WinFuture-Forum.de: Welchen der beiden Scanner nehmen? - WinFuture-Forum.de

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Welchen der beiden Scanner nehmen?

#16 Mitglied ist offline   Deep Sky 

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geschrieben 20. Januar 2018 - 15:12

Beitrag anzeigenZitat (Gispelmob: 19. Januar 2018 - 16:28)

P.S.: Testamente sind übringends Urkunden und dürfen nicht einfach so vervielfältig werden.


Testamente innerhalb der Familie kann man so oft scannen bzw. kopieren wie man will, warum sollte das verboten sein? Kann doch sowieso niemand außerhalb kontrollieren! Wir hatten vor einigen Jahren einem Notar ein originales Testament vorgelegt, was dieser danach kopierte, für seine eigenen Unterlagen bezüglich Vorsorgevollmachten. Noch Fragen hierzu? :smokin:
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#17 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 20. Januar 2018 - 19:50

Beitrag anzeigenZitat (Deep Sky: 20. Januar 2018 - 15:12)

Testamente innerhalb der Familie kann man so oft scannen bzw. kopieren wie man will, warum sollte das verboten sein?

Ich hab nicht geschrieben, dass man Urkunden nicht grundsätzlich vervielfältigen darf sondern dass man es nicht einfach so darf. Solch eine Kopie ist dann juristisch nicht gültig und hat nur den Nutzen eines Flugblattes.

Ein Testament lagert normalerweise beim Notar, der dann im Zuge der Testamentseröffnung allen Erbberechtigten das Testament zugänglich macht. Für alle anderen ist es sowieso uninteressant. Außerdem besteht im Fall dass der Testamenersteller noch lebt die Möglichkeit, dass Änderungen eintreten bzw. gemacht werden sollen. Am einfachsten ist es dann , dass man nur das Testament beim Notar ändern muss. Deswegen seh ich den Grund einer Verteilung unter der Verwandschaft nicht. Aber jeder darf sich gern soviel Aufwand machen wie er mag. :)

Beitrag anzeigenZitat (Deep Sky: 20. Januar 2018 - 15:12)

Wir hatten vor einigen Jahren einem Notar ein originales Testament vorgelegt, was dieser danach kopierte, für seine eigenen Unterlagen bezüglich Vorsorgevollmachten.

Du darfst nicht aus Rechten des Notar schließen, dass dir die gleichen Rechte zustehn, es sei denn du bist auch Notar. Der Notar darf sich Kopien machen die er für seine Arbeit benötigt, wenn das Original nicht bei ihm gelagert wird. Man darf es nämlich auch zuhause oder auf der Bank lagern. Am besten ist es allerdings das Ding beim Notar zu hinterlegen, da dort nicht jeder ran kann, sondern nur der Ersteller oder im Todesfall des Erstellers die Erben. Das kann dann auch nicht einfach mal so wegkommen, wie schon in so manchen Fällen geschehen.

Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 20. Januar 2018 - 19:57

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#18 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 20. Januar 2018 - 20:00

Beitrag anzeigenZitat (Gispelmob: 20. Januar 2018 - 19:50)

Ich hab nicht geschrieben, dass man Urkunden nicht grundsätzlich vervielfältigen darf sondern dass man es nicht einfach so darf.

So so ... nicht einfach so. Was meinst du denn dann mit nicht "einfach so"?

Du kannst kopieren was du willst ... ja ja, ich weiß ... das steht doch sogar manchmal auf den Kopierern, dass man nicht ...

Das "Inverkehrbringen" ist bei machen Sachen verboten. Aber dein Testament darfst du kopieren und meinetwegen als Postwurfsendung verteilen. Das interessiert kein Schwein.
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#19 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 20. Januar 2018 - 20:19

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 20. Januar 2018 - 20:00)

So so ... nicht einfach so. Was meinst du denn dann mit nicht "einfach so"?

Mit "nich einfach so" meine ich, dass man dann nicht annehmen darf die Kopie wäre mehr wert als ein Flugblatt.^^ Solch eine Kopie ist außer zu Info zu nichts zu gebrauchen.
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#20 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 20. Januar 2018 - 21:14

Bei einem Testament, dass der Erblasser beim Notar macht und dort hinterlegt, besteht doch gar nicht die Gefahr, dass ein Familienangehöriger zu Hause eine Kopie davon macht.

Ansonsten muß ein Testament aber nichtmal zum Notar, das kann der Erblasser einfach so schreiben. Bedingung ist, dass er selbst es handschriftlich macht und es ist nicht verboten, dieses Schreiben zu kopieren. Ob die Kopie am Ende gültig ist, wenn zum Beispiel das Original verloren geht, ist ja eine ganz andere Frage. Das hat ja nichts damit zu tun, dass der Kopiervorgang erlaubt ist.

Dieser Beitrag wurde von Holger_N bearbeitet: 20. Januar 2018 - 21:14

Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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#21 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 20. Januar 2018 - 23:24

IIRC ist das doch eh alles egal, solange das keiner anfechtet? :huh:

Aber eine Frage hätte ich da noch: Was zum Henker hat das mit Scannern zu tun? *kopfkratz*
"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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#22 Mitglied ist offline   Holger_N 

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geschrieben 21. Januar 2018 - 00:31

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 20. Januar 2018 - 23:24)


Aber eine Frage hätte ich da noch: Was zum Henker hat das mit Scannern zu tun? *kopfkratz*


Giselas Mops wollte dem TE verbieten, mit Hilfe des Scanners dann Testamente zu kopieren.
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#23 Mitglied ist offline   Deep Sky 

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geschrieben 25. Januar 2018 - 17:10

Beitrag anzeigenZitat (Gispelmob: 20. Januar 2018 - 19:50)

Ein Testament lagert normalerweise beim Notar,......


