hallo zusammen !
dieser thread ist für alle die auch ca 4€ einfach so von avanio abgebucht bekamen aber sich gar nicht über den zugang mittels smartsurfer eingewählt haben.Genau so ist es mir auch passiert ich hatte noch vor 2 Monaten nur ein normales 56k Modem und habe mich immer über smartsurfer eingewählt,auch mit avanio.bekam ich am 08.08 meinen DSl-Zugang.Als am ende des monats die telefonrechnung kam waren etwa 4€ abgezogen,ich dachte hm.. eigentlich billig obwohl ich genau in diesen monat noch sehr oft drin war.doch jetzt wurden erneut 4€ abgerechnet, aber ich war zu 200% nicht mit dem modem im Internet, sondern nur über dsl, mein 56k-modem hattte ich gleich bei der dsl installation rausgezogen.
Gestern abend kamwieder c´tMagazin im fernsehen und da wurde auch über callando dieser avanio internetzugang abgerrechnet.Grund: avanio hat seiner bestimmungen seiner tarife geändert ohne mitteilung an smartsurfer zu machen.Die Mitteilung kam angeblich verspätet doch ich bekam keinen Hinweis.Bei callando und avanio ist natürlich niemand zu erreichen.
Wen betrifft dieses Problem noch ? Wie geht ihr vor bzw. seid vorgegangen ?
Ich weiß net was ich machen soll.
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Avanio Internetzugang Callando
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#2
geschrieben 26. Oktober 2005 - 13:24
Hi, hatte/habe das gleich Problem!
Sind anscheind ne Menge Leute betroffen, in der Planetopia Sendung vorgestern war ein dicker Bericht darüber!
Auch die Verbraucherzentrale war mit den Geschäftspraktiken der anbieter nicht einverstanden! Aber eine direkte Lösung des Problems wurde nicht angesprochen! Wird wohl auf eine Klage hinauslaufen?!
Ich hab jetzt als erstes mal den LCR gewechselt! Ich benutze jetzt den NetLCR von www.oleco.de der hat ne Tarifampel integriert, der die Tarife nach Risiken einstuft! Callando steht da z.B. unter rot für unbeständiges Preismodell! Also nur die grünen Tarife nehmen! Hätte ich den mal schon eher benutzt, hätte mir ne Menge Ärger erspart! Naja, mal schauen wie es sich jetzt weiter entwickelt!
Sind anscheind ne Menge Leute betroffen, in der Planetopia Sendung vorgestern war ein dicker Bericht darüber!
Auch die Verbraucherzentrale war mit den Geschäftspraktiken der anbieter nicht einverstanden! Aber eine direkte Lösung des Problems wurde nicht angesprochen! Wird wohl auf eine Klage hinauslaufen?!
Ich hab jetzt als erstes mal den LCR gewechselt! Ich benutze jetzt den NetLCR von www.oleco.de der hat ne Tarifampel integriert, der die Tarife nach Risiken einstuft! Callando steht da z.B. unter rot für unbeständiges Preismodell! Also nur die grünen Tarife nehmen! Hätte ich den mal schon eher benutzt, hätte mir ne Menge Ärger erspart! Naja, mal schauen wie es sich jetzt weiter entwickelt!
#3
geschrieben 29. Oktober 2005 - 22:39
Hallo,
Mich hat's auch getroffen, 4,50€ (Verbindung vom 29.09.05), ne' Schweinerei.
Janka
Mich hat's auch getroffen, 4,50€ (Verbindung vom 29.09.05), ne' Schweinerei.
Janka
#4
geschrieben 29. Oktober 2005 - 22:59
Wenn ich mich recht erinnere stand in der C'T das man auf jedenfall die Zahlung verweigern soll und den Anbieter anschreiben soll. Holt euch mal die aktuelle C'T da steht's genauer drin.
So ich habe mal reingeschaut. Ich schreib euch mal das wichtigste hier rein. Alles wäre zuviel. sind zwei Seiten voll.
So ich habe mal reingeschaut. Ich schreib euch mal das wichtigste hier rein. Alles wäre zuviel. sind zwei Seiten voll.
