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Windows 7 Key kaufen-Update auf Windows 10?

#31 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 24. Oktober 2015 - 12:45

Zur Erinnerung: Man ist berechtigt, seine bestehende Windowslizenz binnen eines Jahres ab Freigabetermin kostenlos und einmalig auf 10 zu aktualisieren, welche dann für die Lebensdauer des Geräts(!) gilt.

Nicht mehr. Gut, Microsoft wird den Teufel tun und sich über "nicht zulässige" Upgrades beschweren - dann können sie nämlich am Ende des Geschäftsjahres einen höheren Marktanteil von Win10 ausweisen und profitieren dann davon.


Aber auch so gilt, daß die 10er-Lizenzen - also die kostenlosen Upgradelizenzen -- nicht übertragbar sind. Wenn man sein altes Windows (zB 7) hernimmt und auf der neuen Hardware installiert und dann auf 10 aktualisiert, hat man *eine neue Windows 10-Lizenz* für eben dieses Gerät.

Und selbst das ist nur zulässig, wenn die alte Hardware ausgemustert wurde. Einmal Windows besorgen und überall installieren war und ist (bisher) mit keiner einzigen Windowslizenz möglich gewesen --- Microsoft baut zwar derzeit Windows-as-a-Service aus, aber die zugehörigen Lizenzmodelle existieren ebensowenig wie der Service selber, sodaß man bestenfalls auf ein "5 Installationen per User" ähnlich zu Office365 *hoffen* kann.


TLDR; Win10-Upgradelizenzen sind nicht übertragbar. Das hat Microsoft aber schon vor(!) Beginn der Promotionsphase bekanntgegeben, ebenso wie die Bedingung, daß jene Lizenz an die Lebensdauer des Gerätes gebunden sein würde. Sich jetzt darüber aufzuregen ist also ein bißchen arg spät.
"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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#32 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 24. Oktober 2015 - 13:19

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 24. Oktober 2015 - 12:45)

Zur Erinnerung: Man ist berechtigt, seine bestehende Windowslizenz binnen eines Jahres ab Freigabetermin kostenlos und einmalig auf 10 zu aktualisieren, welche dann für die Lebensdauer des Geräts(!) gilt.

Sorry Ralf, ich such schon eine ganze Zeit, aber ich find es nicht. Mich stört an deinen Ausführungen eigentlich nur ein Wort, und zwar einmalig.
Wo hast du (oder sonst jemand) schonmal gelesen dass man das Upgrade nur einmal machen kann?
Ich war schon bei MS selbst, ich hab mir selbst sowas wie Chip und Gutefrage.de durchgelesen in der Hoffnung auf eine Antwort.
Das einzig relevante was ich gefunden habe ist die Fussnote auf der MS-Webseite, unten ist eine gekürzte Sequenz eingefügt.
Wie auch immer, ich weiss aus eigenen Quellen dass man Windows 7 auf 10 updaten kann, die Installation löschen, Windows 7 auf anderer Hardware installieren und erneut updaten kann.
Klar, das funktioniert nur noch bis August, aber da ich nichts gegenteiliges lese scheint es rechtens. Oder hat hier jemand vielleicht noch andere Quellen?
Und, sollte das ganze rechtens sein, funktioniert dann die Aktivierung vom 1. Rechner auch noch? (Mein Bekannter konnte das nicht testen, da bei ihm der alte Rechner abgeraucht ist).
Und ja, ich bin ein Kauz. Ich hätte gerne Fakten, mit Vermutungen kann ich nichts anfangen. Vermutungen hab ich selbst mehr als genügend.


Zitat

1 Details des Windows-Angebots

Ja, kostenlos! Bei diesem Upgradeangebot handelt es sich um eine Vollversion von Windows 10, nicht um eine Testversion. ...
Um dieses kostenlose Angebot wahrnehmen zu können, müssen Sie das Upgrade innerhalb eines Jahres ab Verfügbarkeit von Windows 10 installieren. Nach der Installation des Upgrades ist die Verwendung von Windows 10 auf dem Gerät kostenlos.

