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Nachrichten zum Thema: Sicherheit
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Question Wie überprüfen? Kontrolle von dienstlichen Notebook durch Arb


#1 Mitglied ist offline   TommyXP 

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  geschrieben 25. Februar 2018 - 16:02

Hallo zusammen,
wie kann man am besten überprüfen ob zum Beispiel ein Firmennotebook durch den Arbeitgeber kontrolliert. Damit meine ich nicht wenn er das Notebook vor sich hat. Sondern durch unbewusste Kontrolle über das Internet. Mit Zugriff auf alle Ordner oder Dateien und Protokollierung welche Dateien geöffnet wurden?

Danke

Dieser Beitrag wurde von TommyXP bearbeitet: 25. Februar 2018 - 16:03

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#2 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 25. Februar 2018 - 16:19

So eine Kontrolle geht recht einfach mit einem Keylogger. Auch dass die Daten direkt übers Internet geschickt werden ist möglich. Ich denke, dass die meisten Virenprogramme das anzeigen. Oder selbst mal prüfen, ob man da dubiose Programme findet.
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#3 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 25. Februar 2018 - 19:59

Am besten ist den Arbeitgeber fragen bzw den Nutzungsvertrag den dein Arbeitgeber mit dir geschlossen hat. Weil, ist nämlich ganz einfach: ohne deine Zustimmung darf er nichts loggen.
around the world
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#4 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 25. Februar 2018 - 20:17

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 25. Februar 2018 - 19:59)

Weil, ist nämlich ganz einfach: ohne deine Zustimmung darf er nichts loggen.

Uiiih ... dann ist doch alles in Ordnung. Ohne deine Zustimmung läuft nichts auf deinem PC. Da hält sich jeder dran. Oh mann ... :rofl:

Und wieso werden Banken überfallen? Ach ja ... die müssen wohl vorher zugestimmt haben. ;D

Unglaublich.
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#5 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 25. Februar 2018 - 20:24

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 25. Februar 2018 - 20:17)

Uiiih ... dann ist doch alles in Ordnung. Ohne deine Zustimmung läuft nichts auf deinem PC. Da hält sich jeder dran. Oh mann ... :rofl:


Unglaublich.


Was ist daran unglaublich? Natürlich kann der Arbeitgeber das auch heimlich und ohne Zustimmung machen, aber dann nutzen ihm die gesammelten Informationen nichts. Darum gehts doch.


Bzw. müßte er schon ein so großes Kapitalverbrechen aufdecken, dass so ein öffentliches Interesse daran besteht, dass der Zweck die Mittel heiligt.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#6 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 25. Februar 2018 - 20:32

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 25. Februar 2018 - 20:24)

Was ist daran unglaublich? Natürlich kann der Arbeitgeber das auch heimlich und ohne Zustimmung machen,

Darauf wäre ich jetzt nicht gekommen. :huh:

Beitrag anzeigenZitat (Wiesel: 25. Februar 2018 - 19:59)

Weil, ist nämlich ganz einfach: ohne deine Zustimmung darf er nichts loggen.


:wink:
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#7 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 26. Februar 2018 - 07:55

Beitrag anzeigenZitat (TommyXP: 25. Februar 2018 - 16:02)

Mit Zugriff auf alle Ordner oder Dateien und Protokollierung welche Dateien geöffnet wurden?

Du wurdest mit Sicherheit über den Umgang mit dienstlichen Gegenständen, in dem Fall den Laptop, belehrt und was du mit dem Laptop machen darfst. Und ja, der Arbeitgeber darf die dienstliche Daten prüfen, jedoch nicht deine privaten. Nur die Unterscheidung ist oft erst möglich wenn man sich die Daten ansieht.

Ich würde also davon absehen irgendetwas zu unternehmen, was den Arbeitgeber veranlasst an dir zu zweifeln, in dem du an dem Laptop Änderungen vornimmst oder ihn privat nutzt. Lass ihn einfach so wie er ist, mach damit wozu er gedacht ist (in dem Fall arbeiten) und nimm ansonsten für private Dingen deine private Hardware.