Zitat
Trotz Aufsicht und Regulierung hat längst nicht jeder Posten auf der T-Com Rechnung auch seine Berechtigung. Sollten Zweifel an einem Posten aufkommen, hält man die Zahlung am besten zurück und setzt sich mit dem auf der Rechnung angegebenen Unternehmen in Verbindung. Der Rest der Rechnung muss natürlich beglichen werden. Wer eine Abbuchung stormiert, muss die T-Com über den Grund schriftlich informieren und den Betrag abzüglich des fraglichen Postens überwiesen. Auf der Rechnung werden durchweg Netto- Beträge ausgewiesen, die Mehrwertsteuer für die Einzelposten muss man also hinzurechnen. Mahnungen und erst recht einem Mahnbescheid sollte man schriftlich wiedersprechen. Kein Provider hat das Recht, seine Forderungen einzutreiben, bevor er deren Richtigkeit nicht gegenüber dem Kunden dargelegt hat.
Quelle: C'T 22/05
Quelle: C'T 22/05
Dieser Beitrag wurde von avnas bearbeitet: 29. Oktober 2005 - 23:11
#5
geschrieben 30. Oktober 2005 - 00:23
Das mit dem Anschreiben ist bei dem Unternehmen so eine Sache für sich. Die sind weder telefonisch noch schriftlich wirklich zu erreichen, warum auch immer.
Wenn man allerdings die Zahlung verweigert, dauert es nicht lange und man bekommt von deren beauftragtem Abrechnungsunternehmen eine Mahnung. Das Unternehmen ist zwar besser zu erreichen, allerdings lassen die sich wiederum auf keine Diskussion ein und bestehen auf die Zahlung (notfalls über Gericht), solange die nichts gegenteiliges von A/C hören.
Das gemeine an A/C ist ja, dass man durch das einmaliges Einwählen sofort Clubmitglied wird und diese Grundgebühr monatlich fällig wird (unabhängig ob man den Dienst weiter verwendet oder nicht). Besitzt man zudem noch ISDN mit mehreren Rufnummern und wählt sich mal mit allen ein, hat man sofort für alle verwendeten Nummern eine Mitgliedschaften abgeschlossen. Diese "Kleinigkeiten" sind zwar auf der HP des Anbieters zu lesen, aber wer liest sich schon die AGBs durch (welche über die Dialer sowieso nicht angezeigt wurden), wenn man Internet-by-Call verwenden will. Internet-by-Call verwendet man ja primär, wenn man keinen festen Vertrag haben möchte oder wenn man auch Unterwegs ist.
Wenn man allerdings die Zahlung verweigert, dauert es nicht lange und man bekommt von deren beauftragtem Abrechnungsunternehmen eine Mahnung. Das Unternehmen ist zwar besser zu erreichen, allerdings lassen die sich wiederum auf keine Diskussion ein und bestehen auf die Zahlung (notfalls über Gericht), solange die nichts gegenteiliges von A/C hören.
Das gemeine an A/C ist ja, dass man durch das einmaliges Einwählen sofort Clubmitglied wird und diese Grundgebühr monatlich fällig wird (unabhängig ob man den Dienst weiter verwendet oder nicht). Besitzt man zudem noch ISDN mit mehreren Rufnummern und wählt sich mal mit allen ein, hat man sofort für alle verwendeten Nummern eine Mitgliedschaften abgeschlossen. Diese "Kleinigkeiten" sind zwar auf der HP des Anbieters zu lesen, aber wer liest sich schon die AGBs durch (welche über die Dialer sowieso nicht angezeigt wurden), wenn man Internet-by-Call verwenden will. Internet-by-Call verwendet man ja primär, wenn man keinen festen Vertrag haben möchte oder wenn man auch Unterwegs ist.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#6
geschrieben 30. Oktober 2005 - 09:00
Hallo,
hier ein bisschen Internetsucherei, ich werde kündigen wie unten beschrieben:
"....
der Deutschen Telekom AG ist das Problem mit callando bekannt, da viele Kunden sich
schon über callando beschwert hätten. Die Dame am Telefon sagte, dass zur Zeit ein
Prozess gegen callando geführt werde. Man sollte auf jeden Fall Widerspruch gegen die
Rechnung einlegen. Die Adresse von callando steht auf der Rechnung. Der Telekom müssen
Sie melden, dass Sie diesen Teilbetrag nicht bezahlen wollen und überweisen es erst gar
nicht, oder wenn das ganze bei Ihnen über Lastschrift läuft veranlassen Sie eine
Rücklastschrift.