Das Upgrade auf Windows 10 ist für Windows 7- und Windows 8.1-Geräte mit einer Originalversion von Windows (einschließlich schon vorhandener Geräte) für begrenzte Zeit kostenlos. ...
(weiteres bla, Sequenz um nicht relevantes gekürzt, Originaltext)

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#33 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 24. Oktober 2015 - 15:51

"Einmalig" im Sinne von, "ich habe EINE Windowslizenz und darf die auf 10 aktualisieren, ohne was dafür zu bezahlen".

Wäre dieses Upgrade nicht kostenlos, würde man das viel deutlicher zu spüren bekommen. Ohne Gegenwert ist dieses "einmalig" natürlich ein zahnloser Tiger; aber, nach Ablauf des Promotionsjahres wird man das (soweit das Angebot selber erhalten bleibt) zu spüren kriegen.

Denn die Lizenz ist unmittelbar an die Hardware gebunden und gilt für die Lebenszeit des Gerätes. Von "Mitnehmen" ist keine Rede gewesen, auch wenn sich Microsoft bemüht hat, das möglichst nicht explizit dazuzuschreiben.

Und ja, die Win10-Upgradelizenz schränkt damit im Vergleich zu einer früheren Windowslizenz ein. Wenn man zB heute einen Rechner von 7 auf 10 aktualisiert hat und sich aber in 1 Jahr (sagen wir, Oktober 2016) einen neuen PC kauft, dann kann man eben NICHT seine bestehende 10er Lizenz mitnehmen. Man kann seiner alte 7er oder 8er Lizenz verwenden unter der Annahme, daß der bisherige Rechner (mit 10 drauf) nicht mehr verwendet, sondern ausgemustert wird; ansonsten dürfte man nicht mal das. Für die weitere Verwendung von 10 müßte man auf jeden Fall eine neue Lizenz erwerben und die würde an dieser Stelle Geld kosten. Die bisher genutzte Lizenz für 10 ist auf jeden Fall mit Lebensende des bisherigen Win10-Gerätes abgelaufen, verfallen, unbenutzbar geworden.
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#34 Mitglied ist offline   WalterB 

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geschrieben 24. Oktober 2015 - 16:12

Was bringt das überhaupt diese lange Geschichte über die Lizenzen, kann das hier jemand bei Microsoft beeinflussen, NEIN !!
Befassen wir uns doch lieber über Software oder Hardware Probleme welche bei der Installation vom Windows 10 entstehen können.

:wink:
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#35 _Kruemelmonster_123_

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geschrieben 24. Oktober 2015 - 16:31

Beitrag anzeigenZitat (Eulenspiegel: 24. Oktober 2015 - 08:10)

Wenn man es nicht zu eilig mit dem Upgrade auf Windows 10 hat, kann man auch einfach mal dessen Update auf Threshold 2 im November (?) abwarten. Die anschließend zu Verfügung stehende ISO lässt sich auch unter Verwendung eines alten, aber gültigen Keys für Window 7 oder 8 dann direkt "clean" auf eine leere Platte installieren.

Vermutlich ist damit dann auch die oft diskutierte Frage der Übertragbarkeit einer per kostenlosem Upgrade erworbenen WEin10-Lizenz auf andere Hardware geklärt.

Gruß
Till


Genau, dann hätte der Key und die COA von Win7 vollen Bestand für Win10, nur dann.

Aber, ein riesengroßer Haken dabei, MS will OS verkaufen und nicht verschenken. :imao:

Beitrag anzeigenZitat (Walter Buergin: 24. Oktober 2015 - 16:12)

Was bringt das überhaupt diese lange Geschichte über die Lizenzen, kann das hier jemand bei Microsoft beeinflussen, NEIN !!
Befassen wir uns doch lieber über Software oder Hardware Probleme welche bei der Installation vom Windows 10 entstehen können.