Nein, man kann es auch zuhause oder beim Amtsgericht aufbewahren. Ein Notar hat keinerlei Anspruch darauf, das Testament des oder der Erblasser im Original zu erhalten. Das Testament gehört nämlich dem oder den (Ehepaar) Erblassern, es ist also deren Eigentum! Und wo die das Testament hinterlegen, ist einzig und alleine deren Privatsache. Das geht einen x-beliebigen Notar erst mal gar nichts an. Der Aufbewahrungsort eines originalen und gültigen Testaments, ist somit erst mal zweitrangig. Du machst dir hier in rechtlichen Dingen aus Unkenntnis nur unnötig die eigenen Hosen voll.


Beitrag anzeigenZitat (Gispelmob: 20. Januar 2018 - 19:50)

Man darf es nämlich auch zuhause oder auf der Bank lagern.


Bei einer Bank wird sicherlich kein normal denkender Mensch sein Testament je hinterlegen, sonst macht man ja den Bock zum Gärtner. Wo hast du denn diesen Unfug jetzt wieder aufgeschnappt? Irgend eine Bank geht das nämlich gar nichts an, soviel steht aber mal fest.

Zumal es in einem Testament ja auch um Häuser, Land, Schmuck, Gold, Autos, Yachten, Gemälde, und Wertgegenstände bzw. Vermögenswerte aller Art gehen kann. Meinst du wirklich im Ernst, dass hier die Bank der richtige Ansprechpartner ist?! Selten so einen Dummfug gelesen! Dein eigenes Testament kannst du natürlich gerne bei deiner Hausbank hinterlegen. Die werden sich da wohl schlapp lachen über dich. :D
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#24 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 25. Januar 2018 - 18:00

Beitrag anzeigenZitat (Holger_N: 21. Januar 2018 - 00:31)

Giselas Mops wollte dem TE verbieten, mit Hilfe des Scanners dann Testamente zu kopieren.

Ach verbieten wollte ich es im nicht. Da interpretierst du zuviel hinein. Ich habe nur auf mögliche Probleme hingewiesen.

Beitrag anzeigenZitat (Deep Sky: 25. Januar 2018 - 17:10)

Ein Notar hat keinerlei Anspruch darauf, das Testament des oder der Erblasser im Original zu erhalten.

Niemand hat etwas von einem Anspruch geschrieben. Beim Notar ist es am sichersten, da dort nur der Ersteller und die Erbberechtigten Zugriff haben. Wenn es zuhause liegt kann jeder der es findet damit machen was er will. Im Zweifelsfall verschwindet es einfach wenn der Inhalt nicht passt.

Beitrag anzeigenZitat (Deep Sky: 25. Januar 2018 - 17:10)

Bei einer Bank wird sicherlich kein normal denkender Mensch sein Testament je hinterlegen, sonst macht man ja den Bock zum Gärtner. Wo hast du denn diesen Unfug jetzt wieder aufgeschnappt? Irgend eine Bank geht das nämlich gar nichts an, soviel steht aber mal fest.

Ich frage mich gerade wer hier Unkenntnis beweißt ... Schon mal gehört? Für solche Dinge hat man bei einer Bank ein Schließfach. Eine andere Möglichkeit Dinge aufzubewahren hat die Bank gar nicht. Und in das Schließfach wollen und dürfen sie nicht hineinschauen.

Beitrag anzeigenZitat (Deep Sky: 25. Januar 2018 - 17:10)

Zumal es in einem Testament ja auch um Häuser, Land, Schmuck, Gold, Autos, Yachten, Gemälde, und Wertgegenstände bzw. Vermögenswerte aller Art gehen kann. Meinst du wirklich im Ernst, dass hier die Bank der richtige Ansprechpartner ist?!

Natürlich, bei der Bank lagert man nur Äpfel, Birnen und das Klopapier für nächste Woche. Niemand würde auf die Idee kommen da Wertpapiere, Aktien, wichtige Dokumente oder sogar Geld zu lagern.

Oh wait... Gerade die Bank ist für solche Verwahrungen prädestini̱e̱rt. Die Bank ist der sicherste Lagerort für wertvolle Sachen.

Beitrag anzeigenZitat (Deep Sky: 25. Januar 2018 - 17:10)

Selten so einen Dummfug gelesen!:D

Dann lies nochmal deinen Text. Das reicht für 2 Wochen.^^

Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 25. Januar 2018 - 18:02

AMD Ryzen 9 5950X, Asus ROG Strix X570-F Gaming, 32GB Corsair DDR4-3200, Asus Geforce GTX 3060 12GB, Creative Sound Blaster AE-7, 240GB SSD, 500GB SSD, 3x 1TB SSD, Win11 Home, 4x Acer G246HL Bbid, Logitech MX518 Gaming Mouse, Logitech G440 Mousepad, Logitech K120 Keyboard, Razer Tiamat 7.1 V2 Headset, Creative Inspire 5.1 5300 Soundsystem
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