Ich habe folgenden Brief an die Telekom per Fax verfasst:
'Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten vom Kundenservice Ihre Faxnummer als zuständige Niederlassung, um
folgendes Problem zu melden: Bei der Durchsicht der Rechnungen vom... 2005 fiel uns
eine wiederholte, nicht gerechtfertigte Forderung der Fa. callando Telecom GmbH auf. Es
handelt sich um die Position... auf Seite... der Rechnung Nr. ..., 4,50€ +Mwst.= 5,22€.
Es handelt sich wohl um die Inrechnungsstellung einer widerrechtlichen
Clubmitgliedschaft, die Kunden durch call-by-call Einwahlen im Internet ohne
rechtlichen Hintergrund untergejubelt wurde.
Wir werden eine Rücklastschrift veranlassen und bei der Neuüberweisung o.g. Beiträge
(...€) abziehen. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Sollte diese Position der Fa. callando auch weiterhin auf Rechnungen aufgeführt sein,
sehen wir uns gezwungen, jedes Mal eine Rücklastschrift zu veranlassen. Ein
schriftlicher Widerspruch bei der Fa. callando erfolgt zeitgleich.'
Kündigungsbestätigung
my avanio.net Community-Mitgliedschaft
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben.
Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass Sie unsere Leistungen kündigen möchten.
Wir haben Ihre avanio.net Community Mitgliedschaft über die Rufnummer
0*********
zum 03.09.2005 gekündigt. Die jetzt in Rechnung gestellten Gebühren sind die
Nutzungsgebühren für die avanio.net Community Abrechnungzeitraum August 2005.
Wir danken Ihnen, dass Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Bitte
beachten Sie, dass Sie ab o.a. Zeitraum nicht mehr unsere Leistungen nutzen, da
ansonsten die Community Mitgliedschaft wieder aktiviert wird.
Mit freundlichen Grüssen
avanio.net Community
Servicecenter
--------------------------------------------
avanio GmbH & Co. KG
Kundenservice Haus C/3
Webergasse 1
01067 Dresden
Germany
[email protected]
Hotline: (01805)50 34 34*
Hotfax: (01805) 50 31 50*
// www.avanio.net // die .net Community //
*12Ct./Min. aus dem Festnetz.
Dr. ******** schrieb:
> Ihre Rechnung vom 13.07.2005 Telefonnummer 0*******
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> die von Ihnen mit über die Telekom-Rechnung vom 14.09.2005 geforderten
Verbindungsentgelte (Grundgebühr) für den Anschluß Nummer 0****** in Höhe € 5,22 (netto
4,50)-entstanden lt EVN am 29.08.2005-gehen nicht auf ein bewusstes und gewolltes
Anwählen der Verbindung zu den aktuell bestehenden Konditionen zurück. Insbesondere der
Abschluß eines grundgebührenpflichtigen Vertrages war nicht beabsichtigt. Die Einwahl
wurde nur ausgeführt, da mir vor der einzigen Einwahl in die Nummer 019351515 im
August, nämlich am 01.08.2005 die zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen nicht bekannt
gegeben wurden und im Einwahlprogramm Smartsurfer noch die alten Konditionen hinterlegt
waren. Der Abschluß eines Vertrages mit monatlich wiederkehrender Zahlung stellt in
diesem Zusammenhang eine überraschende Klausel dar. Die hierfür maßgeblichen Änderungen
der AGB wurden seitens der Firma Avanio praktisch nicht kommuniziert. im einzelnen darf
ich zu diesem Vorgang auf den beigefügten Artikel von onlinekosten.de und
senseconnect.de verweisen.
>
> Ich bin daher nicht bereit, die geforderte Grundgebühr zu bezahlen und weise auch
künftige Forderungen nach Grundgebühren zurück. Die betreffende Telekom-Rechnung wird
von mir um den strittigen Betrag gekürzt.
>
> Ich fechte ich die geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung an. Daneben
widerrufe ich die geschlossenen Verträge nach den maßgeblichen Vorschriften über
Fernabsatzverträge. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums
über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Äußerst hilfsweise betrachten Sie
dieses Schreiben bitte als Kündigung aller Verträge, die mit Ihnen abgeschlossen sein
mögen.