:wink:


Ja, eben, na ja, die Lizenz ist ein Problem zur Software. Generell, denn ohne gültigen COA und Key (zusammen) hast du keine gültige Lizenz. So war das bisher, warum sollte es jetzt mit Win10 auf einmal anders sein ?

Und ja, bin voll bei dir, die Probleme mit Win10 sind viel bedeutender, die "erweiterte Datenfreigabe" mit Zustimmung, das größte Übel daran.

Aber, dafür kriege ich dann gleich wieder einen auf meinen dahin schmelzenden Alu-Hut. :smokin:
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#36 Mitglied ist offline   chris899 

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geschrieben 24. Oktober 2015 - 19:34

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 24. Oktober 2015 - 15:51)

Denn die Lizenz ist unmittelbar an die Hardware gebunden und gilt für die Lebenszeit des Gerätes. Von "Mitnehmen" ist keine Rede gewesen, auch wenn sich Microsoft bemüht hat, das möglichst nicht explizit dazuzuschreiben.


Und genau bei dem Punkt würde ich mir mal Klarheit Wünschen, dass MS sagt was explizit Sache ist.
Wenn ich mich in Foren umschaue heißt es meistens, dass in Deutschland eine Bindung an Hardware nicht erlaubt ist (was aber natürlich auch nur für die Win10 Retail gelten kann und nicht für die Upgrades) und das MS sich zu der Thematik noch genauer äußern will, weil die Tools um einen späteren Umzug zu vollziehen noch nicht zur Verfügung stehen.

Wenn ich nun wüsste das die Upgrades wirklich Hardware gebunden bleiben, bräuchte ich mich auch nicht mehr mit Win10 auseinandersetzen. Meine drei Win7 Retail Lizenzen an ein fast sieben Jahre altes Notebook zu binden würde nicht viel Sinn ergeben.
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#37 Mitglied ist offline   Q 1 

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geschrieben 24. Oktober 2015 - 20:30

Das kannst Du ja auch gar nicht. Du kannst sinnvollerweise keine 3 Windows-7-Lizenzen an ein Gerät binden. Zwei davon stehen immer zur Verfügung, es sei denn, Du möchtest auf dem Gerät etwa Windows 10 Home, Pro und ? nebeneinander betreiben. :wacko:

Wenn ein Gerät einmal mit der Aktivierung von Windows 10 versehen wurde, muss das kein weiteres Mal durchgeführt werden, und das Verbraten eines weiteren Schlüssels ist vertane Zeit.

Die Tools zum Umzug werden nicht kommen. Wieso sollten sie etwa plötzlich im Januar oder Juli 2016 zur Verfügung stehen, im Oktober 2015 aber ominöserweise "noch" nicht? Ist man bei Microsoft in der Lage, ein ausgewachsenes Betriebssystem herauszubringen, hat aber Probleme mit der Entwicklung eines solchen Tools? Die Ausdehnung des kostenlosen Upgrades auf eine beschränkte Anzahl von Geräten (denn sie wird ab 29.7.2016 nicht weiter ansteigen) ist die einzige Möglichkeit, die zeitliche Unbegrenztheit des Upgrades auf irgendeine Art zu kompensieren. Würde eine Übertragbarkeit etwa in Form der zeitlich unbegrenzten Eingabemöglichkeit von Altkeys hergestellt, würde das die Verlängerung des kostenlosen Upgrades auf unbestimmte Zeit bedeuten.

