WinFuture-Forum.de: Ärger mit 1&1 - WinFuture-Forum.de

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Ärger mit 1&1

#16 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 24. August 2018 - 10:56

Ja, Herr Meier, wir haben Ihr schreiben per Einschreiben mit Rückschein erhalten und das leckere Pfannkuchenrezept, daß sie uns geschickt haben auch sofort nachgekocht.

Kündigung? Nein, da war keine Kündigung drin.
»Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren.« ~Ayn Rand
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#17 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 24. August 2018 - 13:37

Achso, du spielst auf den Inhalt an. Ein Einschrieben ist der Nachweis dem Empfanges. Beim Fax hast du dein Faxprotokoll. Welchen Nachweis hast du denn beim Fax welcher Inhalt vorhanden war?

Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 24. August 2018 - 13:38

AMD Ryzen 9 5950X, Asus ROG Strix X570-F Gaming, 32GB Corsair DDR4-3200, Asus Geforce GTX 3060 12GB, Creative Sound Blaster AE-7, 240GB SSD, 500GB SSD, 3x 1TB SSD, Win11 Home, 4x Acer G246HL Bbid, Logitech MX518 Gaming Mouse, Logitech G440 Mousepad, Logitech K120 Keyboard, Razer Tiamat 7.1 V2 Headset, Creative Inspire 5.1 5300 Soundsystem
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#18 _Osmodia_

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geschrieben 24. August 2018 - 14:21

Nennt sich qualifizierter Sendebericht, da ist eine verkleinerte Version der gesendeten Seite nochmal mit drauf.
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#19 Mitglied ist offline   Emily33 

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geschrieben 24. August 2018 - 14:36

Einschreiben sind rechtlich wertlos, siehe hier z.B.

https://www.rechthab...htlich-wertlos/

Man hat zwar beim Einschreiben mit Rückschein die Bestätigung, dass etwas beim Empfänger angekommen ist, aber nicht was das war, ein leerer Umschlag, ein Werbezettel vom Pizza Lieferdienst etc.

Ebenso hat auch das Einwurfeinschreiben keinen rechtlichen Wert, der Postbote kann das ja versehentlich in irgend einen anderen Briefkasten geworfen haben und der Eigentümer ddesselben wirft das Zeugs dann ins Altpapier.

Das einizg sichere Mittel um einen Zugang zweifelsfrei zu bestätigen ist der dokumentierte Einwurf durch den Gerichtsvollzieher (nennt sich förmliche Zustellung)

Dieser Beitrag wurde von Emily33 bearbeitet: 24. August 2018 - 14:40

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#20 Mitglied ist offline   diemaus 

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geschrieben 24. August 2018 - 14:38

 Zitat (Emily33: 24. August 2018 - 14:36)

Einschreiben sind rechtlich wertlos, siehe hier z.B.

https://www.rechthab...htlich-wertlos/

Man hat zwar die Bestätigung, dass etwas beim Empfänger angekommen ist, aber nicht was das war, ein leerer Umschlag, ein Werbezettel vom Pizza Lieferdienst etc.

Das einizg sichere Mittel um einen Zugang zweifelsfrei zu bestätigen ist der dokumentierte Einwurf durch den Gerichtsvollzieher (förmliche Zustellung)


Ja und einen leeren Umschlag kannst du auch per Einschreiben schicken ist das gleiche , nur dass das Einschreiben ne menge Geld kostet , wenn der Empfänger das behauptet er hätte eine Leere Seite bekommen ist es vor Gericht wenig Glaubwürdig ,was hätte der Absender hier für einen Vorteil wenn er eine Leere Seite schicken würde wenn er nur was Reklamieren will und vom seinem Recht Gebrauch macht ,deswegen sag ich ja 2 x schicken am besten 1 x per Email und 1 x per Fax dann kann sich 1&1 auch nicht raus reden haben wir nicht bekommen.
man kann sich ja noch einen Zeugen zu holen der Bestätigt beim Fax dann ist man auf der ganz sicheren Seite .

Außerdem muss 1&1 den Vertrag Beweisen können z.b. mit Band Mitschnitt ,das machen ja viele und man kann selber dann auch mitschneiden das Gespräch .

Dieser Beitrag wurde von diemaus bearbeitet: 24. August 2018 - 14:50

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#21 Mitglied ist offline   diemaus 

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geschrieben 24. August 2018 - 14:52

 Zitat (Gispelmob: 24. August 2018 - 13:37)

Achso, du spielst auf den Inhalt an. Ein Einschrieben ist der Nachweis dem Empfanges. Beim Fax hast du dein Faxprotokoll. Welchen Nachweis hast du denn beim Fax welcher Inhalt vorhanden war?