>
> Sollten Sie die obigen Ausführungen nicht teilen können und weiter auf Zahlung der
geforderten Grundgebühr bestehen, steh ich für eine gerichtliche Klärung der
Angelegenheit gerne zur Verfügung, da ich das Geschäftsmodell der Firma Avanio gerne
richterlich überprüft sähe. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wurde bereits
eingelegt.
..."
und los gehts,
weiterhin schönes we
hier ein bisschen Internetsucherei, ich werde kündigen wie unten beschrieben:
"....
der Deutschen Telekom AG ist das Problem mit callando bekannt, da viele Kunden sich
schon über callando beschwert hätten. Die Dame am Telefon sagte, dass zur Zeit ein
Prozess gegen callando geführt werde. Man sollte auf jeden Fall Widerspruch gegen die
Rechnung einlegen. Die Adresse von callando steht auf der Rechnung. Der Telekom müssen
Sie melden, dass Sie diesen Teilbetrag nicht bezahlen wollen und überweisen es erst gar
nicht, oder wenn das ganze bei Ihnen über Lastschrift läuft veranlassen Sie eine
Rücklastschrift.
Ich habe folgenden Brief an die Telekom per Fax verfasst:
'Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten vom Kundenservice Ihre Faxnummer als zuständige Niederlassung, um
folgendes Problem zu melden: Bei der Durchsicht der Rechnungen vom... 2005 fiel uns
eine wiederholte, nicht gerechtfertigte Forderung der Fa. callando Telecom GmbH auf. Es
handelt sich um die Position... auf Seite... der Rechnung Nr. ..., 4,50€ +Mwst.= 5,22€.
Es handelt sich wohl um die Inrechnungsstellung einer widerrechtlichen
Clubmitgliedschaft, die Kunden durch call-by-call Einwahlen im Internet ohne
rechtlichen Hintergrund untergejubelt wurde.
Wir werden eine Rücklastschrift veranlassen und bei der Neuüberweisung o.g. Beiträge
(...€) abziehen. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Sollte diese Position der Fa. callando auch weiterhin auf Rechnungen aufgeführt sein,
sehen wir uns gezwungen, jedes Mal eine Rücklastschrift zu veranlassen. Ein
schriftlicher Widerspruch bei der Fa. callando erfolgt zeitgleich.'
Kündigungsbestätigung
my avanio.net Community-Mitgliedschaft
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben.
Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass Sie unsere Leistungen kündigen möchten.
Wir haben Ihre avanio.net Community Mitgliedschaft über die Rufnummer
0*********
zum 03.09.2005 gekündigt. Die jetzt in Rechnung gestellten Gebühren sind die
Nutzungsgebühren für die avanio.net Community Abrechnungzeitraum August 2005.
Wir danken Ihnen, dass Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Bitte
beachten Sie, dass Sie ab o.a. Zeitraum nicht mehr unsere Leistungen nutzen, da
ansonsten die Community Mitgliedschaft wieder aktiviert wird.
Mit freundlichen Grüssen
avanio.net Community
Servicecenter
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avanio GmbH & Co. KG
Kundenservice Haus C/3
Webergasse 1
01067 Dresden
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Hotline: (01805)50 34 34*
Hotfax: (01805) 50 31 50*
// www.avanio.net // die .net Community //
*12Ct./Min. aus dem Festnetz.
Dr. ******** schrieb:
> Ihre Rechnung vom 13.07.2005 Telefonnummer 0*******
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> die von Ihnen mit über die Telekom-Rechnung vom 14.09.2005 geforderten
Verbindungsentgelte (Grundgebühr) für den Anschluß Nummer 0****** in Höhe € 5,22 (netto
4,50)-entstanden lt EVN am 29.08.2005-gehen nicht auf ein bewusstes und gewolltes
Anwählen der Verbindung zu den aktuell bestehenden Konditionen zurück. Insbesondere der
Abschluß eines grundgebührenpflichtigen Vertrages war nicht beabsichtigt. Die Einwahl
wurde nur ausgeführt, da mir vor der einzigen Einwahl in die Nummer 019351515 im
August, nämlich am 01.08.2005 die zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen nicht bekannt
gegeben wurden und im Einwahlprogramm Smartsurfer noch die alten Konditionen hinterlegt
waren. Der Abschluß eines Vertrages mit monatlich wiederkehrender Zahlung stellt in
diesem Zusammenhang eine überraschende Klausel dar. Die hierfür maßgeblichen Änderungen
der AGB wurden seitens der Firma Avanio praktisch nicht kommuniziert. im einzelnen darf
ich zu diesem Vorgang auf den beigefügten Artikel von onlinekosten.de und
senseconnect.de verweisen.