Das Vorhandensein eines Windows-7, -8 oder -8.1-Keys ermöglicht ein Upgrade auf Windows 10 bis zum 28. Juli 2016. Am 29. Juli 2016 ist es damit vorbei.
Im Budapester Memorandum bekräftigten Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht, gemeinsam in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Belarus und der Ukraine erneut ihre bereits bestehenden Verpflichtungen, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder, das UN-Gewaltverbot und weitere Verpflichtungen zu achten.
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#38 Mitglied ist offline   chris899 

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geschrieben 24. Oktober 2015 - 21:32

Beitrag anzeigenZitat (Q 1: 24. Oktober 2015 - 20:30)

Das kannst Du ja auch gar nicht. Du kannst sinnvollerweise keine 3 Windows-7-Lizenzen an ein Gerät binden. Zwei davon stehen immer zur Verfügung, es sei denn, Du möchtest auf dem Gerät etwa Windows 10 Home, Pro und ? nebeneinander betreiben. :wacko:

Wenn ein Gerät einmal mit der Aktivierung von Windows 10 versehen wurde, muss das kein weiteres Mal durchgeführt werden, und das Verbraten eines weiteren Schlüssels ist vertane Zeit.



Dass das eine Gerät dann Win10 berechtigt ist, ist klar. Der Plan war ja auch ein anderer: 3x Lizenzen aber nur ein Gerät zu Verfügung, Upgrade jeder einzelnen Lizenz auf Win10, damit jede Win7 Lizenz ein Upgradeberechtingung auf Win10 bekommt, später dann mit dem wie auch immer gearteten Microsoft-Tool eine Übertragung von zwei Lizenzen auf neu gekaufte Hardware.

So hatte ich zumindest gehofft das es funktionieren würde. Aber gut, wenn feststeht das es so nicht funktionieren brauche auch nicht weiter hoffen. :wink:

Dieser Beitrag wurde von chris899 bearbeitet: 24. Oktober 2015 - 21:35

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#39 _Kruemelmonster_123_

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geschrieben 13. November 2015 - 20:30

Beitrag anzeigenZitat (Eulenspiegel: 24. Oktober 2015 - 08:10)

Wenn man es nicht zu eilig mit dem Upgrade auf Windows 10 hat, kann man auch einfach mal dessen Update auf Threshold 2 im November (?) abwarten.


Wir haben November ...... und was ist nun ?

Bist du so gläubig, zu glauben, MS schenkt dir irgendwas, für 10 bis 20 Euro Einsatz (Win7 Lizenz)?

Glaubst du das wirklich ? Womit will dann Win7 verdienen, mit Abos, kann eine Möglichkeit sein. Diese ist abhängig vom Nutzer und der spart, ist auf lau hinaus und warum sollte der sich Office monatlich antun, wenn er Libre umsonst bekommt.
Abmahnungen sind auch noch interessant, beliebt sind 750 Euro, auch gegen privat, das kann sich lohnen.
Siehe MP3, bis die Richter und unsere Justiz aufwachten, dauerte es, Jahre, bis man es auf 100 Euro festsetzte, dann mochte kein RA mehr. MP4 Szene haben sich das gleich nicht angetan und machten auf Abo, was aber auch nicht so läuft.

Ich sage es mal einfach, es versprechen sich da zu viele etwas, was nicht mehr da ist. Darunter auch MS, haben wollen, aber genau daneben gesch***en.

Google/Amazon haben doch längst die Kampfansage gestartet, QuadCore Tablet mit Chrome OS für 59 Euro ....... das ist eine Kampfansage, seit mehr als zwei Monaten vor Weihnachten und wenn die brutal sind, hauen die, die Teile für 39 Euro raus, ab 10.12.

Oh ja, und ich finde das gar nicht lustig, nur weil sich mal wieder MS verzockt hat.

Nur dazu, Google/Amazon überschüttet in Amerika die Schulen mit Tablets, Chrome OS, seit Monaten.

