Zitat (Holger_N: 16. März 2019 - 12:01)
In dem Gerichtsdingens steht drin:
»…dass der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist und der Weiterverkauf nicht durch Lizenzvereinbarungen ausgeschlossen werden kann.« und solche Klauseln deswegen in der EU keine Gültigkeit haben.
»…dass der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist und der Weiterverkauf nicht durch Lizenzvereinbarungen ausgeschlossen werden kann.« und solche Klauseln deswegen in der EU keine Gültigkeit haben.
In dem Fall für die Microsoft-Produkte (Office 365 ausgenommen) bekommen bestimmte Studiengänge die Lizenzen/Abos gratis. D. h. ganz vereinfacht Visual Studio und Co für die Informatiker und "nur" Windows für BWLer.
Das unterliegt, soweit ich das von meinem Rechenzentrum erklärt bekommen habe, NICHT dem EU-Urteil. Eine Begründung mit dem "Warum das so ist?" habe ich mit dem Hinweis auf diesen Text erhalten:
Zitat
Durch Ihr Abonnement erhalten Sie Zugang zu gewissen Abonnementvorteilen, deren Zweck es ausdrücklich ist, Ihre Ausbildung oder Lehrtätigkeit, nicht-kommerzielle Forschung, oder ihre Bemühungen zu unterstützen, Softwareprogramme für die obigen Zwecke zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen. Abonnementvorteile sind Ihre persönliche Angelegenheit und dürfen nicht übertragen, verkauft, geteilt, unterlizenziert, zugeteilt oder verliehen werden. Ihr Zugang zu und Ihre Verwendung der Abonnementvorteile unterliegen den Bedingungen dieses Vertrages und jeglichen separaten Bedingungen, die für den besonderen Vorteil spezifisch sind. Sie müssen ein aktuelles, aktives Abonnement haben, um auf die meisten Abonnementvorteile zugreifen zu können.
Da könnte das Stichwort "Abonnment" das Urteil umgehen. Sicher bin ich mir aber nicht!
Das steht bei der für Studenten kostenlosen Win10 Education:
Zitat
Windows 10 Education: Lizenzbestimmungen
Die Lizenzbestimmungen sehen vor, dass Sie nur einmal einen Aktivierungsschlüssel für Windows 10 Education erhalten, der Bezug weiterer Aktivierungsschlüssel ist auch im Verlustfall leider nicht gestattet. Dieser Schlüssel darf nur von Ihnen persönlich benutzt werden. Die Weitergabe und jegliche Art von Verkauf/Vermietung/Verleihung des Aktivierungsschlüssels ist verboten.
Die Lizenzbestimmungen sehen vor, dass Sie nur einmal einen Aktivierungsschlüssel für Windows 10 Education erhalten, der Bezug weiterer Aktivierungsschlüssel ist auch im Verlustfall leider nicht gestattet. Dieser Schlüssel darf nur von Ihnen persönlich benutzt werden. Die Weitergabe und jegliche Art von Verkauf/Vermietung/Verleihung des Aktivierungsschlüssels ist verboten.
Dazu kann ich leider keinen Link schicken, da ich dafür meine Zugangskennung eingeben müsste xD
Das wäre jetzt sehr gut zu wissen, ob die Gratislizenzen wirklich gem. dem EU-Urteil verkauft werden dürften oder ob die gesondert behandelt werden, da sie Bildungseinrichtungen zugeordnet sind...