WinFuture-Forum.de: Darf man Adobe Dreamweaver CS4 Student verkaufen? - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Software
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Darf man Adobe Dreamweaver CS4 Student verkaufen?


#1 Mitglied ist offline   Wuffimaus 

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geschrieben 14. März 2019 - 19:39

Hallo,

hab hier Adobe Dreamweaver CS4 Student Edition mit Lizenz, darf man eigentlich verkaufen oder jemand übertragen?
Bei eBay gibt es genug Angebote, ich dachte es ist nicht erlaubt?

Hab mal bei Adobe gesehen:
https://helpx.adobe....ct-license.html
Ich denke Education-Edition ist die Studentenversion gemeint, oder? Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich die CD nur noch mit Shredder samt Lizenz-Schlüssel shreddern und entsorgen, oder?

Gruß
Wuffimaus
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#2 _Osmodia_

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geschrieben 15. März 2019 - 11:04

Nein, darf man nicht. Die Lizenz ist nur für die Person gültig, für die sie ausgestellt wurde. Und auch nur für rein privaten Gebrauch.

Bei eBay gibt es unzählige Angebote, die nicht erlaubt sind. Kümmert nur keinen. Selbst eBay nicht, wenn man es meldet.
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#3 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 15. März 2019 - 14:17

Bei einer Student-Version wird man Probleme bei der Registrierung bei Adobe bekommen, wenn die Software schon vorher registriert war. Aber grundsätzlich ist es absolut legal, gebrauchte Software, auch eine Student-Version, zu verkaufen.
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#4 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 15. März 2019 - 14:40

Nun sagt einer verboten und einer erlaubt. Also ich meine gelesen zu haben, dass diese Verbote, die es lizenzrechtlich durch den Hersteller gibt, in der EU keine Gültigkeit haben. Man darf Softwarelizenzen verkaufen, solange man den originalen Datenträger mitliefern kann. Wenn man den nicht hat, muß man zwar beim Hersteller die Genehmigung einholen, der darf die aber auch nicht ohne triftigen Grund verwehren.

»Ich meine gelesen zu haben« heißt in dem Fall, dass ich gerade keine Quelle parat habe und nicht weiß, ob es schon wieder eine neue Rechtssprechung gibt, aber das ist der Stand an den ich mich soweit erinnere.

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 15. März 2019 - 14:40

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#5 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 15. März 2019 - 15:42

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 15. März 2019 - 14:40)

...solange man den originalen Datenträger mitliefern kann. Wenn man den nicht hat, muß man zwar beim Hersteller die Genehmigung einholen ...


Nein, die Meinung hält sich zwar hartnäckig, es ist aber nicht so. Wie willst du denn den Datenträger mitliefern, wenn du die gebrauchte Lizenz von deinem vorinstallierten Windows verkaufen willst? Das geht gar nicht.
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#6 Mitglied ist offline   thielemann03 

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geschrieben 15. März 2019 - 21:02

Soweit mir bekannt, sind dafür ein Studentenausweis und eine Bestätigung des Lehrinstitutes notwendig und die Lizenz verfällt nach der Lehrzeit!
Niemand ist so gut, wie ich sein könnte.
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#7 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 16. März 2019 - 01:36

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 15. März 2019 - 15:42)

Nein, die Meinung hält sich zwar hartnäckig, es ist aber nicht so. Wie willst du denn den Datenträger mitliefern, wenn du die gebrauchte Lizenz von deinem vorinstallierten Windows verkaufen willst? Das geht gar nicht.


Steht eigentlich im Text mit drin.

Zitat

…Man darf Softwarelizenzen verkaufen, solange man den originalen Datenträger mitliefern kann. Wenn man den nicht hat, muß man zwar beim Hersteller die Genehmigung einholen, der darf die aber auch nicht ohne triftigen Grund verwehren



Na da isses doch. | und auch hier steht was

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 16. März 2019 - 01:42

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#8 Mitglied ist offline   Sarek 

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geschrieben 16. März 2019 - 02:43

Beitrag anzeigenZitat (thielemann03: 15. März 2019 - 21:02)

Soweit mir bekannt, sind dafür ein Studentenausweis und eine Bestätigung des Lehrinstitutes notwendig und die Lizenz verfällt nach der Lehrzeit!

Also bei unserer Hochschule steht drin, dass sie nicht "verfällt" nach der Lehrzeit. Ich darf das alles weiterbenutzen, nur generell NICHT verkaufen. D. h. ich muss meine drei kostenlosen Windows 2012 R2 und 2016 Server-Lizenzen z. B. selbst benutzen oder einfach "brach liegen" lassen... Eine Weitergabe oder Verkauf ist nicht gestattet.