Ich brauche da nicht mal meine Kugel zu nehmen :imao: :imao: man kann so die Zukunft sehen, für MS ........ und das tut mir als ganz alter (nicht immer so erschrecken) MS-Hase weh

Beitrag anzeigenZitat (Q 1: 24. Oktober 2015 - 12:04)

Hört doch mal auf mit dieser Übertragbarkeit. Es existiert nichts, das man irgendwohin übertragen könnte, denn man hat das Update nicht erworben. "Ich hatte das Upgrade schon kostenlos auf Rechner 1 und habe deswegen Anspruch darauf, es auch für immer kostenlos auf Rechner 2, 3 und 4 zu haben".


ich schreibe nur mal so, die User haben die Denke des PCs übernommen, 1 und 0, haben aber diese Bestimmung noch nicht einmal ansatzweise verstanden ....... und noch schlimmer, schaffen die Bearbeitung nicht einmal ansatzweise.
Aber, weil Sie meinen, sie könnten ja so denken wie PCs, erfolgt der Schlamassel.
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#40 _Hobbyperte_

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geschrieben 13. November 2015 - 22:11

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 24. Oktober 2015 - 12:45)

Zur Erinnerung: Man ist berechtigt, seine bestehende Windowslizenz binnen eines Jahres ab Freigabetermin kostenlos und einmalig auf 10 zu aktualisieren, welche dann für die Lebensdauer des Geräts(!) gilt.
...


Diese Aussage ist unvollständig. In Heft 17 / 2015 der c't auf Seite 92 (Artikel: "Warten oder starten?") wurde das wie folgt klargestellt, Zitat: "Mittlerweile hat Boris Schneider-Johne, "Enthusiast Marketing Manager Windows" bei Microsoft, gegenüber c't klargestellt, dass sich letztlich an den bestehenden Lizenzen nichts ändere. Die Lizenzbedingungen in der quasi fertigen Version Build 10240 stützen das: Die Gerätebindung des Upgrades gilt nur bei PCs, bei denen schon das ursprünglich ausgelieferte Windows ans Gerät gebunden ist. Das ist bei PCs und Notebooks der Fall, die mit vorinstalliertem Windows 8(.1) ausgeliefert wurden, weil sich der Installationsschlüssel auf solchen (und nur auf solchen) Geräten in der Firmware des Mainboards befindet - liest man diesen aus, um ihn auf einem anderen Rechner zu verwenden, kann das strafrechtlich relevant sein.
Bei Windows-7 Vorinstallationen hingegen kommt es darauf an, ob der HErsteller alles mitgeliefert hat, um Windows auf einem anderen PC zu installieren. Dann ist die Lizenz genauso übertragbar wie System-Builder-Lizenzen, und daran ändert auch das Upgrade auf Windows 10 nichts." Zitat Ende.

Das bedeutet also, das man als Besitzer einer System-Builder-Lizenz oder einer anderen Lizenz-Version zu welcher man einen Installationsdatenträger bekommen hat, nach dem Upgrade auf Windows 10 den Produktschlüssel Auslesen und notieren sollte. Dann kann man diesen künftig sogar dazu benutzen um Windows 10 direkt von einem geeigneten Datenträger auf einem neuen PC zu aktivieren. Voraussetzung hierfür ist natürlich, das die Lizenz auf dem vormals benutzten PC nicht weiter verwendet wird. Denn übertragen ist nicht das selbe wie Kopieren!

Das vom TE hier angestrebte Modell, ein "billiges" Win7 als Upgrade-Basis für Win 10 zu nutzen ist somit "prinzipiell" uneingeschränkt möglich. Die vom TE dazu ins Auge gefasste Lizenz aus besagter Quelle womöglich jedoch NICHT! Denn auch hierzu wurde inzwischen gerichtlich klargestellt, das Produktschlüssel niemals per eMail oder per Brief der lediglich die COA enthält verkauft werden dürfen! Es muss immer ein original Installationsdatenträger mitgeliefert werden! Und das machen nur sehr wenige Anbieter auf ebay, Amazon und sonstigen Plattformen. Aber selbst wenn man COA und DVD erhalten hat, kann man immer noch hereinfallen, da man nie weiß wer sich zuvor den Schlüssel notiert hat und ob dieser von anderen parallel genutzt oder vom Verkäufer gar mehrfach verkauft wurde ...