Beim Fax haste auch noch zusätzlich den Verbindungsnachweis vom Festnetz , wo Uhrzeit , Dauer und Empfänger Nummer noch mal gespeichert ist zusätzlich .

Das Beste ist natürlich wenn man den Ärger irgendwie mit der Hotline regeln kann (wenn die z.b. sagen ok ändern wir und für den Ärger eine Gutschrift würde es für mich keinen Grund mehr gegeben vom Vertrag zurückzutreten )
Wenn die sich aber Stur stellen wie hier?
würde ich zurücktreten mir einen anderen Provider suchen,
denke auch das ein Telefon Anruf reicht noch mal Schriftlich mit kurzer Frist innerhalb von 24 Stunden ,
wenn dann nicht kommt überlegen zurückzutreten wehn anderes suchen ,
so würde ich das machen .

Dieser Beitrag wurde von diemaus bearbeitet: 24. August 2018 - 15:03

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#22 Mitglied ist offline   Emily33 

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geschrieben 24. August 2018 - 14:55

Es geht ja in dem Fall darum, wenn 1&1 oder sonstwer behauptet, einen leeren Umschlag und keinerlei Schreiben erhalten zu haben, liegt die Beweispflicht beim Absender...

Kann ja auch Leute geben die kleben den Umschlag zu, schicken den ab und vergessen den Brief vorher rein zu tun hrhrr
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#23 _Osmodia_

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geschrieben 24. August 2018 - 15:10

 Zitat (diemaus: 24. August 2018 - 14:38)

Außerdem muss 1&1 den Vertrag Beweisen können z.b. mit Band Mitschnitt ,das machen ja viele und man kann selber dann auch mitschneiden das Gespräch.

Das Mitschneiden von Telefonaten ohne Erlaubnis ist verboten, nur so am Rande. Dass das "viele" machen, spielt dabei keine Rolle.

Letztendlich muss hier einfach nur Widerspruch eingelegt werden. Vertragsabschluss per Telefon ist schon lange nicht mehr rechtlich gültig. Der Anbieter müsste nach dem Telefonat einen schriftlichen Vertrag schicken. Erst, wenn der unterschrieben zurück geht, liegt ein Vertrag vor. Bei Vertragsänderungen ist das zum Teil noch anders, tut aber nichts zur Sache, da man trotzdem Widerspruchsrecht hat.

Dieser Beitrag wurde von Osmodia bearbeitet: 24. August 2018 - 15:11

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#24 Mitglied ist offline   diemaus 

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geschrieben 24. August 2018 - 15:48

 Zitat (Osmodia: 24. August 2018 - 15:10)

Das Mitschneiden von Telefonaten ohne Erlaubnis ist verboten, nur so am Rande. Dass das "viele" machen, spielt dabei keine Rolle.



Das ist nicht Verboten und du musst nicht noch mal Extra darauf hinweisen ,wenn dein Anruf beim Provider mitgeschnitten wird "stimmen sie zu kommt ja immer , Taste 1 Ja Taste 2 Nein,bei 1 wird das Gespräch vom Provider aufgezeichnet das gleiche Recht hast du auch und du musst darüber nicht extra informieren weil der Call Center Mitarbeiter darüber schon informiert ist dass das Gespräch
aufgezeichnet wird , du hast das gleiche Recht ,es spielt hier keine Rolle wer aufzeichnet du oder der Provider ,Du hast Zustimmung gegeben jeder darf aufzeichnen auch du selber ohne das du noch mal Extra darauf hinweisen musst .
Genau so gut kannst du auch die Freisprecheinrichtung am Telefon anschalten und eine Person deines Vertrauens mit hören lassen das ist nicht verboten .

Dieser Beitrag wurde von diemaus bearbeitet: 24. August 2018 - 15:54

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#25 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 24. August 2018 - 19:00

 Zitat (diemaus: 24. August 2018 - 15:48)

du musst darüber nicht extra informieren weil der Call Center Mitarbeiter darüber schon informiert ist dass das Gespräch aufgezeichnet wird

Du gibts dem Provider dein Einverständnis, dass das Gespräch durch ihn aufgezeichnet werden darf. Er gibt dir kein Einverständnis, dass du das Gespräch auch aufzeichnen darfst.

 Zitat (diemaus: 24. August 2018 - 15:48)

Genau so gut kannst du auch die Freisprecheinrichtung am Telefon anschalten und eine Person deines Vertrauens mit hören lassen das ist nicht verboten.

Post- bzw. Fernmeldegeheimnis? Verletzung der Selbstbestimmungsrechte des Anrufers? Was willst du dann mit dem Zeugen der eigentlich nicht mithören dürfte?

Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 24. August 2018 - 19:04

AMD Ryzen 9 5950X, Asus ROG Strix X570-F Gaming, 32GB Corsair DDR4-3200, Asus Geforce GTX 3060 12GB, Creative Sound Blaster AE-7, 240GB SSD, 500GB SSD, 3x 1TB SSD, Win11 Home, 4x Acer G246HL Bbid, Logitech MX518 Gaming Mouse, Logitech G440 Mousepad, Logitech K120 Keyboard, Razer Tiamat 7.1 V2 Headset, Creative Inspire 5.1 5300 Soundsystem
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#26 Mitglied ist offline   diemaus 

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geschrieben 24. August 2018 - 20:17

Ziemlicher Blödsinn was du schreibst , ich telefoniere seit 10 Jahren nur mit Freisprech- Einrichtung grade beim Handy um das nicht zu nah am Kopf zu haben ,beim Auto ist es sogar Pflicht Handy nur mit Freisprech- Einrichtung , du kennst offenbar die Neue StVO nicht .

dann musst du auch deinen Nachbarn aus der Nachbar Wohnung entfernen wenn du telefonierst,er könnte ja mit dem Ohr an der wand lauschen ,mein Nachbar hat z.b. sein Telefon auf der Fensterbank und weil er schlecht hört Freisprech- auf volle pulle , wenn ich auf dem Balkon steht bekomme ich das gesamte Telefon Gespräch mit ,noch Fragen ?

Dieser Beitrag wurde von diemaus bearbeitet: 24. August 2018 - 20:20

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#27 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 24. August 2018 - 22:13

 Zitat (diemaus: 24. August 2018 - 20:17)

ich telefoniere seit 10 Jahren nur mit Freisprech- Einrichtung grade beim Handy um das nicht zu nah am Kopf zu haben ,beim Auto ist es sogar Pflicht Handy nur mit Freisprech- Einrichtung

Welchen Bezug hat das zu unberechtigten Aufnahmen?

 Zitat (diemaus: 24. August 2018 - 20:17)

du kennst offenbar die Neue StVO nicht.

Geht es um die StVO? Nein.

 Zitat (diemaus: 24. August 2018 - 20:17)

mein Nachbar hat z.b. sein Telefon auf der Fensterbank und weil er schlecht hört Freisprech- auf volle pulle , wenn ich auf dem Balkon steht bekomme ich das gesamte Telefon Gespräch mit

Es geht um die Einhaltung von Recht und die (absichtliche) Verletzung von Rechten und nicht darum, dass jemand durch Zufall ein Gespräch mitbekommt.

 Zitat (diemaus: 24. August 2018 - 20:17)

,noch Fragen ?

Ja. Warum fantasierst du immer so? Du nimmst etwas aus deinem Umfeld und weil das dort so gemacht wird, muss das so richtig sein.

Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 24. August 2018 - 22:18

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#28 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 24. August 2018 - 22:20

https://www.internet...telefonaten.htm
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#29 Mitglied ist offline   diemaus 

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geschrieben 25. August 2018 - 01:21

 Zitat (Gispelmob: 24. August 2018 - 22:13)

Welchen Bezug hat das zu unberechtigten Aufnahmen?



Du rufst keine Privart Person an sondern ein Call Center ,
es gibt um Beweis Sicherung eines Vertrages und nicht um persönliche und rein Private Intime Telefon Inhalte das ist was völlig anderes wo soll da die Verletzung sein ?


Dieser Beitrag wurde von diemaus bearbeitet: 25. August 2018 - 01:48

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#30 Mitglied ist offline   Candlebox 

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geschrieben 25. August 2018 - 01:41

Mein Gott, bist du beschränkt? Irgendetwas stimmt mit dir nicht!

Mithören ist nicht aufzeichnen. In Deinen Unterschichten-TV Sendungen, die Du aufzeichnest, und die wahrscheinlich Deine Intelligenz geprägt haben, gibt es keine oder nur unkenntliche gemachte Tonmitschnitte die veröffentlicht werden dürfen, und meistens heißt es da, "Aus Gedächtnisprotokoll nachgesprochen"

Was Du aber sowieso nicht kapierst, denn, wenn eine Kamera mitläuft, brauche ich kein Gedächtnisprotokoll, sondern kann das Gesagte aus dem gefilmten Ton nachsprechen lassen.

Wenn du meinem obigen Link gefolgt wärst, und das kapiert hättest, würdest Du nicht weiter so einen Müll verzapfen.

Irgendwas stimmt mit Mausi nicht.

Edit: Aha, Deine Taxifahrerpassage hast Du ganz schnell rauseditiert.

Hier und jetzt, wäre ich das erstemal seit 2004 dafür, daß sich der entsprechende "Forenmitarbeiter" als Troll angestellt, selbst um seine Sperrung bittet.

Dieser Beitrag wurde von Candlebox bearbeitet: 25. August 2018 - 01:46

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