>
> Ich bin daher nicht bereit, die geforderte Grundgebühr zu bezahlen und weise auch
künftige Forderungen nach Grundgebühren zurück. Die betreffende Telekom-Rechnung wird
von mir um den strittigen Betrag gekürzt.
>
> Ich fechte ich die geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung an. Daneben
widerrufe ich die geschlossenen Verträge nach den maßgeblichen Vorschriften über
Fernabsatzverträge. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums
über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Äußerst hilfsweise betrachten Sie
dieses Schreiben bitte als Kündigung aller Verträge, die mit Ihnen abgeschlossen sein
mögen.
>
> Sollten Sie die obigen Ausführungen nicht teilen können und weiter auf Zahlung der
geforderten Grundgebühr bestehen, steh ich für eine gerichtliche Klärung der
Angelegenheit gerne zur Verfügung, da ich das Geschäftsmodell der Firma Avanio gerne
richterlich überprüft sähe. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wurde bereits
eingelegt.
..."
und los gehts,
weiterhin schönes we
#7 _max_
geschrieben 30. Oktober 2005 - 09:45
Zitat (PhilippG5: 20.10.2005, 17:09)
Gestern abend kamwieder c´tMagazin im fernsehen und da wurde auch über callando dieser avanio internetzugang abgerrechnet.Grund: avanio hat seiner bestimmungen seiner tarife geändert ohne mitteilung an smartsurfer zu machen.Die Mitteilung kam angeblich verspätet doch ich bekam keinen Hinweis.Bei callando und avanio ist natürlich niemand zu erreichen.
Kein Provider ist verpflichtet eine Mitteilung über eine Tarifänderung an web.de (von denen der Smartsurfer aneboten wird) zu machen. Die Leute von web.de suchen nach Tarifänderungen permanent und sie haben einfach mal gepennt. Wer den Smartsurfer nutzt, sich einfach drauflos einwählt und sich nicht über die Vertrauenswürdigkeit der einzelnen Provider informiert, hat selber Schuld.
#8
geschrieben 31. Oktober 2005 - 18:20
Zitat (max: 30.10.2005, 09:45)
Kein Provider ist verpflichtet eine Mitteilung über eine Tarifänderung an web.de (von denen der Smartsurfer aneboten wird) zu machen. Die Leute von web.de suchen nach Tarifänderungen permanent und sie haben einfach mal gepennt. Wer den Smartsurfer nutzt, sich einfach drauflos einwählt und sich nicht über die Vertrauenswürdigkeit der einzelnen Provider informiert, hat selber Schuld.
Hallo miteinander,
sorry wenn ich das hier sagen muss, aber das ist der größte Blödsinn den ich je gehört habe.
Wenn man sich nach der AGB-Änderung eingewählt hat dann gebe ich Dir recht, aber bei den meisten ist es so, dass die letzte Einwahl vor dieser Änderung stattgefunden hat. Der Einzelverbindungsnachweis zeigt das. Für jeden einsehbar unter https://nevue.nexnet.de/ODIN/callando
Bei mir war das auch so. Meine letzte Einwahl fand am 26.7.05 statt. Dannach habe ich DSL mit Flatrate erhalten und Call by Call war Geschichte.
Also bitte nicht allse in den gleichen Topf werfen.
Hört sich fast an als seist Du Mitarbeiter dieser dubiosen Firma.
MfG
Dieser Beitrag wurde von aef100 bearbeitet: 31. Oktober 2005 - 18:21
#9 _max_
geschrieben 01. November 2005 - 21:19
Zitat
Wenn man sich nach der AGB-Änderung eingewählt hat dann gebe ich Dir recht
Dieser Beitrag wurde von max bearbeitet: 02. November 2005 - 07:27
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