Die beste und einigermaßen sichere Methode an ein legales Gebraucht-Windows zu kommen sind MAR-Lizenzen. MAR steht für Microsoft Authorized Reseller und bedeutet, das ein Händler Lizenzen z.B. von einer Firma aufkauft und diese an Microsoft meldet, dort werden die alten Windows-Lizenzen "entwertet", die alten Schlüssel sind dann gesperrt und werden durch "frische" Produktkeys ersetzt, die zuvor noch nicht Ausgegeben wurden. Außerdem enthält der Kunde eine Nagelneue von Microsoft an den MAR-Händler Übergebene DVD, der Händler muss und darf diese zusammen mit der neuen COA an den Endkunden verkaufen. Diese Lizenzen sind aber nicht für 11,90 Euro zu haben und kosten um die 40 Euro. Leider leider, versäumt Microsoft bei diesem Modell, die DVD und die neue COA selbst direkt zu bündeln und so zu verpacken, einzuschweißen, das der Händler keine Chance hat sich die Produktkeys zu notieren, als Endkunde hat man also auch dabei nicht die absolute Sicherheit als einziger Zugriff auf den Key zu haben. Allerdings kann der Verkäufer sich in dem Falle, das der Key noch von anderen zur Aktivierung genutzt wurde nicht damit herausreden, das dies außerhalb seiner Verantwortung läge ... Problem ist nur, das der Käufer gleichermaßen beweisen müsste, das der Key nicht bei ihm in die Hände Dritter gelangt ist ... (wie auch immer) ... Ganz sicher bleibt damit eine neu verpackte Version, die aber gleichermaßen teuer ist wie Windows 10 selbst, womit das Upgrade-Modell obsolet würde ...

Warum weiß ich das alles so genau? Weil ich selbst von einem Amazon-Marketplace-Händler geprellt wurde. Dort hatte ich 2013 einen Win 7 Ultimate Key für rund 50 Euro erworben! Damals schon darauf geachtet, das mit COA und DVD geliefert wird ... und dann auch die COA und eine originale DELL-DVD bekommen. Die Aktivierung klappte einwandfrei, vor einigen Wochen sollte die Lizenz auf neue Hardware übertragen werden und da hieß es dann beim Aktivierungs-Versuch das der Key durch MS gesperrt wurde! Der Anruf bei deren Support brachte ans Licht, das der Key seit einigen Monaten (seit Mai 2015) über 30 Mal an jeweils völlig unterschiedlichen über die gesamte BRD verteilten Orten zur Aktivierung genutzt wurde ... der Händler-Shop auf Amazon war noch vorhanden, aber leergeräumt, keine Produkte mehr zum Verkauf eingestellt ... erwartungsgemäß reagierte der auch nicht mehr ...

Für den Ersatz dieser verlorenen Lizenz hatte ich mich dann sehr genau informiert ... Ihr könnt also glauben das obige Darstellungen korrekt sind.

Dieser Beitrag wurde von Hobbyperte bearbeitet: 13. November 2015 - 22:11

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#41 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 13. November 2015 - 22:30

Beitrag anzeigenZitat (Hobbyperte: 13. November 2015 - 22:11)

nach dem Upgrade auf Windows 10 den Produktschlüssel Auslesen und notieren sollte. Dann kann man diesen künftig sogar dazu benutzen um Windows 10 direkt von einem geeigneten Datenträger auf einem neuen PC zu aktivieren.

Und dann? Genau, er hat dann einen UniversalKey, mit dem er nichts anfangen kann. Weder Neuinstallation noch Verkauf, der Key der da ausgelesen wird taugt zu gar nichts. Ich weiß nicht ob es an dir vorbei gegangen ist, aber die Upgrades werden mittels Hardwarekennung auf das Gerät (genauer: das Mainboard) registriert. Der ausgelesene Key ist wertlos.

