,
und des weiteren denke ich das eine " Strafe " von paar Tagen Internettverbot pädagogisch
mehr bringt als wenn ihre Eltern des Geld einer Betrügerbande in den Rachen werfen würden.

Also, nicht zahlen und dem Verein mitteilen wer sich da angemeldet hatt. ALTER angeben....

Gruß
SAW
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.
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#11 Mitglied ist offline   Patti741852963 

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  geschrieben 03. Mai 2007 - 20:14

Beitrag anzeigenZitat (saw: 03.05.2007, 15:44)

@ Puplisher:

am besten führen wir die Volljährigkeit in Deutschland
ab vollendetem 10. Lebensjahr ein.
Weil da konnten wir ja auch schon denken und lesen....


Das find ich gut, ab zehn auto fahren :huh:

ne jetz mal im ernst das sind abzocker seiten wenn ihr nicht glaubt geht zum verbraucherschutz in den wenigsten fällen wird man angezeigt und wenn doch einfach mit einem vorgefertigten schreiben vom verbraucheramt beantworten

p.s. so ein fall ist erst einmal vor gericht gekommen und der veraschte hatt gewonnen.
ach und nochwas ich bin auch schon auf sone bauernfängerseite reingefallenn hab einfach auf keine e-mail geantwort und jetz kommt von den nix mehr nach der 4. mahnung (bisher zumindest)
ich bin auf die seite www.lebensprognose.com reingefallen ;) die kommen meist auch nich aus deutschland meine freunde :) kamen aus der schweiz

Dieser Beitrag wurde von Patti741852963 bearbeitet: 03. Mai 2007 - 20:23

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#12 Mitglied ist offline   peeck 

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geschrieben 14. Mai 2007 - 19:58

Hallo,
das hier mal zur Geschäftsfähigkeit:

Beschränkte Geschäftsfähigkeit [Bearbeiten]Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (BGB § 106). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d.h. genehmigen.

Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. So sind z.B. Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind, wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam. Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind ("Taschengeldparagraph").

Einseitige Willenserklärungen (zum Beispiel eine Kündigung), die ohne vorherige Zustimmung (= Einwilligung) des gesetzlichen Vertreters erklärt werden, sind immer unwirksam und können auch nicht durch Genehmigung wirksam werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung nur rechtliche Vorteile bringt, wie zum Beispiel die Mahnung, die als geschäftsähnliche Handlung den gleichen Regeln unterliegt. Eine weitere Ausnahme stellt die Teilgeschäftsfähigkeit dar.

Die Regeln über die beschränkte Geschäftsfähigkeit gelten auch für Volljährige unter Betreuung, soweit ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) angeordnet wurde.


Ansonsten, wie schon empfohlen, Verbraucherschutz - die kennen die Typen.

GP
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