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 25. Februar 2018 - 20:24)

Was ist daran unglaublich? Natürlich kann der Arbeitgeber das auch heimlich und ohne Zustimmung machen, aber dann nutzen ihm die gesammelten Informationen nichts. Darum gehts doch.

Soweit mir bekannt muss der Arbeitgeber bei technischer Überwachung des PCs, den Arbeitnehmer vorher darüber informieren bzw. es zumindest in der Belehrung ausführen und der Arbeitnehmen muss dem zustimmen.

Die Überwachung des Nutzers und dessen Nutzung des PCs ist laut deutschen Gesetzen nicht gestattet, aber die Überwachung der Hardware des PCs und deren ordnungsgemäße Funktion ist erlaubt, da die Hardware zum Eigentum der Firma zählt. Zusätzlich darf der Arbeitgeber dienstliche Daten prüfen, dienstliche eMails lesen usw. Darf aber nicht an die privaten Daten und eMails heran. Nur wer kontrolliert das?

Es ist ein kompliziertes Feld und in dem Bereich gibt es auch immer mal wieder Anpassungen. Was heute gilt, kann morgen schon überholt sein. Also reitet nicht so auf den Worten herum.

Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 26. Februar 2018 - 07:57

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#8 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 26. Februar 2018 - 08:20

Beitrag anzeigenZitat (Gispelmob: 26. Februar 2018 - 07:55)


Es ist ein kompliziertes Feld und in dem Bereich gibt es auch immer mal wieder Anpassungen. Was heute gilt, kann morgen schon überholt sein. Also reitet nicht so auf den Worten herum.


Ja das kann der TE dann dem Richter vor dem Arbeitsgericht auch so sagen. Nehmen Sie das mal nicht so genau Herr Richter. Wir wissen ja noch gar nicht wie die Gesetzeslage in zwei Wochen ist.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#9 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 26. Februar 2018 - 19:42

Beitrag anzeigenZitat (Gispelmob: 26. Februar 2018 - 07:55)

Soweit mir bekannt muss der Arbeitgeber bei technischer Überwachung des PCs, den Arbeitnehmer vorher darüber informieren bzw. es zumindest in der Belehrung ausführen und der Arbeitnehmen muss dem zustimmen.

Der Arbeitnehmer muss nicht zustimmen, wenn das Gerät nur dienstlich genutzt werden darf. Der Arbeitgeber kann sagen: Nur die dienstliche Nutzung ist erlaubt und ich werde das kontrollieren, fertig. Keine Zustimmung in dem Fall erforderlich.
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#10 Mitglied ist offline   NCC-1701 B 

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geschrieben 13. März 2018 - 12:31

Zitat

Der Arbeitnehmer muss nicht zustimmen, wenn das Gerät nur dienstlich genutzt werden darf. Der Arbeitgeber kann sagen: Nur die dienstliche Nutzung ist erlaubt und ich werde das kontrollieren, fertig. Keine Zustimmung in dem Fall erforderlich.


Und selbst dann muss der Betriebs/Personalrat hinzugezogen werden wenn man dann auswertet das gilt auch bei Telefonanlagen wenn z.B. keine privaten Telefonate erlaubt sind...

Aber mal ehrlich wenn man ein Dienstgerät hat und man unterschrieben/ gesagt bekommen hat es nur dienstlich zu nutzen und man dann doch so blöd ist z.B. auf Fratzenbuch/Instaastma von dort was zu posten oder ähnliches dann ist MAN SELBST SCHULD!!!!!!!!!!!!!!!!

Und das dies ein Fachinformatiker hier fragt ist schon ein Hohn für die restlichen Fachinformatiker

Dieser Beitrag wurde von NCC-1701 B bearbeitet: 13. März 2018 - 12:47

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