Zitat

Denn auch hierzu wurde inzwischen gerichtlich klargestellt, das Produktschlüssel niemals per eMail oder per Brief der lediglich die COA enthält verkauft werden dürfen!

Das erklärst du bitte mal Microsoft, dass sie das nicht machen dürfen. Jedes Office, Windows whatever, welches direkt bei MS als Downloadversion im Store gekauft wird bekommt lediglich den Key in eine Mail gepackt. Als Authentifikationsnachweis dient der Rechnungsbeleg.
Und ja, mit Urteil des EuGH vom 3. Juli 2012 (C 128/11) darf gebrauchte Software selbst auch mit abgeschriebenem Key verkauft werden, z.b. bei Einzelverkauf einer Volumenlizenz.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 13. November 2015 - 22:37

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#42 _Kruemelmonster_123_

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geschrieben 13. November 2015 - 23:26

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 13. November 2015 - 22:30)

Das erklärst du bitte mal Microsoft, dass sie das nicht machen dürfen. Jedes Office, Windows whatever, welches direkt bei MS als Downloadversion im Store gekauft wird bekommt lediglich den Key in eine Mail gepackt. Als Authentifikationsnachweis dient der Rechnungsbeleg.
Und ja, mit Urteil des EuGH vom 3. Juli 2012 (C 128/11) darf gebrauchte Software selbst auch mit abgeschriebenem Key verkauft werden, z.b. bei Einzelverkauf einer Volumenlizenz.


Und was sagt das aus, ein Key alleinig sagt nichts aus, den kannst du dir auch illegal beschaffen. Auch ein generierter Code sagt nichts aus.

Das was du hier beschreibst, mit MS und Lizenz per Mail, ist ein alter Hut, Softwareload. Nur, verliere nie nicht die Mail.

Nur, das klappt nicht mehr so, es funkt nur noch beschränkt. Denn jegliche Software gibt es als Alternative umsonst. Warum sollte jemand zahlen.

Wird daher interessant was MS mit Win10 vor hat, Abo zur Lizenz. Oder was ?

Beitrag anzeigenZitat (Hobbyperte: 13. November 2015 - 22:11)

Das vom TE hier angestrebte Modell, ein "billiges" Win7 als Upgrade-Basis für Win 10 zu nutzen ist somit "prinzipiell" uneingeschränkt möglich. Die vom TE dazu ins Auge gefasste Lizenz aus besagter Quelle womöglich jedoch NICHT! Denn auch hierzu wurde inzwischen gerichtlich klargestellt, das Produktschlüssel niemals per eMail oder per Brief der lediglich die COA enthält verkauft werden dürfen!


Per Email ist bei Win7 kein COA, diese Keys können geklaut sein und findest du im Netz zahlreich. Alleinig bei Ebay wirst du fündig, alle die, die nicht den Key unlesbar machen.

COA Aufkleber sind dagegen aber übertragbar, wogegen MS zigmal gegen angelaufen ist. Datenträger dazu, die Dateien hatte MS selbst online.

Das ist bei Win7 etwas anderes als zu XP, XP stand zu keinem Zeitpunkt online zur Verfügung.

Beitrag anzeigenZitat (Hobbyperte: 13. November 2015 - 22:11)

Warum weiß ich das alles so genau? Weil ich selbst von einem Amazon-Marketplace-Händler geprellt wurde. Dort hatte ich 2013 einen Win 7 Ultimate Key für rund 50 Euro erworben! Damals schon darauf geachtet, das mit COA und DVD geliefert wird ... und dann auch die COA und eine originale DELL-DVD bekommen.


Nicht immer was erhaschen im Netz.