Diese Aussage bezieht sich jetzt nur auf alle Microsoftprodukte, die wir als "Studenten" bekommen würden!

Denkbar ist auch, dass die selbe oder eine ähnliche Regelung bei Adobe greift...
_________________________
Arbeitstier 1: i5 9400f (6x2,9 GHz), 32 GB RAM, 512 GB SSD, 2 TB HDD, 1.44 MB FDD
Arbeitstier 2: Xeon E3 1230 V3 (4x3,0 GHz), 16 GB RAM, 512 GB SSD, 2 TB HDD
Arbeitstier 3: Intel Xeon E5450 (4x3 GHz), 16 GB DDR3, 120 GB SSD, 500 GB HDD
Arbeitstier 4: T61 mit T9500 (2x2,6 GHz), 8 GB RAM, 120 GB SSD


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#9 Mitglied ist offline   thielemann03 

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geschrieben 16. März 2019 - 03:48

wieder was gelernt.
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#10 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 16. März 2019 - 09:28

Und was noch drin steht, man darf die Software nicht kommerziell, sprich gewerblich nach dem Studium einsetzen. Nur privater Einsatz.
around the world
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#11 Mitglied ist offline   Sarek 

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geschrieben 16. März 2019 - 09:35

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 16. März 2019 - 09:28)

Und was noch drin steht, man darf die Software nicht kommerziell, sprich gewerblich nach dem Studium einsetzen. Nur privater Einsatz.

Genau! Ganz vergessen :D

Dieser Beitrag wurde von Sarek bearbeitet: 16. März 2019 - 09:35

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#12 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 16. März 2019 - 12:01

Beitrag anzeigenZitat (Sarek: 16. März 2019 - 02:43)

Also bei unserer Hochschule steht drin, dass sie nicht "verfällt" nach der Lehrzeit. Ich darf das alles weiterbenutzen, nur generell NICHT verkaufen. D. h. ich muss meine drei kostenlosen Windows 2012 R2 und 2016 Server-Lizenzen z. B. selbst benutzen oder einfach "brach liegen" lassen... Eine Weitergabe oder Verkauf ist nicht gestattet.

Diese Aussage bezieht sich jetzt nur auf alle Microsoftprodukte, die wir als "Studenten" bekommen würden!

Denkbar ist auch, dass die selbe oder eine ähnliche Regelung bei Adobe greift...



In dem Gerichtsdingens steht drin:

»…dass der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist und der Weiterverkauf nicht durch Lizenzvereinbarungen ausgeschlossen werden kann.« und solche Klauseln deswegen in der EU keine Gültigkeit haben.

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 16. März 2019 - 12:02

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#13 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 16. März 2019 - 12:32

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 16. März 2019 - 09:28)

Und was noch drin steht, man darf die Software nicht kommerziell, sprich gewerblich nach dem Studium einsetzen. Nur privater Einsatz.


Wieder mal nur Halbwissen. Hat man die Student-Version gekauft und diese über Upgrade auf eine andere Version aktualisiert, dann ist die Software anschließend eine uneingeschränkt einsetzbare Vollversion.
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#14 Mitglied ist offline   thielemann03 

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geschrieben 16. März 2019 - 12:43

Das mag wohl sein, aber das Office, das ich benutze, gibt es für Schulen, deren Lehrer und alle Schüler nur dann kostenlos, wenn sich an die, dafür genannten, Bedingungen gehalten wird.
Es ist aus Nürnberg, nicht aus Redmond. Und es ist die beste Version, die die bekommen.
Die frei erhältliche Variante hat lediglich weniger Formatieungsmöglichkeiten und eine andere Rechtschreibprüfung. Die Tabellenkalkulation ist aber im Funktionsumfang unkastriert. Hast du die erst mal, bist du Upgradeberechtigt.
Ach, und die Lizenzen hängen an dir und der MACadresse deines Rechners, zumindest bei Denen.

Dieser Beitrag wurde von thielemann03 bearbeitet: 16. März 2019 - 12:59

Niemand ist so gut, wie ich sein könnte.
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#15 Mitglied ist offline   thielemann03 

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geschrieben 16. März 2019 - 22:32

Sind also völlig wertlos, wenn du nicht deine Identität und deine Netzwerkkarte mit verkaufst.
Netzwerkkarte wäre eventuell ersetzbar, aber das Andere...

Dieser Beitrag wurde von thielemann03 bearbeitet: 16. März 2019 - 22:33

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