WinFuture-Forum.de: Samsung Galaxy S7 gesperrt - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Andere Betriebssysteme
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Samsung Galaxy S7 gesperrt Sperre des Samasung Galaxy S7 aufheben

#16 Mitglied ist offline   RalphS 

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geschrieben 03. Dezember 2017 - 22:16

Beitrag anzeigenZitat (Funraver: 03. Dezember 2017 - 17:06)


Als Notlösung käme auch eine Abgabe beim örtlichen Fundbüro
in Betracht, da dort falls sich der Eigentümer nicht meldet,
eine gesetzliche Möglichkeit des Erwerbs und somit eine Aneignung
zum 'offiziellen Eigentum' nach 6 Monaten besteht.


Nützt leider nichts. Hier gibt es inzwischen Präzedenz, daß man das Gerät "wie gesehen" "erhält". IIRC ging es seinerzeit um ein gefundenes und gesperrtes Eifon, welches ordnungsgemäß abgegeben und die Wartezeit "durchlaufen" hatte und welches dann vom neuen 'Besitzer' zur Entsperrung in Auftrag gegeben wurde.

Leider abgelehnt, auch per Rechtsweg, mit der Begründung analog zur Software-Rechtssprechung: aus dem Eigentum läßt sich noch kein Nutzungsrecht ableiten (ich kann ne Windows-DVD im Schrank haben, aber ohne Lizenz darf ich das nicht nutzen).



In diesem Fall würd ich mich zunächst an ebay wenden, wenn der Verkäufer nicht mitspielt. Die haben an sowas üblicherweise auch Interesse und wollen nicht haben, daß irgendwelche Gestalten für ebay als Handelsplattform Schaden anrichten.


Andere Möglichkeiten wurden ja schon angesprochen. Wie erfolgversprechend das ist... eh, ich persönlich würde mir nicht viel erwarten im Sinne von "hinterher hab ich das Telefon"; die Chancen für "hinterher hab ich mein Geld wieder" stehen aber schon ein bissel besser und zumindest mir wäre "so nicht, mein Freund" als Endergebnis bereits gut genug.

Man muß sich ja nicht alles gefallen lassen. Und für die Zukunft: bei ebay gibt's genug gewerbliche Handelspartner, da passiert einem "normalerweise" nichts (zumindest kann man vorm Kauf schauen, auf was und wen man sich da einläßt, und wenn einem das schon stinkt, schaut man woanders; per Privat geht sowas gar nicht erst).
"If you give a man a fish he is hungry again in an hour. If you teach him to catch a fish you do him a good turn."-- Anne Isabella Thackeray Ritchie

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#17 Mitglied ist offline   Gispelmob 

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geschrieben 03. Dezember 2017 - 22:52

Beitrag anzeigenZitat (floh212: 03. Dezember 2017 - 19:50)

welche fakten?

Die Fakten welche Angaben der Verkäufer zu dem Gerät gemacht hat. Die Fakten wie du bezahlt hast. Niemand weiß ob denn alles seine Richtigkeit hatte oder nicht.

Dieser Beitrag wurde von Gispelmob bearbeitet: 03. Dezember 2017 - 22:53

AMD Ryzen 9 5950X, Asus ROG Strix X570-F Gaming, 32GB Corsair DDR4-3200, Asus Geforce GTX 3060 12GB, Creative Sound Blaster AE-7, 240GB SSD, 500GB SSD, 3x 1TB SSD, Win11 Home, 4x Acer G246HL Bbid, Logitech MX518 Gaming Mouse, Logitech G440 Mousepad, Logitech K120 Keyboard, Razer Tiamat 7.1 V2 Headset, Creative Inspire 5.1 5300 Soundsystem
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#18 Mitglied ist offline   Funraver 

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geschrieben 03. Dezember 2017 - 23:06

Beitrag anzeigenZitat (RalphS: 03. Dezember 2017 - 22:16)

Leider abgelehnt, auch per Rechtsweg, mit der Begründung analog zur Software-Rechtssprechung: aus dem Eigentum läßt sich noch kein Nutzungsrecht ableiten (ich kann ne Windows-DVD im Schrank haben, aber ohne Lizenz darf ich das nicht nutzen).


Hallo,

ich danke dir für deine wie immer guten und ausführlichen Erklärungen.
Bist sehr kompetent finde ich.

Ja das stimmt man muss ganz stark unterscheiden zwischen Eigentum,
in diesem Fall die Hardware > das Handy , und dem Nutzungsrecht der
dort momentan installierten Original-Software > Lizenzgründe.

Darum hatte ich das explizit aufgeführt das nur das Eigentumsrecht
eventuell übernommen werden kann unter Umständen.

Zu dem Beispiel mit der Windows DVD: Natürlich hast du da recht.

Frage: Wenn das Handy die Hardware Eigentum ist, kann man doch
wenn technische Möglichkeit besteht, eine freie Software installiert werden
wie z.B. Cyanogenmod/LineageOS, welches einer freien Nutzungs-Lizenz unterliegt.

Oder?

Das dann eine evtl. Garantie des Herstellers erlischt ist ja klar, aber
es wäre ja auch eigenes Risiko dann.

Aber wie auch immer. Das wäre alles nur Frickelei, Hardwaremäßig
und auch rechtliche Grauzone.

Aus diesem Grund kann ich den Rest deines Posts zu 100% zustimmen.

mfg
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#19 Mitglied ist offline   Doodle 

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geschrieben 04. Dezember 2017 - 19:53

Das mit dem Fundbüro ist schon mehr als juristische Grauzone ... schließlich hast du es ja nicht gefunden, sondern gekauft. Allerdings ist die Annahme, dass es geklaut ist, ja nur eine Annahme ohne nähere Anhaltspunkte. Vielleicht hat der Verkäufer ja wirklich nur das PW versemmelt. Also da würde ich mal ganz entspannt bleiben. Und wenn du nun möglicherweise Eigentümer bist, dann kannst du damit machen was du willst. Drücken der oberen Taste zur Lautstärkenregulierung und der Home- bzw. Power-Taste ist der normale (legale) Weg um das Gerät zu resetten. Oder geht das etwa nicht?
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#20 Mitglied ist offline   Funraver 

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geschrieben 04. Dezember 2017 - 21:41

Beitrag anzeigenZitat (Doodle: 04. Dezember 2017 - 19:53)

Drücken der oberen Taste zur Lautstärkenregulierung und der Home- bzw. Power-Taste ist der normale (legale) Weg um das Gerät zu resetten. Oder geht das etwa nicht?


Hallo,

falls du mich mit 'du' meinst > nein es war nur eine rein theoretische Frage meinerseits,
nur interessehalber.

Der Thread-Ersteller hat das Gerät gebraucht gekauft, und der Verkäufer hat offenbar
vergessen, die PIN-Sperre wegzumachen oder seinen Google-Account nicht vom Handy gelöscht
vor dem Zurücksetzen.
Jetzt greift die FRP (Factory Reset Protection) ein und verhindert die Benutzung
des Gerätes. So etwas ist in erster Linie für den Fall eines Verlustes/Diebstahls
gedacht.
Man kann wie du beschreibst zwar in das Recovery-Menü und das Handy zurücksetzen,
jedoch wird bei darauf folgender Neueinrichtung der Google-Account benötigt,
welcher zuletzt auf dem Gerät verwendet wurde.
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