Diese Versionen wurden ohne Keys angeboten, als Recovery. Warnungen stehen immer noch im Netz und ganz groß bei Ebay selbst.

Wenn du da ein Key und eine COA zu erhalten hasst, war das Beschubserei in sich.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 14. November 2015 - 16:03

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#43 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 14. November 2015 - 05:30

Mh? Es ging doch gar nicht um die Retail-Version, sondern um das kostenlose Upgrade-Angebot und da ist ganz klar dokumentiert worden, wie das lizenzrechtlich aussieht: Du bist befugt, einen PC mit gültiger Windows-Lizenz kostenlos auf Windows 10 zu aktualisieren; diese Lizenz gilt dann für die Lebenszeit des Gerätes (und *nicht*, wie gerne mal verkürzt geschrieben wird, "für Lebenszeit").

Das heißt letztlich nichts anderes, daß wenn Du einen Rechner hast mit Windows < 10 und den auf 10 aktualisierst, Du a) dafür nichts bezahlst und b) wenn der Rechner aus dem Betrieb gezogen wird für den Nachfolger eine neue Lizenz fällig wird. Da das Angebot kostenlos ist, finde ich das auch durchaus fair.

Das sieht bei der Verkaufsversion, egal ob als Upgrade- oder als vollständige Lizenz, komplett anders aus und hat mit der Lizenz für das kostenlose Angebot nichts zu tun.

Ja, das ist bei Microsoft tatsächlich bisher noch nicht so dagewesen.

Was die Hardwarebindung angeht, so ist die - wie schon geschrieben, soweit ich mich erinnere --- überhaupt kein Problem, auch nicht hier in Deutschland.

WAS untersagt ist, ist die Bindung von Hard- und Software per Kaufvertrag, bzw genauer: daß ein Vorteil daraus erwächst, wenn Du Hard- und Software *gebündelt* erwirbst. Die ganze Angelegenheit hat was mit Wettbewerbsverzerrung zu tun (weil diese Form der Preisgestaltung den Hardware-Verkäufern einen Vorteil verschafft) und geht damit in Richtung kartellrechtliche Angelegenheiten, ist also eine handelsrechtliche Sache.

Mit "IT" hat das Verbot dieser Bindung nichts zu tun und mit was anderem auch nicht. Sonst wäre es genauso verboten --- zwangsläufig --- jegliche Software via beispielsweise USB-Dongle an die Hardware zu binden und genaugenommen wäre dann nicht mal Softwareaktivierung ohne Benutzerkonto beim Hersteller zulässig - die bindet *ebenfalls* an die Hardware.

Dieser Beitrag wurde von RalphS bearbeitet: 14. November 2015 - 05:35

"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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#44 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 14. November 2015 - 06:18

Und für die Upgrader: mit TH2 kann man jetzt auch seinen 7/8/8.1 Key verwenden. Somit ist auch eine Übertragung gewährleistet.
around the world
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#45 Mitglied ist offline   Q 1 

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geschrieben 14. November 2015 - 06:33

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 13. November 2015 - 22:30)

Der ausgelesene Key ist wertlos.

Viele kommen einfach nicht damit klar, dass die kostenlose Upgradelizenz keine Gestalt hat und es aufgrunddessen nichts zu übertragen gibt. Die Upgradelizenz ist eine Eigenschaft des damit ausgestatteten Gerätes.

@Wiesel: Das Upgrade wird durch das neue Verfahren nicht übertragbarer als bisher. Es wird nur pro jeweiligem Gerät vereinfacht. Auch mit dem erleichterten Verfahren endet das Upgradeangebot am 28.7.2016, und jede Upgradelizenz verbleibt auf ihrem angestammten Gerät.
Im Budapester Memorandum bekräftigten Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht, gemeinsam in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Belarus und der Ukraine erneut ihre bereits bestehenden Verpflichtungen, die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder, das UN-Gewaltverbot und weitere Verpflichtungen zu achten.
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